Rotlichtverstoß - Anfechten möglich?

Einen wunderschönen guten Abend und ein frohes Neues, nachträglich!

Ich bin über die Tage von München nach Berlin verreist, um Familie und Bekannte zu treffen.
Und siehe da: Etwa 18 Tage vor Ablauf meiner Probezeit habe ich womöglich einen Rotlichtverstoß begangen.

Die Situation war wie folgt:
Es war kurz vor einer Autobahn-Auffahrt (50km/h Höchstgeschwindigkeit).
Wir mussten vorerst eine Kreuzung überqueren.

Vor mir war ein großer LKW (Linksabbieger). Nachdem er gefahren war, hatte ich gesehen dass die Ampel gelb zeigte. Ich dachte ich schaffe es noch, und bin noch schnell rüber.
Weder meine Freundin noch ich haben ein rotes Ampellicht gesehen. Dennoch hat es zwei mal geblitzt. Einmal kurz nach der Ampel und einmal in der Kreuzungsmitte.

Tja, ich würde mal sagen Pech gehabt..
Ich habe eigentlich kein Problem mit der Verlängerung meiner Probezeit, nur mit der Sache an sich bin ich eigentlich nicht einverstanden, weil wir wie gesagt kein rotes Ampellicht sehen konnten.
Und auf einen MPU hat niemand Lust...

Bis jetzt kam noch keine Post (ist auch erst drei Tage her). Jetzt ist die Frage:
Falls Post kommen sollte, kann man das irgendwie anfechten? Habe keine Rechtschutzversicherung; aber einen Anwalt könnte ich mir prinzipiell leisten.. Ansonsten kann man es bestimmt auch ohne Anwalt probieren, oder?

Von dem was ich gelesen hatte, zählt beim RLV das Überqueren der Vorderachse über die Haltelinie.
Wenn diese also schon drüber war, könnte ich Glück haben..

Löst ein Ampelblitzer trotzdem aus, wenn die Vorderachse die Haltelinie bereits überquert hat?
Da wir kein rot sehen konnten: Kann es sein, dass der Blitzer nicht richtig eingestellt ist?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße aus München!

Beste Antwort im Thema

Gelb sehen und dann noch schnell rüber, vor einem ist ein riesiger LKW und gerade, als es blitzte, wurde ich von einem UFO überholt, hinter mir war ein Bergepanzer und hätte mich beim anhalten platt gemacht- so was bekommt man, überspitzt gesagt, öfter auf den Tisch. Sieht man dann die Fotos, ist der Betroffene alleine auf weiter Flur. Eingestellt werden nur Sachen, wo einem Rettungsfahrzeug Platz gemacht werden mußte, das läßt sich nachprüfen. Klar ist ein Einspruch möglich, bringen wird er nichts.

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Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 9. Januar 2018 um 15:09:13 Uhr:


TE: Erstmal ruhig bleiben.

Wichtig ist, immer nur so viel zu sagen, wie absolut nötig ist. In der Regel heißt das: Schweigen. Vor allem (noch) nicht versuchen zu erklären, wie das passiert ist.

Denn: Vielleicht bekommst du die ganze Sache ja schon über das Foto eingestellt. Das geht umso besser, wenn du nicht Halter des Autos bist. Ansonsten: Rechtzeitig Einspruch einlegen, kann man auch ohne Anwalt und hat erstmal keine negativen Folgen.

Ich bin in diesen Fall tatsächlich nicht der Halter des Fahrzeuges.

Ihr habt mir meine Frage gut beantwortet.. ich werde mir die gemessene Zeit anschauen, und wenn tatsächlich mehr als 0.1s gemessen wurden, dann werde ich die Strafe auf mich nehmen.

Eine schöne Woche noch!!

Dann wird zunächst der Halter einen Anhörungsbogen bekommen. Wenn die Halterin z.B. deine Mutter sein sollte, soll sie tunlichst nicht den Fehler machen und angeben, dass du auf dem Foto zu erkennen bist, sondern von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen. Denn bis die dann herausfinden, dass du das warst, ist die Angelegenheit mit etwas Glück schon verjährt.

Sonst selten im Leben, aber hier gilt: unkooperativ sein schadet nicht.

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 9. Januar 2018 um 17:24:55 Uhr:


Denn bis die dann herausfinden, dass du das warst, ist die Angelegenheit mit etwas Glück schon verjährt.

Die sind doch nicht doof, ich wette der nächste Brief wird dann den TE erreichen

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 9. Januar 2018 um 17:57:55 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 9. Januar 2018 um 17:24:55 Uhr:


Denn bis die dann herausfinden, dass du das warst, ist die Angelegenheit mit etwas Glück schon verjährt.

Die sind doch nicht doof, ich wette der nächste Brief wird dann den TE erreichen

Der Fahrzeughalter ist kein Familienmitglied und die Nachnamen sind komplett unterschiedlich.
Aber moralisch kann ich das nicht vertreten ??

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Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 9. Januar 2018 um 16:55:19 Uhr:



Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 9. Januar 2018 um 15:09:13 Uhr:


TE: Erstmal ruhig bleiben.

Wichtig ist, immer nur so viel zu sagen, wie absolut nötig ist. In der Regel heißt das: Schweigen. Vor allem (noch) nicht versuchen zu erklären, wie das passiert ist.

Denn: Vielleicht bekommst du die ganze Sache ja schon über das Foto eingestellt. Das geht umso besser, wenn du nicht Halter des Autos bist. Ansonsten: Rechtzeitig Einspruch einlegen, kann man auch ohne Anwalt und hat erstmal keine negativen Folgen.

Ich bin in diesen Fall tatsächlich nicht der Halter des Fahrzeuges.

Ihr habt mir meine Frage gut beantwortet.. ich werde mir die gemessene Zeit anschauen, und wenn tatsächlich mehr als 0.1s gemessen wurden, dann werde ich die Strafe auf mich nehmen.

Eine schöne Woche noch!!

TE falsch verstanden. Der Verstoß wird immer größer 0,1 S sein. Wichtig ist, kleiner einer Sekunde, nur dann gibt es kein Fahrverbot !!! Bei mir waren es damals 0,65 Sekunden.🙄😉

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 9. Januar 2018 um 18:07:41 Uhr:



Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 9. Januar 2018 um 16:55:19 Uhr:


Ich bin in diesen Fall tatsächlich nicht der Halter des Fahrzeuges.

Ihr habt mir meine Frage gut beantwortet.. ich werde mir die gemessene Zeit anschauen, und wenn tatsächlich mehr als 0.1s gemessen wurden, dann werde ich die Strafe auf mich nehmen.

Eine schöne Woche noch!!

TE falsch verstanden. Der Verstoß wird immer größer 0,1 S sein. Wichtig ist, kleiner einer Sekunde, nur dann gibt es kein Fahrverbot !!! Bei mir waren es damals 0,65 Sekunden.

Nein, ich hatte das nicht falsch verstanden. Aber alles über 0.1s ist für mich ein RLV.
Unter 0.1s kann es auch ein GLV sein, deshalb würde ich auf einen Widerspruch setzen.
Bei über 0.1s sehe ich meine Schuld bedingungslos ein.

That is, 0.1s sind meine persönliche Grenze !

Edit: Bei mehr als 1.0s ist es in meinen Augen eine so große Straftat, dass sowieso ein MPU droht 😁
Bei so einen Verstoß würde ich es mich persönlich nicht trauen, hier im Forum zu fragen, was man da machen kann.. in meinen Augen sollte ein Betroffender in so einem Fall seine Schuld eingestehen. Aber das wird jetzt zu philosophisch.

Nun, jeder wie er möchte 😁

Dann hätte ich einmal gerne eine Quelle, was ein Gelblichtverstoß bei einer normalen Ampel sein soll. Noch nie von so etwas gehört. Und wie soll so etwas bestraft werden ?

Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 9. Januar 2018 um 18:00:20 Uhr:



Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 9. Januar 2018 um 17:57:55 Uhr:


Die sind doch nicht doof, ich wette der nächste Brief wird dann den TE erreichen

Der Fahrzeughalter ist kein Familienmitglied und die Nachnamen sind komplett unterschiedlich.
Aber moralisch kann ich das nicht vertreten ??

Dann gibt's auch kein Zeugnisverweigerungsrecht 😉

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 09. Jan. 2018 um 18:17:34 Uhr:


Dann hätte ich einmal gerne eine Quelle, was ein Gelblichtverstoß bei einer normalen Ampel sein soll.

Die Quelle aller Quellen: Die StVO!

Zitat:

@DennisFabian123 schrieb am 09. Jan. 2018 um 16:55:19 Uhr:


ich werde mir die gemessene Zeit anschauen, und wenn tatsächlich mehr als 0.1s gemessen wurden, dann werde ich die Strafe auf mich nehmen.

+1

Sowas liest man hier echt selten 🙁

Man kann zur Not auch im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog unter Nr. 137006 nachschauen, da steht das mit dem Gelblicht.

Kostet allerdings nur 10 Euro, das ist wohl mit ein Grund, weshalb es so gut wie nie geahndet wird.

Zitat:

@MiFiA4 schrieb am 9. Januar 2018 um 18:17:34 Uhr:


Dann hätte ich einmal gerne eine Quelle, was ein Gelblichtverstoß bei einer normalen Ampel sein soll. Noch nie von so etwas gehört. Und wie soll so etwas bestraft werden ?

Ich ziehe diesen Betrag zurück. Quelle gefunden. Quelle ist Bussgeldkatalog.de. Ich glaube, daß das die wenigstens wissen. Es wurde damals zu meiner Zeit noch etwas anders gelehrt.

Ich musste dafür mal zahlen. Damals mit 15 auf der Mofa. Bin nachts über rot gefahren (angeblich), nach einigen Verhandlungen zeigte die Polizei Gnade 😉

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