Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Zitat:
@400.000km schrieb am 10. September 2019 um 23:27:19 Uhr:
Die Abschleppkosten für Bogdans-Auto sind natürlich auch noch fällig.
Die Abschleppkosten zahlt auch immer der Auftraggeber, und da ich nicht der Auftraggeber des Abschleppens gewesen bin.
Außerdem hat der Abschleppunternehmer jetzt sogar ein Gratis Auto, das er ausschlachten und in Ersatzteile verkaufen kann
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Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:25:58 Uhr:
Kann es sein, dass Seite 14 komplett fehlt??
~~>
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 11. September 2019 um 09:40:17 Uhr:
Hüstel
Ich hab hier mal etwas aufgeräumt.Moorteufelchen
MT-Moderator
😉
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:28:18 Uhr:
Zitat:
@400.000km schrieb am 10. September 2019 um 23:27:19 Uhr:
Die Abschleppkosten für Bogdans-Auto sind natürlich auch noch fällig.
Die Abschleppkosten zahlt auch immer der Auftraggeber, und da ich nicht der Auftraggeber des Abschleppens gewesen bin.
Außerdem hat der Abschleppunternehmer jetzt sogar ein Gratis Auto, das er ausschlachten und in Ersatzteile verkaufen kann
Falls noch jemand Beweise für die Trolltheorie braucht, hier bitte!
So Dumm kann echt keiner sein.
Zitat:
@Tagessuppe schrieb am 11. September 2019 um 15:30:30 Uhr:
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:28:18 Uhr:
Die Abschleppkosten zahlt auch immer der Auftraggeber, und da ich nicht der Auftraggeber des Abschleppens gewesen bin.
Außerdem hat der Abschleppunternehmer jetzt sogar ein Gratis Auto, das er ausschlachten und in Ersatzteile verkaufen kann
Falls noch jemand Beweise für die Trolltheorie braucht, hier bitte!
So Dumm kann echt keiner sein.
Falls Du es noch nicht mitbekommen haben solltest, aber ich beziehe Hartz-4
Die Frage mit dem Verwarngeld, ob bezahlen oder Einspruch einzulegen, habe ich auch nur zum Ausloten und Abwägen der Möglichkeiten gestellt, um mir einen gesamten Überblick zu verschaffen.
Ich weiß, dass ich, wenn es wirklich hart auf hart gekommen wäre, mit der Zahlung der 35€ drum herum gekommen wäre.
Aber mir wurde im Forum gesagt, dass ich dadurch evtl. noch schlimmeres auslösen könnte, wie ein Bußgeld mit Punkten usw.
Also habe ich abgewägt, und mich entschieden, das geringere Übel zu wählen, und das Verwarngeld anzunehmen
Übrigens scheint das Verleihen von roten Kennzeichen
-sogar ausländischer Natur- sehr verbeitet zu sein
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=123431&st=100
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:28:18 Uhr:
Die Abschleppkosten zahlt auch immer der Auftraggeber, und da ich nicht der Auftraggeber des Abschleppens gewesen bin.Außerdem hat der Abschleppunternehmer jetzt sogar ein Gratis Auto, das er ausschlachten und in Ersatzteile verkaufen kann
In dem Fall werden wohl die Abschleppkosten mit dem Schrottwert des Autos verrechnet. So kommt man dann +/-Null aus so einer Geschichte. Für den Abschlepper ist das eine Mischkalkulation, oft ist das Auto mehr als die Abschleppkosten wert, mal etwas weniger.
Du bezahlst also den Abschlepper mit dem Metallwert des Autos.
Zitat:
In dem Fall werden wohl die Abschleppkosten mit dem Schrottwert des Autos verrechnet. So kommt man dann +/-Null aus so einer Geschichte. Für den Abschlepper ist das eine Mischkalkulation, oft ist das Auto mehr als die Abschleppkosten wert, mal etwas weniger.
Du bezahlst also den Abschlepper mit dem Metallwert des Autos.
Welche "Kosten" genau hat denn der Abschleppunternehmer, mal abgesehen von
- Fixkosten wie Versicherung und KFZ Steuern, die er sowieso pauschal bezahlen muß
u n d
- Lohnkosten, der er auch pauschal bezahlen muß
also an wahren Kosten sind doch da nur Dieselkraftstoff und notwendige Rücklagen
(auf den Kilometer um-gerechnet) für Reparaturen am Abschleppwagen und Rücklagen für Neuanschaffung irgendwann, wenn der "alte" Abschleppwagen abgeschrieben ist.
Der Rest ist doch nur Gewinn.
Also denke ich, muß sich hier niemand Sorgen um die Butter auf des Abschleppunternehmers Brot machen (müßen).
Ich hätte ja auch das verunfallte Auto mitgenommen, aber das ging nicht.
Die Polizei wollte den unbedingt abschleppen lassen, und genauso ist es auch geschehen.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:37:45 Uhr:
Übrigens scheint das Verleihen von roten Kennzeichen
-sogar ausländischer Natur- sehr verbeitet zu sein
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=123431&st=100
Du solltest ALLE 4 Seiten lesen und nicht nur das was einer, der im übrigen schon rausgeworfen wurde, dort schreibt.
Ausländische Überführungskennzeichen die den Deutschen 06er Kennzeichen entsprechen sind in D NICHTS wert weil nicht gültig.
Umgekehrt kannst du mit den Deutschen im Ausland NICHTS anfangen.
Zitat:
@Lancelot59 schrieb am 11. September 2019 um 16:39:52 Uhr:
Du solltest ALLE 4 Seiten lesen und nicht nur das was einer, der im übrigen schon rausgeworfen wurde, dort schreibt.
NG Automobile wurde wahrscheinlich rausgeworfen, weil denen dort seine Meinung nicht gefallen hatte, oder weil er Lücken aufgezeigt hatte.
Dumm scheint mir der Typ von NG Automobile nicht zu sein.
Zitat:
Ausländische Überführungskennzeichen die den Deutschen 06er Kennzeichen entsprechen sind in D NICHTS wert weil nicht gültig.
Ich sehe die aber immer wieder auf Deutschen Autobahnen fahren.
Zitat:
Umgekehrt kannst du mit den Deutschen im Ausland NICHTS anfangen.
Und in Polen sehe ich noch mehr deutsche 06-er rote Händlerkennzeichen fahren, als umgekehrt rote polnische Überführunsgkennzeichen in Deutschland.
Aber da kann jeder mal gerne selber darauf achten, und sich selber ein Bild im Wahrsten Sinne des Wortes machen