Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto

Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe

Beste Antwort im Thema

Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.

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Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 16:45:11 Uhr:


NG Automobile wurde wahrscheinlich rausgeworfen, weil denen dort seine Meinung nicht gefallen hatte, oder weil er Lücken aufgezeigt hatte.

Dumm scheint mir der Typ von NG Automobile nicht zu sein.

Der wurde rausgeworfen weil er als Oberschlaumichel dachte das dort illegale Machenschaften zu propagieren möglich wäre,
Das geht dort nicht und das geht hier nicht!

Nur mal so ein Gedanke......
Der gefeuerte Vogel vom Verkehrsportal bist du?😁

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:37:45 Uhr:



Zitat:

@Tagessuppe schrieb am 11. September 2019 um 15:30:30 Uhr:


Falls noch jemand Beweise für die Trolltheorie braucht, hier bitte!
So Dumm kann echt keiner sein.

Falls Du es noch nicht mitbekommen haben solltest, aber ich beziehe Hartz-4

Die Frage mit dem Verwarngeld, ob bezahlen oder Einspruch einzulegen, habe ich auch nur zum Ausloten und Abwägen der Möglichkeiten gestellt, um mir einen gesamten Überblick zu verschaffen.

Ich weiß, dass ich, wenn es wirklich hart auf hart gekommen wäre, mit der Zahlung der 35€ drum herum gekommen wäre.

Aber mir wurde im Forum gesagt, dass ich dadurch evtl. noch schlimmeres auslösen könnte, wie ein Bußgeld mit Punkten usw.

Also habe ich abgewägt, und mich entschieden, das geringere Übel zu wählen, und das Verwarngeld anzunehmen

Übrigens scheint das Verleihen von roten Kennzeichen
-sogar ausländischer Natur- sehr verbeitet zu sein
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=123431&st=100

Nu lass mal dein ALG II aus dem Spiel.
Für dein Handeln bist du verantwortlich und nicht das Amt.

Der Abschlepper wird dir die Standgebühren und Abschleppkosten in Rechnung stellen.
Erst wenn du ihn dein Fahrzeug verkaufst, können die Kosten mit dem Verkaufserlös verrechnet werden.
Was glaubst du wird er dir für dein 100€ Auto geben?
Nicht genug um die anderen Kosten auszugleichen.

Zitat:

@Lancelot59 schrieb am 11. September 2019 um 16:39:52 Uhr:


Ausländische Überführungskennzeichen die den Deutschen 06er Kennzeichen entsprechen sind in D NICHTS wert weil nicht gültig.
Umgekehrt kannst du mit den Deutschen im Ausland NICHTS anfangen.

Das ist so pauschal nicht richtig. Ich kann ein Fahrzeug mit den jeweiligen nationalen Kennzeichen aus dem entsprechenden Staat in einen anderen verbringen. Die Händlerkennzeichen sind international in den EU-Staaten anzuerkennen. Was allerdings nicht geht ist, dass man mit den deutschen Kennzeichen im Koffer ins Ausland fährt, die dort an ein Fahrzeug dran macht und dieses Fahrzeug nach D verbringt (oder eben mit ausländischen Kennzeichen nach D kommt, hier an ein Fahrzeug montiert, um damit dann ins Ausland zu fahren).

Danke Tecci, das meinte ich :-)

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@Tecci6N sehr gut erklärt! seit 2013 gibt es da ja ein "gentleman agreement" in EU

Die Anerkennung der roten Kennzeichen beruht aber auf dem Wiener Abkommen von 1968. Ein sonstiges „gentleman agreement“ ist mir nicht bekannt, außer der Tatsache, dass einige Länder z. B. Kurzzeitkennzeichen unproblematischer betrachten, seit dafür auch die Dokumente amtlich ausgestellt werden.

Zitat:

@Bogdan-82 schrieb am 11. September 2019 um 15:28:18 Uhr:



Die Abschleppkosten zahlt auch immer der Auftraggeber, und da ich nicht der Auftraggeber des Abschleppens gewesen bin.

Außerdem hat der Abschleppunternehmer jetzt sogar ein Gratis Auto, das er ausschlachten und in Ersatzteile verkaufen kann

Völlig fehl am Platz, daher gelöscht, Moorteufelchen/MT-Moderator

Mach mal nicht.

Noch ein zwei Korken von Bogdan und hier wird höchstwahrscheinlich dicht gemacht.
Andere Threads haben keine 16 Seiten geschafft.

Das es so abgelaufen sein könnte,mag ja sein,aber wie der TE über den weitere Ablauf etc denkt und hier schreibt, da muss ich die Gedanken anderes User hier,die meinen es wäre alles ein Märchen doch in die Waagschale werfen.

Sollte alles so abgelaufen sein, wird der TE und der Inhaber der roten Kennzeichen erhebliche Probleme bekommen.

Gruß M

Zitat:

Die Abschleppkosten zahlt auch immer der Auftraggeber, und da ich nicht der Auftraggeber des Abschleppens gewesen bin.

Das ist natürlich Quatsch. Oder glaubst Du, die Politesse zahlt auch den Abschlepper beim Falschparker. Die Abschleppkosten zahlt immer der Fahrzeugbesitzer, bzw. der kann es sich vom Fahrer wiederholen. Entweder die Rechnung wurde noch nicht geschickt oder sie liegt beim Besitzer der roten Nummer oder die Geschichte wurde doch erfunden.

Nochmal schwarz auf weiß für ROT der Hinweis, dass kein Versicherungsschutz vorliegt:
http://www.roteskennzeichen.de/.../

Auch gute Zusammenfassung: https://www.google.com/url?...

Für den hier aktuellen Fall ist sicherlich Punkt 6 auch ein heißes Thema!!!

Und was Autoverkäufer immer Bauchschmerzen bereitet ist der letzte Satz unter Punkt 1 "Anregung der Kauflust" sprich einen Interessenten mit einer Probefahrt für den Kauf eines Fahrzeugs zu begeistern! Also wenn sich Interessent bspw. für einen Neuwagen interessiert, aber kein passender Vorführwagen vorhanden ist und man die rote Nummer an Vergleichsfahrzeug hängt für Probefahrt; ist demnach nicht erlaubt!
Probefahrt mit rotem Kennzeichen ist hier nur erlaubt mit exakt dem Fahrzeug, welches der Interessent käuflich erwerben möchte!

Ich tendiere inzwischen zu der Annahme, die 400.000km bereits geschrieben hat, nämlich dass die Geschichte erfunden ist. Es passt einfach nicht zusammen. Wer ein 35,- Ticket in Raten zahlen muss, weil er kein Geld hat, aber genug Geld hat um sich einen Gebrauchtwagen zu kaufen und ihn zu betanken und dann noch solche abenteuerlichen Rechtsideen hat, wie hier zu lesen war, der möchte uns offenbar besonders gut und nachhaltig amüsieren. Der Versuch ist gelungen und wir haben alle brav was dazu geschrieben und der TE darf sich freuen, dass er uns alle so schön und so lange verarscht hat. Ich bin dann aber mal weg hier...

Sehe ich auch so. Es gibt halt Leute die sich, wenn schon nicht im echten Leben , dann zumindest im Web mal so richtig wichtig vorkommen wollen, egal welche Form von Aufmerksamkeit, Hauptsache er steht im Mittelpunkt. Und bei dieser Person deutet alles darauf hin.
Also don’t Feed the Bogdan!

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