Rote Kennzeichen Verleih (Überführungskennzeichen) - Unfall, Technischer Defekt am Überführungsauto
Guten Abend,
vor ca. 4 Wochen hatte ich mit einem gekauften Auto und geliehenen Überführungskennzeichen (Rote Kennzeichen) einen Auffahrunfall.
Vor mir fuhr ein Audi, der plötzlich an einem Zebrastreifen scharf abbremste, weil ein kleiner Junge mit seinem Fahrrad über den Zebrastreifen fahrend die Fahrbahn überqueren wollte.
Ich bremste auch, und plötzlich trat ich ins Leere und fuhr hinten auf.
Mein Auto war sofort Schrott, da Kühlwasser auslief und eine Reparatur lohnt sich nicht, da ich für das ganze Auto nur 100 € bezahlt habe.
Die Polizei kam, diskutierte rum, warum das Auto nicht in so einem Fahrzeugscheinheft eingetragen war, und meinte ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, und die würden eine Anzeige schreiben, und ich bekäme Post von der Behörde Bussgeldabteilung.
Ich sagte sofort, dass ich plötzlich keine Bremse hatte, und die Polizei hat das Auto abschleppen lassen.
Heute bekam ich Post von der Bussgeldstelle, und ich soll Geld bezahlen, weil ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe.
Gestern habe ich aber auch vom Gutachter, den die Polizei eingeschaltet hatte erfahren, dass dieser den technischen Defekt ein geplatzer Bremsschlauch war.
Nun möchte ich gegen das Bußgeld vorgehen.
Frage? 😕 macht das Sinn? Durch den technischen Defekt kann ich doch beweisen, das der Unfall nicht meine Schuld war, sondern der Bremsschlauch Schuld am Unfall war.
Somit kann ich doch beweisen, dass ich den Sicherheitsabstand eingehalten habe
Beste Antwort im Thema
Danke Gott, dass zwischen dir und dem Jungen auf dem Zebrastreifen, noch ein Audi war.
284 Antworten
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 21:30:08 Uhr:
Die Polizei hat alles abgeschlossen und die Bußgeldstelle auch.
Das ergibt keinen Sinn, so wie der ganzen Story die Stringenz fehlt. Da sind einfach zu viele Widersprüche drin.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 21:26:45 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. September 2019 um 21:23:40 Uhr:
Und worin hast du die unvollständigen Fshrueugdaten eingetragen, als du auf die Polizei warten musstest. Der Audifahrer hat es ja auch gesehen, nach deiner Aussage hier.
Wenn da nicht mal die Aussage des Audifahrers zum Bommerang wird?
Der Händler, von wem ich die roten Kennzeichen habe, meinte nämlich, dass der Audifahrer so seinen Versicherungsschutz möglicherweise verlieren würde.
Der Audi Fahrer verliert die Versicherung weil Du mit roten Kennzeichen,die nicht Dir gehören, Du das Fahrzeugscheinheft nicht ausgefüllt hast,und Du ihm mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug in seine Karre gefahren bist? ?
Also die Aussage hätte ich gern mal übersetzt.
Der AudiFahrer ist hier Geschädigter und hat Geld vom Verursacher zu bekommen, im besten Fall von der Haftpflichtversicherung des Verursachers, was hier höchstwahrscheinlich nicht passieren wird,da die Fahrt nicht von der HP der roten Händler Kennzeichen abgedeckt ist.
Der AudiFahrer tut mir jetzt schon Leid, er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf seinem Schaden sitzen bleiben, bzw Jahre auf die vollständige Bezahlung bei mtl 5 Euro Raten warten dürfen.
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 21:26:45 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 10. September 2019 um 21:23:40 Uhr:
Und worin hast du die unvollständigen Fshrueugdaten eingetragen, als du auf die Polizei warten musstest. Der Audifahrer hat es ja auch gesehen, nach deiner Aussage hier.
Wenn da nicht mal die Aussage des Audifahrers zum Bommerang wird?
Der Händler, von wem ich die roten Kennzeichen habe, meinte nämlich, dass der Audifahrer so seinen Versicherungsschutz möglicherweise verlieren würde.
So ganz unrecht hat der Händler da mMn tatsächlich nicht.
Da bei dir offensichtlich nichts zu holen ist, würde der audifahrer ohne Versicherung über die rote Nummer ganz schön im Regen stehen.
Ich geh mal morgen zur Polizei und erstatte Anzeige gegen einen gewissen Bogdan, geboren 1982, mehr ist leider nicht bekannt.
Vorwurf: Vorsätzliche Benässung der Zebrastreifen unter Zuhilfenahme eines Jungen mit besonders roten Kennzeichen und einem Internet Audi Torium.
Die 5 Euro für die Aktion Sorgenkind überweisen wir alle aufs P (inkel) - Konto.
Da bleibt jedwede Hose trocken .
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Zitat:
@gummikuh72 schrieb am 10. September 2019 um 21:51:30 Uhr:
So ganz unrecht hat der Händler da mMn tatsächlich nicht.
Da bei dir offensichtlich nichts zu holen ist, würde der audifahrer ohne Versicherung über die rote Nummer ganz schön im Regen stehen.
Dabei vergißt der Händler aber offensichtlich, daß er wegen der nicht zulässigen Vergabe der Kennzeichen selbst mit in der Sache drinsteckt.
Also ich unterstützte natürlich nicht, was da gelaufen ist mit den roten Nummern. Die darf man nicht verleihen. Nach dem Unfall die Daten einzutragen ist natürlich auch illegal und fällt für mich schon in den Bereich des Versicherungsbetrugs.
Die Geschichte von Bogdan finde ich aber insgesamt schlüssig.
Das Fahrtenbuch hatte er nicht dabei, das Fahrzeugscheinbuch aber schon. Nach dem Unfall wurden (illegalerweise) die Fahrzeugdaten unvollständig nachgetragen. Für die Polizei haben die unvollständigen Daten und die Aussage des Audi Fahrers nicht ausgereicht um ebenfalls vom Versicherungsbetrug oder vom Verstoß gegen die Versicherungspflicht auszugehen. Kann ich auch gut glauben, dass die Polizei da denkt: "Im Zweifel für den Angeklagten". Wenn die Polizei der Aussage des Audifahrers jetzt mehr Gewicht gegeben hätte, wäre gerade der Audifahrer auf seinem Schaden sitzengeblieben (Ironie des Schicksals).
Habe gerade den ganzen Thread durchgelesen.
Comedy pur!!!!!
Ich gehe jetzt köstlich lachend ins Bett. MUHAHAHAHAHAHAHA
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 22:09:25 Uhr:
Die Kosten für das Gutachten stehen aber auch noch im Raum...
Gutachten muss ja nicht gezahlt werden. Unfallursache war ja der zu geringe Abstand und nicht der technische Defekt 🙂
Die Abschleppkosten für Bogdans-Auto sind natürlich auch noch fällig.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 10. September 2019 um 21:29:52 Uhr:
Und was soll das für ein Fahrtenbuch gewesen sein, welches du nicht mitgeführt hast? 😕
Die FZV verlangt in §16(2) zweierlei (Hervorhebungen durch mich):
Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen.
Wie sagte schon der alte Dichterfürst: "grau mein Freund ist alle Theorie und grün des Lebens goldener Baum"... 😉
Zitat:
@Bogdan-82 schrieb am 10. September 2019 um 21:10:06 Uhr:
Zitat:
@gast356 schrieb am 10. September 2019 um 21:04:03 Uhr:
...ich vermute der TE ist jemand dem diese "Verleihangebote" von roten Nummern ein Dorn im Auge sind ....Nein, diese Verleihangebote sind mir kein Dorn im Auge,
hingegen ist mir ein Dorn im Auge, dass ich keine 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen vom Strassenverkehrsamt bekommen habe, denn dann wären sicherlich einige der Probleme nicht.
Mithin bin ich ja auch, weil ich keine 5 Tages Kurzzeitkennzeichen bekommen habe, erst einen Tag später losgefahren,
bzw konnte erst einen Tag später losfahren, das Auto abzuholen.
das kann ich nachvollziehen, da das Straßenverkehrsamt keine Ratenzahlung anbietet.