Rote Blinker und Tüv
hallo, wie ich schon im forum erwähnt hatte habe ich ein chevy k30 ex army der seit 98 auf deutsche straßen zugelassen ist. leider ist nicht eine einzige eintragung in den papieren vorgenommen worden, weder noch die verglasung noch die gurte oder blinker in rot. allso hauptsächlich gehts mir um die blinker die schon seit fast 10 jahren in deutschland rot blinken aber keine ausdrückliche genehmigung vom tüv in den papieren haben.
wer kann mir hier weiter helfen? wer kennt in deutschland ein tüv der solche eintragung für den erhalt des kult status noch durchführt.
ist hier vielleicht jemand vom tüv auf dieser seite? kann mir jemand vielleicht sagen ob der tüv wo das auto umgeschrieben worden ist dafür zuständig ist um die papiere zu berichtigen.
für diese eintragung würde ich auch was in der kaffeekasse lassen 😉
kann auch meine telefonnummer raus geben für serjösere antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.
Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.
Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.
Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.
Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! 😁
Zitat:
Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"
Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!
133 Antworten
Zitat:
@Stefan1981 schrieb am 07. Feb. 2022 um 20:28:19 Uhr:
Hi, alles nett. Das Merkblatt gilt für Begutachtung Importfahrzeug. Wäre bei erstmaliger Zulassung in den USA im April 1990 und ein Jahr später in D ja nicht möglich gewesen, zuzulassen. Ist dennoch passiert. Was, wenn ein Importfahrzeug mit EZ 1990 seit jeher ab 1991 in D mit roten Blinkern fuhr, es nie den TÜV oder die Zulassungsstelle kümmerte? Ich betone dabei die ganzen TÜV-Abnahmen in über 30 Jahren... warum geht das Jahrzehnte auch mit 4x Ummeldung problemlos? Und dann, beim H-Kennzeichen, fällt es auf...
Hast du meinen Post nicht richtig gelesen?
Ich schrieb doch, was vor 1998 war kann ich nicht sagen. Ich spreche für die Fälle nach 1998, und insbesondere nach 2018.
Zitat:
@STEF8983 schrieb am 07. Feb. 2022 um 20:12:37 Uhr:
Also ich hab 2016 meine roten Blinker hier in Augsburg bei der Zula ohne Probleme für meinen Lincoln MARK VIII 1993, natürlich ein nettes Telefonat mit dem Leiter vorrausgesetzt, nach TÜV Gutachten, dass ein Umbau unmöglich bzw. DEN WERT DES FAHRZEUGS ÜBERSTEIGEN WÜRDE, eingetragen bekommen. Im Kaufvertrag standen allerdings nur 4000 Euro??
Ausnahmen gibt es immer, nur ob die immer Bestand haben, weil der Verwaltungsakt nicht sauber war, ist halt die Frage.
Über Ausnahmen befinden in der Regel NICHT die Zulassungsstellen.
Eine Umrüstung ist ja immer möglich.
Es wird immer Fälle geben wo irgendwas durchgewunken wird, was nie ein Garant für die Zukunft ist.
Wobei ich es bei deinem Auto sehr gut nachvollziehen kann.
Das kommt auch immer bisserl aufs Auto an. Umbau an nem Lincoln Mark VIII da musste eigentlich das Auto verschandeln. Kommt halt auch immer auf den Kaupreis an. Bei nem 30000 Euro Cadillac, dürfte es schon okay sein, den umzurüsten. Wobei da das okay von der Zulassungsstelle wahrscheinlicher wäre als bei nem Mustang von 2018.
Ach je, auch schon gehabt. Hat die Polizei bei einer allg. Verkehrskontrolle (hatte mit dem Wagen 3 von 2000 bis 2022) nur 1x interessiert. Wichtiger war denen die Eintragung der Größe des Nummernschilds. Und bei der einmaligen Nachfrage bzgl. roter Blinker verwies ich auf das Typenkennzeichen in der B-Säule auf der Fahrerseite, wo steht, ,,made in USA". Im Einklang mit den eingetragenen kleinen Kennzeichen und den automatischen Gurten war es das dann auch...
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Zitat:
@STEF8983 schrieb am 07. Feb. 2022 um 21:10:29 Uhr:
Das kommt auch immer bisserl aufs Auto an. Umbau an nem Lincoln Mark VIII da musste eigentlich das Auto verschandeln.
Genau darauf kommt es bei einer Ausnahme eben nicht an.
Klar, gelesen. Doch hatte ich letztes Jahr beim H-Kennzeichen genau das Problem, dass die roten Blinker beanstandet wurden. Bei einem KFZ, das seit 1991 in D die Zulassung hat ??
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 7. Februar 2022 um 20:59:30 Uhr:
Zitat:
@Stefan1981 schrieb am 07. Feb. 2022 um 20:28:19 Uhr:
Hi, alles nett. Das Merkblatt gilt für Begutachtung Importfahrzeug. Wäre bei erstmaliger Zulassung in den USA im April 1990 und ein Jahr später in D ja nicht möglich gewesen, zuzulassen. Ist dennoch passiert. Was, wenn ein Importfahrzeug mit EZ 1990 seit jeher ab 1991 in D mit roten Blinkern fuhr, es nie den TÜV oder die Zulassungsstelle kümmerte? Ich betone dabei die ganzen TÜV-Abnahmen in über 30 Jahren... warum geht das Jahrzehnte auch mit 4x Ummeldung problemlos? Und dann, beim H-Kennzeichen, fällt es auf...
Hast du meinen Post nicht richtig gelesen?
Ich schrieb doch, was vor 1998 war kann ich nicht sagen. Ich spreche für die Fälle nach 1998, und insbesondere nach 2018.
@Stefan1981 , ja das ist in der Tat ärgerlich.
Was ist das denn für ein Ford?
Allerweltsauto, Ford Probe. Jedoch GL mit Automatik 2,2L ohne Turbo von EZ 4/1990 in den USA. In D ab 1991. Hier gab es die ab 92 beim Fordhändler als GT mit Turbo, jedoch nicht in meiner originalen Lackierung. Und in D immer ohne Automatik. Aber mit EU-Rückleuchten. Im Streit würde ich verlieren, müsste halt die Rückleuchten vom GT einbauen, evtl. mit komplett neuem Kabelstrang. Würde aber komplett die Historizität des GL versauen... denn so wurde der Wagen nie gebaut...
Rote Blinker hinten, das Dauerthema. Die rechtliche Seite ist ja schon deutlich und komplett dargestellt worden.
Ich finde es nur lustig, dass ich gerade in den letzten Jahren alles an Blinkerlösungen an allen Baujahren, das geht über Fahrzeuge der 50iger mit dicken gelben Pötten hinten, bis hin zu einem Grauimport Mustang und Challanger, bei denen nichts nicht mal die Blinker Vorne als Standlicht geändert wurden und logisch somit Hinten rot blinkten, gesehen habe. Einen konnte ich mal ansprechen und doof fragen, wie haste das denn hinbekommen. Alles vom Prüfer mit Ausnahme xyz fein eingetragen usw. Soweit ich das durch meinen Job, wo ich halt viel mit regulatorischen Dingen zu tun habe, beurteilen konnte, wasserdicht.
Fazit für mich, suche dir diese Prüfer, die, ich sage mal, noch ein Herz und einen Kopf für solche Belange haben. Oder vereinfacht gesagt, die sich noch einsetzen, dann ist trotz der ganzen Regularien, die niemand braucht, z.min. nicht dafür, so einiges möglich.
Jo, was nützt es, den Prüfer zu finden, wenn es die Behörde nicht genehmigt.
Es gibt auch Behörden, die melden bei der Technischen Leitung fehlerhafte Ausnahme Gutachten. Dann hat der Prüfer ein Problem.
Und wenn das Fahrzeug in einen anderen LK wechselt, kann die Behörde die Ausnahme ebenfalls anzweifeln...
Habe ich noch nie erlebt, mag sein, nur wie geschrieben, es sollte wasserdicht sein und es scheint ja zu funktionieren. Man muss sich halt kümmern. Oder halt hinnehmen, aber das muss jeder selbst wissen. Ich kann nur sagen wie ich aus Gründen der Erfahrungen über 30 Jahre agiere. Ich habe mir auch mal den Boss der Zulassungsstelle kommen lassen, da eine Dame etwas sehr grün war. Dann war das Thema ruckzuck durch.
oder du kaufst ein Fahrzeug bei dem schon alles wasserdicht eingetragen ist und ziehst halt in diesen Zulassungsbereich um :-)
Es gibt keine wasserdichte Eintragung. Die nächste Zulassungsstelle kann dir jede Eintragung kassieren wenn Sie der Meinung ist da passt was nicht. Gerade rote Blinker und kleine Kennzeichen sind da das Paradebeispiel. Bei uns waren auch kleine Kennzeichen eingetragen. Hat meine Zulassungsstelle nicht gejuckt. Und den Eintrag für rote Blinker kassiert dir spätestens die Zulassungsstelle bei einer Ummeldung.