Rote Blinker und Tüv
hallo, wie ich schon im forum erwähnt hatte habe ich ein chevy k30 ex army der seit 98 auf deutsche straßen zugelassen ist. leider ist nicht eine einzige eintragung in den papieren vorgenommen worden, weder noch die verglasung noch die gurte oder blinker in rot. allso hauptsächlich gehts mir um die blinker die schon seit fast 10 jahren in deutschland rot blinken aber keine ausdrückliche genehmigung vom tüv in den papieren haben.
wer kann mir hier weiter helfen? wer kennt in deutschland ein tüv der solche eintragung für den erhalt des kult status noch durchführt.
ist hier vielleicht jemand vom tüv auf dieser seite? kann mir jemand vielleicht sagen ob der tüv wo das auto umgeschrieben worden ist dafür zuständig ist um die papiere zu berichtigen.
für diese eintragung würde ich auch was in der kaffeekasse lassen 😉
kann auch meine telefonnummer raus geben für serjösere antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.
Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.
Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.
Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.
Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! 😁
Zitat:
Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"
Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!
133 Antworten
Moin,
Ich habe gerade die Oldtimer Markt 2-2022 vor mir und lese da auf Seite 67 unten links (Zitat):
„ Für nach dem 1. Januar 1970 zugelassene Fahrzeuge sind rote Blinker verboten, Ausnahmen bis zur Erstzulassung 1983 jedoch prinzipiell möglich.“
Das der Gesetzgeber hier anscheinend eine Ausnahme zulässt… da hätte ich mir den Umbau ja vielleicht doch sparen können 🙄
Die Frage ist nur noch, wann die Ausnahme gewährt wird. Das schreiben sie nicht, würde wahrscheinlich auch den Rahmen des Artikels sprengen.
Ich sehe jetzt schon jede Menge US-Car Besitzer mit dem Heft beim Tüvprüfer stehen und diskutieren :-D
Grüße
Chris
Moin , ja , früher war das so . Das was der Prüfer " eintrug " hatte Gültigkeit .
Heute ist es so , das die Zulassungsstelle deutlich mehr zu sagen hat . Manche übernehmen diese Genehmigungen
und manche nicht . Letzen Endes entschieden die , in welcher Farbe dein Blinker leuchtet .
Gruß , Stefan
Zitat:
@chrisd75 schrieb am 12. März 2022 um 08:6:59 Uhr:
Moin,
Ich habe gerade die Oldtimer Markt 2-2022 vor mir und lese da auf Seite 67 unten links (Zitat):
„ Für nach dem 1. Januar 1970 zugelassene Fahrzeuge sind rote Blinker verboten, Ausnahmen bis zur Erstzulassung 1983 jedoch prinzipiell möglich.“
Das der Gesetzgeber hier anscheinend eine Ausnahme zulässt… da hätte ich mir den Umbau ja vielleicht doch sparen können ??
Das ist eben ziemlich schlecht recherchiert von der Zeitung.
Es ist einfach falsch.
Richtig ist:
Für historische Fahrzeuge gemäß § 23 StVZO mit EZ ab 01.01.1970 bis 31.12.1989 ist eine Ausnahme von der Farbe möglich.
Für Fz.< 31.12.1969 sind grundsätzlich rote FRA hinten möglich.
(Achtung bei Einkammerleuchten, dann muss eine Vorrangschaltung Warnblinklicht vor Bremslicht" eingebaut sein)
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Das glaube ich wiederum nicht. Die Oma weiß gewöhnlich ganz genau was sie schreibt und recherchiert auch dementsprechend.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 12. März 2022 um 13:04:53 Uhr:
Das glaube ich wiederum nicht. Die Oma weiß gewöhnlich ganz genau was sie schreibt und recherchiert auch dementsprechend.
Ob du das glaubst oder nicht.
Ist aber so.
Schau ins VkBl 2018 (vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur an die obersten Landesbehörden angewiesen.)
Dieses Merkblatt ist schon seit 26.03.2018 in Kraft getreten.
Moin,
hab 2020 an meinem 84er Trans Am rote Blinker unter Vorbehalt eingetragen bekommen.
Der tüver hat das allerdings mitm Chef der Zulassungsstelle persönlich geklärt. Die Kosten für einen Umbau wären unverhältnismäßig hoch gewesen. Außerdem gäbe es die Teile eh nicht ,und H konform wäre es dann auch nicht mehr . So jedenfalls hat er wohl argumentiert hat er mir erzählt.
Eine schöne Geschichte für Dich persönlich . Allerdings ist solch ein Vorgehen heute doch eher unwahrscheinlich .
Macht euch einen Termin freitags kurz vor Feierabend der Zulassungsstelle. Damals hat die Dame im Regierungspräsidium keinen mehr erreicht und nach Rücksprache mit ihrem Chef einfach abgesegnet:-))
Zumindest bei uns keine gute Idee. Die lassen dich im Zweifel dann einfach noch einmal antanzen. Bei uns hat man da damals auch nichts übers Knie gebrochen und da ging es nur um kleine Kennzeichen plus der vorherigen Zusage kleines hinten wäre kein Problem. Bei der Vorführung war es dann eins und wir mussten alles von vorne machen. Papiere mussten wir dann natürlich erst von zuhause holen, konnte ja keiner wissen das aus "reine Formalie" gleich eine zweite Zulassung wird. Es hängt einfach an der jeweiligen Zulassungsstelle.
... den Ordner mit den Papieren hab ich inzwischen immer dabei, wenns zum TÜV oder zur Zulassungsstelle geht.