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Rote Blinker und Tüv

Themenstarteram 21. Juli 2009 um 6:02

hallo, wie ich schon im forum erwähnt hatte habe ich ein chevy k30 ex army der seit 98 auf deutsche straßen zugelassen ist. leider ist nicht eine einzige eintragung in den papieren vorgenommen worden, weder noch die verglasung noch die gurte oder blinker in rot. allso hauptsächlich gehts mir um die blinker die schon seit fast 10 jahren in deutschland rot blinken aber keine ausdrückliche genehmigung vom tüv in den papieren haben.

wer kann mir hier weiter helfen? wer kennt in deutschland ein tüv der solche eintragung für den erhalt des kult status noch durchführt.

ist hier vielleicht jemand vom tüv auf dieser seite? kann mir jemand vielleicht sagen ob der tüv wo das auto umgeschrieben worden ist dafür zuständig ist um die papiere zu berichtigen.

für diese eintragung würde ich auch was in der kaffeekasse lassen ;)

kann auch meine telefonnummer raus geben für serjösere antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.

Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.

Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.

Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.

Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! :D

Zitat:

Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"

Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!

 

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Kann ich nicht unterschreiben, ganz im Gegenteil.

Gut, ausser Hessen... da ist die Lage tatsächlich etwas mehr angespannt.

Aber selbst da habe ich gute Erfahrungen gemacht.

am 25. Dezember 2020 um 22:00

Ich habe seit 2 Tagen einen Plymouth Grand Voyager. Da sind wohl von Anfang Rote Blinker eingetragen. Hat auch beim TÜV einen Tag später sowie bei der Zulassungsstelle keinen Gestört. Hat. Ich nur irritiert da es ihn ja quasi als EU Version von Chrysler gab. Aber komischerweise fahren alle Importe von dem Typ bzw der Generation mit Roten blinker. Ja die Bürokratie ist manchmal schon sehr undurchsichtig :D

Gruß Martin

Zitat:

@Mp162 schrieb am 25. Dezember 2020 um 23:00:04 Uhr:

Ich habe seit 2 Tagen einen Plymouth Grand Voyager. Da sind wohl von Anfang Rote Blinker eingetragen. Hat auch beim TÜV einen Tag später sowie bei der Zulassungsstelle keinen Gestört. Hat. Ich nur irritiert da es ihn ja quasi als EU Version von Chrysler gab. Aber komischerweise fahren alle Importe von dem Typ bzw der Generation mit Roten blinker. Ja die Bürokratie ist manchmal schon sehr undurchsichtig :D

Gruß Martin

Krass ich dachte man muss die Kisten immer umbauen.

Hab von denen immer nur die EU Rückleuchten aus dem Chrysler gesehen oder umgerüstet mit Blinkerbirne in der Rücklichtkammer.

 

Dann hast du Glück, dass die eingetragen wurden. Ist ja oft Prüfer abhängig.

Naja wenn die eben eingetragen sind - und das schon seit Ende der 90er oder Anfang 2000er... k.A. wann da so Art Übergangs-/Ausnahmeregeln genau gekippt wurden... haben die auch Bestandschutz.

Hi,hi, cool, so sollte es immer sein und fertig, in NL und B ist das auch bei Neuwagen kein Thema. Ich habe das irgendwann schon mal geschrieben, im gerade Kreis Wesel sieht man auch viele Charger und Challenger die rot blinken und das eingetragen nach Ausnahmeparagraph. Hier fährt dann sogar ein Bronco 1 rum mit aufgesetzten gelben Blinkern und der müsste Bj vor 69 sein, also rot blinken ist hier noch höchst gesetzlich erlaubt.

Dann kennen wir wiederum einen 2008-2009 Mustang da ist sogar als Standlicht der Blinker in gelb eingetragen.

Man könnte meinen wir haben hier in D keine anderen, als First World Problems. Freu dich, das hat leider Seltenheitswert.

1990er Ford Grauimport, immer rote Blinker bei jedem TÜV nie Thema, obwohl nicht eingetragen. Sind original. Bei Abnahme H-Kennzeichen-Gutachten beim TÜV (!!!): Muss auf gelb umbauen ??? Ab zur Konkur.: H-Kennz.-Gutachten ohne Probleme...

Manchmal gerieren sich die Leute vom TÜV als Erfüllungsgehilfen der Straßenverkehrsämter.

 

Dort wartet aber der eigentliche Ärger: Der TÜV-Eintragung kann das StVA folgen, muss aber nicht. Vorgeschrieben ab Bj 1969 sind gelbe Blinker, da halten die sich seit einigen Jahren ziemlich penibel dran. Bei mir wurde gar vom StVA eine Ausnahmegenehmigung für meine 95er Corvette nach 14 Jahren widerrufen, ich mußte umbauen.

 

Da jede Ausnahmegenehmigung € 50 kostet, schauen die sich sehr genau an, für was man da eine solche haben möchte. Viel Glück beim StVA.

Schreib mir mal ne Nachricht. kann ich dir evtl. infos geben, bei welchem TÜV ich die Bescheinigung bekommen habe. Wenn allerdings die Zulassungsstelle Nein sagt, haste verloren, trotz TÜV Bescheinigung. Wenn die blöd tun wollen, ist das halt so...

Es ist doch mittlerweile klar geregelt:

Fz. bis EZ 31.12.1969 - > rote Fahrtrichtungsanzeiger möglich, keine Abweichung

Fz. ab EZ 01.01.1970 bis 31.12.1989 -> rote Fahrtrichtungsanzeiger hinten rot möglich, nur historische Fahrzeuge gemäß § 23 StVZO UND Ausnahmegenehmigung gem. §70 StVZO

Quelle: VkBl 2018 - Merkblatt f. d. Begutachtung eines Importfz.

Vor diesem Merkblatt galt das alte Merkblatt (von 1998), da mussten alle ab 01.01.1970 gelbe FRA haben, umrüsten!

Wenn da Ausnahmen vom Prüfer gemacht wurden, war das ebenfalls nicht rechtens, bzw. es gab halt hin und wieder aaS die das nicht so genau genommen haben.

Was im Merkblatt vom 12.02.1981 (VkBl 1981) stand, kann ich nicht sagen.

Also ich hab 2016 meine roten Blinker hier in Augsburg bei der Zula ohne Probleme für meinen Lincoln MARK VIII 1993, natürlich ein nettes Telefonat mit dem Leiter vorrausgesetzt, nach TÜV Gutachten, dass ein Umbau unmöglich bzw. DEN WERT DES FAHRZEUGS ÜBERSTEIGEN WÜRDE, eingetragen bekommen. Im Kaufvertrag standen allerdings nur 4000 Euro:D

Hi, alles nett. Das Merkblatt gilt für Begutachtung Importfahrzeug. Wäre bei erstmaliger Zulassung in den USA im April 1990 und ein Jahr später in D ja nicht möglich gewesen, zuzulassen. Ist dennoch passiert. Was, wenn ein Importfahrzeug mit EZ 1990 seit jeher ab 1991 in D mit roten Blinkern fuhr, es nie den TÜV oder die Zulassungsstelle kümmerte? Ich betone dabei die ganzen TÜV-Abnahmen in über 30 Jahren... warum geht das Jahrzehnte auch mit 4x Ummeldung problemlos? Und dann, beim H-Kennzeichen, fällt es auf...

Anderes TÜVinski suchen!

Wegen mattem Lack der Motorhaube (aber Originallack) und den roten Blinkern verweigerte der TÜV das H-Kennzeichen, Wagen müsse erst zur Lackierung bzw. Aufbereitung. Bin dann mit dem Wagen zum (vom TÜV-Prüfer empfohlenen) Lackierer, Fall geschildert. Der sah kein Problem am Lack und Auto und empfahl es bei der Dekra zu versuchen... und da war das alles gar kein Problem... und die Zulassungsstelle hat alles akzeptiert.

Daher nur Auslegungssache? Umbau auf gelb wäre zudem technisch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand machbar (neue Rückleuchten in/ auf Stoßstange) und die Orginalität (Vorraussetzung H-Kennzeichen) komplett stören.

Aber immer was Süßes im Handschuhfach für die Rennleitung:D Wenn denen mal langweilig ist, immer nur Verbrecher zu fangen ;) Bei roten Blinkern schaun die schon mal...

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