Rote Blinker und Tüv

hallo, wie ich schon im forum erwähnt hatte habe ich ein chevy k30 ex army der seit 98 auf deutsche straßen zugelassen ist. leider ist nicht eine einzige eintragung in den papieren vorgenommen worden, weder noch die verglasung noch die gurte oder blinker in rot. allso hauptsächlich gehts mir um die blinker die schon seit fast 10 jahren in deutschland rot blinken aber keine ausdrückliche genehmigung vom tüv in den papieren haben.

wer kann mir hier weiter helfen? wer kennt in deutschland ein tüv der solche eintragung für den erhalt des kult status noch durchführt.

ist hier vielleicht jemand vom tüv auf dieser seite? kann mir jemand vielleicht sagen ob der tüv wo das auto umgeschrieben worden ist dafür zuständig ist um die papiere zu berichtigen.

für diese eintragung würde ich auch was in der kaffeekasse lassen 😉

kann auch meine telefonnummer raus geben für serjösere antworten.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.

Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.

Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.

Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.

Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! 😁

Zitat:

Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"

Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!

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Moin

Ich habe irgendwann vor vielen Jahren mal so Festgestellt, dass es besser ist nicht selbst
zum TÜV zu fahren, wenn nicht alles so passt.

Gerade wenn es um solche Sachen geht. Das Auto in die Werkstatt bringen, es ist immer ein
Vorteil wenn der Meister und der Prüfer keine Unbekannten sind.

Die müssen sich ja nicht mögen, aber wie das so mit Fremden ist im Zweifel kein TÜV.
Relevante Kleinigkeiten können gleich behoben werden. Letztendlich bedeutet ja ein gültiger
TÜV nicht das man von jeglicher Strafe befreit ist, wenn etwas nicht konform ist.

Sequentielles blinken in Rot, Flowmaster Endtöpfe (die Lauten), offener Luftfilter, was man so
sehen und hören könnte. Die Xenon sind mit Einzelabnahme auch ohne Reinigungsanlage eingetragen
Blinken in Gelb, usw. Es gab die Plakette ohne Mängel. Aber nur weil der Mustang eher Exot bei
uns ist. Ein Audi R 8 blinkt genauso und die Flowmaster sind im Leerlauf nach dem Kaltstart auch nicht
lauter. Sicherlich in 2 Jahren kann man auch mal Pech haben, die orginalen liegen dann im Kofferraum.
Bei einer späteren Kontrolle kann man sich ja nicht darauf Berufen ,der ist Gestern erst durch den TÜV
gekommen.

Wenn in etwa Wirkung bei bestehenden roten Blinkern bei einem Lincoln town car 2000 eingetragen sind, darf dann auch wirklich rot geblinkt werden?

Wenns so drin steht, dann ja

Wobei auch da die Zulassungsstelle wieder mitspielen muss. Hier gabs ja schon öfter den Fall das die Zulassungsstelle das bei Ummeldung wieder austrägt.

Kleinere Zulassungsstellen übernehmen das meistens ohne zu fragen.

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Und genau das darf sie eben nicht. So weit geht deren Befugnis dann doch nicht. Austragungen fallen unter technische Änderungen, hierfür schreibt der Gesetzgeber eindeutig eine Vorlage eines "technischen Sachverständigen" vor. Steht so auch in den vsv die die Damen und Herren hinterm Schalter haben sollten.

Ich kenne das genau andersherum. Der TÜV bescheinigt nur die technische Unbedenklichkeit. Rest macht die Zulassungsstelle. Hab ich von jemandem der den Mist mal studiert hat und sich täglich damit auseinander setzt.

Zitat:

@pontu schrieb am 9. September 2017 um 11:20:16 Uhr:


Wenn in etwa Wirkung bei bestehenden roten Blinkern bei einem Lincoln town car 2000 eingetragen sind, darf dann auch wirklich rot geblinkt werden?

Nein, "In Deutschland gab es früher vereinzelt auch rote Blinkleuchten. Diese sind nach wie vor zulässig, wenn das Fahrzeug vor dem 31. Dezember 1969 erstmals zugelassen wurde."

Auszug vom TÜV :

Die Importfahrzeug-Richtlinie

Blinker Etwa-Wirkung möglich Farbe muss gelb sein!
Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original

Genau das ist das Problem, bis 1970 waren rote Blinker erlaubt, damit darf man damit rumfahren.
Nach 1970 müssen die Blinker gelb sein, egal was der TÜV sagt.
Nur die Zulassungsstelle darf davon eine Ausnahme erteilen. Der TÜV darf sowas nicht machen.
Das bedeutet ohne Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle sind rote Blinker hinten nicht erlaubt.

MfG
Mike

Stimmt aber so nicht ganz: um die Eintragung zu bekommen, muss der TÜV zwingend bestätigen, dass 1.technisch unbedenklich und 2. ein Umbau auf gelbe Blinker nicht ohne größeren Aufwand möglich ist! Dann bekommst du normalerweise die Eintragung. Ich weiß aber von der Zulassungsstelle in moosach, dass die das überhaupt nicht mehr eintragen!

Bei uns wirds eingetragen, wenn der TÜV seinen Segen gibt. Die Regelung der in etwa Wirkung mittels Ausnahmegenehmigung gibt es noch, praktiziert wird sie dank in Unkenntnis davon arbeitender A/E 6 beschädigter in den Zulassungsstellen leider kaum noch.
Ich hab den Verwaltungskram auch 4 Jahre über mich ergehen lassen müssen, da kommt leider der Teil mit Zulassung, Genehmigung, Ausnahmen nur ganz am Rande vor. Wenn man sich selber nicht in das Thema einliest, erfährt man nichts.
Am Ende ist es aber leider immer noch der hinterm Schalter, der hier tätig werden muss...

kommt immer auf die zulassungstelle an. vo TÜV den Wisch ist normal gar kein Problem, weil die ja auch gleich mal 140 Tacken kassieren. wenn die Zulassungsstelle aber nein sagt, kuckt man in die röhre.

Mein Mercury Grand Maquise von 1997 blinkt auch rot und bis jetzt hat sich daran noch niemand gestört, weder bei der Ummeldung vor drei Jahren, noch beim letzten TÜV vor drei Monaten.

Was rgn zu bedeuten hat. Sowas fällt manchmal 10 Jahre lang nicht auf, und irgendwann stört es doch jemanden...dann hilft auch das Jammern nix, das das doch schon immer so war -aber nie erlaubt.
Und beim ummelden sowieso nicht - da stehst ja nicht mit dem blinkendem Auto vorm Tresen.....
Meine Vette blinkt alle zwei Jahre hinten gelb, dann weiß ich, das sie zum TÜV möcht. Hat der nette Herr dann sein Bapperl drauf gemacht, blinkt sie wieder rot.

Zitat:

@MrFleetwood schrieb am 1. Dezember 2020 um 00:22:32 Uhr:


Meine Vette blinkt alle zwei Jahre hinten gelb, dann weiß ich, das sie zum TÜV möcht. Hat der nette Herr dann sein Bapperl drauf gemacht, blinkt sie wieder rot.

Das würde ich auch so machen.

Es werden ja teilweise auch die grausamsten Umbauten vorgenommen. Der Klassiker "gelbe Birnen in die Rückfahrleuchten und Rückfahrleuchte unter die Stoßstange" geht ja noch, aber ich hab auch schon gesehen, dass zusätzliche Treckerblinker an die armen Autos geschraubt wurden.

Zitat:

Meine Vette blinkt alle zwei Jahre hinten gelb, dann weiß ich, das sie zum TÜV möcht. Hat der nette Herr dann sein Bapperl drauf gemacht, blinkt sie wieder rot.

Bester Mann!Denn mit diesen "netten Herren" kann man(häufig)kein normales Gespräch führen ohne das einem die Hutschur platzt!

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