Rote Blinker und Tüv
hallo, wie ich schon im forum erwähnt hatte habe ich ein chevy k30 ex army der seit 98 auf deutsche straßen zugelassen ist. leider ist nicht eine einzige eintragung in den papieren vorgenommen worden, weder noch die verglasung noch die gurte oder blinker in rot. allso hauptsächlich gehts mir um die blinker die schon seit fast 10 jahren in deutschland rot blinken aber keine ausdrückliche genehmigung vom tüv in den papieren haben.
wer kann mir hier weiter helfen? wer kennt in deutschland ein tüv der solche eintragung für den erhalt des kult status noch durchführt.
ist hier vielleicht jemand vom tüv auf dieser seite? kann mir jemand vielleicht sagen ob der tüv wo das auto umgeschrieben worden ist dafür zuständig ist um die papiere zu berichtigen.
für diese eintragung würde ich auch was in der kaffeekasse lassen 😉
kann auch meine telefonnummer raus geben für serjösere antworten.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Jeglicher Eingriff Dritter in die Leuchte führen dazu, dass die Genehmigung erlischt.
Das bedeutet praktisch, daß in Deutschland kein US-Auto mehr zugelassen werden kann, außer wenn es speziell angefertigte Leuchten mit Einzelgutachten hat.
Nach der Regelung würde es auch nicht funktionieren, Rückfahrscheinwerfer zu orangen Blinkern umzufunktionieren, in rote Rückleuchten selber orange Gläser einzusetzen, vordere Sidemarker als Blinker zu benutzen, modifizierte Leuchten aus anderen Autos einzusetzen, etc.
Streng genommen dürfte nicht mal ein rückwärtig angebauter Treckerblinker zulässig sein, da das daneben sitzende Rück-/Stopplicht ebenfalls kein E-Zeichen hat und somit zwischen den Leuchten keine zulässige Funktionseinheit hergestellt wird.
Wir können alle einpacken! Schluß, aus vorbei! 😁
Zitat:
Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen "1"
Die Zahl identifiziert wohl eindeutig den Urheber des ganzen Blödsinns: die Supermacht der Bürokratie und des geistigen Dünnpfiffs, Nummer eins, Hegemon der Idioten!
133 Antworten
Zitat:
@STEF8983 schrieb am 3. August 2015 um 12:29:14 Uhr:
Das ist definitiv falsch!! Denn mein Mark VIII von 93 fährt mit roten Blinkern rum. Und was nun?
War dann wohl eine Gefälligkeitseintragung, auch wenn es Dir bislang gar nicht so klar war. Also Augen zu un durch!
Zitat:
@Zavage schrieb am 2. August 2015 um 21:55:17 Uhr:
"Scheinwerfer
(Fern- u. Abblendlicht) Nebelscheinwerfer -> nur mit europ. Prüfzeichen".
Das ist für viele US-Fahrzeuge ein widerspruch, wenn diese gar nicht in Europa angeboten wurden. Meistens wird doch eh die "In Etwa Wirkung" eingetragen, weil man ansonsten das Fahrzeug verhunzt.
"Bei Erstzulassung vor 1970 rote Blinker hinten möglich, wenn original "
Da gehen aber viele Prüfer mittlerweile bis in Anfang der 90iger Jahre, habe eigentlich keinen Chevy Caprice (Die Box Generation) gesehen, der orangene Blinker hat, bis auf die, die damals original angeboten wurden.
Bei mir steht ja ein Chevrolet Malibu der ersten Generation (1978-1982), der rote Blinker hinten hat. Da würde eigentlich kein Prüfer sagen, dass man die Rückleuchten für die Blinker missbrauchen würde, außer man hält sich wirklich ans Gesetz.
Die weißen Rückstrahler sitzen ja auch direkt neben dem Kennzeichen, also zu weit innen, macht ergo keinen Sinn 🙂
Ups, Kuckfehler, is ja Malibu und kein Caprice, dürfte aber bei der Limo nicht viel anders sein, nur kompakter
Bei der Zulassungsstelle intereessiert das niemand! Da hat sich noch nie jemand die Mühe gemacht, zu kucken, wie ich blinke. Wenn ich nicht blinke, sieht man ja auch nix.
Zitat:
Bei der Zulassungsstelle intereessiert das niemand! Da hat sich noch nie jemand die Mühe gemacht, zu kucken, wie ich blinke. Wenn ich nicht blinke, sieht man ja auch nix.
1. das und 2. kostet jede eingetragende Sondergenehmigung auch Kohle. Das freut den Sachbearbeiter natürlich 😁 Bei meinem Nova muss ich bei An-/Ummeldung immer um die 100€-120€ blechen, weil soviele Sonderdinger eingetragen werden müssen, mein Fahrzeugschein besteht direkt aus 2 vollen Seiten....
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Das Einzige was die interessiert sind Ihre Kennzeichen! Da bekomme ich immer die unpassendsten😠
Zitat:
@Wasper schrieb am 4. August 2015 um 09:23:26 Uhr:
Aber doch nur bei der Ersterstellung der Papiere? 😕 Meine Scheine bestehen auch aus 2 Seiten, zahle bei der An-/Ummeldung, wenn nichts geändert wurde, nur den Standardtarif.Zitat:
1. das und 2. kostet jede eingetragende Sondergenehmigung auch Kohle. Das freut den Sachbearbeiter natürlich 😁 Bei meinem Nova muss ich bei An-/Ummeldung immer um die 100€-120€ blechen, weil soviele Sonderdinger eingetragen werden müssen, mein Fahrzeugschein besteht direkt aus 2 vollen Seiten....
Bei der Erstanmeldung hatte ich noch mehr bezahlt, ja. Da waren es 180€ oder so 😁
Zitat:
@Wasper schrieb am 4. August 2015 um 09:23:26 Uhr:
1. das und 2. kostet jede eingetragende Sondergenehmigung auch Kohle. Das freut den Sachbearbeiter natürlich 😁 Bei meinem Nova muss ich bei An-/Ummeldung immer um die 100€-120€ blechen, weil soviele Sonderdinger eingetragen werden müssen, mein Fahrzeugschein besteht direkt aus 2 vollen Seiten....Zitat:
Bei der Zulassungsstelle intereessiert das niemand! Da hat sich noch nie jemand die Mühe gemacht, zu kucken, wie ich blinke. Wenn ich nicht blinke, sieht man ja auch nix.
Und H-Nummer? Alt genug isser doch, das Schätzchen
Bei meinem Caprice kam ich mit 180€ nicht hin, waren so zwischen 220 u 250
Aber wie heißt es: et jibt Joue, Schleate un Öcher
2 Seiten warens bei mir auch, aber n bisl Platz war noch 🙂
Der hat doch H 🙂 Ohne wäre das doch bisschen viel an Steuern im Jahr mit zwei 5,7l Fahrzeugen 😁😁😁
Eine ganz besondere Art des Reichtums, zu fahren was einem Spaß macht 😁
Folgende Frage. Eine Kollegin hat ein Auto aus den USA mitgebracht, als Sie dort für das Auswärtige Amt gearbeitet hat. Neufahrzeug aus 2013, sie ist die Erstbesitzerin. Das Auto ist nun hier in Belgien 2014 zugelassen worden und musste auch nicht dem hiesigen TÜV (Controle Technique) vorgeführt werden, da das hier in Belgien erst nach vier Jahren für Neufahrzeuge erstmals gilt. Nun wird sie wieder nach Deutschland zurück versetzt und muss ihr Auto in Berlin anmelden.
Da das Auto in der EU bereits so mit roten Blinkern zugelassen wurde, muss das dann automatisch in DEU auch so anerkannt werden?
Nein, wird nicht anerkannt. Es gibt keine allgemeingültige "EU-Zulassung". Jedes Land hat da seine eigenen Vorgaben 🙂 Das Fahrzeug muss hier entsprechend eine §21 durchlaufen, je nach Modell, um eine Einzelbetriebserlaubnis zu bekommen. Was fürn Vehikel ist das denn?
Zitat:
@Wasper schrieb am 7. April 2016 um 14:13:48 Uhr:
Es gibt keine allgemeingültige "EU-Zulassung".
Es gibt Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis, d.h. sie sind innerhalb der EU genehmigt und benötigen keine eigene Zulassung pro Land.
Allerdings wird das auf den US-Wagen nicht zutreffen, daher wird er den landesspezifischen Zulaasungsbestimmungen entsprechen müssen.
GreetS Rob
Ich weiß, deswegen schrieb ich ja "je nach Modell". 🙂 Wenn das jetzt ein Golf ist, sieht die Sache anders aus. Allerdings gehe ich eher nicht davon aus und deswegen fragte ich auch nach dem Modell. Aber mit solchen Angaben ist man heutzutage ja immer sehr sparsam in Foren 😁
Zitat:
@Wasper schrieb am 7. April 2016 um 17:42:00 Uhr:
Aber mit solchen Angaben ist man heutzutage ja immer sehr sparsam in Foren 😁
Die Leute die antworten sollen das gefälligst alles wissen oder erfragen, warum soll sich der TE auch herablassen gleich ein paar brauchbare Informationen mitzugeben ?
Funktioniert ja so auch, einer der alles dem TE aus der Nase zieht findet sich immer 😉
GreetS Rob