Rote Blinker TÜV Österreich??
Hallo noch mal!
wollte mal nachfragen obs probleme mit Roten Blinkern (Hinten) beim TüV in Österreich gibt????
Im Typenschein sind sie vermerkt und auch legal ( ist in deutschland schon bewegt worden) das auto!
Kann ich Ihn Typisieren mit Roten Blinkern Hinten???
MFG
XBOX
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@e30lion schrieb am 10. März 2017 um 15:23:36 Uhr:
Zitat:
@204er schrieb am 10. März 2017 um 13:59:21 Uhr:
Durch CETA alles hinfällig. Sobald ratifiziert, darf in der gesamten EU selbstverständlich rot geblinkt werden. Ich habe bereits zurück gerüstet. EEEENDLICH wieder Rückfahrscheinwerfer. yipieee!!Also ich habe da immer noch Zweifel das wegen CETA auf einmal rote Blinker erlaubt sind. Bis jetzt konnte mir das keiner bestätigen. Aber falls jemand was schriftliches darüber hat würde sich sicher auch gern mehrere MT- Leser darüber freuen.
MfG
Mike
Artikel 4 CETA:
Absatz 2:
2. A Party that has prepared a technical regulation that it considers to be equivalent to a
technical regulation of the other Party having compatible objective and product scope may request that the other Party recognise the technical regulation as equivalent. The Party shall make the request in writing and set out detailed reasons why the technical regulation should be considered equivalent, including reasons with respect to product scope. The Party that does not agree that the technical regulation is equivalent shall provide to the other Party, upon request, the reasons for its decision.
Hier ist zwar keine automatische Anerkennung gegenseitiger Stadards festgeschrieben- wir können es aber verlangen. Und das tu ich jetzt. Und zwar schriftlich beim KBA.
45 Antworten
Da hast Du keine Chance in Österreich. Da wird Dir nichts anderes übrig bleiben als Zubehörblinker reinzufriemeln. An der StVO hat sich noch nix geändert. CETA hin oder her.
Zitat:
... Lincoln MKX ist...welcher womöglich eine rote Birne hat - in so einem Fall wäre es doch möglich, eine orange Birne reinzutun. Kann es wirklich so einfach sein? Wer kennt sich da aus?
Da sitzt keine wechselbare "Birne" (egal welche Lichttechnik) drin, sondern eine nicht wechselbar verbaute Platine mit (roten) LEDs.
2024? :,(
Das Pferd ist tot, ihr könnt absteigen.
AT: Neue Genehmigung: orange Blinker (heisst gelb-rot im Amtsdeutsch aber eben nicht rot)
Alte Genehmigung ca. vor Ende 1976: Wenn damals so genehmigt, sollte es halten.
Obwohl auch ein Bescheid aufgehoben werden kann (z.B. die Historische).
OT: Kann mich erinnern, dass ich als Kind mit dem Dad am Silvesterabend orange Blinkerlamperln an die 66er Chevelle gepappt hab, weil am 1.Jan. diese neue Verordnung gültig wurde. Nachträglich wärs gar nicht notwendig gewesen, der Wagen ist leider sowieso beim Metzger gelandet. Genauso war es damals mit diesen nachrüstbaren Kopfstützen.
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...bin dann doch ganz froh, dass die zuständigen Stellen in Schweden bei meinem Auto die lichttechnische Ausrüstung bis auf die Hauptscheinwerfer so für in Ordnung befunden haben, wie es anno 1965 bei Erstzulassung in Kalifornien war. Vorne blinkt es weiß (Standlicht / Blinklicht kombiniert), hinten rot wie üblich.
Hallo, bin dabei einen Pontiac Catalina Convertible 1966 aus D nach Österreich zu importieren.
Fahrzeug hat in D eine H-Zulassung Blinker sind mit Rücklicht gekoppelt und somit Rot.
Ich muss jetzt für die Österreichische Zulassung umbauen.
Kann mir jemand sagen ob Rückfahrscheinwerfer vorgeschrieben sind?
Denn dort wären weiße Gläser drin wo ich super die Blinker reinsetzen könnte.
Müsste nur schauen wie ich das verkabelt bekommen das es oben im Rücklicht dann nicht mehr Blinkt und ich die Blinker in die Rückfahrlichter bekomme.
Der Anstand von max. 45cm sollte auch hinkommen.
Dank euch....
EZ 1966, sollte das Fahrzeug nicht da den Vorschriften von 1966 in Österreich entsprechen und somit weiterhin eine Zweikreis-Blinkerschaltung mit kombinierten Brems-/Blinklichtern haben können?
Falls du umbauen willst / musst: die Realisierung der zwei Blinkerkreise mit Unterbrechung des Bremslicht-Stromkreises auf der entsprechenden Seite wird im Blinkerschalter realisiert. Da wird der Strom für die Bremslichter drüber geführt, das musst du dann ändern.
In Deutschland waren Rückfahrscheinwerfer erst ab 1987 vorgeschrieben. Für Österreich weiß ich das nicht.
EZ ist 1966, das Fahrzeug ist in Deutschland ganz normal mit den Roten Blinkleuchte am Heck zugelassen.
Da ich das Fahrzeug jetzt nach Österreich Importiere muss ich ja wieder zum TÜV und ein Anmeldegutachten und eine Einzelgenehmigung machen.
Und stand heute braucht man ja gelbe/Orange Blinker ohne Rotes Glas davor.
Umbauen würd ich natürlich nicht freiwillig, aber ich glaub ich komm da ja nicht dran vorbei.
Ob Rückfahrscheinwerfer pflicht sind weis ich nicht.
Egal wenn Fahrzeug EZ 1966 ist oder?
Beim Umbau werd ich mir wohl einen Elektriker zu Hilfe ziehen müssen, da bin ich fast komplett raus, bin Maschinenbautechniker und Mechanik ist da eher meins. *lach
Eine Erstzulassung hat ein Fahrzeug nur einmal im Leben; an deinem Fahrzeug war das 1966. Letztlich wird es vermutlich auch in Österreich nicht anders als in anderen Ländern, nämlich dass dein Auto die im Jahr 1966 in Österreich geltenden Vorschriften zu erfüllen hat. Wie die nun im einzelnen aussehen, weiß ich nun nicht.
Aus dem Bauch heraus sage ich: während es in Deutschland lange vor den heute gültigen ECE-Vorschriften schon recht weit detaillierte Zulassungsvorschriften gab, z.B. Prüfzeichen / Wellenlinie auf Lichtscheiben oder KBA-Genehmigungsnummern auf Bremsklötzen, war das in den uns umgebenden Ländern oft etwas weniger genau detailliert. Gut möglich also, dass die Farbe und/oder Beschaltung von Fahrtrichtungsanzeigern da noch gar nicht so streng geregelt war.
Aber lange Rede kurzer Sinn: sprich doch mal mit dem zuständigen TÜV oder wie das in Österreich heißt, und vielleicht mit in Österreich ansässigen Importeuren für US-Autos. Da sollte sich doch recht schnell herausstellen, was zu tun ist.
Auch in Österreich wird es womöglich vieles mit Ausnahmegenehmigungen machbar sein - frag doch bei der zuständigen Stelle nach.
Gruß Didi
Da wird es keine Ausnahmen geben....
Wo? In Ö?
Gruß Didi
Es gibt bei Fahrtrichtungsanzeiger keine Ausnahme zur Farbe.
Kraftfahrgesetz KFG 1967:
Ab 01.01.1973 sind ausschließlich gelbrote Fahrtrichtungsanzeiger möglich.(orange)
Davor sind rote zulässig.
Quelle:
§135 KFG, Inkrafttreten
Der Fragesteller darf also an seinem Pontiac Catalina die roten Fahrtrichtungsanzeiger fahren.
Hier geht es natürlich um die Erstzulassung, und nicht import.
Edit: gab es hier noch andere Fahrzeuge, mit der Frage?
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Oktober 2024 um 19:51:23 Uhr:
Es gibt bei Fahrtrichtungsanzeiger keine Ausnahme zur Farbe.Kraftfahrgesetz KFG 1967:
Ab 01.01.1973 sind ausschließlich gelbrote Fahrtrichtungsanzeiger möglich.(orange)Davor sind rote zulässig.
Quelle:
§135 KFG, InkrafttretenDer Fragesteller darf also an seinem Pontiac Catalina die roten Fahrtrichtungsanzeiger fahren.
Hier geht es natürlich um die Erstzulassung, und nicht import.Edit: gab es hier noch andere Fahrzeuge, mit der Frage?
Wow, das klingt natürlich interresant, dann sollte ich mit BJ. bzw. EZ 1966 doch wirklich noch da rein fallen und Rote Blinker haben können/dürfen in Österreich?
Hab mir immer gedacht das bei einer neuen Einzelabnahme die Aktuelle geltenden Verordnungen gelten. (Aber wenn man mal überlegt könnte das Auto dann ja so einiges nie im Leben mehr erfüllen)
Somit muss ich nur alle Verordnungen/Vorschriften Einhalten die bis 1967 in Österreich gegolten haben, richtig?
Egal ob ich das Fahrzeug jetzt aus Deutschland importiere und eine Anmeldegutachten und Einzelgenehmigung für die Historische Zulassung machen muss?
Danke schonmal für eure Mithilfe, vielleicht muss ich dann ja doch nichts umbauen bei den Blinker und kann mit den Roten weiterhin rum fahren...wäre natürlich genial.
Hab mit einem Tüv Prüfer gesprochen und der neinte Orange Blinker, aber ich glaube der hatte das mit der Erstzulassung nicht auf dem Schirm, also so konkret haben wir das nicht besprochen.
Er hat mich auf einen Zivilgutachter überwiesen der nicht ganz so streng sein sollte wie der Tüv der Landesregierung selbst.
Denn lt. ihm müssen sie sich so genau an die Vorschriften halten und haben da NULL Toleranz, die meisten gut geglaubten US Cars würden sie dann eher an den Schrotthof verweisen als sie auf die Österreichische Straßen mit Historischen Zulassung zu lassen. Er meinte selbst schlimm, aber wahr.
Zitat:
@MZ-ES-Freak schrieb am 8. Oktober 2024 um 19:51:23 Uhr:
Es gibt bei Fahrtrichtungsanzeiger keine Ausnahme zur Farbe.Kraftfahrgesetz KFG 1967:
Ab 01.01.1973 sind ausschließlich gelbrote Fahrtrichtungsanzeiger möglich.(orange)Davor sind rote zulässig.
Quelle:
§135 KFG, InkrafttretenDer Fragesteller darf also an seinem Pontiac Catalina die roten Fahrtrichtungsanzeiger fahren.
Hier geht es natürlich um die Erstzulassung, und nicht import.Edit: gab es hier noch andere Fahrzeuge, mit der Frage?
Ok - in D ist es anders…
Gruß Didi