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Rote Blinker hinten bei US-Oldtimern - gibts da was Verbindliches?

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 9:57

Liebe Kollegen,

da gibt's ja immer wieder Diskussionen, der eine kriegt's eingetragen, der andere nicht - gibt's da keine schriftlichen verbindlichen TÜV-Anweisungen?

Oder ist das wirklich immer auf's neue Ermessenssache des Prüfers?

Mir geht es hier nur um Autos älter als 30 Jahre.

Es kann doch nicht sein, dass man die Autos so verhunzen muss?

http://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Beste Antwort im Thema

Der Grund warum die da so pingelig sind ist, daß bei der anordnung der Blinker so dicht an der Mittelachse des Wagens auf einige Distanz die angezeigte Fahrtrichtung nicht eindeutig auszumachen ist.

Der Einwand ist sicher durchaus berechtigt, aber dann umso schwerer nachvollziehbar wenn man sich vor Augen führt, daß dafür ja die funktionierenden und eindeutig zu erkennenden roten Blinker außer Kraft gesetzt werden, nur um fragwürdige Deppenlösungen zu finden!

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Zitat:

Original geschrieben von Zin-Azshari

Und woher hat der TÜV-Mensch das ?

Da muss es doch ein Paragraphnen in der Straßenverkehrs/Fahrzeugzulassungsverordnung geben.

Er kann sich das ja nicht ausdenken.

Genau das meine ich. Bei meinem TÜV Termin war es dem Prüfer auch nicht recht, dass die beiden Blinker recht weit in der Mitte vom Fahrzeug sind, aber er konnte mir keine Vorschrift zeigen die dem widerspricht. Er hat es dann akzeptieren müssen. War ihm nicht recht, mir gefiel es aber umso mehr. ;-)

Der Grund warum die da so pingelig sind ist, daß bei der anordnung der Blinker so dicht an der Mittelachse des Wagens auf einige Distanz die angezeigte Fahrtrichtung nicht eindeutig auszumachen ist.

Der Einwand ist sicher durchaus berechtigt, aber dann umso schwerer nachvollziehbar wenn man sich vor Augen führt, daß dafür ja die funktionierenden und eindeutig zu erkennenden roten Blinker außer Kraft gesetzt werden, nur um fragwürdige Deppenlösungen zu finden!

am 30. Juli 2011 um 10:00

als ich zur H-abnahme beim tüv war wurde nicht ein wort über die roten blinker verloren, eben so wenig über die saled beams vorne.

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Zin-Azshari

@Alfred

Such dir doch schonmal ne gute US-Car Werkstatt raus und frag explizit nach den Blinkern.

So, heute war ich bei dem Mann im Nachbarort. Er meinte, dass der Prüfer immer zu ihm in die Werkstatt kommt und er das schon geregelt bekäme. Außerdem sei das mit den gelben Blibkern erst ab Bj 1980... ?!!

So ein mobiler Prüfer kann doch bloß HU machen, aber doch keine H-Abnahme, oder? Erst ab Bj 1980? Noch nie gehört.

Zitat:

Original geschrieben von capricecoupe

als ich zur H-abnahme beim tüv war wurde nicht ein wort über die roten blinker verloren, eben so wenig über die saled beams vorne.

Und wo war das? Da geh' ich auch hin.

Zitat:

So ein mobiler Prüfer kann doch bloß HU machen, aber doch keine H-Abnahme, oder?

Doch, kann er. Die H-Untersuchung ist eigentlich keine Abnahme im eigentlichen Sinn, sondern ein Gutachten über den Zustand eines Kulturgutes und dieses kann von jedem anerkannten Sachverständigen ausgeführt werden.

am 30. Juli 2011 um 13:35

Ich hab am Montag den TÜV bei mir. Bin schon gespannt. Kann euch dann berichten. Gelbe Blinker sind aber ein wirkliches NOGO!

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 13:35

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Zitat:

So ein mobiler Prüfer kann doch bloß HU machen, aber doch keine H-Abnahme, oder?

Doch, kann er. Die H-Untersuchung ist eigentlich keine Abnahme im eigentlichen Sinn, sondern ein Gutachten über den Zustand eines Kulturgutes und dieses kann von jedem anerkannten Sachverständigen ausgeführt werden.

Moment mal, das ist ja hoch interessant!

Ich kenne einen von der IHK vereidigten Kfz-Sachverständigen, der selber seit 30 Jahren nur Cadillac fährt, dann könnte der das auch machen?

Kann der auch über die roten Blinker entscheiden?

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von Hornon

Ich hab am Montag den TÜV bei mir. Bin schon gespannt. Kann euch dann berichten. Gelbe Blinker sind aber ein wirkliches NOGO!

Absolut!

Bitte lasse deinen wirklich super schönen Ninety-Eight nicht vehunzen.

Im Zweifel lege dem Prüfer diese Bilder vor und frage ihn, ob er dein Auto auf diese Weise durch gelbe Blinker kaputtmachen will.

Mark-iv-gelbe-blinker-1
Mark-iv-gelbe-blinker-2

www.hella.com/.../J00268_Gesetzliche_Vorschriften_Master_out.pdf

 

Hier steht alles drinn was erlaubt ist, inkl. aller Anbaumaße, wobei man bei der ECE48 mehr freiraum hat als bei der STVZO

Themenstarteram 30. Juli 2011 um 16:08

Danke für den Link zu Hella, aber leider fördert der in Sachen rote Blinkern hinten auch nichts wirklich hilfreiches zu Tage.

Seite 14:

Hinterer Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchte)

Anbringung: Vorgeschrieben für alle Kfz.-Klassen.

Kategorie 2a oder 2b.

Anzahl: 2 Stück

Farbe: Gelb

:-(

Ich meine das nicht jeder Prüfer eine §21 Vollabnahme machen darf, da brauchts immer nen speziellen.

Man möge mir verzeihen, wenn ich jetzt meine Aussage nicht verifizieren kann..

am 30. Juli 2011 um 18:37

das stimmt, nicht jeder TÜV-Werkstatttourist kann die Abnahme machen. Eigentlich schade, weil die haben Ahnung, der Rest geht zu den TÜV-Hauptstellen.

Gruß

Ist denn jeder Prüf-Ingenieur automatisch auch ein amtlich anerkannter Sachverständiger?

Zitat:

Original geschrieben von autoalfred

Danke für den Link zu Hella, aber leider fördert der in Sachen rote Blinkern hinten auch nichts wirklich hilfreiches zu Tage.

Ohne Ausnahmegenehmigung muß die Erstzulassung vor 01.01.1970 sein um rote Blinker fahren zu dürfen.

Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge mit späteren Erstzulassungen waren nur bis Ende 1999 lt. Zulassungsverordnung rechtens. Seit 2000 dürfen für rote Blinker keine Ausnahmegenemigungen mehr ausgestellt werden.

Was trotzdem "eingetragen" oder nicht geprüft bzw. bei der Überprüfung übersehen wird ist nichts auf das man sich berufen oder bestehen kann.

Bei deinem Beispielfahrzeug: ´76 Ford Thunderbird Coupe kann man die Blinker hinter die Rückfahrscheinwerferverglasung packen. Fertig. Rückfahrscheinwerfer brauchst Du erst ab EZ 01.01.1987

Vielleicht habe ich mich etwas ungünstig ausgedrückt. Es geht nicht um die §21-Abnahme. Die darf in den alten Bundesländern nur vom TÜV, in den neuen nur von der Dekra durchgeführt werden. HU darf jede Prüforganisation machen, GTÜ, KÜS, TÜV, DEKRA oder Tüdelüt.

Der Markt ist unter der Prüfmafia aufgeteilt.

Das H-Gutachten ist von diesen Prüfungen losgelöst und darf von jedem KFZ-Sachverständigen durchgeührt werden. Das hat miteinander nicht zwangsläufig was zu tun.

Bei der H-Untersuchung wird lediglich der historische und erhaltenswerte Zustand des Fahrzeuges dokumentiert und eine Anerkennung der Erhaltungswüdigkeit ausgesprochen und in einen Bericht gefaßt.

Über die technische Verkehrssicherheit sagt das nichts.

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