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Rote Blinker hinten bei US-Oldtimern - gibts da was Verbindliches?

Themenstarteram 29. Juli 2011 um 9:57

Liebe Kollegen,

da gibt's ja immer wieder Diskussionen, der eine kriegt's eingetragen, der andere nicht - gibt's da keine schriftlichen verbindlichen TÜV-Anweisungen?

Oder ist das wirklich immer auf's neue Ermessenssache des Prüfers?

Mir geht es hier nur um Autos älter als 30 Jahre.

Es kann doch nicht sein, dass man die Autos so verhunzen muss?

http://suchen.mobile.de/.../details.html?...

Beste Antwort im Thema

Der Grund warum die da so pingelig sind ist, daß bei der anordnung der Blinker so dicht an der Mittelachse des Wagens auf einige Distanz die angezeigte Fahrtrichtung nicht eindeutig auszumachen ist.

Der Einwand ist sicher durchaus berechtigt, aber dann umso schwerer nachvollziehbar wenn man sich vor Augen führt, daß dafür ja die funktionierenden und eindeutig zu erkennenden roten Blinker außer Kraft gesetzt werden, nur um fragwürdige Deppenlösungen zu finden!

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am 5. August 2011 um 22:03

Zitat:

Original geschrieben von Hannibal19xx

TÜV-Prüfer in Moers verlangt von mir beim Lincoln gelbe Blinker - falls nicht an originaler Position machbar, fest montiert (verschraubt) auf der Stoßstange!...

Schreib mal ne Beschwerde wegen Willkür an Tüff Süd.

Wenns um den 77er in Deiner Sig geht, ist das nicht möglich würde ich mal so mutmaßen.

Wenn mir ein Prüfer auf en Sack geht strafe ich ihn mit Verachtung und unser Dorf ist klein. Da sieht man sich öfters.

Zwei sind später zahm geworden habe ich mir sagen lassen.

Aber wie schon gesagt mache ich meistens Werstatttüf und da kennt man sich in Laufe der Jahre.

Probleme mit Blinker oder sonst irgendwelchen deutchen "Spitzfindigkeiten" hatte ich da noch nicht. (Gleich mal auf Holz klopfen)

Gruß

Gedönsrat

Zitat:

Original geschrieben von spechti

Klar ist das Kirmes, aber das Prinzip wird glasklar erkennbar: eine großflächige rote Blinkleuchte ist beim Bremsen und Blinken besser zu sehen als ein rote Bremsleuchte mit einem kleinen orangen Blinker.

Hier nochmal anschaulich für alle TÜVler und Ahnungslosen:

www.motor-talk.de/.../us-blinker-i202971101.html

am 6. August 2011 um 5:31

Ich werde den Wagen zu dem Prüfer geben, der auch meinen Toronado (damals über eine US-Car Werkstatt) getüvt hat!

War die Tage bei ihm und er verlangt folgendes:

 

-Scheinwerfer vorne alle 4 auf E- umrüsten

-Tachoskalierung aufkleben

-hinten rote Reflektoren auf die Stoßstange kleben

 

So soll er ohne weiteres durchgehen hat er gesagt.

Nur ein Datenblatt möchte er haben, aber das kommt heute per Post!

 

Und ich muss den Wagen ein paar Tage bei ihm stehen lassen, weil er super viel zu tun hat! War auch damals beim Toronado schon so!

 

Der trägt mir dann alles ein, rote Blinker, Seitenleuchten, usw.!

ALso Alex Aussage von der Oldtimer Tankstelle in Hamburg Rotenburgsort ist die das alles vor 70 rote Blinker haben darf und der rest ne Ausnahmegenemigung braucht und diese gibt es wenn die roten Lecuhten wie bei einem alten großen Ami deutlich zu sehen sind Lincoln Continental 1973 ich habe diese Nummer noch vor mir und hoffe drauf das es klappt es gibt nämlich nix für den Wagen in gelb und was wollen die das man die Chromstoßstangen durchbohrt um neue Lampen in gelb zu montieren? Also unbedingt drauf achten das die roten Blinker sich mehr als deutlich vom Lampenrst unterscheidet und abhebt beim blinken dann sollte es klappen

Ist halt immer ein Glücksspiel -- oder Trauerspiel.

Ich hatte ausnahmsweise mal Glück: Mein Wagen ist von 70 und da unterscheidet sich nix von irgendwelchen Lampenresten. Da ist kein Lampenrest (von einer fingernagelroßen weißen Fläche für Rückfahrlicht mittendrin mal abgesehen).

Rechts und links gibt es im Grunde nur jeweils eine rote Fläche in etwa Bierdeckelgröße und

a) das leuchtet jeweils entweder komplett rot

b) komplett hellrot (Bremse) oder

c) es blinkt halt komplett rot (Blinker).

Haben letzten Sommer weder TÜV noch Straßenverkehrsamt eines zweiten Blickes gewürdigt und einfach durchgewunken.

"Etwa Wirkung Fraz vuh" laut TÜV Süd und Thema erledigt ;-)

Ich hab mir allerdings schnell angewöhnt, sehr frühzeitig zu blinken. Es sind einfach zu viele Honks unterwegs, die das mit roten Blinkern nicht so ganz schnell kapieren und ich will mir nicht unbedingt das neuwertige Chrom hinten versauen.

Aber es gilt wie immer: Wenn ein TÜVer nicht will - irgendein anderer trägt's dann meist problemlos doch ein.

Ich bin mittlerweile überzeugt, die würfeln immer vor irgendwelchen Entscheidungen und in Wirklichkeit ist das alles Satire.

am 16. Februar 2017 um 21:11

Man muss eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigem Landesverkehrsamt beantragen, gabs für meinen Oldtimer problemlos und kostete 120 €. Kann man online machen auf der Landesverkehrsamt Page.

Stellt jetzt die Zulassungsbehörde solche Ausnahmegenehmigungen aus? Die muss man dann am besten auch immer dabei haben, sonst legt ein Sheriff einem die Karre still.

Kann jemand mal einen Link zu einer Online-Seite geben, was muss man denn da angeben? Foto mit hochladen oder wie geht das?

Grüße

Gerhard

am 17. Februar 2017 um 15:31

Nicht die Zulassungsbehörde, sondern das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ( Ländersache) stellt diese Ausnahmegenehmigung aus und mit dieser Ausnahmegenehmigung trägt dann die Zulassungsbehörde das in die Fahrzeugpapiere ein. So funktioniert das ;-)

Zitat:

@kfzdedi schrieb am 17. Februar 2017 um 16:31:57 Uhr:

Nicht die Zulassungsbehörde, sondern das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ( Ländersache) stellt diese Ausnahmegenehmigung aus und mit dieser Ausnahmegenehmigung trägt dann die Zulassungsbehörde das in die Fahrzeugpapiere ein. So funktioniert das ;-)

Richtig! TÜV und Co stellen im Vorfeld nur die technische Unbedenklichkeit fest ;)

Aus dem Grund kann die Zulassungsstelle auch jede x-beliebige Eintragung vom TÜV wieder kassieren wenn Sie der Meinung ist das die Eintragung gegen das Gesetz verstößt. Deshalb muss man da bei der Ummeldung auch immer vorsichtig sein. Nur weil Zulassungsstelle A einem rote Blinker durchgehen lässt muss das nicht heißen das Zulassungsstelle B genau diesen Eintrag bei der Ummeldung nicht wieder kassiert.

Meist ist es nur so das die Zulassungsstellen aufgrund guter Auslastung meist gar nicht mehr die Zeit haben jede der Einträge auf Herz und Nieren zu prüfen, besonders wenn es sich dabei um ein Fahrzeug handelt das bereits einmal in Deutschland zugelassen war. Meist wird dann einfach das übernommen was eine andere Zulassungsstelle abgesegnet hat.

Wenn man jetzt natürlich eine strenge Zulassungsstelle bzw. eine hat mit gelangweilten Mitarbeitern hat man Pech gehabt :D

Bei uns in der Ecke gibt es genau für diese ganzen Sonderfälle eine eigene Abteilung. Im Falle einer Erstanmeldung mit vorausgegangener §21 Zulassung wird dann nämlich von speziell geschulten Mitarbeitern erst einmal der Ganze Kram auf Herz und Nieren geprüft und dann wird es richtig lustig!

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