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Rote Blinker erneut Eintragungsfähig?

Ford Mustang 4
Themenstarteram 19. August 2019 um 7:05

Moin,

ich habe mir einen kleinen 1994er Mustang mit der kleinen 3.8L Maschine gekauft, nun war er schon in DE angemeldet und damals wurden die Roten Blinker eingetragen.

Meint ihr die werden wieder eingetragen oder muss ich mir da schon garkeine hoffnung machen und gleich neue bestellen?

MFG Flint

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Das kommt auf die Zulassungsbehörde an. Meine 95er Corvette, 14 Jahre lang in Neuss mit eingetragenen roten Blinkern gefahren, brauchte auf einmal für € 600 gelbe Blinker, um sie nach der Winterpause wieder anmelden zu können. Die Genehmigung wurde nach 14 Jahren zurück gezogen. Da war rechtlich nichts zu machen, ab Bj. 1969 haben gelbe Blinker verbaut zu werden, zumindest in Neuss.

am 19. August 2019 um 17:11

Nein, keine Chance. Mittlerweile ist das keine Auslegungssache mehr, sondern Gesetz und jederzeit nachzulesen. Einfach mal danach gockeln.

Bei deinem Fahrzeug dürfte der Umbau auch nicht allzu problematisch sein, oder?

Das ist falsch, schaue wie das eingetragen ist, bei uns Kreis Viersen blinkt nix gelb. Ausnahme Paragraph 70 folgend. Der gilt weiterhin und nun der Punkt, kann muss aber nicht für Exportfahrzeuge angewandt werden. Normal ist ab 69 gelbe Blinker ja das ist Gesetz , aber kein Gesetz, keine Verordnung und keine Richtlinie ohne Ausnahme. Wie ist das bei dir eingetragen? Viele Ämter kennen den Paragraphen nicht. In Kleve, Wesel und Umgebung fahren sogar neue Charger, Challenger usw. Eigenimporte mit roten Blinkern rum.

Das Amt schreibt im Regelfall das ab was im alten Brief und Fahrzeugschein steht. Heißt das sollte klappen. Beim C10 abgetippt und fertig und das war Punkt vor 1Jahr. Eingetragen ist eingetragen. Der war auch Anfang 2019 beim Tüv rot Blinker sind eingetragen und müssen dann auch wenn's nu doof klingt rot blinken ;)

Was anderes kommt auch nicht vor die Haustür :p :cool:

am 19. August 2019 um 19:19

War da nicht mal was mit "zumutbarem Umrüstaufwand"? Ab 2K€ für die Umrüstung ist eh Titte - das mutet man keinem mehr zu, zzgl. Abnahmegebühren...

Genau, das war das Schlüsselwort. Das Thema, nicht falsch verstehen, kommt ja immer mal wieder hoch. Das hat meine Spechti mal ganz genau beschrieben. Sucht mal hier in MT.

Hier ist die Frage, wie ist es eingetragen.

Der korrekte Eintrag schützt nicht, ich habe das durch einen ADAC-Anwalt prüfen lassen. Bei mir war es korrekt eingetragen, Tenor war aber in Neuss, dass man damals schon vor vierzehn Jahren die Genehmigung nicht hätte erteilen dürfen und ergo bei der Wiederzulassung den Fehler nicht wiederholen wird. Und deswegen wurde die korrekte Eintragung zurück gezogen. Die Eintragung ist nur eine Empfehlung, der das Amt nicht zwingend folgen muss.

Wenn das in Viersen klappt, meinen Neid, in Neuss geht es nicht. In Neuss sind auch gelbe Zusatzblinker bei einer Corvette C4 zumutbar... Wenn es nicht meine Heimatstadt wäre, hätte ich dem Spießerverein schon lange den Rücken gekehrt.

Themenstarteram 20. August 2019 um 6:48

Im Fahrzeugschein steht so einiges (Das bin ich von meinem Japaner garnicht gweöhnt O.o):

FZ.IDENT-NR.ORG.HINT FRONTSCHEIBE U. ZUSÄTZL.RECHTS A. FEDERDOM EINGESCHALGEN*SICHERHEITSGURTE,VERGLASUNG,SCHLUSS-BREMSLEUCHTE,FAHRTRICHTUNGSANZ.VORNE U. KENNZEICHENBELEUCHTUNG OHNE KAT.BG, ENTSPR. IN ETWA DEN VORTSCHRIFTEN DER STVZO (Das ist mein Lieblingssatz im Schein)*PLATZ F.HINT.AMTL.KENNZ.MAX.320x160MM*AUSN.GEN.VON DEN VORSCHRIFT.D. STVZO NACH PAR.70 STVZO ERF.: VON PAR.:41:EG-BREMSE NICHT NACHGEWIESEN,PAR.50(8)

Beiblatt:

LEUCHTWEITENREGELUNG FEHLT, PAR53 A.: WARNBLINKER HINTEN ROT STATT GELB PAR.:53D NEBELSCHLUßLEUCHTE FEHLT,PAR. 54 FAHRTRICHTUNGSANZ.HINTEN ROT STATT GELB*AUSN.GEN

Meint ihr die Tragen das so um? Oder hat es wirklich nur was mit Glück zu tun?

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Ich muss mich hier 57erHTC anschließen, alles mitbringen hinlegen, drauf achten, das alles so im neuen Fahrzeugschein steht. Fertig.

schon mal auf die diskussion bzgl. kleiner Kennzeichen einstellen ;)

Ich habe einen 77er Caprice der seit 1980 in D zugelassen ist, dieser hat auch rote Blinker eigetragen und es gab beim ummelden auf mich zum Glück auch keine Probleme.

Weiß jemand ob eine solche Ausnahme 1980 evtl. noch zulässig war, so daß ich keine Angst haben muß den Eintrag zu verlieren? Habe den Wagen nämlich, trotz Zerlegung wegen Resto, weiterhin zugelassen um kein Risiko einzugehen. :eek:

AFAIK waren rote Blinker bis 82 oder 84 zulässig.

Jetzt macht mir ma keine Angst... ich hab' hier auch noch 'n 92er Roadmaster Wagon mit roten Blinkern und allem eingetragen - der jetzt 'ne halbe Ewigkeit abgemeldet war und ich nächstes Jahr aber auch wieder anmelden möchte... ohne, dass ich ewig in der Elektrik rumfrickeln muss :-/

Wenn man etwas sucht, findet man sogar das Jahr 1970 als Grenze, allerdings auch die Möglichkeit einer Anwendung der in-etwa-Regelung.

Auch die Verwendung von zwei redundanten Leuchtmitteln pro Seite zur Steigerung der Intensität habe ich schon gelesen. Das ist wohl die Hauptbegründung bei der Verweigerung: gelbes Licht ist heller oder wird heller wahrgenommen wegen grüner Wellen, die dem roten Licht wohl fehlen.

Auf jeden Fall ist es immer besser, Bremse und Blinker in getrennten Kammern zu haben. Lässt sich das nicht vermeiden, ist das Licht so zu schalten, dass der Fahrtrichtungsanzeiger Vorrang vor dem Bremslicht hat.

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