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Rote Blinker erneut Eintragungsfähig?

Ford Mustang 4
Themenstarteram 19. August 2019 um 7:05

Moin,

ich habe mir einen kleinen 1994er Mustang mit der kleinen 3.8L Maschine gekauft, nun war er schon in DE angemeldet und damals wurden die Roten Blinker eingetragen.

Meint ihr die werden wieder eingetragen oder muss ich mir da schon garkeine hoffnung machen und gleich neue bestellen?

MFG Flint

Beste Antwort im Thema

Stelle nicht so viele Fragen.

Einfach Ummelden.

Normal wird das 1:1 übernommen da nur abgetippt.

Beim Straßenverkehrsamts weißt du das das Auto Reifen und Lenkrad hat.

Weck keine schlafende Hunde, denn dann kannst du Umrüsten.

Einfach auf doof stellen.

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Der Paragraph 70 gilt immer, der Prüfer deiner Wahl entscheidet nur ob er den anwenden will oder nicht. Rechtlich immer auch bei einem Neuwagen möglich und gerade im Kreis Wesel gerne gesehen. Da fahren auch neue Dodge mit kompletter US Beleuchtung rum. Es macht nur Arbeit und verlangt nach Verantwortung des Prüfers, denn er muss begründen warum er den 70iger zieht. Wer will denn heute noch entscheiden und Verantwortung übernehmen? Dem Amt ist das im Regelfall egal, die schreiben ab, fertig. Dort sitzen im Regelfall Sekretärinnen die schnell tippen können, aber die Gesetze nicht kennen.

Unsinn wieder gelöscht...

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. August 2019 um 07:09:31 Uhr:

AFAIK waren rote Blinker bis 82 oder 84 zulässig.

Danke, das beruhigt mich. :)

89 Chevy Caprice und 91er Mustang GT,

Beides hinten Rot mit getrennten Kammern.

Letztes Jahr den Chevy gekauft / umgemeldet, Tüv gerade neu,

keine Probleme.

Wer nicht fragt eben.

Wobei aber zu sagen ist, beide Fahrzeuge sind Original, also keine Umbauten auf Rot.

mein 97 ford crown vic hatte die komplette US beleuchtung hinten, blinker und bremslicht zusammen in rot eingetragen, wichtig ist "fahrtrichtungsanzeiger hinten rot"

er wurde direkt als neuwagen von usa nach D eingeführt, den umbau hatte mW damals der geiger gemacht ;)

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 21. August 2019 um 07:58:13 Uhr:

Wenn man etwas sucht, findet man sogar das Jahr 1970 als Grenze, allerdings auch die Möglichkeit einer Anwendung der in-etwa-Regelung.

Ab dem 1.1.1970 waren gelbe Blinker Pflicht, das bedeutet vorher konnten die auch rot sein oder sogar nur ein Winker sein. Alle Fahrzeuge vor Erstzulassung 1970 brauchen keine Eintragung für die roten Blinker. Alle danach bräuchte theoretisch einen Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsbehörde. Der TÜV usw. kann Sie zwar eintragen aber das könnte theoretisch auch ganz schnell wieder ausgetragen werden.

Die Ausnahmegenehmigung muss eine Nummer haben die auch dann in dem Fahrzeugschein steht, nur so ist Sie gültig. (Autokonzerne habe so etwas um mit US Autos auch in Deutschland rum zu fahren, da diese weder die Abgasnormen hier noch die restlichen Vorschriften einhalten). In München sieht man auch immer neue BMWs mit roten Blinkern rum fahren.

Einfach nur der Satz Rückleuchten in rot oder auch die in etwa Eintragung sind eigentlich nicht so bindend und daher eher ein Graubereich.

MfG

Mike Riek

Zitat:

@Jeepmorris schrieb am 21. August 2019 um 08:23:34 Uhr:

Der Paragraph 70 gilt immer, der Prüfer deiner Wahl entscheidet nur ob er den anwenden will oder nicht. Rechtlich immer auch bei einem Neuwagen möglich und gerade im Kreis Wesel gerne gesehen. Da fahren auch neue Dodge mit kompletter US Beleuchtung rum. Es macht nur Arbeit und verlangt nach Verantwortung des Prüfers, denn er muss begründen warum er den 70iger zieht. Wer will denn heute noch entscheiden und Verantwortung übernehmen? Dem Amt ist das im Regelfall egal, die schreiben ab, fertig. Dort sitzen im Regelfall Sekretärinnen die schnell tippen können, aber die Gesetze nicht kennen.

Kann ich voll bestätigen.Kreis Wesel in US Beleuchtung immer gut!

Eigentlich ja egal ob rot oder gelbe Blinker da sind fällt mir gerade so ein. :D

Die meisten benutzen die eh nicht mehr ;) :rolleyes:

Fahr hin, sei nett und sage nur einen Satz: “guten Tag, ich möchte das Fahrzeug gerne ummelden“

Dann machen lassen und hoffen dass sie es übernehmen.

Wenn was fehlt dann nachfragen aber nicht schon von vornherein.

So mach ich das immer. Ist dann auch noch bisschen Glücksache.

Hallo,

habe vor ca. 4 Wochen meinen 77er Mercury nach Umrüstung endlich angemeldet. Rote Blinker und kleine Kennzeichen waren überhaupt kein Problem.

Fzg 1
Fzg 2

Nah geht doch Glückwunsch lass mal was von dir hören

Danke , ja mach ich muss nun noch irgendwie die Kennzeichen befestigen:rolleyes:.

Gruß Volker

Zitat:

@Jeepmorris schrieb am 27. August 2019 um 20:26:29 Uhr:

Nah geht doch Glückwunsch lass mal was von dir hören

Ich schau das ich dir für Vorne Bilder mache :p

Fahre gerade wieder Merc :cool: :D

Bisher hat sich an meinem 97er Ford auch noch keiner an den roten Blinkern gestört. Habe ihn bisher zwei mal umgemeldet. Wobei es dort auch komisch eingetragen ist. Steht nur "IN ETWA WIRK. V.: BELEUCHTUNG VuH u. GLÜHLAMP. (AUß. RÜCKSTR.)

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