rote Ampel
Hallo zusammen.
Ich habe mal ne Frage an diejenigen von Euch, die bei der Rennleitung sind (gibt es ja einige hier) oder an die, die sich ansonsten mit dem Thema auskennen.
Folgende Situation:
Ich bin heute morgen von einem Motorradpolizisten angehalten worden, weil ich angeblich bei rot über die Ampel gefahren bin. Er fragte mich, was ich dazu sage und ich meinte, dass ich das nicht bin. Es war 100%ig noch orange. Dann drehte er sich kommentarlos um, notierte sich an seinem Motorrad meine Prsonalien und kam dann mit den Worten zurück, dass ich in 6 bis 8 Wochen eine Anzeige bekommen werde. Wirkte irgendwie schlecht gelaunt ,der Mann.
Ich bin aber nicht bei rot über die Ampel gefahren!!!!!!!
Es war definitiv noch orange. Und das war es auch noch, bis ich die Ampel (die ich beobachtet hatte) aus dem Augenwinkel verloren hatte. Ich mein, der Vectra Caravan ist ja nun sehr lang (bis das Heck drüber ist, ist ja fast schon wieder grün 😁 ), aber als ich mit dem vorderen Teil meines Autos die Ampel überkreuzte war es jedenfalls NICHT rot!!!!
Was kann man dagegen machen? Bin ich dem ausgeliefert? Bin ich in der Beweispflicht (was ja so gut wie unmöglich ist)? Nur weil der Polizist vielleicht keine gute Laune hatte? Bekommt der immer recht, auch wenn er vielleicht nicht richtig aufgepasst hat und vielleicht erst hingeguckt hat, als ich schon über der Ampel war und er nur noch mein Heck bei rot gesehen hat?
Ich danke Euch schon mal für Eure Zuschriften.
Grüße
el-jafa
PS: Der Vectra ist übrignes so lang, dass ich gestern sogar die beiden Fahrräder die bei Aldi-Süd im Angebot waren komplett (ohne etwas abmontieren zu müssen) in den Kofferraum bekommen habe. Musste nur ganz normal die Rücksitzbank umklappen und schon waren die beiden 28"-Citybikes drin und der Kofferraum ging noch zu. Aber das nur so nebenbei... 😎
51 Antworten
Hi,
das sind ja ziemliche Storys hier.
Ich hatte bislang in dieser Richtung eher gute Erfahrungen gemacht, was unsere Rennleitung angeht.
Höflich bleiben, Verständnis zeigen und klar argumentieren hat bislang oft geholfen. Und ob der Beamte auf seinem Mopped ggü. el-jaffa sein "Versprechen" tatsächlich wahr macht, ist ja auch noch nicht raus.
Ich hatte vor einigen Wochen mal folgendes Erlebnis:
Auf einer innerörtlichen Straße (B 1) habe ich den vor mir mit 40 km/h (Tendenz sinkend) fahrenden Wagen überholt - und zwar auf der gerade an dieser Stelle vorhandenen Linksabbiegespur. Als ich auf gleicher Höhe mit dem zu überholenden Fahrzeug war, erkannte ich den Grund, warum er so geschlichen ist: Eine Laserpistole... Ich war dann einigermaßen irritiert, habe nicht weiter überholt und bin beim Versuch es Wiedereinordnens (Lücke, die ich hinterlassen hatte, war natürlich zu) auf die Linksabbiegespur der Gegenfahrbahn gekommen - die leer war. Hätte ich nicht abgebrochen, wäre ich vor dem Ende der Linksabbiegespur wieder auf meiner Fahrbahn gewesen - hoch lebe das Drehmoment des CDTI. Die Herren Polizisten haben natürlich mein "schändliches Vorhaben" erkannt und sind wie die Teufel auf die Fahrbahn gesprungen und haben mich gestoppt.
Zu Beginn wollten sie mir sofort den Lappen abnehmen. Ich konnte beim besten Willen nicht erkennen, wofür: Ein vor mir ohne ersichtlichen Grund schleichendes Auto (Polizei in Sicht ist m.E. kein Grund zu schleichen) zu überholen, einen Überholvorgang abzubrechen ist alles nicht strafbar. Gelasert haben sie mich auch nicht. Hab dann so 10 Minuten gebraucht und konnte mit einem freundlichen "Schönen Tag noch" weiterfahren.
War ich in dieser Situation tatsächlich in Gefahr, zu Fuß weiterzugehen???
Ich bin sehr sicher, dass die grünen Männchen auch nur Leute wie Du und ich sind und genau die gleichen Sorgen und Probleme haben wie wir alle.
Tja, wie schon gesagt, der gute Mann wirkte nicht sehr gut gelaunt. Mein freundliches "Guten Morgen" hat keinerlei Reaktionen hervorgerufen. Überhaupt hat er nicht viel geredet. Der hat mich ja noch nicht mal richtig ausreden lassen.
Ich hab ja normalerweise auch keine Probleme mit der Polizei. Klar machen die ihren Job. Trotzdem war die Ampel nicht rot, so!
Vielleicht sage ich einfach, dass ich garnicht gefahren bin, sondern mein verschollener Zwillingsbruder, über dessen Geburt es keine Aufzeichnung gibt und der wegen dem Zwischenfall wieder untergetaucht ist 😁
Hmm... Scherz beiseite. So wie sich das hier liest, habe ich eh keine Chance.
Gruß
el-jafa
Zitat:
Original geschrieben von ulfne
Ich noch mal.
Hab die weiter vorn beschriebene Grafik auch im Netz gefunden. Läuft zumeist unter dem Begriff Gelblichtproblematik. Diese pdf-Datei beschäftigt sich zwar mit den Unterschieden zum österreichischen Grünblinken, aber die Grafiken sind schließlich gleich. Bei Interesse also einfach mal hier auf Seite 8 schauen.
ulfne
Herzlichen Dank und SEHR interessant die Studie! Soweit ich das beim Durchlesen verstanden haben, war unser Kollege also in (laut Polizist) oder knapp vor (laut seiner Aussage) der Dilemma-Zone. Ergo wäre das auch schon ein brauchbares Argument für die Anhörung, vor allem, da dann auf einmal auch die Geschwindigkeit mit ins Spiel kommt und da hat der Polizist dann mangels Messung keine so guten Karten. Aber wie schon erwähnt, vermute ich bei solchen Typen, dass sie auch gleich einen Zeugen anführen...
[Nein, ich möchte niemandem etwas unterstellen oder pauschalieren, aber wer bereits so unentspannt reagiert hat wie geschildert, hat vermutlich mehr "Potential".]
lg mrIllo
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Hi,
das sind ja ziemliche Storys hier.
Ich hatte bislang in dieser Richtung eher gute Erfahrungen gemacht, was unsere Rennleitung angeht.
Höflich bleiben, Verständnis zeigen und klar argumentieren hat bislang oft geholfen. Und ob der Beamte auf seinem Mopped ggü. el-jaffa sein "Versprechen" tatsächlich wahr macht, ist ja auch noch nicht raus.Ich hatte vor einigen Wochen mal folgendes Erlebnis:
Auf einer innerörtlichen Straße (B 1) habe ich den vor mir mit 40 km/h (Tendenz sinkend) fahrenden Wagen überholt - und zwar auf der gerade an dieser Stelle vorhandenen Linksabbiegespur. Als ich auf gleicher Höhe mit dem zu überholenden Fahrzeug war, erkannte ich den Grund, warum er so geschlichen ist: Eine Laserpistole... Ich war dann einigermaßen irritiert, habe nicht weiter überholt und bin beim Versuch es Wiedereinordnens (Lücke, die ich hinterlassen hatte, war natürlich zu) auf die Linksabbiegespur der Gegenfahrbahn gekommen - die leer war. Hätte ich nicht abgebrochen, wäre ich vor dem Ende der Linksabbiegespur wieder auf meiner Fahrbahn gewesen - hoch lebe das Drehmoment des CDTI. Die Herren Polizisten haben natürlich mein "schändliches Vorhaben" erkannt und sind wie die Teufel auf die Fahrbahn gesprungen und haben mich gestoppt.
Zu Beginn wollten sie mir sofort den Lappen abnehmen. Ich konnte beim besten Willen nicht erkennen, wofür: Ein vor mir ohne ersichtlichen Grund schleichendes Auto (Polizei in Sicht ist m.E. kein Grund zu schleichen) zu überholen, einen Überholvorgang abzubrechen ist alles nicht strafbar. Gelasert haben sie mich auch nicht. Hab dann so 10 Minuten gebraucht und konnte mit einem freundlichen "Schönen Tag noch" weiterfahren.War ich in dieser Situation tatsächlich in Gefahr, zu Fuß weiterzugehen???
Ich bin sehr sicher, dass die grünen Männchen auch nur Leute wie Du und ich sind und genau die gleichen Sorgen und Probleme haben wie wir alle.
Und wofür ist eine Linksabbiegespur da?
Und wie schnell muß man fahren, bzw. wie lang muß so eine Linksabbiegerspur sein, um mit 50 an einem mit 40 vorbeizukommen?
Wieviel Drehmoment braucht es, um von 40 auf 50 zu beschleunigen? - Nee, da warste wohl mehrfach überm Limit.
Die Polis haben das wohl schon richtig bewertet und dich rausgezogen, dann wohl aber doch Gnade vor Recht ergehen lassen.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von el-jafa
So wie sich das hier liest, habe ich eh keine Chance.
Gruß
el-jafa
Haste auch nicht.
Kauf dir schon mal ein Ticket für die Bahn.
Ist meiner Nachbarin vor Kurzem passiert. 1 Monat FS weg.
Lass dich nicht unterkriegen. Es gibt schlimmere Schicksale.
MfG
@mr.of
Klar war ich überm Limit. Aber DAS war gar nicht das Thema, da sie ihr Blitzdings woanders hin gehalten haben. . Sondern: Darf ich die Linksabbiegespur zum Überholen nutzen?? Keine Sperrlinie, sondern unterbrochen!!
Darf ich oder nicht??
Zitat:
Original geschrieben von HERR_OPEL
Kauf dir schon mal ein Ticket für die Bahn.
Ist meiner Nachbarin vor Kurzem passiert. 1 Monat FS weg.
MfG
Na, ich hoffe so weit wird es nicht kommen. Zwischen der Gelbphase über die ich gefahren bin und über 1 Sekunde Rotphase ist noch ein weiter Weg. So doll verschätzt haben kann er sich ja wohl nicht. Ich weiß ja auch nicht, was er jetzt notiert hat. Er hat ja nicht mit mir gesprochen...
Zitat:
Original geschrieben von HERR_OPEL
Es gibt schlimmere Schicksale.
Da magst Du recht haben. Ein solches Schicksal habe ich in meiner eigenen Familie bei meiner Schwester bzw. meiner Nichte.
Bei Interesse, siehe dazu:
Man kann davon ausgehen, dass meine Nichte froh wäre überhaupt mal irgendwann wenigstens laufen zu können.
Aber das ist ein anderes Thema...
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
@mr.of
Klar war ich überm Limit. Aber DAS war gar nicht das Thema, da sie ihr Blitzdings woanders hin gehalten haben. . Sondern: Darf ich die Linksabbiegespur zum Überholen nutzen?? Keine Sperrlinie, sondern unterbrochen!!
Darf ich oder nicht??
würde mal sagen nicht! Sonst würde es wohl sehr häufig zu auffahrunfällen an solchen abbiegespuren kommen!!
Ja, das mit den Auffahrunfällen leuchtet schon ein. Nur: Die Spur war leer und m.W. darf man eindeutig geregelt nur bei Überholverbot oder durchgezogener Sperrlinie nicht überholen. An einer Einmündung/Kreuzung mag das vielleicht nicht i.O. sein, ist aber trotzdem m.E. nicht VERBOTEN, oder??
Rotlichtverstoß
Tag zusammen,
jetzt werde ich mich mal outen,
ich bin so ein grünes Marsmänchen und ein privater Versager, der seinen Streß an unschuldige Autofahrer ausläst und Provision von seinen geschriebenen Anzeigen bekommt.
Je mehr Anzeigen ich schreibe desto mehr Pickel habe ich auf der Schulter.
Und je mehr Beiträge ich lese die dem des Wallkroete ähneln desto mehr Plack bekomme ich.
Kurzum ich bin ein böser grisgrämiger Motorradpolizist.
Jetzt mal etwas zu dem vorgeworfenen Rotlichtverstoß.
Hierbei unterscheidet man in einem normalen oder qualifiziertem Rotlichtverstoß (länger eine sekunde, mit vier Wochen Fahrverbot).
Zweitens muß sich das Fahrzeug bei umschalten auf rot, definitiv vor der Haltlinie der LZA (Lichtzeichenanlage) befunden habe.
Drittens, unterscheiden wir in einer gezielten Rotlichtüberwachung oder einem so beobachteten Rotlichtverstoß.
Grundsätzlich wird die Aussage des Polizeibeamten vor Gericht als Zeugenaussage höher gewertet als die des Betroffenen.
Dieser darf vor Gericht Lügen, der Zeuge (der Polizist) muss die Wahrheit sagen, da er sich sonst straffällig macht, selbst wenn er nicht vereidigt wurde.
Es wird immer wieder argumentiert, dass es noch gelb gewesen sei.
Selbst wenn man Zeugen herbeiholt, die in einem Auto hinter dem Wagen des Betroffenen gefahren sind und die Aussagen, dass der Betroffene noch bei gelb gefahren ist, so kann man davon ausgehen, dass der Richter trotzdem den Rotlichtverstoß verurteilt.
Ich selber habe diese Prozesse mit den Zeugenaussagen mehrfach erlebt und es ist noch keiner aus der Sache rausgekommen.
Du kommst da nur raus, wenn sich der Polizist in Wiedersprüche verwickelt oder sich an der Geschichte nicht mehr erinnern kann .
Aber da er alleine auf dem Motorrad unterwegs ist, unterstelle ich ihm einfach mal dass er weiß, wie er zu Arbeiten hat.
Und vor allem bei der Beweissicherung.
Weiterhin frage Dich doch einmal, warum gerade Du angehalten wurdest und man Dir den Vorwurf gemacht hat.
Wir haben in Deutschland eine 3 sekunden lange Gelblichtphase (innerorts). Da hast Du alle Zeit der Welt anzuhalten.
Ich sehe das so, dass Du die gelbe Ampel noch mitnehmen wolltest.
Das Du dich dann weiterhin auf den Verkehr konzentrierst und wahrscheinlich sogar noch deine Fahrt beschleunigst ist eher warscheinlich, als das du Deine Position, die der Haltlinie und die Rotlichtumschaltung genau beobachtest.
Und genau das wird dir der Richter auch sagen.
Ich gebe Dir und allen anderen auch den Rat, bei einer gelben Ampel das mittlere Pedal zu benutzen und anzuhalten.
Du kannst natürlich den Rechtsweg bestreiten und Wiederspruch einlegen. Die Anwälte freuen sich solbat sie das Gerichtsgebäude betreten, da sie davon leben.
Was du allerdings machen kannst ist ,eine Äusserung des Polizisten zu deinem Verkehrsverstoß einzuholen. Da muß er dann Farbe bekennen, wie er seine Beobachtungen gemacht hat.
Ob er eine gezielte Verkehrsüberwachung durchführt und sich dazu hinter einer Hecke versteckte oder ob er hinter dir herfuhr, wie auch immer.
Solltest Du weitere Fragen haben schreib mir eine persönliche E- Mail.
Wie auch immer wir sind halt die Bösen und alle Autofahrer schnallen sich immer an, fahren immer 50 und telefonieren eigentlich nie mit dem Handy.
mfg Mark
Zitat:
Original geschrieben von CaraVectraner
Ja, das mit den Auffahrunfällen leuchtet schon ein. Nur: Die Spur war leer und m.W. darf man eindeutig geregelt nur bei Überholverbot oder durchgezogener Sperrlinie nicht überholen. An einer Einmündung/Kreuzung mag das vielleicht nicht i.O. sein, ist aber trotzdem m.E. nicht VERBOTEN, oder??
...und bei unklarer Verkehrslage ebenfalls. Und das Argument zieht fast immer, wenn man einen Überholvorgang abbrechen muss! Fazit: Glück gehabt.
Gruß
TBNR 105612
Sie überholten bei unklarer Verkehrslage.
§ 5 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 19 BKat
3 Punkte und 50,00 EUR
Ohne jetzt einen konkreten Paragraphen aus dem Ärmel ziehen zu können, stelle ich folgendes in den Raum:
eine Abbiegespur ist nicht zum Überholen gedacht. Die unterbrochene Trennlinie ist lediglich um erlaubten Spurwechsel ohne Überholabsicht gedacht.
Re: Rotlichtverstoß
Zitat:
Original geschrieben von Marzi01
Tag zusammen,
jetzt werde ich mich mal outen,
...
Dieser darf vor Gericht Lügen, der Zeuge (der Polizist) muss die Wahrheit sagen, da er sich sonst straffällig macht, selbst wenn er nicht vereidigt wurde.
Es wird immer wieder argumentiert, dass es noch gelb gewesen sei.
Selbst wenn man Zeugen herbeiholt, die in einem Auto hinter dem Wagen des Betroffenen gefahren sind und die Aussagen, dass der Betroffene noch bei gelb gefahren ist, so kann man davon ausgehen, dass der Richter trotzdem den Rotlichtverstoß verurteilt.Ich selber habe diese Prozesse mit den Zeugenaussagen mehrfach erlebt und es ist noch keiner aus der Sache rausgekommen.
...
Wie auch immer wir sind halt die Bösen und alle Autofahrer schnallen sich immer an, fahren immer 50 und telefonieren eigentlich nie mit dem Handy.mfg Mark
Hallo Mark,
cool, dass auch jemand von der Rennleitung auf Vectra setzt 🙂
Du hast mit deinen Worten aber auch schon klar das Problem angesprochen:
1.) werden die Aussagen unterschiedlich bewertet (was nach meinem persönlichen Rechtsempfinden grundsätzlich ok ist, Stichwort: Schutzbehauptung)
2.) Ob jemand lügt oder die Wahrheit spricht ist, auch wenn es nicht gleich so aussieht, trotzdem subjektiv. Die Grenze zwischen bewusster Wahrnehmung und als wahr empfundene Erinnerung verwischt sich mit der Zeit, sodass nicht immer das Ausgesagte auch den Tatsachen entsprechen muss. Ob vereidigt oder nicht.
Und genau darin liegt das Problem: Dadurch, dass man es in Fällen, wo es keine zweifelsfreien Beweise gibt, überhaupt zu einem Verfahren mit Aussage gegen Aussage kommen lässt, macht man die Polizei doch erst angreifbar für Vorwürfe dieser Art.
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler und überall gibt es schwarze Schafe, die ein System in Verruf bringen. In jedem normalen Zivilverfahren wird der Richter bei Aussage gegen Aussage sehr vorsichtig mit seinem Urteil sein - nur bei der Polizei nicht. Willkür (die eben vorkommen kann) ist damit Tür und Tor geöffnet.
Viel besser wäre es, wenn es klare Regeln zu Beweisen geben würde, dann wäre die gute Arbeit der Polizei im Sinne der Verkehrssicherung nicht dauernd in Verdacht...
lg mrIllo
Hallo Stephan,
ich schäm mich ja schon....
@ Marzi01:
Guter Beitrag, wirklich!!
@Marzi
Guter Beitrag, aber nicht alle denken so wie - Walikröte - 😁
@All
Wie gesagt, bau ich Mist, stehe ich dafür grade, auch für so´ne rote Ampel !