rote Ampel
Hallo zusammen.
Ich habe mal ne Frage an diejenigen von Euch, die bei der Rennleitung sind (gibt es ja einige hier) oder an die, die sich ansonsten mit dem Thema auskennen.
Folgende Situation:
Ich bin heute morgen von einem Motorradpolizisten angehalten worden, weil ich angeblich bei rot über die Ampel gefahren bin. Er fragte mich, was ich dazu sage und ich meinte, dass ich das nicht bin. Es war 100%ig noch orange. Dann drehte er sich kommentarlos um, notierte sich an seinem Motorrad meine Prsonalien und kam dann mit den Worten zurück, dass ich in 6 bis 8 Wochen eine Anzeige bekommen werde. Wirkte irgendwie schlecht gelaunt ,der Mann.
Ich bin aber nicht bei rot über die Ampel gefahren!!!!!!!
Es war definitiv noch orange. Und das war es auch noch, bis ich die Ampel (die ich beobachtet hatte) aus dem Augenwinkel verloren hatte. Ich mein, der Vectra Caravan ist ja nun sehr lang (bis das Heck drüber ist, ist ja fast schon wieder grün 😁 ), aber als ich mit dem vorderen Teil meines Autos die Ampel überkreuzte war es jedenfalls NICHT rot!!!!
Was kann man dagegen machen? Bin ich dem ausgeliefert? Bin ich in der Beweispflicht (was ja so gut wie unmöglich ist)? Nur weil der Polizist vielleicht keine gute Laune hatte? Bekommt der immer recht, auch wenn er vielleicht nicht richtig aufgepasst hat und vielleicht erst hingeguckt hat, als ich schon über der Ampel war und er nur noch mein Heck bei rot gesehen hat?
Ich danke Euch schon mal für Eure Zuschriften.
Grüße
el-jafa
PS: Der Vectra ist übrignes so lang, dass ich gestern sogar die beiden Fahrräder die bei Aldi-Süd im Angebot waren komplett (ohne etwas abmontieren zu müssen) in den Kofferraum bekommen habe. Musste nur ganz normal die Rücksitzbank umklappen und schon waren die beiden 28"-Citybikes drin und der Kofferraum ging noch zu. Aber das nur so nebenbei... 😎
51 Antworten
Moin,
erstmal abwarten was da nun kommt, dann guten Anwalt einschalten und fragen , was da zu machen ist.
Die Situaton hatte ich auch schon mal ist dann so ausgegangen, das ich noch in dem Toleranzbereich von der Gelbanzeige war und damals nur eine Strafe und 1 oder 2 Punkte bekam. Führerschein durfte ich behalten.
Guckst du hier: http://www.kba.de/.../Punktekatalog.htm
Mfg
DSL-OLI
Hallo DSL-OLI,
danke erstmal für Deinen Zuspruch.
Also ich habe heute morgen auch mal ein wenig gegoogelt. Wenn ich das richtig behalten habe, dann bekommt man 50€ Strafe und 3 Punkte wenn die Ampel weniger als 1 Sekunde rot war. Darüber sind das 150€, Punkte (weiß nicht wie viele) und 1 Monat Lappen weg.
Die Sache ist aber, dass ich eingentlich nicht gewillt bin auch nur diese 50€ zu akzeptieren. Denn meines Erachtens war die Ampel garnicht rot. Auch nicht unter einer Sekunde. Es sei denn das ganze Fahrzeug gilt dabei. Da weiß ich wie gesagt nicht, was da noch mit rüber gekommen ist. Ist halt die Frage, wie das rechtlich aussieht...
MFG
el-jafa
PS: Sorry, hab Deinen Link zu spät gesehen. Da stehen die Bußgelder und Punkte ja auch noch mal drin...
Morgen,
bin zwar nicht von der Rennleitung, mir fällt dazu aber folgendes ein:
1. Es steht Aussage gegen Aussage, wobei die eines Polizisten vor Gericht normalerweise höheres Gewicht hat. 🙁
2. Polizist hat trotzdem keinen Beweis für Dein (angebliches) Fehlverhalten. Du allerdings auch nicht für Dein noch korrektes Verhalten.
3. Soweit mir bekannt, ist schätzen als Überführungsmethode eines Verkehrsvergehens in Deutschland glücklicherweise immer noch nicht zulässig. Somit kann auch nicht zwischen normalem und qualifiziertem Rotlichtverstoß unterschieden werden. Im Zweifel also für den Angeklagten und somit kein qualifizierter Rotlichtverstoß.
4. Scheiß Situation, würde auch sagen, erst mal warten was da kommt und dann ggf. mit Anwalt dagegen wehren.
5. Dabei fällt mir ein, habe ich eigentlich meine Rechtschutzversicherung schon bezahlt? 😉
Wünsche Dir alles Gute.
ulfne
PS: An den Blitzampeln wird übrigens mit Induktionsschleifen kurz vor und hinter den Haltlinien gemessen, wann man in die Kreuzung einfährt. Somit sollte schon die Vorderachse zählen. Andernfalls würde ja ein voll beladener Sattelschlepper selbst bei Überfahrt der Haltlinie in der letzten Grünsekunde immer einen Rotlichtverstoß begehen, oder irre ich hier?
Hallo ulfne,
ich bin auch mal gespannt, was mir da in 6 - 8 Wochen ins Haus flattert und wie der Polizist die Situation eingeschätzt hat. Meine Sorge ist halt auch, dass die Aussage eines Polizeibeamten leider mehr gilt als einer Privatperson.
Was ich nun mal wieder bedauere ist, dass ich es immer und immer wieder verpennt habe ne Rechtschutzversicherung abzuschließen. Mist... kennt ihr das, wenn man sich sagt: "Ach, heute ist so stressig im Büro... mach ich morgen."
Am nächsten Tag ist dann wieder was anderes und dann vergisst man es ziwschendurch, dann hat man die seit 10 Jahren sowieso nie gebraucht, dann schiebt man das wieder auf die lange Bank und dann und dann und dann...
Und wenn man die dann doch mal braucht, ärgert man sich und kann nicht verstehen, wie man da so trödeln konnte.
Naja, nehme ich mir das mal wieder intensiver vor eine abzuschießen. Bringt mir zwar in dem Fall nichts mehr, aber kann ja immer mal was sein (was ich nicht hoffe)...
Aber ich kann ja auch erstmal ohne Rechtsbeistand Widerspruch einlegen, oder?! Oder geht das bei nem Widerspruch direkt vor Gericht? Wie ist dann da der Ablauf? Habe bisher noch nicht so viele Bußgelder bekommen, da ich eigentlich immer ein sehr korrekter Fahrer bin.
Hatte erst zweimal was gehabt.
Einmal stand auf der Anzeige (wörtlich): "Nicht vorsichtig genug an einem Bus vorbei gefahren". Das war auch so lächerlich. Ich bin damals wirklich sehr sehr langsam an dem Bus vorbei gefahren (war ne Bushaltestelle mit nem roten Dreieck) und ich wußte, dass ich da mit Schritttempo vorbei fahren mußte. Die Polizisten (2 Beamte im Streifenwagen) hatten mich bis dahin schon ungelogen mindestens 15 Minuten verfolgt und nur darauf gewartet, dass die mich rausfischen können. Ich war so sauer! Gerade weil ich es bemerkt hatte, habe ich alles beachtet. Und dann so ne Auslegungssache!!! Aber: ich alleine, die Polizisten zu zweit = keine Chance!
Das zweite Mal war ich wirklich selber schuld, das gebe ich zu. Da bin ich auf ner Autobahn mit kaum Verkehr auf meinem Motorrad (ZX12-R, 180PS, bei 300 km/h abgeriegelt, wobei ich die 300 nur einmal in der ganzen Zeit auf ner freigegebenen geraden Autobahn ohne Verkehr gefahren bin) im 120er Bereich etwas über 40 km/h zu schnell gefahren. Das aber nur, weil kurze Zeit später (ca. 1km) die Autobahn freigegeben war und eh alles leer war. Tja... hätte ich mal noch gewartet. Naja, eigene Dusseligkeit! Dafür habe ich dann auch mit 1 Monat Führerscheinentzug büßen müssen. War ich aber selbst dran schuld. Das Motorrad mußte übrigens später für den Vectra weichen (ist auch ganz gut so, man hat ja bei Familie und Kindern eine Verantwortung zu tragen, so was schnelles kommt mir erstmal nicht mehr ins Haus).
Das war schon alles. Mehr habe ich mir in 13 Jahren Führerschein nicht zu schulden kommen lassen.
Ich stehe ja dazu, wenn ich Fehler mache, aber diesmal war es keiner!
Das ich so spät über orange gefahren bin, war schon ne Ausnahme. Aber da die noch nicht so lange auf orange war, wollte ich nicht voll in die Eisen steigen. War ja auch noch genug Platz (meiner Meinung nach)...
MFG
el-jafa
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Zitat:
Original geschrieben von ulfne
1. Es steht Aussage gegen Aussage, wobei die eines Polizisten vor Gericht normalerweise höheres Gewicht hat. 🙁
2. Polizist hat trotzdem keinen Beweis für Dein (angebliches) Fehlverhalten. Du allerdings auch nicht für Dein noch korrektes Verhalten.
Allerdings muss auch nur der Polizist deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld. Das wird er nicht können.
Hallo neune!
Aber ganz so einfach wird das doch nicht sein, oder?! Sonst würde ja jede Anzeige eines einzelnen Polizisten (und von denen wird es ja pro Tag viele geben), die nicht mit Film oder Foto belegt wird, hinfällig sein. Oder sehe ich das falsch?
Also mir wäre es in dem Fall ja recht, aber komme ich damit wegen o.g. Bedenken durch?
MFG
el-jafa
Zitat:
Original geschrieben von neune
Allerdings muss auch nur der Polizist deine Schuld beweisen, nicht du deine Unschuld. Das wird er nicht können.
Das würde ich auch so sehen. Wie will der Polizist dir das beweisen ?
Hat er ein Foto davon ?
Schließlich war er alleine. Oder gab es Zeugen für den Vorfall?
Hallo Olli.
Nee... keine Zeugen (leider auch keine bei mir) und auch kein zweiter Polizist.
Aber wie gesagt, dann braucht ein Motorradpolizist ja eigentlich garkeine Anzeige mehr schreiben, wenn er die nicht beweisen kann. Und das kann er ja vermutlich in den meißten Fällen nicht.
Hmmm...
MFG
ein ratloser el-jafa 😕
Hi,
zu deinem leidigen Thema fällt mir folgendes ein (muss dazu allerdings einwenden, dass mir die Deutsche Rechtslage nicht so geläufig ist wie die Österreichische):
1) steht Aussage gegen Aussage, dh. wenn der Polizist keinen Zeugen hatte, dann kann er sich die Arbeit für die Anzeige schon mal sparen.
Deshalb wird er in die Anzeige auch gleich einen Kollegen als Zeugen reinschreiben, der an der anderen Ecke gestanden hat und das natürlich alles gesehen hat. => 🙄 🙁
2) Rechtsschutz kannst du vergessen, selbst wenn du eine hättest. Verkehrsvergehen sind Offizialdelikte, müssen also von Staatswegen verfolgt werden. Der Staat hat sich da im Unterschied zum Zivilrecht auch recht fein abgesichert und gewährt im Unterliegensfall keine Schadensersatzansprüche.
Ergo gibt es selbst für den Fall, dass du im Verfahren freigesprochen wirst, immer noch den Schaden deiner Anwaltskosten, die die RS in jedem Fall zu tragen hätte. Im Zivilrecht würde sie diese Kosten gleich mit einklagen und für das Obsiegen auch vom Gegner ersetzt bekommen = kein Schaden für die Versicherung.
Und aus genau dem Grund haben mittlerweile alle mir bekannten RS-Versicherungen einen Mindeststreitwert von 0,5% der Versicherungssumme, also ca 250,- damit sie für die nervigen Sachen wie Parkvergehen, Geschwindigkeit etc. erst gar nicht in Anspruch genommen werden können.
3) Wenn es dir ums Prinzip geht, könntest du dein Glück mit Ampelphasenplan, Skizzen der Standpunkte der Beobachter etc. natürlich ein Beweisverfahren anstrengen und die Aussage des Polizisten versuchen zu entkräften. Aber die kennen die Tricks halt auch und wenn er wirklich die Sauerei begeht und einen Zeugen angibt, schaut es ganz schlecht aus für dich.
Leider ist Recht haben nicht gleich Recht bekommen. 🙄
lg & viel Erfolg!
mrIllo
Hallo Jafa,
In einer ählichen Situation war ich auch damals in Gelsenkirchen und ging trotz RA nicht gut für mich aus.
Wenn du das -Gelblicht - der Signalanlage hättest sehen können, so musst du als erfahrener Führer eine KFZ die Situation richtig abschätzen und Bremsen, der nachfolgende Verkehr natürlich eingeschlossen.
Des Weiteren denke ich das du - Gas - gegeben hast ( ich hätte es gemacht 🙂 ) und deine Bremslichter nicht - eingeschaltet - waren, das führt die Rennleitung dann auch als Argument an.
Die Meinung des Polizisten hat erfahrungsgemäß mehr Gewicht vor dem Kadi als die von dir oder von deinem RA.
Es gibt dazu verschiedene Urteile die alle in die selbe Richtung zeigen.
Gelbphase an einer Signalanlage, Bremsen um "fast" jeden Preis, sollte der nachfolgende Verkehr auffahren, zu wenig Sicherheitsabstand.
Hab es selbst erfahren.
Meine Meinung ?
Heule ne Runde und Zahle dien Zeche..........dann lecker Essen gehen mit der Freundin und gut ist 😉
Aufregen bringt nichts.
Leider wird die Aussage EINES Polizisten (selbst wenn dieser außer Dienst ist) in so einem Fall reichen, außer das Gericht hat erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt seiner Aussage. Es ist leider so, dass die Aussage von Beamten ein höheres Gewicht bei Gericht zugesprochen wird.
Ich persönlich würde mir wahrscheinlich Zeit, Geld und Nerven sparen, die 3 Punkte sowie das 50€ Bußgeld schlucken und das nächste mal rechtzeitig stoppen. Ein Fahrverbot steht ja nicht zur Debatte (außer er behauptet es sei länger als 1s rot gewesen - dem wird das Gericht aber bei geschickter Argumentation kaum folgen).
Übrigens: Gelb heißt anhalten...
Zitat:
Original geschrieben von J.M.G.
Übrigens: Gelb heißt anhalten...
Das hatte ich vergessen zu erwähnen 😉
@Jafa
Mach keine persönliche Sache raus nur weil der Angestellte der Rennleitung dir schlecht gelaunt vorkam.
@el-jafa
Lass dich von so 'nem "Marsmännchen" nicht verrückt machen. Meist sind das nur irgendwelche Privatversager die in ihrer Uniform den Dicken markieren wollen. Sehr wahrscheinlich bekommst du eh keine Anhörung und wenn, dann alles abstreiten. Dann will ich sehen wie er dir alles nachweisen wird.
Hat er schon. Allein durch seine Aussage - das ist Nachweis genug.
Gibt dazu auch schon ein schönes Urteil, was noch etwas weiter geht. Da hatte ein Polizist eine Geschwindigkeit geschätzt (!!!) und den Verkehrsteilnehmer verwarnt. Dieser kam ihm jedoch dumm, so dass er die mündliche Verwarnung in ein Ordnungsgeld umwandelte. Die Sache ging vor Gericht - der Polizist bekam recht, obschon der Verkehrsteilnehmer zu 3 war, der Polizist alleine und die Geschwindigkeit geschätzt wurde. Urteil kam aus Berlin (also einfach mal danach googeln).