rote ampel beim rechtsabbiegen übersehen

Hallo, mir ist heute dummerweise der betreff passiert. Ich habe dazu ein paar bilder angehängt, welche den vorfallort genau darstellen. Ich verließ die tanke und wollte im anschluss an der kreuzung nach rechts abbiegen (s. bilder). An der ecke der kreuzung steht ein stopschild (ich habe natürlich an der halte- bzw. sichtlinie ca. 3 sec. gewartet). Gleichzeitig durften rechts fußgänger die straße überqueren (grünes männchen)...parallel dazu stand auch ein polizeibeamter an der ecke (s. bild). Ich habe die ampel an der ecke nicht gesehen, da dortige position nicht üblich, und bog nach rechts ab ohne gefährdung oder beschädigung vor den augen des beamten. Während dessen hielt mich der beamte an und schrie, ob ich denn nicht sehe, dass gerade rot ist! Danach hat er mich weiterfahren lassen. Was meint ihr, muss ich hierbei mit konsequenzen rechnen? Habe diesen mistding überhaupt nicht gesehen!

PS: bilder sind aus maps und verkehrswarnschild der ampel vor dem stooschild beim verlassen der tanke ist nicht zu sehen (bzgl. realtive position zur ausfahrt der tanke)!

2016-04-27-23-02-03
2016-04-27-23-10-25
2016-04-27-23-16-04
46 Antworten

Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 08:48:44 Uhr:


Da kommt nichts mehr. Im Schadenfall wärst Du auf den Kosten sitzen geblieben. War grob Fahrlässig. 🙂

Das ist aber mal so richtig falsch, genau wegen solchen Sachen wie rote Ampel überfahren, passieren erst Unfälle. Wenn man da immer auf den Kosten "sitzen bleibt" kann man sich eine Haftpflicht (gilt auch für Kasko) gleich sparen, wozu ist die den da, wenn nicht genau dafür?😛😁😁

Zitat:

@tartra schrieb am 29. April 2016 um 10:59:26 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 08:48:44 Uhr:


Da kommt nichts mehr. Im Schadenfall wärst Du auf den Kosten sitzen geblieben. War grob Fahrlässig. 🙂

Das ist aber mal so richtig falsch, genau wegen solchen Sachen wie rote Ampel überfahren, passieren erst Unfälle. Wenn man da immer auf den Kosten "sitzen bleibt" kann man sich eine Haftpflicht (gilt auch für Kasko) gleich sparen, wozu ist die den da, wenn nicht genau dafür?😛😁😁

Die Qualität der Aussagen unterscheiden sich nicht...

Was hindert den den TE, abends sogar preiswerter zu tanken, statt früh im Stress?

Klar, kann passieren. Soll ja auch keine Bevormundung sein. Dann muss man aber Verwarngelder und Busgelder hinnehmen und darf sich nicht beschweren, Ampel nicht gesehen. Es steht doch nun für die Totalbekloppten extra ein Schild. Eindeutig.

Klar gilt die Ampel. Ist sicherlich eine Fußgängerampel.

Wenn man ortsunkundig ist, muss man noch mehr aufpassen.

Manchmal sind die Ampelsäulen auch grell farbig und nicht einfach dreckig silber vom Feuerverzinken. Das wäre natürlich hier angebracht, um besser sichtbar zu sein. In Großstädten sind solche Kreuzungen aber hin und wieder so geregelt. Eine seitliche Ampel wäre auch wieder falsch, weil man dann denken könnte, der Querverkehr hat grün. Statt dessen ist dennoch die Vorfahrt zu gewähren. Maximal könnte die Behörde verdreht in die Seitenstraße hinein leuchtend ein extra Rotlicht anbringen.

Mei, ist halt schlecht gelaufen. Man übersieht was und schon passiert was. Das ist halt so im Leben. :-)

Gruß Frank,
der die Entfernungen der Fettnäppfchen alle mit Vornamen kennt. 😉

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Zitat:

@tartra schrieb am 29. April 2016 um 10:59:26 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 08:48:44 Uhr:


Da kommt nichts mehr. Im Schadenfall wärst Du auf den Kosten sitzen geblieben. War grob Fahrlässig. 🙂

Das ist aber mal so richtig falsch, genau wegen solchen Sachen wie rote Ampel überfahren, passieren erst Unfälle. Wenn man da immer auf den Kosten "sitzen bleibt" kann man sich eine Haftpflicht (gilt auch für Kasko) gleich sparen, wozu ist die den da, wenn nicht genau dafür?😛😁😁

Grobe Fahrlässigkeit muss in der Kasko nicht mit eingeschlossen sein!

Gerade bei den billigen Tarifen kann es der Fall sein, dass bei grober Fahrlässigkeit nicht, oder nicht alles bezahlt wird.

Haftpflicht natürlich schon.

Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. April 2016 um 18:19:16 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 29. April 2016 um 10:59:26 Uhr:


Das ist aber mal so richtig falsch, genau wegen solchen Sachen wie rote Ampel überfahren, passieren erst Unfälle. Wenn man da immer auf den Kosten "sitzen bleibt" kann man sich eine Haftpflicht (gilt auch für Kasko) gleich sparen, wozu ist die den da, wenn nicht genau dafür?😛😁😁

Die Qualität der Aussagen unterscheiden sich nicht...

Möchte Prinzessin Lillifee aus dem Versicherungsglaspalast eine Untermauerung mit endlosen Paragrafen und Versicherungs-AGB Zitaten??🙄 Ich weiß nur soviel, wenn mir mal eine Versicherung bei einer roten Ampel die ich übersehen habe(fiktiv) und es zu einem Unfall kommt, grobe Fahrlässigkeit unterstellt, darf sie das gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren.😉
Habe das Gefühl hier schreiben bezahlte Versicherungsangestellte um normlae Versicherungsnehmer geziehlt zu verunsichern oder Fehlinfos zu streuen.🙁
Und zum schluss sind es wieder die bösen "billigen" Onlineversicherungen die sowieso nie zahlen, nur die premium Versicherung, die zahlen ja immer sofort wenn man mit dem Finger schnipst....😮

Naja, das Überfahren einer roten Ampel ist das Paradebeispiel, warum man bei seinem Kaskotarif darauf achten sollte, dass grobe Fahrlässigkeit mitversichert sein sollte.

Ein Spezl von mir hat seinen halbjährigen Seat Leon noch vor der VVG-Reform selber bezahlen dürfen, als er ihn bei einem Rotlichtverstoss zamgelegt hat.

Jetzt wird vielleicht gequotelt, aber ein guter Tarif entspannt die Situation doch deutlich.

Zitat:

@tartra schrieb am 30. April 2016 um 10:06:32 Uhr:



Zitat:

@phaetoninteressent schrieb am 29. April 2016 um 18:19:16 Uhr:



Zitat:

@tartra schrieb am 29. April 2016 um 10:59:26 Uhr:



Zitat:

@GustavSturm schrieb am 28. April 2016 um 08:48:44 Uhr:


Da kommt nichts mehr. Im Schadenfall wärst Du auf den Kosten sitzen geblieben. War grob Fahrlässig. 🙂

Das ist aber mal so richtig falsch, genau wegen solchen Sachen wie rote Ampel überfahren, passieren erst Unfälle. Wenn man da immer auf den Kosten "sitzen bleibt" kann man sich eine Haftpflicht (gilt auch für Kasko) gleich sparen, wozu ist die den da, wenn nicht genau dafür?😛😁😁

Die Qualität der Aussagen unterscheiden sich nicht...

Möchte Prinzessin Lillifee aus dem Versicherungsglaspalast eine Untermauerung mit endlosen Paragrafen und Versicherungs-AGB Zitaten??🙄
Ich weiß nur soviel, wenn mir mal eine Versicherung bei einer roten Ampel die ich übersehen habe(fiktiv) und es zu einem Unfall kommt, grobe Fahrlässigkeit unterstellt, darf sie das gerne mit meinem Anwalt ausdiskutieren.😉
Habe das Gefühl hier schreiben bezahlte Versicherungsangestellte um normlae Versicherungsnehmer geziehlt zu verunsichern oder Fehlinfos zu streuen.🙁
Und zum schluss sind es wieder die bösen "billigen" Onlineversicherungen die sowieso nie zahlen, nur die premium Versicherung, die zahlen ja immer sofort wenn man mit dem Finger schnipst....😮

Dein Gefühl täuscht. Ich werde mit Sicherheit nicht bezahlt um hier irgendetwas zu schreiben und mit Sicherheit mache ich hier auch keine Werbung für Onlineversicherer. Bei meinen zigtausend Posts wird es Dir sicherlich aber nicht schwer fallen das Gegenteil - wie sagst Du - "zu untermauern".

Du hast meine Antwort vom Grunde schon garnicht verstanden. Nochmal:

Zitat:

Die Qualität der Aussagen unterscheiden sich nicht...

Die Aussage bedeutet weder das die Aussagen von Euch ad absolutum richtig noch falsch sind. Vor diesem Grund: Was streue ich denn dann genau eigentlich? Das die Aussagen falsch oder richtig sind?

Aber Prinzessin Lillifee aus dem Versicherungsglaspalast kann auch sachlich im Gegensatz zu den Vorpostern und erklärt den Kommentar:
Die Aussagen sind zu pauschal als das sie einen nennenswerten Inhalt für den Leser hat. Sie gleichen Stammtischgeplapper.

Es fängt schon an mit der Implikation an, dass eine Rotlichtfahrt immer grob fahrlässig. Hierzu bitte folgendes Zitat:

Zitat:

Ein Rotlichtverstoß ist grundsätzlich grob fahrlässig. Das gilt auch für mehrspurige Kreuzungen mit mehreren Lichtzeichen. Hier wird gerade erwartet, dass ein sorgfältiger Autofahrer erhöhte Vorsicht walten lässt. Ist der Unfallverursacher in die Kreuzung eingefahren, weil er von der Sonne geblendet wurde und führte dies zum Unfall, so kann die Vollkaskoversicherung die geltend gemachten Ansprüche um 50 % kürzen (LG Münster, Urteil vom 20.8.2009- 15 = 141/09). Die grobe Fahrlässigkeit entfällt aber dann, wenn Sie zum Beispiel ortsunkundig waren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.2.1989, r+s 1990, S. 364). Oder: Der Fahrer war durch eine Nachbarampel irritiert und ist nach vorherigem Anhalten aufgrund des Mitzieheffektes losgefahren (BGH, Urteil vom 29.1.2003, VZR 173/01, MDR 2003, R 11

1. pauschaler Unsinn: Eine Rotlichtfahrlicht ist immer grob fahrlässig.

Dann wird nicht unterschieden zwischen Kfz-Haftplficht und der Kaskoversicherung.
In der Haftpflicht gibt es kein Verlust des Versicherungsschutzes wegen grober Fahrlässigkeit: Siehe A.1.5 AKB GDV auf Grundlage von §5 I KfzPflVV

2. pauschaler Unsinn: In Haftpflicht besteht auf Grund grobe Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz.

Auch kann man keinen pauschalen Schluss für die Kaskoversicherung ableiten.
In der Kasko besteht zwar nach A.2.9.1 AKB der Einwand der grobe Fahrlässigkeit wonach eine Leistungskürzung (klein Leistungsverlust!) in Rede stehenden würde, jedoch kennen die marktgängen BEdingungen den Verzicht auf eben diesen Einwand, so dass dies in der Regel nciht eintreten wird oder zumindest man pauschal auch dies nicht sagen kann, weil es vom Vertragswerk des Versicherungsvertrages abhängig ist.

3. pauschaler Unsinn: In Kasko besteht auf Grund grobe Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz.

Was phaetoninteressent schrieb ist i.O. Jeder Versicherungsnehmer hat doch vor Abschluss die Wahl, wessen Gesellschaft er wählt und wieviel Beratungsaufwand und Service er dabei möchte. Wählt er nix und traut sich alles selbst zu bei einer Onlineversicherung, ist das auch okay. Dann darf man aber nicht heulen, wenn man wegen Unwissenheit etwas falsches gewählt hat und dann beim Schaden das Nachsehen hat. Leider täuschen sich eben die Leute zu oft und übersehene Kleinigkeiten, die im Falle eines Falls entscheident sein können.

Ich möchte nie Billigst versichert sein. Ich möchte gut und dennoch preiswert versichert sein. Das ist ein Unterschied. Jedoch ist viel mehr entscheident, dass der Versicherer auch leistet, wenn ich einen Schaden habe!

Der angesprochene Mitzieheffekt ist insbesondere dann gegeben, wenn die Ampel-Streuscheiben bei unterschiedlich geschalteten Fahrspuren nicht korrekt mit Pfeilen ausgewiesen sind. Eine volle Streuscheibe ohne Pfeil sagt dem Autofahrer, die Ampel gilt für alle Richtungen. Wenn daneben dann eine Abbiegespur zeitlich versetzt geschaltet ist, führt dies zu Irritationen. Die ordnungsgemäße "Beschilderung" wird leider nicht überall korrekt umgesetzt.

Ampel

Um zum TE zurück zu kommen, bisher wurden ja schon das Ampelschild (1), das Stoppschild (2) und die Ampel (3) als wichtige Zeichen dargestellt, durch die man hätte gewarnt sein müssen - durch das Stoppschild natürlich nur indirekt.

Aber, bisher hat noch niemand von der Haltelinie der Ampel gesprochen. Es könnte z.B. sein, dass diese vorverlegt, vor die Einmündung gelegt wäre - hab das in Köln schon mal gesehen. Dann darf wohl auch über rot gefahren werden (oder auch nicht, ist eigentlich nicht wichtig hier). In jedem Falle ist hier eine Haltelinie, und bevor man die überfährt sollte man sicher Grün haben! Und nein, die Haltelinie gehört offensichtlich nicht zum Stoppschild.

Die Haltelinie der Ampel hab ich schon gesehen im Maps-Bild (je nachdem wann es von Google aufgenommen wurde). Sie ist aber hier schon sehr abgefahren und nicht mehr ganz so eindeutig als solche zu erkennen. Darum habe ich sie nicht mit angeführt. 😉

Zitat:
"Die rechte Ampel hängt gut sichtbar und es gibt einen Haltebalken."

@ TE, alles gut, solange das wirklich die Ausnahme ist was du da verbockt hast ist alles im Grünen Bereich. So etwas passiert halt. Hast gepennt, nix passiert, alles gut........

Kenne die Tanke und die Ampel, die zum Schutz der Fußgänger installiert wurde, hätte mir auch, wie dem TE, passieren können.
BTW:
Meine "Pappe" ist 50 Jahre alt, unterbrechungsfrei. 🙂

@Oetteken Schande über mich, hab aber auch noch nie Halte"Balken" gehört 🙂

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