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Rotes 06-Nummernschild dauerhaft an Privat-PKW

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 15:28

Hallo,

bei mir in der Nähe steht auf einem Einkaufs-Parkplatz ein Auto (alter Fiat Punto) mit einem roten 06er-Kennzeichen. Gehört wohl einer Arbeitskraft da (wird immer wieder bewegt).

Nun lese ich aber, dass diese roten Schilder nur für Gewerbetreibende sind und recht teuer/begehrt sind. Von daher ist es für mich nicht erklärlich, wie da ein solches Schild dauerhaft an einem alten Fiat drankleben kann, der ständig in Benutzung ist. Dachte, dass ein Händler so ein Schild wie seinen Augapfel hütet...bzw. auch ein Fahrtenbuch führen muss?

Hat das sonst noch einen Sinn? Oder was kann da der Grund sein?

vg,

v77100

Beste Antwort im Thema
am 23. Mai 2014 um 17:57

und dann?....

sagen sie ihm, dass was der TE anscheinend schon weiß; nämlich, dass das rote Kennzeichen nach § 16 FZV nur zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden darf.

Dann geht das Hornberger Schießen los? TE zeigt an; Beschuldigter sagt es eines der obigen Fahrten war und die Anzeige wird eingestellt. Außer spesen nichts gewesen.

Merkwürdiger Vorschlag.

14 weitere Antworten
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14 Antworten
am 23. Mai 2014 um 15:40

naja, hier wird anscheinend das kennzeichen zweckentfremdet.

Es könnte zum Beispiel sein, dass der Gewerbetreibende mit kfz handelt, kein eigenes Fahrzeug hat und dann sich für private Zwecke seinem Fahrzeugpool bedient. Dann klatscht nach Feierabend n rote Nummer dran und fertig.

Den Grund wirst Du wohl nur bei ihm erfahren :-)

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

[...]

Es könnte zum Beispiel sein, dass der Gewerbetreibende mit kfz handelt, kein eigenes Fahrzeug hat und dann sich für private Zwecke seinem Fahrzeugpool bedient. Dann klatscht nach Feierabend n rote Nummer dran und fertig.

[...]

Also, *der* Gewerbetreibende hat wohl einen Nacht-KFZ-Verkauf...denn tagsüber steht das Auto ja auf einem Supermarktparkplatz.

Aber es ist in der Tat seltsam...

vg,

v77100

am 23. Mai 2014 um 17:41

Frag doch mal bei der Polizei nach, wie das sein kann.

am 23. Mai 2014 um 17:57

und dann?....

sagen sie ihm, dass was der TE anscheinend schon weiß; nämlich, dass das rote Kennzeichen nach § 16 FZV nur zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden darf.

Dann geht das Hornberger Schießen los? TE zeigt an; Beschuldigter sagt es eines der obigen Fahrten war und die Anzeige wird eingestellt. Außer spesen nichts gewesen.

Merkwürdiger Vorschlag.

am 23. Mai 2014 um 18:23

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

und dann?....

sagen sie ihm, dass was der TE anscheinend schon weiß; nämlich, dass das rote Kennzeichen nach § 16 FZV nur zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden darf.

Dann geht das Hornberger Schießen los? TE zeigt an; Beschuldigter sagt es eines der obigen Fahrten war und die Anzeige wird eingestellt. Außer spesen nichts gewesen.

Merkwürdiger Vorschlag.

Absolut nicht merkwürdig. Schließlich muß jede Fahrt in das entsprechende Kennzeichenbuch eingetragen werden. Damit läßt sich schon nachprüfen, ob da ggfls. Mißbrauch getrieben wird. Natürlich würde ich, ehe ich die Polizei informiere, das Fahrzeug eine Woche lang dort fotografieren, ggfls. mehrfach am Tag und dann auch noch, falls sichtbar, die Kilometerstände notieren. Wenn dann das Buch mit den tatsächlichen Werten nicht überein stimmt, sondern andere Angaben enthält, dann könnte der auch noch Probleme wegen Urkundenfälschung bekommen.

Kann natürlich auch sein, daß das Fahrzeug überhaupt nicht mehr HU-fähig ist und man sich damit den Nachteilen einer negativen HU-Prüfung entziehen will. Wenn sich die Polizei das Fahrzeug gründlich ansehen wird, dann kommt da vielleicht noch mehr raus.

Würdest Du das auch noch als merkwürdig bezeichnen, wenn sich jemand so der HU-Prüfung entzieht und dann, mit schief ziehenden Bremsen, Dein Kind ins Grab befördert?

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

TE zeigt an...

Nicht nötig. Ein entsprechender Tipp an die Behörde reicht. Die werden dann von sich aus tätig.

am 23. Mai 2014 um 18:50

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

und dann?....

sagen sie ihm, dass was der TE anscheinend schon weiß; nämlich, dass das rote Kennzeichen nach § 16 FZV nur zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten genutzt werden darf.

Dann geht das Hornberger Schießen los? TE zeigt an; Beschuldigter sagt es eines der obigen Fahrten war und die Anzeige wird eingestellt. Außer spesen nichts gewesen.

Merkwürdiger Vorschlag.

Absolut nicht merkwürdig. Schließlich muß jede Fahrt in das entsprechende Kennzeichenbuch eingetragen werden. Damit läßt sich schon nachprüfen, ob da ggfls. Mißbrauch getrieben wird. Natürlich würde ich, ehe ich die Polizei informiere, das Fahrzeug eine Woche lang dort fotografieren, ggfls. mehrfach am Tag und dann auch noch, falls sichtbar, die Kilometerstände notieren. Wenn dann das Buch mit den tatsächlichen Werten nicht überein stimmt, sondern andere Angaben enthält, dann könnte der auch noch Probleme wegen Urkundenfälschung bekommen.

Kann natürlich auch sein, daß das Fahrzeug überhaupt nicht mehr HU-fähig ist und man sich damit den Nachteilen einer negativen HU-Prüfung entziehen will. Wenn sich die Polizei das Fahrzeug gründlich ansehen wird, dann kommt da vielleicht noch mehr raus.

Würdest Du das auch noch als merkwürdig bezeichnen, wenn sich jemand so der HU-Prüfung entzieht und dann, mit schief ziehenden Bremsen, Dein Kind ins Grab befördert?

Naja, dass finde jetzt ein wenig gemischt.

Ich denke wir sollten beim Thema bleiben, dass hier der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs im Raum steht. Und da vertrete ich die Auffassung, dass man vor der eigenen Haustür kehren soll, da es anderen ja nicht schadet; ist denke ich aber Ansichtssache.

Absolut nichts hat es m.E. damit zu tun ein ggf. nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug - und das unabhängig von der Kennzeichenart - durch entsprechenden Hinweis / Anzeige aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Da bin ich absolut bei Dir! Aber davon ist hier ja nichts gesagt und ist m.E. von Dir aus den Worten "alten Fiat Punto" abgeleitet. Aber auch ein altes Fahrzeug kann durchaus doch verkehrstüchtig sein.

Beste Grüße

Phaeti.

Themenstarteram 23. Mai 2014 um 21:44

Zitat:

Naja, dass finde jetzt ein wenig gemischt.

[...]

Absolut nichts hat es m.E. damit zu tun ein ggf. nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug - und das unabhängig von der Kennzeichenart - durch entsprechenden Hinweis / Anzeige aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Da bin ich absolut bei Dir! Aber davon ist hier ja nichts gesagt und ist m.E. von Dir aus den Worten "alten Fiat Punto" abgeleitet. Aber auch ein altes Fahrzeug kann durchaus doch verkehrstüchtig sein.

Beste Grüße

Phaeti.

In der Tat, das Auto scheint zwar älter zu sein, aber ansonsten eben ein "normales" Auto, schon schlimmeres gesehen, es ist keine Schrottkarre.

Um sich dem TÜV zu entziehen...wäre auch eine Möglichkeit, aber dafür ein rotes Kennzeichen so dauerhaft tagsüber zu verschwenden?! Das ist doch total unlogisch!

An einer Anzeige ist mir auch nicht sonderlich gelegen, denn es tut mir nicht weh, es stört nicht, es fiel mir nur auf, weil eben ein rotes Kennzeichen auffällt.

Andererseits...sehr mysteriös, und wenn die Schilder geklaut sind oder sonstwie illegal, dann ist ggf. ein anderer (unbeteiligter) Mensch im Falle eines Unfalls der Dumme.

Aber vielleicht hat ja jemand noch eine zündende Idee :-)

vg,

v77100

Zitat:

Original geschrieben von v77100

Um sich dem TÜV zu entziehen...wäre auch eine Möglichkeit, aber dafür ein rotes Kennzeichen so dauerhaft tagsüber zu verschwenden?! Das ist doch total unlogisch!

Die Alte von dem Händler arbeitet im Supermarkt und immer, wennn er das Kennzeichen braucht, holt er es sich... Finde ich nachvollziehbar!

gelöscht

am 24. Mai 2014 um 4:19

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

Original geschrieben von harra02041958

 

Absolut nicht merkwürdig. Schließlich muß jede Fahrt in das entsprechende Kennzeichenbuch eingetragen werden. Damit läßt sich schon nachprüfen, ob da ggfls. Mißbrauch getrieben wird. Natürlich würde ich, ehe ich die Polizei informiere, das Fahrzeug eine Woche lang dort fotografieren, ggfls. mehrfach am Tag und dann auch noch, falls sichtbar, die Kilometerstände notieren. Wenn dann das Buch mit den tatsächlichen Werten nicht überein stimmt, sondern andere Angaben enthält, dann könnte der auch noch Probleme wegen Urkundenfälschung bekommen.

Kann natürlich auch sein, daß das Fahrzeug überhaupt nicht mehr HU-fähig ist und man sich damit den Nachteilen einer negativen HU-Prüfung entziehen will. Wenn sich die Polizei das Fahrzeug gründlich ansehen wird, dann kommt da vielleicht noch mehr raus.

Würdest Du das auch noch als merkwürdig bezeichnen, wenn sich jemand so der HU-Prüfung entzieht und dann, mit schief ziehenden Bremsen, Dein Kind ins Grab befördert?

Naja, dass finde jetzt ein wenig gemischt.

Ich denke wir sollten beim Thema bleiben, dass hier der Verdacht des Kennzeichenmissbrauchs im Raum steht. Und da vertrete ich die Auffassung, dass man vor der eigenen Haustür kehren soll, da es anderen ja nicht schadet; ist denke ich aber Ansichtssache.

Absolut nichts hat es m.E. damit zu tun ein ggf. nicht verkehrstüchtiges Fahrzeug - und das unabhängig von der Kennzeichenart - durch entsprechenden Hinweis / Anzeige aus dem Verkehr ziehen zu lassen. Da bin ich absolut bei Dir! Aber davon ist hier ja nichts gesagt und ist m.E. von Dir aus den Worten "alten Fiat Punto" abgeleitet. Aber auch ein altes Fahrzeug kann durchaus doch verkehrstüchtig sein.

Beste Grüße

Phaeti.

Habe Du mal nen Unfall mit einem KFZ, bei dem Kennzeichenmißbrauch besteht und versuche dann, von dessen Versicherung Kohle zu bekommen.

Die werden Dir sagen, sie haften nicht und Du mußt selber den Verursacher verklagen, doch woher was nehmen, wenn der pleite ist oder Du keinen Rechtsschutz hast, denn der Kläger miß im Zivilrecht in Vorleistung treten ...

am 24. Mai 2014 um 6:58

naja, dann warst m.E. schlecht vertreten.

Ich wüsste nicht warum der 117 VVG (Dritthaftung) nicht auch für ein dauerrotes AKZ gelten sollte; aber vllt löst unser Schadenguru noch des Rätsels Lösung (Zwinker @ germania).

Gruß Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

naja, dann warst m.E. schlecht vertreten.

Ich wüsste nicht warum der 117 VVG (Dritthaftung) nicht auch für ein dauerrotes AKZ gelten sollte; aber vllt löst unser Schadenguru noch des Rätsels Lösung (Zwinker @ germania).

Gruß Phaeti

Danke für zu viel Ehre.

Würde mich im Falle eines Schadens an den Haftpflichtversicherer der 06er Nummer wenden.

Wenn diese im Außenverhältnis, also gegenüber einem Geschädigten, die Leistung versagt kann er immer noch seine Ansprüche bei der Verkehrsopferhilfe geltend machen. Die Verkehrsopferhilfe prüft dann, ob der Antragsteller eine VK Versicherung hat und wird ihn dann an diese, (ich glaube es war 67 VVG) verweisen. Die leistet dann ohne den Vertrag zu belasten. Für den Rest ist die Verkehrsopferhilfe beim GDV zuständig. Die Verkehrsopferhilfe und ggfls. der Kaskoversicherer würden dann bis zum letzten Cent den Verursacher in Regress nehmen.

Bin, wie beschrieben, eine Weile raus. An dem Sachverhalt dürfte sich trotzdem nichts geändert haben.

Ein besonders schönes Wochenende wünscht Klaus

am 29. Mai 2014 um 20:58

Hier fährt die örtliche Straßenreinigung mit ihrem "Bürsten-LKW" seit Wochen (!) jeden Dienstag mit roter 06er Nummer durch die Straßen und reinigt.

100% sicher bin ich nicht, aber das Kennzeichen ist wohl H(annover) und der zuständige Kreis ist LIP(pe), wie auch immer das Fahrzeug legal kehren kann :confused::cool:

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