Rote Ampel aber auf dem Seitenstreifen keine Haltelinie.
Hallo zusammen,
Innerorts führt eine Straße zu einer T-Kreuzung.
An der Straße befindet sich ein Seite Streifen der nach der T-Kreuzung zu einem Benutzungpflichtigen Radweg wird. An der Kreuzung ist eine Ampel.
Neben dem Seitestreifen ist kein Fußweg sondern nur Bäume.
Die Ampel ist im Grünstreifen befestigt, man fährt also auf der Straße sowie auf dem Seitenstreifen unter ihr durch.
Jedoch ist die Haltelinie nur auf der Straße nicht aber auf dem Seitenstreifen.
Darf ich als Radfahrer über rot fahren?
Da es eine T-Kreuzung ist queret man dort auch keinen Verkehr.
40 Antworten
was soll hier rechtlich erlaubt sein ? Lernt man eigentlich in der Fahrschule, daß man an eiern roten Ampel stehen zu bleiben hat - wir sind hier schliesslich nicht in Italien
Also wenn man alles über die komplizierten Fahrradregeln ! in diesen Punkt ! liest und berücksichtig, kann man nur zu dem Schluß kommen: an dieser Stelle (T-Kreuzung), kann man durchfahren, trotz roter Ampel.
Man sollte sich alle Regeln für Fahrräder beim roter Ampel mal anschauen, sehr grosse Unterschiede!
Sorry dachte wirklich vor der Ampel ist es noch ein Seitenstreifen hab das Symbol auf dem Boden nicht gesehen.
Ich habe mir über die Situation erst Gedanken gemacht als ich im Auto an der Ampel stand als 2. Ampel war rot. Dann fährt ein Radfahrer an uns vorbei „bei rot“ der vor mir Hupt den an.
Danach haben die an der nächsten Ampel diskutiert.
Da ich da auch ab und zu mal mit dem Rad entlang fahre und es genauso mache das ich da bei rot durch fahre, ich habe mir vorher keine Gedanken darüber gemacht.
Weil ich egal bei welcher Farbe der Ampel keinen in die Querre komme.
Aber man fährt ja quasi eigentlich über rot.
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Für Eindeutigkeit könnte eine Haltelinie sorgen, dann würde ich halten - ist dann wieder eine andere Situation.
Wäre aber an dieser Stelle quatsch, wer soll da kommen?
Naja, wenn da ein 30 cm breiter Rasenstreifen zwischen Fahrbahn und Radweg wäre, käme keiner auf die Idee, die Frage zu stellen. Nun ist da aber kein Rasen, sondern "nur" eine weiße Linie, die nicht überfahren werden darf.
Es wäre also komplett sinnfrei, wenn die Ampel für den Radweg gelten würde.
Der Radweg dort ist eine eigenständige Fahrspur für Radfahrer. Aufgrund eines fehlenden Haltestreifens würde ich vermuten, dass die Ampelanlage nicht für Radfahrer gilt.
Beitrag 5 bezieht sich auf Radwege auf der Fahrbahn; da der Radweg hier jedoch eine vollständig eigenständige Spur ist, dürfte dies hier keine Anwendung finden.
Es ist ziemlich eindeutig, dass der durch die Ampel geschützte Bereich auch den Radstreifen umfasst. Daher gilt die Ampel dort auch. Wer durchfährt muss mit einem Bußgeld rechnen.
@Kai R
. Habe ich anfangs auch so gesehen.
Aber einfach mal alle ! Regeln Rote Ampel/Radfahrer durcharbeiten, dann kommt die Erleuchtung.
Besonders hier ist das unsinnig mit dem geschützten Bereich.
Deshalb ist da auch keine Haltelinie.
Bei unseren Vollprofis als Verkehrsminister kein Wunder was dabei rauskommt. Da steht in einer Erläuterung (!) zur StVO eine tolle Regelung das Radfahrer über Rot fahren dürfen wenn sie keinen geschützten Bereich queren. In der StVO selber steht davon leider nichts, eine Erläuterung ist auch keine Verordnung.
Eine Haltelinie ist nicht zwingend erforderlich für eine Ampel, fehlt sie ist das kein Argument über Rot fahren zu dürfen.
Sinnig wäre in solchen Situationen einfach den grünen Blechpfeil nur für Radfahrer anzubringen, dann ist es für alle eindeutig was gemeint ist.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. August 2023 um 09:00:17 Uhr:
Sinnig wäre in solchen Situationen einfach den grünen Blechpfeil nur für Radfahrer anzubringen, dann ist es für alle eindeutig was gemeint ist.
Der müsste dann im konkreten Fall in seiner Geradeausversion angebracht werden.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. August 2023 um 09:00:17 Uhr:
... Da steht in einer Erläuterung (!) zur StVO eine tolle Regelung das Radfahrer über Rot fahren dürfen wenn sie keinen geschützten Bereich queren. In der StVO selber steht davon leider nichts, eine Erläuterung ist auch keine Verordnung.
Das bedeutet, es kommt darauf an welcher Cop das sieht ?
Der, der es locker sieht, die Erläuterung kennt und ein Auge zudrückt ?
Der, der das Gesetz kennt, die Erläuterung außer Acht lässt, und dir ein Ticket ausstellt?
Wäre interessant...
Gruß Jörg.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 18. August 2023 um 09:00:17 Uhr:
Sinnig wäre in solchen Situationen einfach den grünen Blechpfeil nur für Radfahrer anzubringen, dann ist es für alle eindeutig was gemeint ist.
Dann müssen die Radfahrer bei Rot aber zuerst anhalten, bevor sie (bei Rot) weiterfahren dürfen.