Rostgarantie Vectra B Caravan 3/2002 mit Eigenbeteiligung????
Hallo,
bei meinem Vectra B Caravan von 3/2002 habe ich einen kleinen Rostfleck beim Schloss der hinteren rechten Türe an der C-Säule entdeckt.
Da der Wagen ja laut Opel eine 10-Jährige Garantie gegen Durchrostung hat, bin ich also gleich zum FOH gefahren.
Das Serviceheft ist lückenlos und alle Inspektionen wurden bei Opel-Werkstätten gemacht. Von daher dachte ich gebe es wohl keine Probleme.
Beim FOH sagte man mir dann Sie nehmen den Fall jetzt auf und schicken das Ganze inkl. der Digitalbilder zu Opel – übrigens unfreundlich wie eh und je – eigentlich sollte es ja UFOH heissen!
Mit einer Eigenbeteiligung müsste ich aber schon rechnen, da die Stelle ja noch nicht durchgerostet ist – hallo???!!!! – ich daraufhin: dann komm ich halt in einem Jahr wieder bis dahin ist es garantiert durch! Nein das geht natürlich nicht war sein Kommentar.
Fazit: Eigenbeteiligung von 40 Euro und den Ersatzwagen für 3-4 Tage !!! (á 20 Euro) darf ich auch bezahlen. Was ist denn das für eine miese Garantie?
Der Vectra B ist bisher ein recht zuverlässiges Fahrzeug, aber angesichts der miesen, vollkommen überteuerten Opel-Werksstätten war das wohl mein letzter Opel!
Habt Ihr ähnliche Erfahrungen wegen Rost gemacht – wie hat sich Opel dabei verhalten?
Gruß Krautero
34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von krautero
Bin mit meinem Latein jetzt echt am Ende - soll ich jetzt in den sauren Apfel beissen und den Leihwagen zahlen?
Natürlich. Oder hast Du etwas anderes in den Garantiebedingungen (stehen in Deinem Service-Heft) gefunden? Da steht nur drin, dass Opel eine Garantie gegen Durchrostungen bietet und Reparaturen bei ordnungsgemäß geführtem Serviceheft übernimmt. Von Leihwagen steht da nichts. Auch, wenn die Frau am Telefon das gesagt hat (hat sie vielleicht mit einer anderen Garantie verwechselt).
Den FOH solltest Du aber trotzdem wechseln.
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Natürlich. Oder hast Du etwas anderes in den Garantiebedingungen (stehen in Deinem Service-Heft) gefunden? Da steht nur drin, dass Opel eine Garantie gegen Durchrostungen bietet und Reparaturen bei ordnungsgemäß geführtem Serviceheft übernimmt. Von Leihwagen steht da nichts. Auch, wenn die Frau am Telefon das gesagt hat (hat sie vielleicht mit einer anderen Garantie verwechselt).
Den FOH solltest Du aber trotzdem wechseln.
Gruß
Michael
die garantiebestimmungen die im serviceheft eingetragen sind,greifen nicht immer in allen fällen,
die teile wurden 1999-2002(fl) gedruckt,da war an sowas wie gebrochene schweisspunkte noch nicht zu denken,auch wenns das schon beim vfl modell gab
es ist ein werkseitiger fehler,deshalb auch die feldabhilfe,es kommt überdimensioniert vor und es steht drin,das das ganze zu schwach gebaut wurde,oder so ähnlich
und in so einen fall,muss normalerweise ein leihwagen her,oder wie es der anwalt bei mir macht,einen tagesgeldsatz mit einer entsprechenden km pauschale,das ist die aussage von meinen anwalt😉
MFG
Zitat:
Original geschrieben von blue vectra th
die garantiebestimmungen die im serviceheft eingetragen sind,greifen nicht immer in allen fällen,
die teile wurden 1999-2002(fl) gedruckt,da war an sowas wie gebrochene schweisspunkte noch nicht zu denken,auch wenns das schon beim vfl modell gab
Aus welchem Grund sollen die nicht greifen? Da gibt es nur einen und das sind evtl. geänderte gesetzliche Bestimmungen. Das dürfte hier aber nicht der Fall sein.
Zitat:
Original geschrieben von blue vectra th
es ist ein werkseitiger fehler,deshalb auch die feldabhilfe,es kommt überdimensioniert vor und es steht drin,das das ganze zu schwach gebaut wurde,oder so ähnlichund in so einen fall,muss normalerweise ein leihwagen her,oder wie es der anwalt bei mir macht,einen tagesgeldsatz mit einer entsprechenden km pauschale,das ist die aussage von meinen anwalt😉
Auf welcher gesetzlichen Grundlage bitteschön? Die gesetzliche Gewährleistung ist bei dem Auto schon Jahre vorbei, auf deren Grundlage man sowas vielleicht konstruieren könnte.
Gruß
Michael
MFG
Zitat:
Original geschrieben von pibaer
Auf welcher gesetzlichen Grundlage bitteschön? Die gesetzliche Gewährleistung ist bei dem Auto schon Jahre vorbei, auf deren Grundlage man sowas vielleicht konstruieren könnte.
Gruß
Michael
wieso gewährleistung?
man bekommt ab den kauf des gebrauchtfahrzeugs von einem händler,automatisch ein jahr gewährleistung
das erste halbe jahr ist der händler in der beweisplicht das der schaden beim kauf noch nicht war,das andere halbe jahr ist der käufer in der beweisplicht,das der schaden beim kauf bereits war,was immer schwierig ist
10 jahre Garantie auf die karosse hat der vectra b fl und da sind diese türfangbügel mit drin
abpopo,
@krautero
wie lang hast du eigentlich den wagen jetzt???
MFG
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Zitat:
Original geschrieben von blue vectra th
abpopo,@krautero
wie lang hast du eigentlich den wagen jetzt???
ich hab den Wagen jetzt seit knapp vier Jahren - wie gesagt alle Inspektionen wurden beim FOH gemacht- auch vom Vorbesitzer.
Heut nochmal beim beim Händler in Bad Tölz wegen der Eigenbeteiligung angerufen - die Dame am Telefon hatte wieder mal keine Ahnung - vertröstet mich auf einen Rückruf die Woche......