Roller zulassen als Kraftrad mit Motorradversicherung
Hallo,
ich habe einen gebrauchten (Baujahr vor 2000) 100er Roller mit 7 KW gekauft, dessen 80 Km/h Drossel entfernt wurde und eingetragen wurde.
Besteht aktuell zwischen einem 80 Km/h Roller und einem mehr als 80 Km/h Roller ein Unterschied in der Zulassung/Versicherung?
Beste Antwort im Thema
so langsam wird's langweilig .........
Jammern auf höchstem Niveau
Wenn Du nichtmal die 5 EURO extra im Monat aufbringen kannst,
dann langweil jemand anders mit Deinem Gejammer
40 Antworten
Hallllooo, wie seid ihr denn drauf? Kriegt euch bitte mal wieder ein und verhaltet euch mal sachlich und altersentsprechend... Der TE will ja nichts umsonst, sondern sucht eine preiswerte Möglichkeit der Versicherung.
Die Anmerkungen von Power-Papst finde ich okay und keinesfalls
Zitat:
@Kawasaki-FZ6 schrieb am 24. Februar 2016 um 20:06:54 Uhr:
... falsch, veraltet oder sinnlos...
.
Ich bin eigentlich ein ruhiger Mensch und werde nicht schnell ausfallend.
Aber erkläre mir doch mal, wo der Mehrwert in den ganzen Äusserungen von Power-Papst war oder ist.
Zitat:
Es gab für einige Roller ein "Tuning", womit man mit diesem Gutachten 81km/h in die Papiere eingetragen bekommt. Das wäre vllt. der Versuch für dich...
Falsch, bzw. veraltet.
Zitat:
Wenn die kiste mit mehr als 80 in den papieren steht, wird's billiger. Die zulassung und versicherung ansich ist bei jedem fahrzeug.
s.o.
Zitat:
Völlig falsch informiert!
Du hast ein auto, ein motorrad und jetzt den roller?
Beim 3.fahrzeug fängst du wie ein neukunde an. Und ja, div fakten bzw parameter sind interessant!
Im zweifel einfach die versicherung anrufen!
s.o.
Zitat:
Mit meinen daten bin ich bei der devk gelandet. Inkl TK 85€ im ersten jahr. Dieses, das 2. jahr kommt schon besser. Wenn du über 25jahre alt bist, kannst du nur noch 2€ für den öffentlichen dienst bekommen. Dann ist auch schluss.
Aber weniger ging auch bei mir nicht... Bei der 3.maschine war schluss mit nett der versicherungen...
Sinnfrei für die Ausgangsfrage. habe ich irgendwo erwähnt, dass ich im ÖD bin?
Zitat:
Vergleich doch mal, was damals ein 16-17 jähriger an Versicherungs zahlen musste... Dann heule bitte nicht mehr über die paar Euro rum...
steht für sich.
Das alles ist Äußerungs Diarrhö, welches hier bei MT eine Krankheit ist und Threads auf Dauer unlesbar macht.
Kein Problem - für die Fälle, wo die Diarrhöe zu schlimm wird, gibt es ja das Glöckchen zum Läuten...
Aber dafür sehe ich hier (beim Papst) keinen Anlass (bei einem anderen Mitglied durchaus...)
Ich fasse mal zusammen:
- die Thematik ist für die Meisten hier ganz und gar nicht trivial und simpel
- erschwert wird das Antworten, da scheinbar verschiedene Versicherungsgesellschaften den gleichen Sachverhalt unterschiedlich handhaben
- in einem Forum mit 2,7 Mio Nutzern kann leicht auch mal eine falsche Antwort dabei sein
- dir wurden auch richtige Tipps gegeben
- die Lösung, wie dich ans Telefon zu setzen und nachzufragen, war dabei
- im Grunde seid ihr zwei (der PP und Du) näher beieinander, als Du denkst und seid am Ende bei der selben Versicherung gelandet
- kann also nicht sinnlos gewesen sein...
Mir hat es die Erkenntnis gebracht, dass ich, wenn ich das Kleinkraftrad für das liebe Kind versichern möchte, alle meine jetzigen Versicherungen und ein paar weitere anrufen werde, weil ich nur so ein zu einer meiner Situation entsprechenden Antwort auf die Versicherungsfrage komme.
Dafür Danke
Tina
Vllt liegt es daran, dass du nur das lesen willst, was du hören willst?
Die geschichte mit 81km/h habe ich genannt bevor klar war, dass der roller schneller läuft. Wusste keiner ausser du!
Über den ÖD kann man nochmal was rausholen, aber es ist nicht viel. Ansonsten richten sich versicherungen immer nach regionalen und persönlichen parametern. Falls sie bei dir ungünstiger ausfallen, so liegt es an dir.
Dir steht doch jederzeit frei, den roller nicht oder anders zu versichern.
Ich hätte mit 15 jahren fahrerfahrung auch nicht damit gerechnet, als fahranfänger eingestuft zu werden. Der vorschlag der versicherung, die prozente der großen maschine zu nehmen war auch nicht praxisgerecht und ohne logik.
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Hallo ich habe da ein Problem . Ich habe einen Roller 100 ccm von Hyosung bj. 1997 der aber noch nie angemeldet war ! Jetzt gibt es doch neue Vorschrieften wie zB. Eur4 usw. bekomme ich den Roller so wie in den alten Papieren abgenommen wurde noch zugelasse ?????? .
Normalerweise nicht.
Nach 20 Jahren sind eh gravierende Standschäden zu erwarten.
Du der Roller ist über die Zeit bei mir auf dem privat Gelände insgeamt 10 Km bewegt worden es ist alles intackt
Wenn er wirklich noch nie angemeldet war, bekommst ihn jetzt nicht mehr zugelassen.
Mit einem Trick könnte man es versuchen:
Zitat:
Bei Garagenfunden ohne Fahrzeugpapiere helfen das Aufgebotsverfahren und die eidesstattliche Versicherung bei der Zulassung
Auch das Aufgebotsverfahren und die eidesstattliche Versicherung sind weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Oldtimer auch ohne Fahrzeugpapiere anmelden können. Wenn zu Ihrem Fahrzeug bereits einmal ein Fahrzeugbrief existiert hat und dieser nicht mehr aufzufinden ist, dann müssen weitere Schritte veranlasst werden, bevor Sie den Oldtimer auf Ihren Namen zulassen können. In der Regel wird der verlorene Fahrzeugbrief, also die heutige Zulassungsbescheinigung Teil II, im Verkehrsblatt aufgeboten. Dafür wird eine bestimmte Frist gesetzt. Durch das Aufgebotsverfahren bekommt nun jeder die Möglichkeit, eventuell bestehende Rechte an diesem Auto geltend zu machen. Meldet niemand Rechte an, kann eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II von der Behörde ausgestellt werden. In der Regel beträgt die Frist 14 Tage, wobei es durchaus mehrere Wochen dauern kann, bis für die verlorengegangene Zulassungsbescheinigung Teil II ein Ersatz ausgestellt wird. Darüber hinaus kann die Zulassungsstelle von Ihnen die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung verlangen. Diese beinhaltet die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug und den Verbleib der Fahrzeugdokumente. Falsche Aussagen in diese Hinsicht können mögliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Wenn Sie die eidesstattliche Versicherung abgeben, werden Ihnen hierfür Gebühren abverlangt. Sollten Sie wider Erwarten den ursprünglichen Fahrzeugbrief wieder auffinden, müssen Sie diesen bei der Zulassungsstelle abgeben. Nach Abgabe der eidesstattlichen Erklärung und nach dem Aufgebotsverfahren steht in der Regel der Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II nichts mehr im Wege. Kommt es dennoch zu Schwierigkeiten und verlangt die Behörde weitere Unterlagen, sollten Sie um einen schriftlichen Bescheid bitten. Gegen diesen können Sie dann Widerspruch einlegen.
https://www.motor-talk.de/forum/100-ccm-roller-zulassen-t6133864.html
Antwort da wo du den Treat auch aufgemacht hast.
Baujahr 97 wird nicht den Oldtimerstatus mit sich bringen.
Darum schrieb ich "normalerweise".
Ich will niemanden auf das strafrechtliche Glatteis führen. §156 StGB droht bis zu 3 Jahren Knast. Ist es das wert?
Zitat:
Wenn zu Ihrem Fahrzeug bereits einmal ein Fahrzeugbrief existiert hat ...
Dann steht es auch im Computer.
BJ 1997 und 10km auf dem Tacho. Zustand wie aus dem Schaufenster. Nach 20 Jahren?!
Was sagt da wohl der Sachverständige beim vorführen zum Anbringen der Plakette auf das Nummernschild?
Der Sachverständige bringt keine Plakette auf, wenn die Kiste nie zugelassen war...