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100 ccm Roller Zulassen

Hyosung
Themenstarteram 5. September 2017 um 8:51

Hallo zusammen ich hätte da mal eine Frage ? Ich habe einen Hyosung 100ccm Roller Bj. 1997 der aber noch nie angemeldet war und nur in der Garage stand ! kann ich den mit den Papieren mit den abnahme Daten von 1997 heute noch zulassen obwohl es ja jetzt zB. euro 4 usw. gibt . er ist ja sogesagt neu aber trotzdem alt und es hat sich ja bestimmt noch einiges geändert ! Was muß ich machen damit ich Ihn anmelden und zugelassen bekomme ?

Ich würde mich freuen von euch was zu hören Danke im vorraus . Karl

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18 Antworten

Hallo, ich glaube das Beste ist du erkundigst dich beim ansässigen TÜV oder Straßenverkehrsamt.

Dein Baujahr ist für den Gesetzgeber nicht interessant.

Du hast die Vorgaben der Erstzulassung 2017 zu erfüllen. Dies wird dir bei dem Roller nicht gelingen. Dazu brauchst du min. Einspritzung und G-Kat. Sprich du kannst und wirst die Zulassungsvorraussetzung nicht erfüllen. Bis zum jetztigen Zeitpunkt hat der Roller damit den Gesamtwert seine Ersatzteile.

Auf die minimale Chance, dass dir die Zulassungsstelle eine Ausnahme gibt, würde ich nicht viel Hoffnung beisteuern. Versuchs mit einem persönlichen Besuch. Die Chancen stehen gegen 0.

Zitat:

@tedytedy schrieb am 5. September 2017 um 10:51:38 Uhr:

Hallo zusammen ich hätte da mal eine Frage ? Ich habe einen Hyosung 100ccm Roller Bj. 1997 der aber noch nie angemeldet war und nur in der Garage stand ! kann ich den mit den Papieren mit den abnahme Daten von 1997 heute noch zulassen obwohl es ja jetzt zB. euro 4 usw. gibt . er ist ja sogesagt neu aber trotzdem alt und es hat sich ja bestimmt noch einiges geändert ! Was muß ich machen damit ich Ihn anmelden und zugelassen bekomme ?

Ich würde mich freuen von euch was zu hören Danke im vorraus . Karl

Was haste den für Papiere, wen eine Fahrzeugschein hast, ist entscheidend was unter B steht, nach diesem Datum wird das Fahrzeug zu den Bedingungen der Erstzulassung wieder Zugelassen, egal ob angemaldet war oder nicht. Wenn ich mir ne alte RT 125 wieder aufbaue und anmelde gelten die Bedingungen der Erstzulassung, sonst köntest du ja keine alte Maschine mehr zulassen. Brauchst nen neuen TÜV, gelten aber auch Bedingungen der Erstzulassung.Einfach auf die Zullasungsstelle gehen und versuchen.

"Bj. 1997 der aber noch nie angemeldet war" heisst

- Erstzulassung erst jetzt (2017)

- Noch kein Fahrzeugschein/Zualssungsbescheinigung.

wenn erstzulassung sogar 3 jahre TÜV.

Zitat:

@leuchtturm86 schrieb am 10. September 2017 um 12:34:02 Uhr:

wenn erstzulassung sogar 3 jahre TÜV.

Du fährst nur Autos und hast mit Krafträdern nichts zu tun, stimmts!? ;)

Eine erstmalige Zulassung eines Rollers Bj. 1997 wird aufgrund der verschärften Abgasanforderungen nicht einfach so funktionieren.

Wie wäre es dieses Problem mit einer Erstzulassung in Polen oder Tschechien zu umgehen?

Sind die denn nicht in der EU?

Einfach und legal die Vorschriften aushebeln kann man es als Umzugsgut aus der Nicht-EU.

Aber der Aufwand erst mal ganz woanders wohnen, dürfte für ein einzelnes Fahrzeug unverhältnismäßig hoch sien.

Zitat:

@seeigel147 schrieb am 12. September 2017 um 08:42:47 Uhr:

Wie wäre es dieses Problem mit einer Erstzulassung in Polen oder Tschechien zu umgehen?

Wie sollte er die 2016 hinbekommen?

mit Euros genannt Fakelaki

ok das wäre in Griechenland

Du hast eine interessante Vorstellung davon, wie es in Polen und Tschechien so zugeht.

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