RNS510 Einbauservice

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo, ich habe mir in Bucht ein Neues RNS510 gekauft, nur verweigert VW den einbau. Seitens VW ist es zurzeit nicht möglich andere Geräte als Werkseitig verbaut nachzurüsten. Hier wären in letzter Zeit viele probleme aufgetreten, und dies müsste zuerst von (WOB) wieder freigegeben werden. Nun bin ich auf der suche nach einem der mir das Gerät einbaut bzw. viel wichtiger Codiert(VW GOLF GTD)! Über empfehlungen wäre ich sehr dankbar. Am bestem im großraum Koblenz. MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Kev-RS


Du hast mich da falsch verstanden. Die bieten im normalfall den einbau an, aber VW sagt es ist momentan allen VW Händlern verboten Radios/Navis nachzurüsten!

Glaub doch bitte sowas nicht. Volkswagen verkauft die Geräte über Volkswagen Zubehör explizit zur Nachrüstung und dann sollen die eigenen Vertragswerkstätten die nicht einbauen dürfen?

Ein Meister bzw. Service-Serviceberater ist in der Regel ein Dummschwätzer erster Güte, der würde dir auch seine Schwiegermutter als deine eigene verkaufen wenn es nötig ist (sorry für die direkten Worte, aber leider trifft das ziemlich häufig zu auch wenn es natürlich eine Hand voll Ausnahmen geben mag). Ehrlichkeit gehört hier absolut nicht zum Geschäft.
Ich formulier dir seine Aussage mal in normales Deutsch: "Wir möchten Ihr Radio nicht einbauen, weil wir dafür nur ein paar Euro verlangen könnten. Es besteht das Risiko, dass es nicht auf Anhieb funktioniert und dann haben wir mehr Arbeit damit als die Sache wert ist."

@Codieren: such dir einfach einen VCDS-User in deiner Nähe - der User mika85 hat eine Liste mit Benutzern in seiner Signatur, da gibt es in deiner Nähe sicher jemanden

vg, Johannes

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Rückdokumentation ist seit jeher ein Problem bei VW - und das letztlich alles nur, weil man den eigenen Mechatronikern nicht zumuten will selbst etwas zu denken und die passende Codierung rauszusuchen (was die Mitarbeiter vermutlich begrüßen würden, ein bisschen Eigenverantwortung stärkt meist die Motivation).

Solang man sich mit VCDS behelfen kann geht's ja noch, wenn eine andere Parametrierung geladen wird (über SVM) sieht es ziemlich düster aus, dann geht wirklich nur noch was von VW offiziell vorgesehen ist (und das ist nicht viel, da VW hier keine nennenswerte Möglichkeit sieht Umsätze zu generieren - wahrscheinlich zu Recht). Während das bei komplexen Systemen wie Xenon-Scheinwerfen vielleicht noch verständlich ist, hört doch spätestens beim Radio das Verständnis auf...

Bei Audi gibt es gerüchteweise ein paar Nachrüstmöglichkeiten, die sauber rückdokumentiert werden (Änderung der PR-Nummern für das Fahrzeug).

Zitat:

Original geschrieben von MrXY


Bei Audi gibt es gerüchteweise ein paar Nachrüstmöglichkeiten, die sauber rückdokumentiert werden (Änderung der PR-Nummern für das Fahrzeug).

War schon immer so, auch bei VW, wenn die Nachrüstung über SVM mit dem passenden Code freigeschaltet(ähnlich Maßnahmencode) wird.

Beim Golf 7 hat auch schon der Komponentenschutz Einzug gehalten. Da wird das Ganze noch lustiger.

@MrXY:
Der Kunde ist weder für die mangelhafte Organisation/Logistik von VW bzw. deren Zulieferern verantwortlich, noch für das erfolgreiche oder erfolglose Herausfindenkönnen der Hilfskräfte der Staatsanwaltschaft.
Mehr als eine Abfrage, ob das konkrete Gerät als Gestohlen gemeldet wurde, kann der Kunde gar nicht durchführen.
Er reduziert damit lediglich sein Risiko eines Totalverlustes an Geld und Gerät, weil gutgläubiger Erwerb an gestohlenen Sachen ausscheidet.

Der von dir geäußerte Generalverdacht hinsichtlich der z.B. bei ebay gehandelten Geräte ist nicht haltbar.
Bereits, weil Einzelfallbezogenheit besteht.
Incidenter unterstellst du mit deinen Äußerungen ebay gewerbsmäßige Förderung der Hehlerei ohne den Beweis antreten zu können, auch, wenn dir selbst diese Unterstellung nicht klar war.
Wäre dem so, hätte die StA längst ein Ermittlungsverfahren gegen ebay eingeleitet, beispielsweise auf "Anregung" von Mitbewerbern.

Im konkreten Einzelfall des TE liegen überhaupt keine Angaben vor, daß es sich um Hehlerware handelt.
Der Schluß, wenn VW Einbau/Codierung ablehnt, müsse das Hehlerware sein, ist ebenso unzutreffend, wie die im Thread geäußerte - hinzugedachte - "klar erkannte Diebstahlsware", weswegen abgelehnt wurde.

Fazit:
Solange es sich nicht erwiesenermaßen um gestohlene Sachen handelt, sollte dieser Tatbestand nicht hinzugedacht werden - auch, wenn das für viele mental "ganz klar so und nicht anders sein kann".

@TSI77:
Die weiteren Ausführungen, insbesondere zum (temporären?) Unvermögen von VW in diesen Angelegenheiten waren sehr interessant und zeigen eine logisch nachvollziehbare Intention von VW an.

Der Autokäufer soll das Autoleben lang auf das "wohlwollende (Un)Vermögen" von VW angewiesen sein, wenn es um Nachrüstungen und Reparaturen geht.
Fremdwerkstätten und freie Einbauer/Codierer sollen - möglichst umfassend - Außen vor bleiben.

Habe ich deine Äußerungen in die zutreffende Richtung interpretiert?

Würde eine Argumentation erfolgen, das eine Weigerung des Einbaus, wegen möglicher Diebstahlware der Grund wäre.
Wäre die Werkstatt verpflichtet, Anzeige zu erstatten, da sie sich sonnst der Mitwasserschaft schuldig macht.
Würde dies nicht erfolgen, so wäre dies eine Falschaussage und eigentlich eine Beleidigung für den Kunden, da dieser als kriminell, hin gestellt werden würde, was wiederum eine Anzeige bei der Polizei einbringen könnte, da ja der Ruf den Kunden geschädigt wurde.
So lange die Werkstatt dies nicht nachweisen kann, dürfte solch eine Argumentation nicht erfolgen.

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@p2m:
Ich habe der Einfachheit halber Wikipedia zitiert:
"In Deutschland besteht keine allgemeine Anzeigepflicht außer für Vollzugsbeamte, die zur Erforschung von Straftaten berufen sind. Von Privatpersonen muss von Gesetz wegen lediglich die Planung bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten angezeigt werden; siehe Nichtanzeige geplanter Straftaten. Eine Pflicht zur Anzeigeerstattung bereits begangener Straftaten besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen nicht."
Im Übrigen gilt zunächst die Unschuldsvermutung, die nur allzugerne ins Gegenteil umgedacht wird.

Wichtig bleibt:
Derzeit z.B. etliche RNS 510 bei ebay, deutlich unter 1400,00€, an deren Legalität insoweit keine Zweifel gerechtfertigt erscheinen.
Einzelfallbezogenheit.
Risikominimierung durch den Käufer bzgl. Prüfung, ob gestohlen.
Trotzdem kein gutgläubiger Eigentumserwerb an gestohlenen Sachen.

Folglich:
Einbau-/Codierungsverweigerung bleibt möglich, weil kein Kontrahierungszwang.

Der TE sichert ggfls. unbeschränktes Eigentum am Gerät rechtsverbindlich zu und mag sich entscheiden, wo bzw. von wem er sein RNS 510 einbauen/codieren lassen will.

Ich habe das Gerät heute selbst eingebaut, wirklich Kinderleicht 🙄
Die GPS Antenne habe ich ins Handschuhfach gelegt und dort befestigt.
Soweit ich das beurteilen kann funktioniert auch fast alles einwandfrei. Was nicht funktioniert ist die anzeige von Dynaudio im Startlogo, obwohl die Anlage genauso klingt wie mit dem alten RCD510. Und die Navi anzeige in der MuFu anzeige, diese wird bei Navi betrieb nicht angezeigt. Ansonsten funktionieren alle Funktionen einwandfrei, wie zb. Sprachbedienung der FSE Premium oder die Lenkradbedienung. Auf welche Codierung muss ich jetzt noch achten? Ich werde mir jetzt die Tage in meiner Nähe mal einen Suchen der das gerade Codieren kann. Danke schon mal für eure Hilfe🙂

Hi,

codiert muss werden in Adresse 37 Navi,jeder der VCDS etwas bedienen kann sollte wissen wo er was zu ändern hat.🙂
Frag vorher ambesten an wie "geübt"der jenige in Sachen VCDS ist.

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