Riss in Frontscheibe
Servus,
ich hab heute morgen mit Erschrecken festgestellt, dass ich einen Riss in der Frontscheibe habe.
Fragt sich nur woher, kann auf jeden Fall nicht vom Steinschlag kommen.
Der Riss verläuft unten im rechten Drittel der Scheibe parallel zum Beifahrer-Scheibenwischer, ist ca. 10cm lang.
Muss die Scheibe getauscht werden?
Ist Carglass zu empfehlen? Da heisst immer, dass es von der Teilkasko getragen wird.
33 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Bei meinem Gebrauchten (4Jahre alt) seh ich das aber nicht so eng.
@ThorstenBA,
hast Du Vollkaskoschutz?
Falls ja, musst Du Dich unter Umständen bei einem selbstverschuldetem Karosserieschaden mit gebrauchten Teilen zufrieden geben.. (je nach Versicherungsbedingungen)
Und da fängt es dann an, sich nicht mehr zu rechnen.
Im Übrigen verlierst Du durch den WSs-Ersatz einer Fremdwerkstatt bei Durchrostung im Windschutzscheibenbereich die 12 jährige Audi Durchrostungsgarantie.
Das kann, je nachdem wie lange man seinen TT fährt oder fahren will, schon übel ausgehen und letztlich dann verdammt teuer werden.
Ok, es ist jedem selbst überlassen wie er sich entscheidet.. aber oftmals werden solche Entscheidungen leider zum Bumerang.
Zitat:
Original geschrieben von moerf
...musst Du Dich unter Umständen bei einem selbstverschuldetem Karosserieschaden mit gebrauchten Teilen zufrieden geben...
Wer sagt denn sowas 😕
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Ich sehe das gerade als Vorteil an: Ich hab einen Schaden an meinem Auto, also rufe ich nur bei der Versicherung an und die nennt mir eine Werkstatt, wo ich das Auto hinbringen kann. Ich muss mich um nichts kümmern. Die Qualität einer Werkstatt kann ich als Laie sowieso nicht beurteilen.Zitat:
Original geschrieben von Autoglasmeister
Das mit der Scheibe wäre noch das kleinere Übel.
Aber was ist, wenn der TT einen Hagelschaden erleidet, und Du keinen Einfluss darauf nehmen kannst, wo das Fahrzeug hinkommt und vor allem wie und mit welchen Methoden es instandgesetzt wird.
Jetzt in meinem Fall kommt Carglass sogar bei mir vorbei (ins Office). Ich muss mir keinen Tag frei nehmen, um es hin zu bringen. Die Scheibe wird vor Ort gewechselt (In der Tiefgarage). Ich muss mir auch keinen Leihwagen besorgen, um auf die Arbeit zu kommen.Wenn ich allerdings einen Neuwagen fahren würde, würde ich den Select-Tarif aber auch nicht abschliessen (zumindest solange die Neuwagen-Garantie läuft).
Bei meinem Gebrauchten (4Jahre alt) seh ich das aber nicht so eng.
von Deiner Sorte braucht die freie Wirtschaft ein paar mehr, um sich eine goldene Nase wegen Naivität des Kunden zu verdienen😛
Also mal im ernst: wer so unselbständig ist, dass er noch nichtmal in der Lage ist, den Audi einer Audi Werkstatt zu bringen, der sollte lieber auf Bus oder Bahn umsteigen. Ist ja ein wahnsinns Vorteil, wenn man (wie ich) Audi 500m vor der Tür hat, aber die Versicherung einen nach Pusemuckel schickt😉 Also mal ganz im Ernst: das, was Du da geschrieben hast, glaubst Du doch wohl selber nicht?!?!? Das grenzt ja schon an Realitätsverlust.
Für Dich wäre CarGlass die richtige Adresse. Die fahren Deinem Auto sogar hinterher, um es zu reparieren😁 Aber das wird Deine Versicherung dann schön vereiteln...
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
..ist auch ohne Selectvertrag möglich 😉Zitat:
Jetzt in meinem Fall kommt Carglass sogar bei mir vorbei (ins Office).
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Zitat:
Original geschrieben von LadyTT
Wer sagt denn sowas 😕Zitat:
Original geschrieben von moerf
...musst Du Dich unter Umständen bei einem selbstverschuldetem Karosserieschaden mit gebrauchten Teilen zufrieden geben...
@LadyTT,
wenn Du so einen Vertrag bei einer Vers.-Gesellschaft hast, solltest Du besser einmal die Versicherungsbedingungen
betreff der Pflicht der Vers.-Nehmers zur Minderung des Schadensdurchlesen 😉
Dann weißt Du, wer Dir das sagt 😁
..und übrigens genauer lesen, was ich geschrieben hatte: siehe Versicherungsbedingungen im Einzelfall / Versicherungsvertrag
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Ich weiss schon, was Du sagen möchtest - wir reden hier nämlich von der sog. Schadenminderungspflicht 😉Zitat:
wenn Du so einen Vertrag bei einer Vers.-Gesellschaft hast, solltest Du besser einmal die Versicherungsbedingungen betreff der Pflicht der Vers.-Nehmers zur Minderung des Schadens durchlesen 😉
... und das besagt vielmehr, dass im Falle eines Schadens der Geschädigte dafür zu sorgen hat, dass kein grösserer finanzieller Schaden entsteht - Bsp.: ich habe einen Kaskoschaden i.H.v. Euro 500 und beauftrage einen Gutachter --> in dem Fall sprengt es den Schadenaufwand völlig sinnlos!Aber wo um Himmels Willen steht, dass die Versicherung das Recht haben könnte, den halben Schrottplatz aufzukaufen, um den Schadenaufwand spez. für Kaskoschäden möglichst gering zu halten??? Hast Du DAS tatsächlich in irgendwelchen Vers.bedingungen schon gelesen?
Hab ich doch: "WER sagt denn sowas"Zitat:
..und übrigens genauer lesen, was ich geschrieben hatte: siehe Versicherungsbedingungen im Einzelfall / Versicherungsvertrag
Also vorsicht ... der Ball kommt kommt gerade zurück geflogen 😁
Zitat:
Original geschrieben von LadyTT
Hab ich doch: "WER sagt denn sowas"
Also vorsicht ... der Ball kommt kommt gerade zurück geflogen 😁
@LadyTT,
nö.. das hast Du, ganz gewiss, nicht:
Zitat:
Original geschrieben von moerf
@ThorstenBA,
hast Du Vollkaskoschutz?Falls ja, musst Du Dich unter Umständen bei einem selbstverschuldetem Karosserieschaden mit gebrauchten Teilen zufrieden geben.. (je nach Versicherungsbedingungen)
Man beachte:
Vollkaskoschutz!Dabei greift dann die
Pflicht des VN zur Schadensminderung(nettes Wort.. ich wollte nicht so in`s Eingemachte gehen 😉 )
Von einem Kaskoschaden Dritten gegenüber ist nirgends meine Rede. Der interessiert bei Selectverträgen niemanden.
Als Geschädigter habe ich freie Werkstatt- und, je nach Schadenhöhe, freie Gutachterwahl.
Also wenn Du mich schon zitierst, dann bitte korrekt und nicht zusammenhangslos.
Dank dafür 🙂
Edit: Hier noch ein paar Infos zur Kasko select:
Die Kasko SELECT ist eine zusätzliche Variante der Kaskoversicherung. Bei einem Kaskoschaden übernimmt die HUK-COBURG als Regulierungspartner der HUK24 die Auswahl der Werkstatt. Dafür ist die Einsparung in der Versicherungsprämie für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung besonders hoch.
Die Kasko SELECT gilt deutschlandweit. Bei Schäden im Ausland stehen Ihnen die Partnerversicherer der HUK-COBURG zur Seite.
Welche Vorteile gibt es?
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3 Jahre Garantie auf die Reparatur
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DEKRA geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
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Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
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Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK24
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Günstigere Versicherungsbeiträge für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung
So funktioniert Kasko SELECT im Schadenfall:
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Sie rufen die HUK-COBURG direkt von der Unfallstelle aus an (0 180 / 2 48 54 45 33). Genaue Informationen bietet Ihnen Ihr "Pannenhelfer", der mit der Police verschickt wird.
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Die HUK-COBURG nennt Ihnen eine Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe, in der Sie das Fahrzeug reparieren lassen.
*
Die HUK-COBURG organisiert den Transport, wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit bzw. nicht verkehrssicher ist oder die Entfernung mehr als 15 km zwischen Wohnsitz und Werkstatt beträgt.
*
Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt, soweit es durch den Schadenfall bzw. die Reparatur verschmutzt wurde.
...
Wenn die nicht vernünftig arbeiten, sind die ganz schnell den Großkunden Versicherung los. Das werden die Werkstätten sicherlich nicht wollen. Ich finde fast eher, dass man da noch den Druck durch die große Kette im Hintergrund hat.
Übrigens: wenn der Wagen noch Garantie hat, zwecks deren Wahrung der Wagen in der Vertragswerkstatt repariert werden muss, gehts auch bei der HUK SELECT zum Audi-Händler. Weil man darf dadurch ja keinen Nachteil haben.
Ich stehe dem zumindest sehr offen gegenüber.
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Ich stehe dem zumindest sehr offen gegenüber.
@ThorstenAB,
das kannst Du bei
diesenBedingungen ja durchaus sein.
Mein Einwand bezieht sich auf diverse Versicherungen, die schlechtere Bedingungen im Kleingedruckten haben..
Merke: auch ein gebrauchtes Original Karosserieteil ist immer noch ein Original Karosserieteil.
Und wenn es der Schadenminderung im Vollksakofall dient, darf dieses eingebaut werden. Egal ob es dem Vers.- Nehmer passt oder nicht.
Zitat:
Original geschrieben von moerf
Davon habe auch ich nie geschrieben und Dir auch nicht unterstellt 😉 Richtigerweise heisst es dann ja auch: Haftpflichtschäden gegenüber Dritten...Zitat:
Von einem Kaskoschaden Dritten gegenüber ist nirgends meine Rede.
Kasko ist und bleibt der eigene Schutz.Eigentlich wollte ich nur wissen, welche Versicherungsgesellschaft diese Bedingungen, mit den gebrauchten Ersatzteilen, sein Eigen nennt!? Denn davon habe ich in meiner ganzen Laufbahn noch nie etwas gehört... und Du weisst ja, man lernt nie aus 😉
Und es ist überhaupt ein Unterschied, ob ich Dich falsch zitiere, oder Deine Aussagen falsch interpretiere.
Das Missverständnis gab es wohl auf beiden Seiten 😉
Hallo zusammen,
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Wenn die nicht vernünftig arbeiten, sind die ganz schnell den Großkunden Versicherung los. Das werden die Werkstätten sicherlich nicht wollen. Ich finde fast eher, dass man da noch den Druck durch die große Kette im Hintergrund hat.
Ein sehr hoher Druck auf die Werkstätten ist mit Sicherheit da, aber nicht der Druck dass sie aus dem Vertrag fliegen.
Vielmehr ist es der Preisdruck der die Werkstätten schwitzen lässt.
Neben den um ca. 40% reduzierten Stundenverrechnungssatz den die Betriebe berechnen dürfen, müssen sie auch noch die ganzen Kosten für Fahrzeug-Abholung, Reinigung und Leihwagen selbst tragen. Und bei diesen Bedingungen soll mir einer versuchen weisszumachen, dass nicht irgendwo gespart werden muss. Und sei es an der Qualität.
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Übrigens: wenn der Wagen noch Garantie hat, zwecks deren Wahrung der Wagen in der Vertragswerkstatt repariert werden muss, gehts auch bei der HUK SELECT zum Audi-Händler. Weil man darf dadurch ja keinen Nachteil haben.
Nein, dass ist nicht so.
Denn wenn dies so wäre, dann würden die Autohersteller alle 15 Jahre Gewährleistung auf die durchrostung geben, damit die Fahrzeuge nur noch in den Betrieben der eigenen Marke repariert würden.
Der Wagen wird immer in der Parterwerkstatt repariert und die Gewährleistung muss dann vom entsprechenden Partnerbetieb übernommen werden.
Zitat:
Original geschrieben von ThorstenAB
Dafür ist die Einsparung in der Versicherungsprämie für die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung besonders hoch.
Die Einsparung die hier vorliegt sind 15%. Dies ist wohl nicht besondes hoch, vor allem wenn man dazu noch beachtet, dass diese nur für die Kaskoprämien gilt und nicht für den Löwenanteil der Haftpflicht-Versicherung.
Zitat:
Original geschrieben von LadyTT
Das Missverständnis gab es wohl auf beiden Seiten 😉
@LadyTT,
bin mir nicht so sicher.. 😉
ich habe ja geschrieben, dass nicht von einem Kaskoschaden gegenüber Dritten die Rede ist (folgernd daraus, das es einen Kaskoschaden gegenüber Dritten nicht gibt)
Ok, was Deine Annahme mit dem Gutachter bei einem Kaskoschaden von 5oo,- € anbelangt, so hast Du gegenüber der Versicherung überhaupt kein Recht einen GA zu nehmen, den die Versicherung dann bezahlen müsste.
Man wird Dich allerdings mit dem beschädigten Fahrzeug in`s Haus, zum hauseigenen GA bitten, oder einen GA beauftragen der in die WS fährt um die Schadenhöhe festzustellen.
Solltest Du mit dessen Einschätzung unzufrieden sein, müsstest Du Dir auf eigen Kosten einen GA nehmen, um diese Kosten dann gegenüber Deiner Versicherung einzuklagen.
Aber wer macht das schon, wenn die eigene Versicherung im Kaskofall ohnehin den Schaden am Fzg. bezahlen wird.
Das kommt also nur in den allerwenigsten Fällen vor, in denen gegen die eigene Versicherung geklagt wird.
Bezüglich der Vertragsklauseln gewisser Versicherungen solltest Du einmal einen Versicherungmakler fragen.. ich lese nur so ab und zu einmal von diversen Fällen aus Gerichtsurteilen 😉
PS: heute willst Du es aber wieder wissen, oder? *grins* 😁
Zitat:
Original geschrieben von moerf
ich habe ja geschrieben, dass nicht von einem Kaskoschaden gegenüber Dritten die Rede ist (folgernd daraus, das es einen Kaskoschaden gegenüber Dritten nicht gibt)
😁 schon klar... irgendwie kriegst Du es immer wieder passend hin 😁 😁
Zitat:
Bezüglich der Vertragsklauseln gewisser Versicherungen solltest Du einmal einen Versicherungmakler fragen.. ich lese nur so ab und zu einmal von diversen Fällen aus Gerichtsurteilen 😉
Den brauch ich nicht zu fragen ...habe da mehr als sehr gute Drähte ... wenn Du verstehst, was ich meine 😉
Ich hatte eben von Dir erwartet, dass Du mir eine konkrete "Quelle" angeben kannst...
Zitat:
PS: heute willst Du es aber wieder wissen, oder? *grins* 😁
...aber leider muss ich nun weiterhin mit dieser aufgekratzten Wissenslücke leben 🙁
Zitat:
Original geschrieben von LadyTT
😁 schon klar... irgendwie kriegst Du es immer wieder passend hin 😁 😁
@LadyTT,
danke für den Steigbügel.. Du kennst Homer Simpson? 😉
Zitat:
Den brauch ich nicht zu fragen ...habe da mehr als sehr gute Drähte ... wenn Du verstehst, was ich meine 😉
da Du in der Branche drin bist, brauchst Du Deine Quellen nur anzuzapfen 😉
Zitat:
Ich hatte eben von Dir erwartet, dass Du mir eine konkrete "Quelle" angeben kannst...
..ich sagte doch: diverse Gerichtsurteile..
Zitat:
...aber leider muss ich nun weiterhin mit dieser aufgekratzten Wissenslücke leben 🙁
wir werden es, wohl Beide, überleben 😉
Was war denn eigentlich die Ursache für den Riss in der WSs?
Ich vermute, ein winzig kleiner Steinschlag, den man mit der Lupe erkennen konnte.
Zitat:
Was war denn eigentlich die Ursache für den Riss in der WSs?
Ich vermute, ein winzig kleiner Steinschlag, den man mit der Lupe erkennen konnte.
Schön das mal wieder jemand zum Kern der Sache kommt, und sich nicht nur
über Vers. Bedingungen gehackt wird ...
Warum soll das denn KEIN Spannungsriss sein ?
Hört sich für mich ganz danach an und sollte so auch erstmal dem 😁 vorgeführt werden.