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Riss in der Scheibe?

Themenstarteram 15. Februar 2006 um 14:09

Hallo alle miteinander,

vor kurzer Zeit musste ich feststellen dass an meiner Frontscheibe auf der Beifahrerseite - rechts von der Mitter ganz unten ein ca. 3 cm langer "Riss" ist, dieser ist soweit ich das sehen kann nur im Innenraum und "wandert" auch nicht.

Auf Anfrage bei einem sehr aufdringlichen Carglass-Werkstattbesitzer wurde mir gesagt man müsse die Scheibe austauschen.

Da ich das noch nicht ganz einsehe die Frage an euch, was glaubt ihr: ist das notwendig oder gibt es noch andere vernünftige Möglichkeiten zur Reparatur? Bzw. habt ihr Erfahrungen in dieser Hinsicht?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Gruß

Groundhog

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12 Antworten

Ich würde sie taschen lassen. Denn was machst du wenn der Riss wäred der Fahrt wandert und dir auf einmal deine Scheibe endgegen kommt? Dann ahste eventuell noch Pech und baust nen Unfall und was macht die Rennleitung? Sieht das dann und dann ist das Fahrzeug weg. Das es im bereicht der STVo nicht Verkehrsicher war!

Also bedenke aucht immer auf Sicherheit und du sparst in menge Geld :D

die scheibe kommt dir nicht entgegen, ist verbundglas, des darf aus sicherheitsgründen gar nicht passieren. die seitenscheiben sind aus sicherheitsglas, das dann in tausende kleine splitter zerspringt, damit man sich nicht schneiden kann.

trotzdem auswechseln, oder reparieren lassen. der von carglass kann das machen, außer es ist in deinem sichtbereich (der ist von deiner Lenkradnabe links und rechts jeweils 14,5cm auf der scheibe koplett von unten nach oben)

Mfg

Björn

die rennleitung macht wegen nem sprung in der scheibe gar nichts passieren kann auch nicht. die einzigen die was dagegen haben sind die mannen vom tüv. der von carglas kann der sprung spannungslos machen damit er nicht weiter wandert

Da hilft nur tauschen.

Ist zwar ärgerlich aber geht nicht anders.

Ein kleines Loch kann aufgefüllt werden. Aber ein Riss ist was ernsteres.

Da die Scheibe immer unter Spannung steht kannste nie wissen wann die komplett einreißt.

Hast du TK mit oder ohne? Wenn du ohne hast ist es eh schnuppe.

Ich habe "Autoglasmeister" hier im Forum eine PN geschrieben, der kennt sich mit dieser Materie bestens aus!

am 15. Februar 2006 um 16:52

ich fahr seit knapp nem halben jahr mit nem riss, weil ich immer noch auf den richtigen lkw warte, rum, und hab auch damit tüv bekommen, also musst nur den richtigwen prüfer haben. achso, der riss is inzwischen ca 40 cm lang

Themenstarteram 15. Februar 2006 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Doschi

die scheibe kommt dir nicht entgegen, ist verbundglas, des darf aus sicherheitsgründen gar nicht passieren. die seitenscheiben sind aus sicherheitsglas, das dann in tausende kleine splitter zerspringt, damit man sich nicht schneiden kann.

trotzdem auswechseln, oder reparieren lassen. der von carglass kann das machen, außer es ist in deinem sichtbereich (der ist von deiner Lenkradnabe links und rechts jeweils 14,5cm auf der scheibe koplett von unten nach oben)

Mfg

Björn

das geht leider nicht da er anscheinend auch nichts machen kann wenn der Riss nicht mindestens eine Handfläche vom Rand entfernt ist - so hat er es mir zumindest anschaulich erklärt.

Ich frag mich nur wann die dann überhaupt was machen können - sichtbereich geht nicht, handflächenabstand von der seite geht nicht - bleibt eigentlich nur der mittelbereich des beifahrers und das ist doch echt mal fürn arsch

 

@superboy

wie meinst du das mit dem spannungslos machen?

 

@polozicke

hab 150 € selbstbeteiligung

Dann such dir doch nen Glaser der dir die SB wieder gutschreibt. gibbet ja mittlerweile genug, und selbst beim großen Auktionshaus werden Scheiben mit Einbau versteigert.

das Problem ist das die geklebten Scheiben als Sicherheitsrelevantes Teil behandelt werden

Zitat:

...ich fahr seit knapp nem halben jahr mit nem riss, weil ich immer noch auf den richtigen lkw warte, rum,...

Vergiss es. Das haben andere schon versucht und es klappt nicht.

Wenn du nicht gerade das Nummernschild vom LKW abbekommst wird er es abstreiten.

Begründung: Das kann von jedem sein. Das war vorher schon.

Und dann bekommst du Erklärungsnöte. Da musst du das angebliche "Geschoß" schon in der Hand halten.

am 15. Februar 2006 um 20:12

mach mal auf die schnelle ne tk und lass es dir zahlen...!?

Hallo zusammen,

ein Riss in einer Scheibe, der nicht mehr repariert werden darf ( siehe unten ) muss auf jeden Fall schnellstens durch Austausch der Scheibe instandgesetzt werden, da der Gesetzgeber eine beschädigungsfreie Verglasung fordert.

Die Scheibe wird Dir zwar nicht auf den Schoss fallen, alledings leidet die Karosserie, da eine geklebte Scheibe zur Stabilität des Fahrzeuges beiträgt. Auch der Airbag ( Beifahrer ) kann seine Funktion nicht mehr zu 100% erfüllen, da er sich auch an der Windschutzscheibe abstützt und diese durch einen Riss von vorneherein labiler ist als erwünscht.

Auch wird der Riss durch Feuchtigkeit unterwandert und lösst so den Verbund aus den Glasscheiben und der Zwischenfolie. Dies kann dafür sorgen, dass bei einem erneuten Steinschlag sogar Glassplitter ins Fahrzeuginnere fliegen.

Bei einer Polizeikontrolle, bei der die defekte Scheibe entdeckt wird, wird normalerweise ein Mängelbericht ausgestellt, der einem dazu zwingt das instandgesetzte Fahrzeug innerhalb von 14 Tage vorzuführen.

 

Die Randzone bei der Steinschlagreparatur ist eine reine Erfindung von Betrieben, die eigentlich gar nicht reparieren wollen, sondern nur auf Umsatz durch Austausch aus sind.

Hier einmal die gesetzlichen Vorgaben :

Steinschläge und Risse dürfen nicht repariert werden, wenn :

1. sich der Steinschlag im Hauptsichtfeld des Fahrers befindet. Das Hauptsichtfeld des Fahrers ist ein 29cm breiter senkrechter Streifen, ausgehend von der Lenkradmitte ( also 14,5cm nach links und 14,5 cm nach rechts ) der an der Ober- und Unterkante durch das Wischerfeld begrenzt wird.

Einfacher ausgedrückt : ca. die Schnittmenge aus Wischerfeld und Lenkradbreite

2. der Durchmesser des Einschlagkraters 5mm übersteigt. Die Grösse des eigentliche Steinschlag ist dabei nicht entscheidend.

3. ausgehende Risse länger sind als 50mm.

4. ein Riss an der Scheibenkante endet.

5. die innere Scheibe beschädigt ist.

6. die Folie im Scheibeninneren beschädigt ist.

Trifft keiner der obigen Punkte auf die Beschädigung zu so darf und kann man die Reparatur ausführen.

 

Zitat:

Original geschrieben von Polozicke

Dann such dir doch nen Glaser der dir die SB wieder gutschreibt.

Wenn eine Selbstbeteiligung abgeschlossen wurde, dann ist diese ein Vertragsbestandteil zwischen Versicherung und Kunde. Wenn nun ein Betrieb die SB nur zum Teil oder gar nicht verlangt, dann kommt der Kunde seiner Vertraglichen Verpflichtung nicht nach und begeht Versicherungsbetrug, da alle Rabatte, die gewährt werden nicht dem Kunden sondern der Versicherung zustehen.

Hierzu mehrere Gerichtsurteile :

http://www.motor-talk.de/t622339/f13/s/thread.html

Zitat:

Original geschrieben von tobiastra

mach mal auf die schnelle ne tk und lass es dir zahlen...!?

Und dass will hier im Forum schon keiner haben, denn das ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug, da das Schadensereignis schon vor Inkrafttreten des Schutzes gewesen wäre, wenn er jetzt die Versicherung umstellt.

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