riesen Problem mit meinem Audi
Hallo war heute bei den Freunlichen wollte mein Getriebeöl wechseln lassen dabei ist denen auf gefallen das mein Tacho runter gedreht wurde. Es wurde der erst Bezitser ausfindig gamacht und es wurde fest gestellt das sie den Wagen mit 215000 im jahr 2005 verkauft hat zur Zeit steht bei mir am Tacho 156000 km.
Ist das nicht eine Riesen Schwinerei da freut man sich das man einen TDI der gerade mal 152000 Km gelaufen hat gefunden hat und dan so eine riesen entäuchung.
Was kann ich dagegen machen.
Habe schon den an gerufen von dem ich den Wagen gekauft habe er hat mir gesagt das er ihn auch mit der runtergedrehten Km gekauft hat. Das glaube ich ihm auch weil der Tüv vor seinem kauf gemacht würde und im Tüv Bericht steht auch ca 140000 Km also kann er es nicht sein es bleibt nur einer sein vorgänger. Den die erst bezitseren kann es auch nicht sein, weil sie ja mir schon gesagt hat das sie den wagen mit 215000 Km Verkaut hat.
Jetzt Bin ich auf Jede hilfe von eurer seite Angewiesen.
50 Antworten
Du kannst mit sicherheit was dagegen machen. Nur Du wirst den verklagen müssen von dem du den Wagen hast. Und wenn du das sicher beweisen kannst wirst Du auf jeden Fall recht bekommen.
registriert der Fehlerspeicher eigentlich auch wenn der Tacho vorübergehend abgeklemmt war ?
Mein Tacho ist natürlich ständig angeklemmt aber kenne es von früher das manche Betrüger gern mal 1-2 Jahre nur nach Drehzahlmesser fahren.
hmmm ich denke nicht das mann die Km ablesen kann, ich habe meinen Tacho schon bvestimmt 4 mal rausgebaut 3 mal wegen birnchen und einmal wo ich das Ganze Amaturen brett ausgetauscht habe und habe eigentlich im VAG com nicht einmal gesehen das er mir anzeigt das der tacho abgehänt war.
Aber Murat glaub mir wenn die vorbesitzer dir den Kaufvertrag schicken mit km stand 215 ooo , dann hast du die halbe miete schon , würde mir eigentlich kein kopf machen nur was ich noch wissen wollte ist ,hast du das Auto von einem Händler oder Privat ???
Ich habe das Auto vom Privat und er hat es auch vom Privat. werde morgen Zum anwalt gehen und sehen was er dazu sagt.
ich habe da was im Netz gefunden
Erklärt der Verkäufer bei den Kaufverhandlungen auf ausdrückliche Frage, die Gesamtfahrleistung eines gebrauchten Pkw stimme mit dem Tachostand überein, liegt darin eine Beschaffenheitsgarantie. Der Verkäufer ist dann unabhängig von einem Verschulden zum Schadenersatz verpflichtet, wenn die Angabe nicht stimmt. Das gilt auch, wenn er einen Gewährleistungsausschluss vereinbart hat.
So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Fall einer Frau, die einen sieben Jahre alten Mercedes für 10.000 EUR gekauft hatte. Der km-Stand wurde im Vertrag mit 207.172 km angegeben. Der Verkäufer hatte bei den vorvertraglichen Verhandlungen auf ausdrückliche Frage sogar angegeben, die Gesamtfahrleistung stimme mit dem Tachostand überein. Diese Annahme war aber falsch, weil der Tacho laut Gutachter um mindestens 100.000 km zurückgedreht worden war. Die Käuferin verlangte daraufhin die Rückabwicklung des Kaufs. Dies lehnte der Beklagte, ersichtlich kein gewerblicher Verkäufer und auch nicht Erstbesitzer, unter Berufung auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss ab.
Das OLG hielt den Rücktritt der Klägerin für berechtigt und sprach ihr außerdem die eingeklagten Untersuchungskosten als Schadenersatz zu. Seiner Meinung nach war der Pkw wegen der vertragswidrig hohen Laufleistung mangelhaft. Der Verkäufer habe sogar eine Garantie dafür übernommen, dass die angenommene Gesamtlaufleistung richtig sei. Deshalb könne er sich nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen. Der Klägerin sei es erkennbar auf die wahre Gesamtlaufleistung angekommen, wie die Nachfrage nach Tachostand und Gesamtlaufleistung zeige. Der Verkäufer habe die Übereinstimmung ohne Einschränkung bejaht, nachdem der aktuelle km-Stand zuvor abgelesen und in das Vertragsformular übernommen worden sei (OLG Koblenz, 5 U 1385/03).
mach dir kein kopf darüber , das wird dein anwalt schon hinbiegen.
denke auch das wird der Anwalt regeln .Da würde ich auch ohne Rechtsschutzversicherung zuversichtlich in den Rechtsstreit gehen.Wegen dem schuldigen Vor-Vorbesitzer könnte es wohl länger dauern--Wie hoch dürfte eigentlich der Streitwert sein ? Na ja das Honorar des Anwaltes wird wohl die Gegenpartei bezahlen müssen.
was nun machen-- Wandlung (Auto zurückgeben) oder Minderung (Zahlungsausgleich) ?
Was meint ihr dazu soll ich den wagen zurück geben oder Auf minderung ausgehen.
Hier die Daten von meinem Wagen
Erstzulassung 04/1997
Kilometerstand 156500 Laut Tacho Real ???????????
Kraftstoff Diesel
kW/PS 81/110
Außenfarbe Silber metallic
Getriebeart Automat
Gänge 5
Zylinder 4
Hubraum 1896 cm³
Türen 5
Sitze 5
Fahrzeugart Gebrauchtwagen
Leergewicht 1285 kg
HU-Prüfung 06/2008
ABS, Airbag, Alarmanlage, Alufelgen, Anhängerkupplung, Beifahrer Airbag, Bordcomputer, CD, Dachträger, Elektr. Fensterheber, Klima, Klimaautomatik, Lederausstattung, Nebelscheinwerfer, Radio/Cassette, Schiebedach, Seitenairbags, Servolenkung, Sitzheizung, Tempomat, Tuning, Wegfahrsperre, Zentralverriegelung
Standheizung,LCD TV 7" DVD Mp3 Player,Schwarz getönte Scheiben,Sportauspuff,S-Line Lederlenkrad,Mittelarmlehne vorne-hinten(Leder),Sport Tacho Chrom,Holzaustattung,Angel-Ayes Klarglas Frontscheinwerfer,Hinten Klarglasscheinwefer, Seitenblinker Klarglas,Kindersicherung, Laderraumabdeckung und Netz,Checkheft,Keilriehmen und Zahnriehmen neu,Wasserpumpe neu,Bremsen neu, Kundendienst und Wintercheck neu,Sommer u. Winterreifen im sehr guten Zustand,einpaar Dellen auf der Fahrerseite aber nichts tragisches(kaum zu sehen),sehr gepflegtes nichtraucher Fahrzeug
Würde ich behalten--bei der jetzt höheren Laufleistung fallen ev. zusätzliche Wartungsarbeiten an--
bei Minderung und der KM-Differenz von 60.000 km würde ich bei diesem Baujahr mind. 3000 € fordern.
Es sind vielleicht sogar mehr wie 60000 km weil der wagen hatte 2005 215000 runter das heist also noch 50 - 70000 drauf Währen mehr wie 100000 die fehlen.
mehr als 100.000 Differenz --na dann doch besser Wandlung.
Der Vorbesitzer soll den Wagen abholen und den Kaufpreis zurückerstatten---- ev . Einbauten--und sonstige Verluste( Zulassungskosten,Überführungskosten usw.) sind außerdem zu erstatten.
Wie kann man auch so dumm sein und einen Wagen mit 5 Vorbesitzern kaufen ?
Beim Diesel ist es ja noch besonders schlimm weil der einen festen vorgeschriebenen zahnriemenwechsel hat... was meinst du wenn der nicht oder erst später gemacht wird , da fliegt dir der Motor um die Ohren wenn der riemen reisst !
Total unverantwortlich das ganze !! ich würde mir sowieso nur ein Wagen kaufen der auch scheckheftgefplegt ist da wird jeder wechsel und jeder Service dokumentiert !
Zitat:
Original geschrieben von dyanani
Wie kann man auch so dumm sein und einen Wagen mit 5 Vorbesitzern kaufen ?
Beim Diesel ist es ja noch besonders schlimm weil der einen festen vorgeschriebenen zahnriemenwechsel hat... was meinst du wenn der nicht oder erst später gemacht wird , da fliegt dir der Motor um die Ohren wenn der riemen reisst !Total unverantwortlich das ganze !! ich würde mir sowieso nur ein Wagen kaufen der auch scheckheftgefplegt ist da wird jeder wechsel und jeder Service dokumentiert !
also das hat mit dumm oder so nix zu tun ja, wenn er das nötige kleingeld nicht hat warum nicht , dann würde ich auch einen kaufen mit 10 vorbesitzern .
Bitte bleib cool mit deinen äußerungen, wir sind hier in diesem forum um zu helfen und geholfen zu werden und nicht solche aussagen "Wie kann man auch so dumm sein und einen Wagen mit 5 Vorbesitzern kaufen ?" kannst du für dich behalten