riesen Problem mit meinem Audi
Hallo war heute bei den Freunlichen wollte mein Getriebeöl wechseln lassen dabei ist denen auf gefallen das mein Tacho runter gedreht wurde. Es wurde der erst Bezitser ausfindig gamacht und es wurde fest gestellt das sie den Wagen mit 215000 im jahr 2005 verkauft hat zur Zeit steht bei mir am Tacho 156000 km.
Ist das nicht eine Riesen Schwinerei da freut man sich das man einen TDI der gerade mal 152000 Km gelaufen hat gefunden hat und dan so eine riesen entäuchung.
Was kann ich dagegen machen.
Habe schon den an gerufen von dem ich den Wagen gekauft habe er hat mir gesagt das er ihn auch mit der runtergedrehten Km gekauft hat. Das glaube ich ihm auch weil der Tüv vor seinem kauf gemacht würde und im Tüv Bericht steht auch ca 140000 Km also kann er es nicht sein es bleibt nur einer sein vorgänger. Den die erst bezitseren kann es auch nicht sein, weil sie ja mir schon gesagt hat das sie den wagen mit 215000 Km Verkaut hat.
Jetzt Bin ich auf Jede hilfe von eurer seite Angewiesen.
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Mal als kleinen Denkanstoß ein Diesel fährt pro Jahr immer mindestens 20.000km Wenn er also 10 Jahre alt ist hat er mindestens!! 200.000km runter. Zu glauben das jemand einen Diesel kauft um damit nur am WE zu fahren ist wirklich reichlich ... sagen wir mal "einfältig". Und wenn jemand einen Diesel verkauft der deutlich weniger km auf der Uhr hat ist daran gedreht worden egal was für Storys der Gute einem auftischt. Es gibt genügend Diesel die nach 1-1,5 Jahren mit fast 200.000km abgestoßen werden. Gerade solche Kisten werden auch gerne mal um weit über 100.000km erleichtert. Weil er ja noch nicht mal 1 Jahr alt ist.
Aber egal, im großen und ganzen ist diese hier eindeutig ein Betrug, somit muss der Verkäufer entweder den Bock zurück nehmen, oder aber Wertausgleich zurück zahlen. Nimmt er ihn zurück hat man aber ein Problemchen, weil man das Ding benutzt hat steht dem Verkäufer das Geld für die Nutzungsdauer zu, das wird dann vor Gericht fix errechnet die haben dazu ihre Werte. Sprich den vollen Kaufpreis wird er nie wieder sehen.
Hinterher ist es immer einfach schlaue Sprüche zu klopfen meine ich. Es gibt zahlreiche Rentner die Diesel fahren auch wenn sie im Jahr vielleicht nur 10000 km fahren. Wie gut das für den Wagen ist, ist eine andere Sache. Mein Vater fährt auch schon seid Jahren Diesel, auch wenn er schon lange nicht mehr die geforderten km macht.
Also gibt es sehr wohl noch Diesel, welche 10 Jahre sind und noch keine 200000 km gemacht hat!
Was hier passiert ist, ist Betrug und man soll froh sein, dass es einem nicht selber erwischt.
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Und was machst du dann? Ihn wieder verkaufen? Weil bei 260.000km kommt irgendwann schon mal das eine oder andere. Das kann schnell mal mehr als die 1650€ kosten.
Ich habe vor den Wagen Weiter zu fahren den bin schon seid Wochen am suchen nach einem vergleichbaren Wagen was auch die Km zahl nicht mehr als 160.000 Km hat. den meiner hat einen sehr gute Ausstatung alles was ich gesucht habe.
es ist halt so Murat , du mußt auf jeden fall dir eine bestätigung geben lassen was der wagen jetzt wirklich an Km hat,weil wenn du es mal irgend wann verkaufen willst solltest du dich absichern und mal ährlich 1000 euro sind ja gerade mal garnichts , ich persöhnlich hätte den wagen nicht gekauft wenn ich wüsste das er 260 tausend drauf hat , der ist doch keine 3000 euro mehr wert oder irre ich mich da.
Laut Schwacke ist der waen mit 260.000 km noch 4.600 € wert das ist der Händler einkaufswert. Der wagen hat folgender Austattung.
Komfortklimaautomatik
Aluminium-Gussräder 7 J x 16 in Sline Desine
Leder Volterra
Sportfahrwerk
Anhängevorrichtung
Sportlederlenkrad im 3-Speichen-Design
Schiebe-/Ausstelldach, Glasdach
Höheneinstellung für Vordersitze, manuell
Dachreling, schwarz
Sitzheizung für Vordersitze, getrennt regelbar
Fensterheber, vorne elektrisch
Make-up-Spiegel links, beleuchtet
Make-up-Spiegel rechts, beleuchtet
Dekoreinlagen Nussbaumwurzelholz Braun
Mittelarmlehne vorn
Wählhebelknauf in Leder
Außenspiegel, elektrisch einstell- und beheizbar
Drehstromgenerator 90 A
Geschwindigkeitsregelanlage
Komfortklimaautomatik
Fahrerinformationssystem
Scheibenwaschdüsen, beheizbar, vorn
Diebstahlwarnanlage DWA
Beheizbarer Türschließzylinder links
Außentemperaturanzeige
Elektronisches Stabilisierungsprogramm (ESP)
Beckengurt mit Aufrollautomatik
Rücksitzlehne, teilbar
Frontscheibe in Wärmeschutzverglasung
Getränkehalter
Fullsize-Airbag für Fahrer und Beifahrer
Seitenairbags vorn (Kopf/Thorax)
Automatikschaltung
Leseleuchten, 2 vorn,2 hinten
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Beim Verkauf kann Murat den Km stand schreiben der auf dem Tacho steht! denn wenns drauf an kommt dann können die ihm ja nix anhaben, weil er hat ja auch seinen Kaufvertrag wo die Km drinstehen!
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Beim Verkauf kann Murat den Km stand schreiben der auf dem Tacho steht! denn wenns drauf an kommt dann können die ihm ja nix anhaben, weil er hat ja auch seinen Kaufvertrag wo die Km drinstehen!
Aber laut dem Koblenzer Gericht nicht lies dir das mal durch.
Beschaffenheitsgarantie beim Gebrauchtwagenverkauf
Das Oberlandesgericht Koblenz (OLG Koblenz, Urteil v. 01.04.2004, Az.: 5 U 1385/03 – nach zfs 2004, 265) hatte über die Beschaffenheitsgarantie beim Gebrauchtwagenverkauf zu urteilen.
In diesem Fall hatte die Klägerin einen gebrauchten Pkw gekauft, wobei im verwendeten Kaufvertrag ein formularmäßiger Gewährleistungsausschluss enthalten war. Der beklagte Verkäufer hatte beim Kaufgespräch ohne Einschränkungen angegeben, dass der Tachostand mit der Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs übereinstimme. Eine nachträglich durchgeführten Überprüfung durch die Klägerin ergab aber, dass dies unrichtig war und der Tacho gewaltsam um zumindest 100.000, vielleicht sogar um 200.000, Kilometer zurückgedreht worden war. Das OLG erkannte der Klägerin die Erstattung des Kaufpreises sowie der Aufwendungen für die Untersuchung abzüglich der in Anspruch genommenen Vorteile der Nutzung des Fahrzeugs zu.
Nach den Ergebnissen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme war das streitgegenständliche Fahrzeug hinsichtlich der angenommenen Fahrleistung nicht von der vereinbarten Beschaffenheit, nachdem am Tachostand erheblich manipuliert worden war. Eine solche, von beiden Parteien im Verkaufsgespräch vertretene irrige Annahme stellt einen Mangel dar, der auch ohne Zusicherung von Seiten des Verkäufers Vertragsinhalt wird. Der Beklagte hat hiermit im vorliegenden Fall eine Garantie über die Beschaffenheit für den Pkw übernommen, so dass ein im Kaufvertrag vereinbarter Gewährleistungsausschluss ins Leere läuft. Zu berücksichtigen war hier noch, dass es der Klägerin im Verkaufsgespräch erkennbar darauf ankam, zu den Preis bestimmenden Merkmalen wie Anzahl der Vorbesitzer, Unfallfreiheit des Fahrzeugs sowie der Laufleistung vom Beklagten eindeutige und unmissverständliche Angaben zu erhalten. Da die Frage der Laufleistung des Pkw nicht durch Vorlage von entsprechenden Unterlagen wie etwa dem Scheckheft überprüft werden konnte, konnte die Klägerin den Aussagen des Beklagten vertrauen, ohne leichtgläubig zu sein. Eine vom Verkäufer abgegebene Garantieerklärung bindet diesen unabhängig davon, ob sie nun verlässlich war oder „ins Blaue hinein“ abgegeben worden ist. Das Risiko der Unrichtigkeit trägt stets der Erklärende, nicht der Erklärungsempfänger. Aufgrund der vorliegenden unrichtigen Beschaffenheitsgarantie durch den beklagten Verkäufer konnte die Klägerin sowohl Rücktritt vom Kaufvertrag als auch Schadenersatz und daher die Rückerstattung des Kaufpreises sowie der Aufwendungen für die Untersuchung verlangen. Anzurechnen waren ihr hier lediglich die Vorteile, die sie aus der Nutzung des Fahrzeugs gezogen hat.
Dieses Urteil bestätigt einschlägige Rechtssprechung, wonach der Verkäufer für unrichtige Angaben im Kaufvertrag haftet. Dies gilt in solchen Fällen, etwa der Tachomanipulation auch dann, wen der Verkäufer selbst diese Manipulation nicht zu vertreten hat, wo möglich selbst von der Richtigkeit des – letztlich falschen - Tachostandes ausgegangen ist! Es ist dies eine ganz erhebliche Haftungsfalle für selbst ‚ gutgläubige Verkäufer. Wer sich also als Verkäufer nicht hundertprozentig sicher ist, dass der Tachostand stimmt, der sollte tunlichst eine entsprechende Erklärung dazu in den Kaufvertrag aufnehmen, dass er genau diesen Tachostand nicht aus eigener Kenntnis bestätigen und deshalb keine dahingehende Zusicherung abgeben könne.