Richtige Tüv Fragen:
Hierbei soll es mal detailliert um Fragen zum Thema Tüv gehen, erste Frage wäre somit:
Wie sieht es aus mit Heckklappe cleanen, dicke Radläufe anschweißen, Stoßstangen umbauen etc.
Solche Arbeiten müssen doch nicht eingetragen werden oder wie verhält sich dass ganze denn?
Einarmschwischer auf Mittelstellung verboten? Steht ja NUR im Gutachten dass er links sitzen muss, müsste doch mittig abnehmbar sein.
23 Antworten
Re: Richtige Tüv Fragen:
Zitat:
Original geschrieben von M4dness
dicke Radläufe anschweißen, Stoßstangen umbauen
zu 1.: Fahrzeugbreite darf sich dadurch nicht verändern
zu 2.: Änderungen an der Verkleidung (Nummernschild in die Stange) werden
zumeist tolleriert. Theoretisch könnte hier aber auch ein Materialgutachten für die verwendeten Materialien eingefordert werden.
Umbauten an der eigentlichen Stoßstange (innenliegendes Blech) werden vermutlich nicht abgenommen.
Zitat:
Original geschrieben von M4dness
Okay, wie sieht es mit roten Reflektoren aus, brauchen die eine Mindestanbauhöhe?
Kann man dass vordere Nummernschild auf Unterkante Höhe 16 cm montieren, bzw. eintragen?
Kombination Sportdomlager/Gewindefahrwerk: lt. Gutachten braucht man ein Kombigutachten(welches es nicht gibt) wenn es der Prüfer einträgt ok?
Gewindefahrwerk/Sportlenkrad mit 16 Zoll darf Dekramann nicht abnehmen, nur tüv??
Da bin ich 🙂
Reflektoren hinten müssen bauartgenehmigt sein, also mit Prüfzeichen. Unterkante mindestens 350 mm über der Fahrbahn, Oberkante max. 900 mm über der Fahrbahn. Äußere Kante max 400 mm von der Fahrzeugaußenkante (nicht Spiegel, die zählen nicht) weg.
Kennzeichen vorne Unterkante mindestens 200 mm, hinten 300 mm über der Fahrbahn. Kennzeichenbeleuchtung muss vorhanden und ebenfalls bauartgenehmigt sein. Sollte auch so einigermaßen das Kennzeichen beleuchten.
Scheinwerferhöhe 500 mm ab EZ 88 nicht vergessen und wenn Anhängerkupplung dran sein sollte (gehe ich mal nicht von aus 😉 ) muss die Mitte der Kugel 350 mm bis 420 mm über der Fahrbahn sein.
Wegen Domlager-, Gewinde-, Lenkrad-, Felgen-Kombination brauchste ne Einzelabnahme nach §21 StVZO, die gibts im Osten nur beier DEKRA und im Westen nur beim TÜV.
Wegen Motor und so kann man wohl auch nur über §21 regeln, da mauscheln dann die Tuner fleißig.
Am besten vorher den Sachverständigen des geringsten Misstrauens fragen und dann erst umbauen, spart Ärger und Geld später.
Hoffe geholfen zu haben,
der Habicht
Auf:
76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 und auf die StVZO §53.
der Habicht
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mmh ich hab se bei mir an der untersten kannte der gler gemachtist zwar oberkannte 30 aber um die 5cm streitt ich mich gerne denn kann se auch höher machen da stehen die aber schräg nach unten . hab schon genug serieautos gesehen die hatte die noch tiefer
Gibt immer Toleranz, aber das dürften nur ein paar mm sein.
Kann grad nicht nachlesen, aber der StVZO-Toleranzenkatalog (jau, sowas gibts) hält sich ganz gut an den DIN-Toleranzenkatalog.
der Habicht