Restwert - MwSt auszahlen lassen?

Hallo!
Ich hatte vor kurzem einen unverschuldeten Unfall, bei dem wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Auto entstand. Die Versicherung des Gegners hat mir daraufhin den Wiederbeschaffungswert - Restwert überwiesen. Wenn ich das Auto komplett reparieren lassen würde, würde ich auch den Restwert ausbezahlt bekommen.
Eine Reperatur lohnt sich aber für mich nicht mehr. Und wie ich gehört habe kann man sich den Restwert abzüglich der MwSt auszahlen lassen in so einem Fall (ohne Reperatur), nur die Versicherungen würden da erstmal abblocken. Stimmt das mit der Auszahlung wirklich so??? Bin für jede Hilfe dankbar.

Gruß
Maxwell

Beste Antwort im Thema

Hätte ich bloß schon letzte Nacht geschrieben! Ich hatte das Urteil schon herausgesucht und war dann zu müde😮. Und in der Zwischenzeit habt ihr Euch richtig gefetzt und zum Glück auch wieder vertragen ...

Der BGH hat zur Problematik des Verkaufserlöses tatsächlich zuletzt folgendes geschrieben (Urteil vom 07.12.2004, IV ZR 119/04):

"Grundsätzlich ist allerdings ein überdurchschnittlicher Erlös, den der Geschädigte für seinen Unfallwagen aus Gründen erzielt, die mit dem Zustand des Fahrzeugs nichts zu tun haben, dem Schädiger nicht gutzubringen (vgl. Senatsurteile vom 5. März 1985 - VI ZR 204/83 - VersR 1985, 593, 594; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO). Anderes gilt aber dann, wenn der Geschädigte für das Unfallfahrzeug ohne überobligationsmäßige Anstrengungen einen Erlös erzielt hat, der den vom Sachverständigen geschätzten Betrag übersteigt. Dann hat er durch die Verwertung seines Fahrzeugs in Höhe des tatsächlich
erzielten Erlöses den ihm entstandenen Schaden ausgeglichen. Da nach allgemeinen schadensrechtlichen Grundsätzen der Geschädigte zwar vollen Ersatz verlangen kann, an dem Schadensfall aber nicht "verdienen" soll, kann ihn der Schädiger an dem tatsächlich erzielten Erlös festhalten (vgl. Senatsurteile BGHZ 154, 395, 398; vom 21. Januar 1992 - VI ZR 142/91 - aaO, 458)"

Der Blick auf die ziterten Entscheidungen zeigt, dass das keine neue Entwicklung ist, sondern gesfestigte Rechtsprechung.

Der Mehrerlös hat im Gegensatz zur Ansicht von Prosecutor aber nichts mit einem "besonderen Verhandlungsgeschick" zu tun! Wenn man sich die ziterten BGH-Urteile mal ansieht,  stellt man fest, dass der BGH dort ganz andere Fälle meinte:

Explizit wurde mal das Erzielen eines hohen Inzahlungnahmepreises bei einem Neuwagenkauf angesprochen. Das ist ja auch logisch, wenn man heutzutage einen Neuwagen zum Listenpreis kauft, bekommt man für den alten immer tausende EUR über Schwackeliste, und damit auch über dem tatsächlichen Wert des Altfahrzeuges. Dass soll aber nicht der Versicherung zugute kommen! Wenn man nämlich kein Altfahrzeug in Zahlung gibt, muß man ja auch nicht den Listenpreis zahlen.

Gleiches gilt (auch mal vom BGH so angedacht), wenn zwischen dem Geschädigten und dem Autokäufer irgendeine besondere Beziehung besteht, aufgrund derer der Geschädigte sein Auto zu einem Superpreis los wird (denkbar: Der Geschädigte verkauft das Auto zu einem hohen Preis eine seine Firma/Firma der Frau od. ähnliches, um dort Steuern zu sparen). Dann hat der "überdurchschnittliche Erlös ... Gründe ..., die mit dem Zustand
des Fahrzeugs nichts zu tun haben"
(BGH, s.oben)

Im Übrigen muß man sich eines vor Augen halten: Der Geschädigte hat Anspruch auf Ersatz des tatsächlichen Schadens. Wie hoh der genau ist, wird man 100prozentig nie feststellen können. Letzlich schätzt ja auch der Sachverständige den Restwert nur.

Rechtlich ist für die Feststellung der Schadenshöhe der Richter zuständig, und nur der !! (§ 287 ZPO). Da kaum ein Richter über entsprechenden Sachverstand verfügt, braucht er Schätzgrundlagen. Als solche kommen das Gutachten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen, die Restwertangebote der Versicherung und auch der tatsächliche Erlös in Betracht. Und da gibt der BGH in seinen Urteilen praktisch nur Hinweise, wie diese Grundlagen zu werten sind und welche Gewichtung sie haben.

Ausnahme ist, wenn sich die Parteien schon auf eine Schadenshöhe geeinigt haben, etwa bei einem deklaratorischen Anerkenntnis der Versicherung! Aber das wurde ja schon richtig dargelegt.

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Es ist wirklich Bemerkenswert, was für Fachleute es in diesem Thema hier gibt. 🙄

Jeder der mal was zu diesem Thema gehört hat, meint hier seinen Senf abgeben zu müssen. 

Seit dem ich hier bei Motor Talk poste, ist das noch nicht passiert.

Aber irgendwann ist ja bekanntlich immer das erste mal:

Ich klinke mich hiermit aus und wünsche noch allen ein weiteres fröhliches Gesabbel.

Fachlich ist das hier unter alle Kanone. Dem TE wird das sicher nicht helfen, aber egal, Hauptsache ich hab mal was zu dem Thema gesagt.

Gute Nacht 😠

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier


So so, der Versicherung ist das vollkommen egal und keiner kann da einem vor dem Karren pissen😕

Woher kommt diese Weisheit denn jetzt😕

Naja und über deinen letzten Vorschlag würde ich dir mal raten drüber nach zu denken, so was zu veröffentlichen.😰

Das ist ja schon eine Anleitung zum Versicherungsbetrug😎 und da kann der Schuß auch ganz schön mal nach hinten losgehen!

Und es lohnt sich immer um das zu streiten was einem zusteht!!!

Bin leider einer von diesen Aufkäufern,und woher hast Du deine Weisheiten????????????

Zitat:

Original geschrieben von alrock01


????????Die Versicherung wird einen Aufkäufer haben der 800 EURO geboten hat(er wird Einsicht in das Gutachten von der Versicherung bekommen haben),daher 800 und nicht 500 EURO Restwert.Streiten mit der Versicherung lohnt nicht,da die Versicherung in der Abrechnung Dir bestimmt den Aufkäufer genannt hat.Wenn nicht,und die Versicherung Dir auch keinen Aufkäufer nennen kann hat der Restwert im Gutachten bestand.Für den Fall das Du beim Verkauf des Fahrzeugs Gewinn machst wird Dir keiner an den Karren pissen,der Versicherung ist es normalerweise völlig egal,und sie wird auch nicht nachfragen.Willst Du Dir keine Gedanken darüber machen verkaufe das Fahrzeug z.B.deiner/m Mutter/Vater etc.für 800 EURO.Die können dann soviel Gewinn machen wie sie wollen.MfG.A.

Zitat:

Original geschrieben von Mensch_Maier

So so, der Versicherung ist das vollkommen egal und keiner kann da einem vor dem Karren pissen😕

Woher kommt diese Weisheit denn jetzt😕

Naja und über deinen letzten Vorschlag würde ich dir mal raten drüber nach zu denken, so was zu veröffentlichen.😰

Das ist ja schon eine Anleitung zum Versicherungsbetrug und da kann der Schuß auch ganz schön mal nach hinten losgehen!

Und es lohnt sich immer um das zu streiten was einem zusteht!!!

Das war die Antwort auf deine Beitrag alrock01
Was sollte das jetzt von deiner Seite einfach meinen Text ohne einen Kommentar zu zitieren😕

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Er hatte wohl Probleme und hat jetzt über deinem Post nochwas geschrieben 😉

@alrock01: Der RW wird vom Gutachter bei einem Haftpflichtschaden ermittelt unter Berücksichtigung des Regionalen Marktes. Alles andere ist Wunschdenken mancher Versicherungen. Der Gutachter kann natürlich diese Restwertbörsen zuhilfe nehmen. Und dann kommt es letztlich noch auf die Verbindlichkeit des Angebots an

Dellenzaehler ist seineszeichen KFZ Sachverständiger.......Dellenzähler halt 😉

Grüße
Steini

Komisch nur das jeden Tag in meinem Büro mehrfach das Faxgerät anspringt und Versicherungen Gutachten von Euch mit Fotos senden.Zu meinem Gebot stehe ich 70 Tage.Von 10 Versicherungsnehmern verkaufen mir ein bis zwei ihr Fahrzeug zu meinem Gebotspreis.Dafür reicht ein Anruf und das Fahrzeug wird von uns abgeholt.Einfacher kann der Kunde es nicht haben.Es kommt übrigens am Ende allen Versicherungsnehmern zugute wenn die Schadenshöhe dadurch niedrig gehalten wird.Wenn nun viele Versicherungnehmer zu einem noch höherem Preis alls mein Gebot war selber verkaufen ist das ja wohl in Ordnung,ich kann es ja auch.Und was sagt uns das???-Die Restwerte der Gutachter sind zu niedrig angesetzt.Gut für mich schlecht für die Versicherung und damit auch für ihre Versicherungsnehmer.Gut ist der niedrige Restwert auch für denn Geschädigten (im Moment),aber der ist beim Haftpflichtschaden ja Kunde des Gutachters-haha.Wie war das noch mit dem Versicherungsbetrug? MfG.alrock01

Zur abschliessenden Beantwortung liegen nunmehr folgende Fakten vor:

WW: 1.900,00
RK: 1.972,00
RW: 500,00 laut GA
RW: 800,00 laut Versicherung

Fahrzeug ist verkehrssicher !!!!

Im vorliegenden Fall darfst Du im Rahmen der 130 % Opfergrenze das Fahrzeug in einer markengebundenen Vertragswerkstatt reparieren lassen.

Wenn Du nicht reparieren lässt hast Du Anspruch auf WW-RW = 1900-500=1.400 EUR
Im vorliegenden Fall darf ich davon ausgehen, dass die Versicherung die Schadenfotos Deines Gutachters in Restwertbörsen gestellt hat und nunmehr das höchste Angebot eines weit entfernten Aufkäufers als den Restwert heranzieht.

Dieses Vorgehen ist nach der BGH-Rechtsprechung nicht erlaubt. Hier gilt der auf dem reginonalen Markt ermittelte Restwert Deines Gutachters. Anzumerken ist noch, dass die gegnerische Versicherung durch die Veröffentlichung der Schadenfotos aus dem Gutachten in Restwertbörsen gegen das Urheberrecht verstossen hat. Dies tangiert aber nur Deinen Gutachte.

Gruss HCING

Zitat:

Original geschrieben von alrock01
Komisch nur das jeden Tag in meinem Büro mehrfach das Faxgerät anspringt und Versicherungen Gutachten von Euch mit Fotos senden.Zu meinem Gebot stehe ich 70 Tage.Von 10 Versicherungsnehmern verkaufen mir ein bis zwei ihr Fahrzeug zu meinem Gebotspreis.Dafür reicht ein Anruf und das Fahrzeug wird von uns abgeholt.Einfacher kann der Kunde es nicht haben.Es kommt übrigens am Ende allen Versicherungsnehmern zugute wenn die Schadenshöhe dadurch niedrig gehalten wird.Wenn nun viele Versicherungnehmer zu einem noch höherem Preis alls mein Gebot war selber verkaufen ist das ja wohl in Ordnung,ich kann es ja auch.Und was sagt uns das???-Die Restwerte der Gutachter sind zu niedrig angesetzt.Gut für mich schlecht für die Versicherung und damit auch für ihre Versicherungsnehmer.Gut ist der niedrige Restwert auch für denn Geschädigten (im Moment),aber der ist beim Haftpflichtschaden ja Kunde des Gutachters-haha.Wie war das noch mit dem Versicherungsbetrug? MfG.alrock01

Ist schon lustig, dass sich hier ein Restwertaufkäufer  als grosser Messias aufschwingt, der ja nur das Gute für alle Beteiligten am Schaden im Sinn hat. Ist schon klar, die Restwerte der Gutachter sind zu niedrig und einer wie du muss das natürlich ändern.  

Euer Geschäft ist doch so ziemlich das  schmutzigste überhaupt.

Ihr kauft die Autos zu Exorbitanten Preisen, damit ihr überhaupt etwas abbekommt vom Kuchen. Und danach werden die Gurken an die lieben "Geschäftspartner" ins Ausland verdreht. Dort werden Sie dann -oh Wunder- zu einem viertel vom Preis im Gutachten fach- und sachgerecht repariert (Mit Airbags vom Parkplatz eines Vertragshändler😁*) dem Deutschen Markt wieder zugeführt und an Ahnungslose und naive Kunden verkauft.     

Du kannst ja ruhig deine Geschäfte machen. Mach Sie aber lieber im Stillen und freue dich über  die verdiente Kohle. Töne hier aber nicht rum und erzähle, dass mit deinen Geschäften die Versicherungsprämien  gesenkt werden

dass  ist einfach nur Peinlich.

Mir ist das im übrigen völlig egal, wo die verdrehten Gurken letztendlich bleiben und wer damit alles so sein Geld verdient und die Hand aufhält. Aber ich lasse mir von Leuten deiner "Berufssparte" nicht nachsagen, dass alle Sachverständigen Kollusiv zu wenig beim Restwert aufschreiben um die Versicherung zu "betrügen".

Betrügen tun in dieser Branche ganz andere Leute......😠  

Ps.: Kauf dir vom nächsten Restwertverdienst mal einen Computer, die gibt es schon ganz günstig. Dann kannst du dir in Zukunft die Bilder von unseren Gutachten nicht nur in Schwarzweiss auf dem Faxpapier ansehen sondern auch in Farbe. Da kannst du dann mal die Gesamtheit der Schäden sehen und läufst nicht Gefahr etwas zu übersehen. Vielleicht bleibt dann noch mehr hängen für dich... 🙄

*= die dann von deinem Geschäftspartner, der Versicherung bezahlt werden, so schliesst sich der Kreis

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler


Du sag mal, merkst du noch was ?

Hier posten Profis, die sich tagtäglich mit der Schadenabwicklung beschäftigen.

Und du kommst hier an, so nach dem Motto, "Ja Hallo erstmal, ich weis ja nicht ob Sie es schon wussten" und gibst hier einen 18 Jahre(!) alten Aufsatz zum besten, den du wahrscheinlich irgendwo rein zufällig gegoogelt hast......😠

Ständige Rechtsprechung, dass ist ja wohl der Klopper schlechthin !!!!!!!!!!!!!!

Hier suchten Leute echten Rat und Hilfe.

Dummes Stammtischgesabbel mit ohne Ahnung ist hier nicht gefragt, es ist sogar schon fahrlässig

Lass es bitte Bleiben !!!!!!

*Kopfschüttel*

Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dellensabbler, war ich mehrere Jahre als Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen tätig. Außerdem kann ich Gerichtsurteile lesen und verstehen - wieder im Gegensatz zu Ihnen. Sämtliche genannten Urteile habe ich in juris recherchiert. Sie wissen wahrscheinlich nicht mal, was das ist. Hier geht es um eine juristische Frage nicht ums Dellenzählen. Schuster bleib´ bei Deinen Leisten ...äh Dellen!

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor



Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dellensabbler, war ich mehrere Jahre als Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen tätig. Außerdem kann ich Gerichtsurteile lesen und verstehen - wieder im Gegensatz zu Ihnen. Sämtliche genannten Urteile habe ich in juris recherchiert. Sie wissen wahrscheinlich nicht mal, was das ist. Hier geht es um eine juristische Frage nicht ums Dellenzählen. Schuster bleib´ bei Deinen Leisten ...äh Dellen!

*popcorn hole*

aber bitte nicht bei den EM spielen 😉

Harry

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor



Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dellensabbler, war ich mehrere Jahre als Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen tätig. Außerdem kann ich Gerichtsurteile lesen und verstehen - wieder im Gegensatz zu Ihnen. Sämtliche genannten Urteile habe ich in juris recherchiert. Sie wissen wahrscheinlich nicht mal, was das ist. Hier geht es um eine juristische Frage nicht ums Dellenzählen. Schuster bleib´ bei Deinen Leisten ...äh Dellen!

Schön, und weiter??

Da es nunmal mittlerweile neuere Urteile gibt und oben hervorgeht das die Anwaltliche Tätigkeit in diesem Gebiet wohl nicht mehr ausgeführt wird (warum eigentlich? Nicht dass der Verdacht entsteht, wg. Misserfolg aufgehört zu haben!) hilft ein pures Suchen bei Juris nicht viel ohne zu prüfen ob es Vielleicht neuere BGH Urteile gibt.

Oder liege ich da jetzt falsch?

Der Post von HCING ist absolut zutreffend und ich denke das hier demnächst auch noch die entsprechenden AZ genannt werden. Übrigens gehört es sicher auch zu den Aufgaben einen Sachverständigen das Rechtliche Umfeld aktuell zu kennen, sonst würden da sicher reichlich gefahren lauern die die Zulassung gefährden!

Übrigens helfen Veralberungen des Nicknamens nicht gerade das Thema Sachlich zu halten!

Grüße
Steini

PS: Harry, wir werden uns bemühen, aber ich denke das gibt nur ein kurzes Scharmützel 😁

Wer sich hier als grosser Messias aufspielt ist nun nachvollziehbar für jederman. Zu niedrige Restwerte möchten die Versicherungen ändern,nicht ich.Ist doch wohl Logisch oder nicht??? Um bei der Sache zu bleiben,es handelt sich hier um ein 2000EURO Fahrzeug bei dem sich der von Dir beschriebene Weg nicht lohnen wird.Endweder kann das Fahrzeug mit einer kleinen Reparatur Verkehrssicher bei uns weiterfahren,oder es wird exportiert und wir sehen es meisten nie wieder.So groß kann der Schaden wohl nicht gewesen sein.Übrigens, ich mache mir lieber die Hände schmutzig als Dellen zu zählen, um sie hinterher in Kalkulationsprogramme einzugeben.Mein Meisterstück war ein von mir aus der Blechtafel handgetriebener MB W123 Kotflügel.Er ist heute noch in meiner ehemaligen Berufsschule ausgestellt.Nun ein Beispiel für alle wo die Kohle normalerweise bleibt. Eckdaten-Suzuki Swift Bj.2005,blau-met.,Haftpflichtschaden,Reparaturkosten laut Gutachten 5246EURO.Es handelt sich um einen Heckschaden,Rückleuchten i.O., mittig und tief getroffen,Rückwand/Reserveradmulde ca.25 cm eingedrückt,Heckklappe im unteren Bereich leicht verbeuelt.Lack Heckklappe oberflächliche Kratzer.Das heißt laut Gutachten Heckklappe,Rückwand,Reserveradmulde und Stoßfanger erneuern.Tatsächlich haben wir die Rückwand und den Kofferraumboden/Reserveradmulde vorsichtig herausgezogen und ausgebeuelt,sowie die Beulen aus der Heckklappe ohne Lackbeschädigung entfernt.Es wurde im Innenraum nur lackiert,keine Spachtelmasse,Füller etc.Schweißpunkte genau zwei!!!Dauer ca 6 Std. Kosten der Reparatur Stoßfänger+Kleinteile Clips/Farbe etc.,ca.400€,Lackierung des Stoßfängers 250€ (bei VW lackieren lassen),Lohnkosten gut gerechnet 10 Std.x70€=700€.Macht 1350€ alles zusammen.Lohnkosten haben wir nicht berechnet,da das Auto meiner Bekannten gehört.Der Schaden wurde nach Gutachten abgerechnet-5246€-19%Mwst.+3 Tage Leihwagen.Den Gutachter haben wir bewußt von der Versicherung bestellen lassen,somit gab es dann auch keinen Ärger mit der Versicherung.Komentar des Gutachters bei der Nachbesichtigung:Wenn ich das Auto nicht vorhergesehen hätte,ich würde nicht glauben das das Auto so einen Schaden hatte.Den Geldwerten Vorteil durfte meine Bekannte übrigens behalten.Wie kann das nur sein??? Diebstahl zur Teilebeschaffung lehne ich übrigens ab,und unterstütze es auch nicht.Bin selber in dieser hinsicht bestraft genug,und wenn es nur die deutschen Kinder aus der Nachbarschaft sind,die mit dem Schraubendreher Embleme klauen gehen. PS.Ich bekomme Farbfotos.Wunder der Technik,häufig auch von netten und dazu noch schlauen Gutachtern.MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von Prosecutor
Im Gegensatz zu Ihnen, Herr Dellensabbler, war ich mehrere Jahre als Rechtsanwalt auf dem Gebiet der Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen tätig.

Au weia !!! und deswegen WARST du wohl auch mal Rechtsanwalt. 🙁

Entweder bist du Pleite gegangen oder aber  du  warst vor 40 Jahren mal aktiv und bist nun schon lange in Rente.

Ich hoffe das zweite ist hier eingetreten..... 🙄

Der Messias Persöhnlich hat geantwortet.Es ist die unterstes Schublade.Mehr schreibe ich zum Thema Dellenmessias nicht mehr-MfG.alrock01

Zitat:

Original geschrieben von alrock01


Nun ein Beispiel für alle wo die Kohle normalerweise bleibt. Eckdaten-Suzuki Swift Bj.2005,blau-met.,Haftpflichtschaden,Reparaturkosten laut Gutachten 5246EURO.Es handelt sich um einen Heckschaden,Rückleuchten i.O., mittig und tief getroffen,Rückwand/Reserveradmulde ca.25 cm eingedrückt,Heckklappe im unteren Bereich leicht verbeuelt.Lack Heckklappe oberflächliche Kratzer.Das heißt laut Gutachten Heckklappe,Rückwand,Reserveradmulde und Stoßfanger erneuern.Tatsächlich haben wir die Rückwand und den Kofferraumboden/Reserveradmulde vorsichtig herausgezogen und ausgebeuelt,sowie die Beulen aus der Heckklappe ohne Lackbeschädigung entfernt.Es wurde im Innenraum nur lackiert,keine Spachtelmasse,Füller etc.Schweißpunkte genau zwei!!!Dauer ca 6 Std. Kosten der Reparatur Stoßfänger+Kleinteile Clips/Farbe etc.,ca.400€,Lackierung des Stoßfängers 250€ (bei VW lackieren lassen),Lohnkosten gut gerechnet 10 Std.x70€=700€.Macht 1350€ alles zusammen.Lohnkosten haben wir nicht berechnet,da das Auto meiner Bekannten gehört.Der Schaden wurde nach Gutachten abgerechnet-5246€-19%Mwst.+3 Tage Leihwagen.Den Gutachter haben wir bewußt von der Versicherung bestellen lassen,somit gab es dann auch keinen Ärger mit der Versicherung.[...]Den Geldwerten Vorteil durfte meine Bekannte übrigens behalten.Wie kann das nur sein??? [...]MfG.alrock01

Moin,

Schön das es solch barmherzige Samariter wie Dich noch gibt....

das nenn ich doch mal ein klassiches Eigentor.... Auf der einen Seite über die ach so bösen Gutachter schimpfen die ja die Zahlen so nierdig bzw, nach Deinen Aussagen unrealistisch ansetzen und auf der anderen Seite Schreiben das Ihr für das Auto einer Bekannten mal schön nach KVA abgerechnet habt und einen Reibach gemacht habt....

Der geldwerte Vorteil den Du da anführst wird Sie vermutlich auch nicht der Versicherung gemeldet haben, oder?

Wenn ich mich recht erinnere wird einem Gutachten ja auch zugrude gelegt das das Fahrzeug in einer (Marken)Fachwerkstatt, in diesem Falle Suzuki, zu deren ortsüblichen Stundensätzen repariert wird und nicht zu den Verrechnungssätzen eines Verwerters / Aufkäufers....

Ich kann kich sehr gut an einen Aufkäufer aus Lüneburg erinnern der einen wirtschaftlichen totalschaden aufgekauft und "Fachgerecht" repariert wieder verkauft hat.... Hat ein Riesiges Problem mit der Staatsanwaltschaft bekommen.... Nachdem jemand mit dem Fahrzeug einen schweren Unfall hatte und ein Gutachter das Auto gesehen hatte....

Gruss

Marcus

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