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Prozente überschreiben lassen

Themenstarteram 9. Oktober 2005 um 7:35

Hallo,

mein Vater fährt auf 30%, die er mir überschreiben möchte.

Eine Arbeitskollegin sagte das man die bei Führerscheinneulingen nach zwei Jahren überschreiben lassen kann. Ich dachte immer das das erst mit 22 geht. Was ist denn richtig?

Vielen Dank

Leiky

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17 Antworten
am 9. Oktober 2005 um 9:26

Hi,

beides nicht richtig.

Überschreiben lohnt sich aktuell noch überhaupt nicht - wenn du 2 Jahre den Führerschein hast, kannst du maximal die SF2 mit 85% übernehmen, der Rest geht verloren - du siehst, es ist momentan nicht lohnenswert.

Grüße

Schreddi

Themenstarteram 9. Oktober 2005 um 10:15

Und wann kann er es mir denn mit 30 % überschreiben?

Ich habe meinen Führerschein jetzt seit 2 Jahren

Gar nicht - wobei... genauer stimmt es eigentlich so:

Du kannst keine Prozente übernehmen, sondern nur schadenfreie Jahre, und zwar so viele, wie du maximal selbst erarbeitet haben kannst. Bei 2 Jahren Führerschein also 2, bei 20 Jahren Führerschein wären es dann 20. Um so viele schadenfreie Jahre übernehmen zu können, dass du mit 30% eingestuft wirst, müsstest du also noch etliche Jahre warten.

Bei meiner Gesellschaft bekommt man 30% erst mit SF22, also nach 22 schadenfreien Jahren. Du müsstest demnach also noch genau 20 Jahre warten, bis du "30 % überschreiben" kannst.

Themenstarteram 9. Oktober 2005 um 10:22

Das glaube ich nicht. Es gibt so viele Leute die davon reden das man sich die überschreiben lassen kann.

Benutz einfach mal die Suche hier im Versicherungsforum oder google mal zu dem Thema.

Den "Glauben" würde ich mir für einen anderen Bereich als die KFZ-Versicherung aufheben.

am 10. Oktober 2005 um 20:49

Hi,

habe dieses Thema gerade letzte Woche mit ´ner Versicherung besprochen; gleiches Ergebnis wie bereits von ytna beschrieben (egal ob überschreiben oder erben). Laß´ es doch als Zweitwagen Deines Vaters laufen, dann kommst Du zwar mit Deinen Prozenten nicht niedriger, sparst aber ´ne Menge Kohle.

Falls Du doch eine Versicherung findest die überschreibt sag unbedingt bescheid...

s. FAQ Versicherungen.

=> Fahranfänger

Vereinfachend:

Schadenfreie Jahre längstens für die Dauer des FS-Besitzes des Übernehmenden.

Fahranfänger und 30 Prozent wird also Nichts.

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 7:06

Hier nochmal für alle zum nachlesen:

Sehr geehrte Frau ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Der Anspruch auf Beitragsermäßigung ist grundsätzlich personengebunden und kann ausnahmsweise nur dann auf eine andere Person übertragen werden, wenn u.a. folgende wichtige Voraussetzungen erfüllt sind:

- der bisherige Inhaber (Dritter) des Schadenfreiheitsrabattes (SF) muss auf seinen Anspruch zu Gunsten der anderen Person verzichten und

- die andere Person muss glaubhaft machen, dass sie selbst das Fahrzeug gefahren hat

- wenn es sich beim Dritten um den Ehepartner, ein Elternteil oder Kind des VN handelt bzw. um eine juristische Person oder um mit dem VN in häuslicher Gemeinschaft lebende Großeltern, Enkel, Geschwister oder Lebenspartner handelt.

Wir können die Schadenfreiheit aus Verträgen Dritter nur für die Zeit anrechnen, in der Sie ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis besessen haben, denn nur in dieser Zeit hätten Sie eine Schadenfreiheit erwerben können.

Das bedeutet, dass nicht der Schadenfreiheitsrabatt übertragen wird. Statt dessen ermitteln wir die Schadenfreiheitsklasse, die sich ergeben hätte, wenn der neue Versicherungsnehmer ab dem Zeitpunkt des Führerscheinbesitzes einen Vertrag auf seinen Namen abgeschlossen hätte.

Der Vertrag des Dritten wird dann - sofern keine Vertragsbeendigung dort erfolgt - wie ein erstmalig abgeschlossener behandelt.

Mit freundlichen Grüßen

HUK24 AG

Die Online-Versicherung22

am 15. Oktober 2005 um 8:58

Wir kenn das - was soll uns das sagen? (zumal es nur das sagt, was wir dir bereits mitgeteilt haben...)

Im Übrigen bitte demnext drauf verzichten, Unternehmen zu nennen, danke.

Grüße

Schreddi

Hallo Leiky,

also um den Thread nicht noch länger zu machen: hier laufen eine Menge Versicherungsspezis herum (ich bin keiner, btw); und wenn die alle dasselbe sagen und die Versicherung in ihrem Brief auch noch, dann glaub doch so langsam mal denjenigen, die Ahnung haben und nicht "irgendwelchen Leuten, die mal was erzählt haben"...

Ansonsten viel Spass mit dem Auto!

Grüßle

~

Themenstarteram 15. Oktober 2005 um 17:42

Ey ihr seid hier alle so dämlich.

Zitat:

Original geschrieben von Leiky

Ey ihr seid hier alle so dämlich.

Jup, ist unser Beruf:D

am 16. Oktober 2005 um 7:55

@buck: :) *unterschreib*

Im Übrigen ist grad die benannte Versicherung da sehr restriktiv - das schon seit längerem, das aus gutem Grund und das ist gut so ;)

Ich würde am Ende mit meinen Beiträgen sowas noch subventionieren - nix da ;)

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Leiky

Das glaube ich nicht. Es gibt so viele Leute die davon reden das man sich die überschreiben lassen kann.

Beratungsresitent.

Zitat:

Original geschrieben von Leiky

Ey ihr seid hier alle so dämlich.

Ausfallend gegenüber den Postern, die korrekte Auskünfte geben.

Zitat:

Original geschrieben von Leiky

dumm rumschnacken kann jeder.

Hat hier nur einer getan.

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