Reparierte Felgen
Hallo zusammen,
ich weiß das ist kein Rechtsforum, aber vielleicht hatte jemand mal etwas ähnliches. Ich hab vor weniger als 6 Monaten mein V177 bei Mercedes gekauft. Jetzt hab ich beim Auto waschen bemerkt dass eine Felge etwas komisch ist. Dachte schon wäre irgendwo gegen gefahren was eigentlich nicht sein kann.
Schlau wie ich bin hab ich vorm Kauf Bilder gemacht und die Felgen sahen genau so aus wie jetzt also nicht mein Verschulden. Offensichtlich hatten die AMG Felgen Bordsteinschäden die repariert worden sind also runtergeschliffen.
Jetzt hab ich gelesen, dass man mit solchen Felgen eigentlich gar nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfte und dass die BE erlöschen könnte. Stimmt das?
Kann ich das bei dem Autohaus melden bei dem ich das Auto gekauft hab? Das ist ja offensichtlich ein Mangel der beim Kauf nicht angegeben war. Vielleicht wussten die es ja selber nicht, ich hab nämlich nichts gesagt bekommen. Wie sollte ich vorgehen? Kann ich überhaupt was machen?
20 Antworten
Zitat:
@Halema schrieb am 29. August 2024 um 18:48:06 Uhr:
Zitat:
@JugsMugs schrieb am 29. August 2024 um 16:31:44 Uhr:
Ich würde den jetzt mal eine Email senden. Wonach soll ich da fragen?So ein paar Basics. Hier ein paar Ideen 🙂
Sehr geehrtes MB-Team,
ich habe am xx.xx.xxx. ein Axxx erworben. Vor einigen Tagen wurde ich auf eine ungewöhnliche Optik einer AMG-Felge hingewiesen. Es sieht danach aus, dass zwei Felgen schlampig repariert wurden (siehe Bilder). Leider wurde ich beim Kauf und bei der Übergabe nicht darauf hingewiesen, dass ein sicherheitsrelevantes Bauteil bearbeitet wurde. Im Kaufvertrag wird nichts erwähnt. Aus meiner Sicht fällt das nicht unter Nachlackierungen oder Instandsetzungen im Bagatellbereich.
Mir liegen keine weiteren Dokumente zur Reparatur mit strengen Vorgaben vor. Aus diesem Grund habe ich folgende Fragen:
- War Ihnen die Felgenreparatur bei Fahrzeugübergabe bekannt?
- Warum wurde ich nicht darauf hingewiesen?
- Wer hat die Felgen repariert?
- Wo und Wie wurde diese Reparatur durchgeführt?
- Haben Sie Dokumente zur Reparatur?
- Wie viel Material wurde abgetragen?
- Entspricht die Reparatur der gesetzlichen Vorgabe und auch der Herstellervorgabe?
- Hat die Felge weiterhin eine Betriebserlaubnis?
- Kann garantiert werden, dass die Felge weiterhin winterfest ist?
- Warum wurde das ursprüngliche Design der Felgen nicht wieder korrekt hergestellt, sondern nur stellenweise Material abgetragen?Leider bin ich wegen der schlechten Kommunikation sehr enttäuscht. Das hätte ich von Ihnen als MB-Partner und auch von einem Jungen Stern nicht erwartet. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das dem Marken- und Qualitätsversprechen von Mercedes-Benz entspricht.
Ich bitte um eine zeitnahe Antwort und einen Austausch mit einwandfreien Felgen, auch gerne Gebrauchte.
Mit freundlichen Grüßen
Perfekt danke dir 🙂
Können die sich mit dem hier rausreden?
Art und Umfang von sonstigen Schäden und / oder Nachlackierungen It. Vorbesitzer:
Nachlackierungen/Instandsetzungen von Beschädigungen im Bagatellbereich sind im Rahmen der Fahrzeugaufbereitung möglich. Alters- und laufleistungstypische optische Gebrauchspuren können vorhanden sein und werden nicht behoben. Diese beschriebenen Gebrauchspuren stellen bei einem Gebrauchtwagen keine Mängel dar.
wenn die Ausfräsung tiefer 1mm ist haste doch schon gewonnen ergo ersatz muss her rad ist ja mal def. sicherheitsrelevant zur not nagle die fest die solln dir das schwarz auf weiss geben das das so in ordnung ist und das damit nichts passieren kann im falle eines falles... das werden sie dann nämlich nicht machen weil sie es nicht können das zu garantieren
@JugsMugs Warte einfach mal ab. Mal sehen was kommen wird.
Alleine schon die Änderung der Felgenoptik ist für mich keine fachgerechte Reparatur.
Es gibt Reparaturvorgaben. Felgen sind kritisch. Woher sollst du wissen, ob der TÜV die Änderung der Felge bei der nächsten HU akzeptieren wird? Du hast keine Dokumente.
Zitat:
@JugsMugs schrieb am 29. August 2024 um 18:33:01 Uhr:
Meinst du das fällt unter Instandsetzungen im Bagatellbereich? Ist ja nicht nur ein läppischer Kratzer gewesen.
Für mich ist das alles Beschiss.
Da könnte ja jeder seine reingefahrenen Parkbeulen mit Spachtel und Lack abdecken und das als Bagatellreparatur deklarieren.
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Finde ich auch. Eigentlich soll eine Bagatellreparatur aussagen, dass das Auto keinen Unfall hatte. Trotzdem sollte eine Reparatur korrekt durchgeführt werden. Ein Felgenaustausch wäre also als Bagatellreparatur akzeptabel. Oder eine Reparatur mit dem WheelDoctor, wenn der Gebrauchtwagenkäufer anschließend vorm Kauf darauf hingewiesen wird und Dokumente vorliegen.