Reparaturkosten/Versicherung

Audi A6 C7/4G

Moin!
Ich bin reichlich irritiert und würde gerne mal hören wie hier die Leute vom Fach das einschätzen.
Ich werde das hier nicht mit Händlernamen konkretisieren- ggf kann man das ja noch nachholen.

Mir ist auf Arbeit jemand beim Verlassen des Parkplatzes mega bekloppt in die Karre gefahren. Kann ja passieren und immerhin hat er sich gemeldet.

Um etwas einzuschätzen was passiert ist habe ich ein Bild angehängt.

Ich habe mich an meinen lokalen Händler mit zwei Fotos gewendet und eine ungefähre Einschätzung der benötigten Reparaturzeit erbeten.

Die Antwort war mindestens 3 Tage. Schließlich müsse die hintere Stoßstange ersetzt, lackiert und eingebaut werden. Zudem wäre auch die Karosserie selber beschädigt und die müsse auch lackiert werden.
Am Ende müsse noch alles neu kalibriert werden- alleine das würde einen Tag dauern.

Man würde meine Kontaktdaten an den Gutachter weiterleiten und der würde dann für die gegnerische Versicherung ein Gutachten erstellen.

Nachdem ein sehr freundlicher Gutachter einige Tage später 5 Bilder meiner Stoßstange gemacht hatte bekam ich gestern Post.

- 3-5 Tage Reparaturzeit
- >4600,- € Reparaturkosten
- knapp 900,- € Gutachtenkosten

Wie schon erwähnt muss ich das nicht selber bezahlen, aber ich finde das unfassbar. Lebe ich hinterm Mond?
Auch das Gutachten finde ich in Teilen grenzwertig- gerissener Stoßfänger und geknickte Karosserieteile, die Arbeitsschritte sind einem System Audatex entnommen- eine Vielzahl der aufgeführten Posten sind für mich überhaupt nicht nachvollziehbar (wie zB. der Ausbau der Rückbank und der Dachzierleisten).
Was mich am meisten nervt ist das "Kalibrieren des Spurwechselassistenten"- muß das Ding ernsthaft kalibriert werden einen ganzen Arbeitstag lang?

Vorsprung durch Technik scheint mir da nicht erkennbar.

Über ein paar erhellende Kommentare würde ich mich freuen.

VG,

Ratzupaltuff

Parkrempler
Beste Antwort im Thema

Weil die meissten hier ihrem Anwalt was Gutes tuen wollen. Von irgendwas muss der/die/das ja auch leben 😉

Ihr wisst ja: " Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von " das sag ich meiner Mama" 😉 😉

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Bei einem Unfallschaden und wenn Du der Geschädigte bist, werden immer so um die 20% zu den normalen Preisen aufgeschlagen.
Zu Deiner Beschädigung: es ist die Designlinie betroffen, also wird der Stoßfänger ersetzt. Das STG SWA wird autoamtisch mitveranschlagt, da es genau hinter der beschädigtren Position sitzt.
Der Gutachter, welcher ja "für Dich" das bester Ergebnis herausholen soll, wird immer den maximalen Beschädigungszustand annehmen.
Sollten während der Repartur nicht alle Bauteile ersetzt werden müssen, dann entscheidet auch das die Werkstatt.
Jedoch würde ich davon absehen, mein Auto gemäß dem gegenerischen Gutschaten reparieren zu lassen - denn dann bist Du der Verlierer.

Was die Kosten bei Audi angeht kann ich mich einigen der Vorredner nur anschließen, die sind so hoch. Dafür bekommt man aber auch klasse Ergebnisse! (evtl. aber auch von der einzelnen Werkstatt abhängig). Da es die gegnerische Versicherung zahlt würde ich da auch keine Kompromisse eingehen und das bei Audi machen lassen.
Habe selbst auch auf Anraten der Audiwerkstatt einen Anwalt eingeschaltet, dieser wurde mir sogar von der Werkstatt empfohlen, und es gab final auch keine querelen mit der Versicherung. Wenn der Fall klar ist - und das ist er ja in diesem Falle offensichtlich - dann braucht man sich auch keine Sorgen machen auf Anwaltskosten sitzen zu bleiben sofern man keine Rechtsschutz hat.

Was den Wertverlust angeht, da hat man mit egal welchem Schaden pech gehabt. In meinem Dekra Gutachten wurde bei eine Schadenhöhe von ca. 8.500€ gerade mal ein Wertverlust von 300€ deklariert. Als ich dann meinen A4 verkaufen wollte und bei dem Händler wo ich den gekauft hatte habe bewerten lassen, wurde dieser auch von einem Dekra Gutachter unter die Lupe genommen. Dieser hatte allerdings einen Wert von ca. 2.000€ unter den Handelsüblichen einschätzungen errechnet (basierend auf Händlereinkkaufswerten)! Beim Verkauf habe ich mich für Privatverkauf entschieden und auch mit Sicherheit 1000-2000€ weniger erhalten als ich ohne den Crash hätte bekommen können (zumindest verglichen mit den Online-Preisen zu der Zeit). Also egal wie, sobald irgendetwas nachlackiert wurde ist mit einem heftigen Wertverlust zu rechnen...

Hallo,
ich muss noch mal nachfragen-
Ich habe jetzt mal meine Werkstatt kontaktiert die auch mein Service macht.
Die machen die Reparatur für ca 1800,-€.
Dazu muss ich sagen, dass es eine freie Werkstatt ist, diese aber unter anderem sogar an das Audi-Softwaresytem angeschlossen sind- was auch immer das aussagt...

Jedenfalls haben die mir folgendes erzählt:

Wenn ich nicht bei Audi reparieren lasse, sondern mir die Netto-Reparaturkosten auszahlen lasse, wird das in eine "Datenbank" der Versicherungen eingetragen. Sollte ich dann einen weiteren Unfall haben, dann wird von der Unfallreparatur der Betrag der ersten Reparatur abgezogen!

Das soll das Auszahlen-lassen-ohne-reparieren-zu-lassen unterbinden.
Ehrlich gesagt habe ich davon noch nie etwas gehört- abgesehen davon, dass ich das schon krass fände- wobei ich den Schaden ja reparieren lassen möchte!
Gibt es so ein Vorgehen?

@ratzupaltuff

das wäre mir absolut neu und auch nicht plausibel.

Wenn man sich den Schaden auszahlen lässt und dann aber wie auch immer reparieren lässt (egal ob in Vertrags- oder freier Werkstatt) kann eine Versicherung den Regulierungsbetrag nicht bei einem Folgeschaden pauschal in Abzug bringen.

Ein etwaiger Gutachter bei dem neuen Schaden ist verständlicherweise verpflichtet, Vorschäden bei der Schadensbewertung zu berücksichtigen. Wenn diese aber wie vorstehend durch Reparatur beseitigt wurden (ganz oder teilweise) kann er diese Vorschäden eben auch nur entsprechend teilweise oder gar nicht berücksichtigen.

Eine Regulierung auf Basis Gutachten bedeutet ja nicht zwangsläufig, dass keine Reparatur erfolgen wird. Letztendlich kann ausschließlcih der Zustand vor Schadensereignis die für eine Reguierung maßgebliche Bewertungsgrundlage sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein solcher pauschaler Abzug rechtlich Bestand haben könnte.

beste Grüße

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Es finden keinerlei Kürzungen bei evtl. künftigen Schäden statt, warum auch? Das ist Blödsinn! Es ist dein gutes Recht, einen Schaden nicht reparieren zu lassen. Für diesen Umstand wirst du durch die Höhe des Gutachtens bzw. Kostenvoranschlags entlohnt.
Deine Werkstatt bezieht sich evtl. auf Versicherungsbetrüger, die mit der Aufzeichnung entlarvt werden sollen. Dies trifft allerdings nicht auf dich zu.

Den Aufwand den du betreibst, würde ich mir nicht antun. Meine Vorgehensweise wäre (aus Erfahrung): Anwalt->eigens bestellter Gutachter->beste Fachwerkstatt die ich kenne->reparieren lassen->Wertminderung erhalten->fertig

Mal eine blöde Frage, warum schaltet ihr alle gleich den Anwalt ein?
Bei 5T€ Schaden, durch Gutachter festgestellt, wird der 🙂 den Schaden reparieren, mit der Versicherung gemäß Gutachten abrechnen und fertig.
Der vom 🙂 bestellte Gutachter ist dann auch gleich der Gutachter des Geschädigten, nicht des Versicherers. Selbst wenn es ein Gutachter der Versicherung ist, wird der 🙂 schon sagen können, ob er die Schäden für die ermittelten Kosten restlos reparieren kann, oder nicht.

Alternativ kann man auch immer seine eigene Versicherung hinzuziehen, die helfen in der Regel auch bei der Regulierung mit der gegnerischen Versicherung (soweit nötig).

Wenn die gegnerische Versicherung rumzickt und irgendwas nicht übernehmen will, DANN kann man zum Anwalt rennen. Kein Wunder, dass die Versicherungsprämien stetig steigen, wenn alle gleich wegen Bagatellschäden einen Anwalt einschalten.

Genug Beispiele, wo ein Anwalt notwendig ist, gibt es sicherlich, aber der kommt wenn es Probleme gibt, nicht als erstes.

Weil die meissten hier ihrem Anwalt was Gutes tuen wollen. Von irgendwas muss der/die/das ja auch leben 😉

Ihr wisst ja: " Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von " das sag ich meiner Mama" 😉 😉

Zitat:

@darkchylde schrieb am 18. Oktober 2020 um 15:33:27 Uhr:


Mal eine blöde Frage, warum schaltet ihr alle gleich den Anwalt ein?
Bei 5T€ Schaden, durch Gutachter festgestellt, wird der 🙂 den Schaden reparieren, mit der Versicherung gemäß Gutachten abrechnen und fertig.

Ganz einfach deshalb, weil ich mich nicht mit den Versicherungen oder dem Unfallgegner rumärgern will. Wenn ich den Schaden nicht verursacht habe, spare ich mir die Nerven.

Jeder, der schon mal einen Haftpflichtschaden zu regulieren hatte, bei welchem sich die gegnerische Versicherung quer stellte, weiß von was ich rede.

Ich bin der Meinung, dass man erst einmal ohne Anwalt versuchen sollte.
Falls einem das Gutachten der gegnerischen Versicherung zu niedrig vorkommt, oder se dumm tun mit Ersatzwagen und sonstige Ansprüche, kann man immer noch zum Anwalt gehen.
Hat bei mir bis dato immer ohne Anwalt geklappt.

Zitat:

@manni580 schrieb am 18. Oktober 2020 um 17:50:09 Uhr:


Ganz einfach deshalb, weil ich mich nicht mit den Versicherungen oder dem Unfallgegner rumärgern will. Wenn ich den Schaden nicht verursacht habe, spare ich mir die Nerven.

Bei mir hat das die Werkstatt immer komplett selbst mit der Versicherung abgewickelt. Ich hab das Auto abgegeben und dann fertig wiederbekommen, null rumärgern mit irgendjemandem.

Zitat:

Jeder, der schon mal einen Haftpflichtschaden zu regulieren hatte, bei welchem sich die gegnerische Versicherung quer stellte, weiß von was ich rede.

Genau, deshalb Anwalt anrufen, WENN die Versicherung Stess macht. Doch nicht schon vorher und einfach aus Prinzip und weil es die Versicherung eh zahlen muss. 🙂

Mir ist vor einigen Jahren in Wroclaw ein polnischer Staatsbürger ins Auto gefahren. Das größte Problem waren die unfähigen Notrufzentralenmitarbeiter. Wer dort verletzt auf der Straße liegt und kein Polnisch kann, ist praktisch schon tot. Zum Glück war bei uns niemand verletzt und nach mehreren Versuchen haben es diese inkompetenten Wesen geschafft, zuzuhören und einen Streifenwagen zu schicken. Ich braucht die wegen dem Unfallbericht als Beweis gegenüber der Versicherung.
Alles danach war supereinfach:
- nach dem Urlaub den nächsten Sachverständigen selbst besucht und Gutachten bekommen,
- Halterangaben an Europäische Versicherungs-"Blabla" gegeben und von denen dann den deutschen Regulierer-Partner bekommen
- Schaden dort gemeldet
- und: - ohne Anwalt! - war alles i.O: Schaden wurde reguliert wie im Gutachten angegeben.

Ich hatte das gleiche.
Auf dem parkplatz hat mich mein nachbar (taxifahrer) gerammt.

Schaden 8231,-€

Audi

Zitat:

@darkchylde

Bei mir hat das die Werkstatt immer komplett selbst mit der Versicherung abgewickelt. Ich hab das Auto abgegeben und dann fertig wiederbekommen, null rumärgern mit irgendjemandem.

Zitat:

Genau das hatte ich doch auch schon ganz am Anfang geschrieben. Einfach bei Audi eine sogenannte "Schadensabtrittserklärung" unterschreiben, den Wagen dort lassen und nach Reparatur wieder abholen. Ich weiß nicht warum Ihr immer alles so kompliziert machen müsst. Immer dieses Lauferei zu den Rechtsanwälten.

Gruß
Marco

@hujihu war der angesoffen? fürjmd der hauptberuflich auto fährt ist das echt peinlich...

zu meinem einwurf oben- es gibt in der Tat eine Datenbank HIS der Versicherer in der Schäden und ob sie ordnungsgemäß repariert wurden erfasst werden.

Zitat:

@ratzupaltuff schrieb am 20. Oktober 2020 um 22:45:55 Uhr:


@hujihu war der angesoffen? fürjmd der hauptberuflich auto fährt ist das echt peinlich...

Na Du bist mir ja Einer ......

Peinlich : Wenn man auf dem Dorf wohnt wie Du evtl.. ......... aber in der großen Stadt.....

Da muß man(n) nicht angesoffen sein ! ........

Stress, Zeitnot, einmal nicht / oder zu früh/spät in den Spiegel (bei Zurückfahren) gesehen .........

...noch abgelenkt vom Kassieren,(richtig rausgegeben oder nicht), Kinder, Radfahrer, Dunkel, Regen, Heckscheibe oder Spiegel beschlagen, ect. ....so etwas kann wirklich mal ganz schnell passieren.

Die Taxifahrer haben es u.U. nicht einfach ....... (Gruß vom Ex-Taxi-Fahrer aus B)

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