Reparatur zu teuer, jetzt Rechtsanwalt eingeschaltet. Was tun?

Hi ihr,
ich weiß jetzt nicht ob ich hier mit meinem Problem im richtigen Bereich bin.
Wenn nicht, bitte ich darum es in den richtigen Bereich zu verschieben.
Oder vielleicht habt ihr ja auch eine Seite wo mir besser geholfen werden kann

Nun zu meinem Fall:

Genauer genommen geht es um meine Schwester...
Sie ist am 21.10.2010 mit ihrem Audi A3 liegen geblieben. Freunde von ihr riefen dann einen "Bekannten" mit Werksatt der sie abschleppte und das Auto auch gleich reparieren wollte.
Wir/meine Schwester gab explizit in Auftrag das Auto nur wieder soweit zu reparieren dass es wieder fahrbereit ist. Alles andere was dann noch gewesen wäre hätten wir dann in unserer richtigen Werksatt machen lassen.

Eine richtige Rechnung haben wir von ihm nie bekommen. Er forderte dann inkl. MwSt 311,66€ von uns.
Was wir bis dahin aber auch nicht nachvollziehen konnten weil wir eben keinen Nachweis ne Rechnung o.ä. bekommen hatten
Haben diesen Betrag dann in unserer Werksatt prüfen lassen. Diese erklärte uns dass er nicht mehr als 137,14€ dafür hätte verlangen dürfen.
Haben gesagt dass wir diesen Betrag nicht dafür bezahlen werden. Ab dann kam es zu Streitereien.
Ein halbes Jahr später schrieb ER uns dann eine 3.Mahnung (eine erste und zweite Mahnung haben wir nie erhalten)
Zudem ist auf dieser von ihm verfassten Mahnung auch das falsche Datum als Rechnungsdatum angegeben.
Ich schrieb ihm dann eine Antwort auf seine Mahnung dass wir immernoch nicht bereit sind den Betrag zu bezahlen zumal er dann auch noch Rufmord meiner Schwester und Familie gegenüber betrieben hat.

Nun ein Jahr später erreicht uns ein Schreiben von einer offiziellen Anwaltskanzlei in der wir aufgefordert werden den Betrag zu bezahlen. In diesem Schreiben sind die Kosten für die Reparatur aber wieder andere als diese die zum Beispiel auf seiner 3.Mahnung stehen. Dazu kommen dann noch Mahnkosten von zehn Euro, Zinsen, Und Gebühren für den Rechtsanwalt wo wir dann bei einem Endbetrag von 464,94€ sind

Nun weiß ich nicht wie man sich bei sowas weiterverhalten soll...Die ganze Sache stinkt ja schon irgendwie bis zum Himmel
Aber ein Rechtschutz wurde erst irgendwann nach dieser Reparatur gemacht.

Was soll man da jetzt tun? Einfach bezahlen oder sich weiter stur stellen

Ich danke euch schon mal für euere Antworten und für euere Hilfe

Beste Antwort im Thema

@Grandhouse

du sag mal schämt ihr euch nicht wenigstens ein bisschen ?

Was soll denn das ganze Gelabere hier von wegen "uns geht es ums Prinzip, das ist alles Dubios, blablabla..."

Ihr habt gedacht, dass Ihr euch um das bezahlen der Rechnung drücken könnt.

Sonst hättest Ihr wenigsten etwas bezahlt. Aber nein, da werden "Ausflüchte" und "Gründe" gesucht bis zum Abwinken.

Hat aber nun mal nicht funktioniert und nun geht euch der Stift und hier werden Tipps erbeten, wie man den Kopf aus der Schlinge ziehen kann.

Funktioniert aber auch nicht.

Also: Hört auf zu heulen und bezahlt eurere Zeche !! 

Echt nicht zu fassen was es für Leute gibt.............😠 

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@Grandhouse

dieser jenige eine ist hinreichend bekannt bei unserem Gericht. Drum verwette ich hier nicht meinen Hintern das Deine Schwester die Klage verlieren wird. Aber die Ansage von Torian ist bis jetzt die einzigst sinnvolle von diesen ganzen Gesabbel. Probiere es mit dem Teilbetrag wie er gesagt hat. Wenn nicht, dann ganz klar Anwalt. Und die 100 Euro wäre es mir im Fall des Falles wert. Hab garnicht gewusst das hier alle Anwälte sind und Golf fahren. 😁

Und es sei erwähnt, dass ich für mich selbst spreche und nicht irgendjemanden nach dem Mund. Ich bin auch nicht der Schwesters Freund. 😠

Zitat:

Original geschrieben von Grandhouse


Ihr wollt mir doch hier nicht ernsthaft erzählen dass ihr 370€ an jemanden bezahlt der die Not einer Frau ausnutzt wenn jede andere Werkstatt sagt der Preis ist viel zu hoch.

Dubios kommen mir in diesem Fall nur deine Schwester, Du, Dein Vater und eure freie Werkstatt vor.

Zu Beginn schriebst Du, Eure freie Werkstatt hätte für 137€ die gleiche Dienstleistung erbracht.
In den 137€ waren die Kosten für das Abschleppen nicht enthalten.

Welchen Aussagen kann man hier also trauen?

Rechne einfach die 50 Euro drauf und dann is gut.............

Zitat:

Original geschrieben von Golf 1 Gabrio


Rechne einfach die 50 Euro drauf und dann is gut.............

Ach was....

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sorry aber geht ihr auch in ein restaurant und sagt "mach mich satt" und beklagt euch dann das ein kilo kaviar aus der dose von penny für 500€ vertickt wird? bzw woher willst du den wissen das es minderwertige teile sind/waren?

man lässt sich VORHER einen kostenvoranschlag machen. der ist BINDEND bis zu einem gewissen masse. wen man sowas bis heute nicht weiss dann sollte man sich mal gedanken machen wie man sich im leben den sonst so durchschlägt...

du hast eine dienstleistung in auftrag gegeben und musst dafür auch die zeche zahlen. ich tippe mal das hier ne bremsleitung gerissen ist. wie sollte man das den deiner meinung reparieren? n pflaster drüber? panzertape und kabelbinder?

rechnung bezahlen und gut. das wird dir auch dein anwalt raten wen er halbwegs was in der birne hat.

Zitat:

Original geschrieben von Torian


@Grandhouse:

Anwalts- und Mahngebühren würde ich nicht bezahlen, da ihr niemals ordnungsgemäß in Verzug gesetzt worden seid.

Der Schuldner setzt sich selbst in Verzug.

Das Schreiben von Mahnungen ist schon lange nicht mehr erforderlich.

Das ist bereits seit 2000 per Gesetz geregelt.

Kannst Dich mal schlau machen und nach "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" googlen.

Ich hoffe, nein ich wünsche dem TS, dass die ganze Geschichte vor Gericht ausgetragen wird.
Dem armen Werkstattmenschen wünsche ich mehr Fingerspitzengefühl bei der Auswahl seiner Kundschaft.
Ncht jeder der "gut riecht" und schicke Klamotten trägt ist auch ein Ehrenmann.

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat-Driver



Zitat:

Original geschrieben von Torian


@Grandhouse:

Anwalts- und Mahngebühren würde ich nicht bezahlen, da ihr niemals ordnungsgemäß in Verzug gesetzt worden seid.

Der Schuldner setzt sich selbst in Verzug.
Das Schreiben von Mahnungen ist schon lange nicht mehr erforderlich.
Das ist bereits seit 2000 per Gesetz geregelt.
Kannst Dich mal schlau machen und nach "Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen" googlen.

Nö!

Wenn ein Unternehmer eine Rechnung an einen Verbraucher ausstellt und ein Zahlungstermin nennt, ist der Schuldner noch nicht in Verzug.  Dies trifft nur zu, wenn der Schuldner auch ein Unternehmer ist.

Nur wenn in der Rechnung an den Verbraucher darauf hingewiesen wird, dass bei Nichtzahlung bis zum genannten Termin Verzug eintritt, tritt Verzug ein. Anderenfalls bedarf es einer Mahnung. Nachzulesen in § 286 BGB.

Erst wenn der Verbraucher in Verzug ist, können Mahnkosten geltend gemacht werden.

Vorliegend kommt es darauf an, ob der TE bereits in Verzug ist.
Wenn die Rechnung vom 28.4.11 tatsächlich die erste Rechnung ist,  wurde  TE noch nicht in Verzug gesetzt und muss nur die Rechnung bezahlen. 

Das Mahngericht prüft keine Forderungen. Es leitet die Post der beiden Parteien nur weiter und gibt das Verfahren ggfs. an ein Gericht zur Klärung weiter.

O

Zitat: Achja, weil gerade öfter das Wort Schwarzarbeit gefallen ist...
Von uns wurde nie die Frage nach "ohne Rechnung" gestellt... Von ihm kam das "Angebot" er würde es lieber ohne Rechnung laufen lassen... Was für ihn nochmal zur Belastung hinzukommt! zusätzlich zum Rufmord!

Solche Aussagen können schnell als "unter Druck setzen" und "Nötigung" etc. verstanden werden. Davon solltet Ihr die Finger lassen.
Auch wenn es so klingt, ich bin nicht gegen Dich (TE) wir schreiben Dir hier ja alle, um Dir zu helfen.
Die Antworten fallen eben großteils nicht so aus, wie erhofft, aber was hast Du erwartet.
Ihr habt eine Leistung erhalten, diese war erwünscht im im getätigten Rahmen auf jeden Fall überwiegend notwendig. Dann über ein Jahr lang auch nach Mahnung (auch wenn Ihr erst die 3. erhalten haben wollt) nichts machen und auf Post vom Anwalt warten ist nunmal nicht der richtige Weg.
Der Typ mag ja schmierig und stinkend und Stadtbekannt sein. Im konkreten Fall wird sich ein Richter dafür womöglich nicht sehr interessieren. Im allerbesten Fall wird es ein Kompromisurteil und da steht Ihr am Ende nach Kosten für Anwalt und Richter sicher schlechter da, als wenn Ihr die "überhöhte" Rechnung gezahlt hättet. Von der vertanen Zeit mal ganz abgesehen.

Mich interessiert wie es ausgeht und was das Ende der Geschichte ist. Ich lerne gerne dazu und vor Gericht ist nichts unmöglich.

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64


Für welche Arbeiten war denn der Auftrag genau gegeben worden?

So muss mich hier nochmal korrigieren. Meine Schwester hat mir gerade gesagt (die war gestern nicht zuhause) das nur der Auftrag für die Bremsflüssigkeit und Bremsleitungen gegeben wurde.

Es war also nur die Bremsflüssigkeit leer und die Bremsleitungen hinten waren undicht

Und genau nur für diese zwei Sachen wurde der Auftrag erteilt

Zudem wurde auch noch ein Preis fürs abschleppen für 20€ gleich noch vor Ort an der "Liegebleibestelle" ausgemacht.

Wollt ich jetzt nur nochmal klarstellen weil ichs gestern anscheinend nicht genau wusste

Wie bitte soll denn das Bremssystem entlüftet werden ohne die Nippel zu öffnen? Das geht nicht. Ohne dieses öffnen war das Auto nicht mehr in einen Verkehrssicheren Zustand zu bringen und der Meister wäre sogar in der Haftung gewesen.

Ob der Preis jetzt zu hoch erscheint ist erst mal egal, ihr hättet vorher etwas dagegen unternehmen müssen. Jetzt wird es immer schwieriger und teurer für euch. Zahlt das Ding, zieht eure Lehre daraus und fertig.

Ich vergleiche das jetzt mal mit einem Wechseln von einem Türschloss. Geplant und von einem Hausmeister durchgeführt kostet das einen 20ziger, der Preis dürfte sich am Silvester Abend locker um 1000% steigern. Versuch da dann anschließend mal zu dagegen zu klagen. Im übrigen bauen diese Notdienste erst mal das neue Schloss ein wenn du bereits gezahlt hast 😉

Abschließend: Mich würde es sehr wundern wenn das ab jetzt für euch weniger kosten würde. Ihr werft gerade gutes Geld dem schlechten hinterher. Eure Fehler sind schon gemacht und nicht mehr auszubügeln.

Grüße
Steini

Zitat:

Original geschrieben von Torian


@Grandhouse:

Anwalts- und Mahngebühren würde ich nicht bezahlen, da ihr niemals ordnungsgemäß in Verzug gesetzt worden seid.

Vor ein paar Jahren war das richtig, aber mit der Schuldrechtsreform hat sich das geändert. Man muss nicht mehr in Verzug setzen, weil man automatisch in Verzug kommt!

Der Rechnungsbetrag und die Kosten für den Anwalt sind halt fällig.

Und so nebenbei, wenn man sich nicht mal so eine kleine Reparatur leisten kann, sollte man auch kein Auto fahren.

Zitat:

Original geschrieben von Grandhouse



Zitat:

Original geschrieben von Torian


@Grandhouse:

Die Sache ist dumm gelaufen, spätestens seit euer feiner Werkstattmensch beim Anwalt war, wird es nämlich auch für ihn richtig teuer. Ihr hättet das vorher wie Erwachsene klären sollen.

Hier mein Tipp für euch: Sagt/schreibt ihm, dass der Preis zu hoch ist, ihr aber bereit seid, seine Arbeit zu bezahlen, vll nicht die vollen 3 Zeiteinheiten, sondern die Hälfte davon. Bietet ihm an, das bis nächste Woche zu überweisen, macht eben eine runde Summe draus. 250€ inkl. des Abschleppens.

Danach wird es sich für ihn kaum noch lohnen, euch zu verklagen, und ihr habt eben für eine miese Werkstatt einen Abzockerpreis gezahlt. Das war aber auch euer Pech. Wer solche Leute beauftragt, kriegt die Rechnung dafür.

Anwalts- und Mahngebühren würde ich nicht bezahlen, da ihr niemals ordnungsgemäß in Verzug gesetzt worden seid.

Mal sehen, ob er das akzeptiert. Wenn er klagt, würde ich an eurer Stelle dennoch zahlen. Denn dann wirds richtig teuer, und ihr werden größtenteils verlieren. Grund: Ihr habt einen Auftrag erteilt. Für alles andere (Gutachten über Angemessenheit der Arbeitszeit usw.) ist der Streitwert zu niedrig. Ein Sachverständiger zu dem Thema kostet euch 1.000€. Die würden bei euch hängen bleiben.

Viel Erfolg mit der obigen Vergleichslösung. Umsonst kommt ihr hier jedenfalls nicht mehr raus. Nächstes Mal zu ner seriösen Werkstatt.

Endlich mal jemand der hier auch vernünftig zurückschreiben kann! 🙂
Aber das ganze Spiel ihm zu sagen dass der Preis dafür zu hoch ist war alles sschon am Anfang gelaufen als er au einmal vor unserer Tür stand mit seinem Zettel.

Da muss ich auch gleich noch dazwischen werfen (weil hier jeder auf "Auftrag erteilt haben" herumpocht. Es wurde KEIN    Auftrag für irgendwelche Etlüftungssnippel etc erteilt.)

Wir wissen jetzt auch aus JuraKreisen dass es wahrscheinlich ist dass er sich diesen Brief von Anwalt einfach nur so hat aufsetzen lassen. Denn der normale Weg führt übers Gericht und die erteilen dann einen Mahnbescheid... Da aber die vorherige Mahungen nicht richtig abgelaufen ist (erste, zweite und dritte) wird auch kein Gericht irgendwas schreiben

Irrtum junger Freund,

es gibt mehrere Variationen. Die mit Mahnbescheid, oder die mit Mahnung durch Anwalt und Klage.

Und er hätte nicht mal mahnen müssen.

Ich gehe mal davon aus, die Schwester hat keine Zeugen für ihre Aussagen?? Wie will sie dann "beweisen" was sie in Auftrag gegeben hat?
Zudem, wenn die Reparatur "schwarz", also BAR und OHNE Rechnung durchgeführt werden sollte, ist auch die Auftraggeberin mit "dran". Der ZOLL - denn DER ist für sowas zuständig - sieht sowas gar nicht gerne.
Da VORAB kein schriftlicher sondern nur mündlicher Auftrag erteilt wurde, keine Kostenobergrenze (vermute ich mal) vereinbart wurde, kann ich mich als Kunde auch hinterher nicht beschweren, dass die Werksatt xyz das ganze günstiger gemacht hätte!

Alles in allem - es ist bereits alles mehrfach geschrieben worden und steini hat es noch mal auf den Punkt gebracht - würde ICH das ganze als Lehrgeld abhaken, zahlen und in Zukunft VORHER nachdenken!
Ansonsten kann das ganze ein Fass ohne Boden werden: Keine Rechtsschutzversicherung die einspringt, Anwalt wird insgesamt zu teuer auch wenn die Forderung noch relativ gering ist. Gerichtskosten könnten schnell das 3fache einbringen, wenn nicht gar mehr, da man als Beklagter und wahrscheinlicher Verlierer u.U. alle Kosten tragen darf.

Alles andere bringt absolut nichts mehr, weil es eben nun mal dumm gelaufen ist, im wahrsten Sinne des Wortes!

Was lernen wir für die Zukunft? Wird abgeschleppt VORHER klären WOHIN und was es kostet! Reparaturaufträge GRUNDSÄTZLICH nur schriftlich erteilen! IM Reparaturauftrag festhalten, dass nur die vereinbarten Reparaturen ausgeführt werden dürfen! Sollten neue Mängel während der Reparatur auftauchen, erst beim Auftraggeber nachfragen und sich das OK holen auch diese beheben zu dürfen. Wenn kein OK MUSS das hinterher auf der Rechnung stehen, zum Schutz der Werkstatt und Info für den Auftraggeber!
IMMER auf eine schriftliche Rechnung, in der ALLE Arbeiten und alle verbrauchten Materialen aufgeführt sind, BESTEHEN! Wegen möglicher späterer Garantie/Gewährleistungs/Reklamationsansprüchen!

Zitat:

Original geschrieben von Grandhouse



So muss mich hier nochmal korrigieren. Meine Schwester hat mir gerade gesagt (die war gestern nicht zuhause) das nur der Auftrag für die Bremsflüssigkeit und Bremsleitungen gegeben wurde.
Es war also nur die Bremsflüssigkeit leer und die Bremsleitungen hinten waren undicht
Und genau nur für diese zwei Sachen wurde der Auftrag erteilt
Zudem wurde auch noch ein Preis fürs abschleppen für 20€ gleich noch vor Ort an der "Liegebleibestelle" ausgemacht.

Wollt ich jetzt nur nochmal klarstellen weil ichs gestern anscheinend nicht genau wusste

Super ! Dann hat es sich ja zum Glück doch noch aufgeklärt. Dann sollte es ja jetzt kein Problem mehr sein endlich die Rechnung zu zahlen, siehst ja selber das es so bestellt wurde. Das sie vorher keinen Preis ausgemacht hat ist ärgerlich aber nun nicht mehr zu ändern.

Das 20Euro für das Abschleppen ausgemacht wurde aber nun 55 verlangt werden ist ärgerlich und wäre vor 1,5 Jahren nicht i.O. aber ob ich mich jetzt, nach 1,5 Jahren, noch trauen würde das anzumeckern....

Ist denn nun noch irgendein Problem? Auftrag gegeben, Auftrag ausgeführt.? Sollte doch jetzt alles klar sein, oder????

Zu streiten wäre ja wenn dann nur noch über die 20€+Steuer =~ 24€ zu 55€, oder?

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Vor ein paar Jahren war das richtig, aber mit der Schuldrechtsreform hat sich das geändert. Man muss nicht mehr in Verzug setzen, weil man automatisch in Verzug kommt!

Nö!

Für Verbraucher ist das nicht zutreffend. s. §286 BGB

Verzug nur dann, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist

(z.B. : 1. d. Monats oder 13. KW, ).

Hier wurde ein Datum genannt, was eine nicht nach dem Kalender bestimmte Zeit ist; also muss Te in Verzug gesetzt werden.

O.

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