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Reparatur eines Steinschlags im Sichtfeld erlöscht die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Vers.?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 21. Januar 2011 um 11:47

Hallo,

ich war gerade bei "Autoglas" und wollte meinen Steinschlag reparieren lassen.

Der Typ meinte nur: Die muss Neu!

Seine Begründung: Der Steinschlag liegt im Sichtfeld und darf nicht Repariert werden!

Soweit, OK.

Dann sagte er noch wenn der Steinschlag doch repariert werden würde, dann erlösche die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Versicherungsschutz!

Wo steht das???

Wollte den Steinschlag selber Reparieren da dieser echt sehr klein ist(ca. 3-4mm) und ich nicht eine neue Scheibe will.

Wer kann mir sagen wo das im Gesetz steht???

Danke

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Frankman_koeln

dieses gesetz ist völlig behämmert und sinnfrei.

Jedes Gesetz und jede Verordnung hat einen Sinn.

 

Jeder Dieb wird sagen, dass die Gesetze zum Thema Diebstahl sinnfrei sind. Und jeder Gastronom, dessen Küche nicht der geforderten Sauberkeit entspricht, wird sagen, dass die Verordungen sinnfrei seien.

Aber es wird immer Menschen geben, welche wieder besserem Wissen sich halt nicht an Gesetze und Verordnungen halten und halten wollen.

Und meistens sind es genau diejenigen, welche sich selbst nicht an Gesetze und Verordungen halten, die dann am lautesten über andere meckern und herziehen, wenn diese sich dann an etwas nicht gehalten haben, wenn es zu Ungunsten des Ersteren ausfällt.

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Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Vielleicht aus dem gleichen Grund, aus dem er sich auch bemüßigt fühlt den Krümmungswinkel von Gewürzgurken zu bestimmen?

Wo denn und wirklich in der Art, wie Du es hier in Verbindung bringst?

Dass die schon immer geltenden deutschen Einteilungen der Handelsklassen irgendwann mal EU-weit Gültigkeit erhalten haben, ist doch kaum das, was Du hier vermitteln möchtest.

Etwas, was alle benutzen und noch deutlich verschärft haben wollen, weil man daran zB. aktuell unterscheiden kann, was an Eiern und anderen Lebensmitteln eher weniger betroffen ist, wird als "sinnlos" erklärt?

 

Zitat:

Nirgendwo kann man nachlesen, daß ein reparierter Steinschlag zum Erlöschen der BE führt, weil das nirgendwo steht.

Es gibt da was schriftlich, sogar unmissverständlich im §19 StVZO.

Aus der pauschalen Gefährdungserwartung einer unzulässigen Veränderung eines typgeprüften Bauteils tritt immer §19.2.2 in den Vordergrund.

Die Beweislast, dass im konkreten Einzelfall keine Gefährdung vor liegt und die BE nicht betroffen ist, liegt beim Fahrzeughalter und dem wird das nicht so ganz einfach möglich sein.

 

Zitat:

Darüber hinaus hat das auch keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz, selbst wenn die BE erloschen wäre. Denn einen Zusammenhang zwischen BE und Versicherungsschutz gibt es nicht.

Das ist zutreffend.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

 

Jedes Gesetz und jede Verordnung hat einen Sinn.

Also diese Aussage halte ich mal für Groben Käse. Mir fällt da grad als wunderbares Beispiel die VVVO, sowie Ihr EU-Pendant dessen Name mir grad entfallen ist ein. Diese besagt, das ich keine Tiere mehr als 50Km ohne besonderen Befähigungsnachweise transpoertieren darf, und stellt bei Transporten zwischen 50Km und 8h Anforderungen an das Transportfahrzeug, für die Beförderung von Rindern, Schweinen und Schafen. Für die Beförderung von über 8h ist ein Landwirtschaftsstudium erforderlich, oder eine Mehrtägige Fahrerschulung, ebenso steigen die Anforderungen an das Transportfahrzeug ( GPS Überwachung, Automatische Tränken, Zug freie Lüftung mit Xm³ Durchsatz pro GVE usw usw usw) So und nun kommt die Krönung: Tranpsortiere ich Pferde, kann ich damit quer durch Europa fahren, ohne irgendwelche Kenntnisse oder Ausrüstungen. Begründung der EU: Pferde sind ja Wertvolle Tiere, da werden die Besitzer schon drauf achten was sie tun... jaaaa... Da die Geschichte aber Equiden komplett aussen vor lässt, sind Schlachtpferdetransport auch keinen Auflagen unterlegen.

Wenn ich aber ein Zuchttier aus Schottland importieren will, brauche ich einen GPS Überwachten Anhänger, mit Automatischer Lüftung sowie Tränke und einer Überwachung der Zugänge zu meinem Hänger, ebenso eine Temperaturüberwachung und Luftfeuchtemessung? Muss meine Reiseroute beim UK sowie beim Deutschen Veterinär anmelden darf die maximale durchgehende Transportzeit von 8h nicht Überschreiten usw.... weil man Pauschal davon ausgeht, das Tier bei mir auf dem Anhänger sei Schlachtvieh und ich wolle Kostensparen und das Tier nicht versorgen - aber das Pferd kann ich in Gibraltar auf den Trailer schieben, ohne Ahnung und bis zum Skagerak hochdüsen, ohne Befähigung ohne alles... Diese Verordnung macht ja mal Sinn.

BTW: Der Umbau des Anhängers hat einen 5 Stelligen Betrag gekostet, bekommt man nie wieder rein, aber naja.

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

... - aber das Pferd kann ich in Gibraltar auf den Trailer schieben, ohne Ahnung und bis zum Skagerak hochdüsen, ohne Befähigung ohne alles... Diese Verordnung macht ja mal Sinn.

Was macht da jetzt Sinn und was nicht?

Sind die vorhandenen Vorgaben für den Transport von Rindern/ Schweinen unsinnig oder sind die fehlenden Verordnungen für den Pferdetransport "unsinnig"?

Da es auch Länder ohne Anschnallpflicht gibt, wird dadurch unsere Anschnallpflicht sinnlos?

Die Ausnahme der Equiden komplett, weil die sind ja Zuchttieren inkls der Schlachttiere, die wirklich unter miesen bedingungen transportiert werden... aber ein einzelnes Zuchttier einer anderen Rasse, muss auf dem Trailer die gleichen Bedingungen haben, wie ein Massentiertransport an Schlachttieren. Wenn ich 7t€ für ein Tier ausgebe, dann werde ich nen Teufel tun und das auf dem Transport verrecken zu lassen.

Entweder Tierschutz oder kein Tierschutz, aber Tierschutz und Pferdelobby wird ausgenommen, damit die das einfacher haben... hm.... das macht keinen Sinn. Wenn Transport für bis zu 8 Tiere (oder 12, was auch auch imemr Grad auf die "Zucht/Turnier-Pferde LKW geht, mit ner simplen größenabnahme des Trapsortfahrzeuges einheergehen würde, okay. Seh ich ein, dann können "ein paar" so transportiert werden, aber dann auch von jeder Rassen, egal ob Schaf, Ziege, Rind oder Schwein. - aber warum muss ich nen Journeyplan entwerfen, den von Zwei Amtstierärtzen, bzw dem Bezirkstierarzt absegnen lassen und mir werden 13h Fährfahrt nicht mehr als Pause der Transportzeit angerechnet, aber ein Pferdetransport darf das wieder, bzw einen endlos langen Transport ohne Pause hinlegen... wo ist da der Sinn?

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Die Ausnahme der Equiden komplett,

.... das macht keinen Sinn.

Damit sind dann aber fehlende Vorschriften sinnlos und die vorhandenen Vorschriften sinnhaft.

Ein Beispiel für die Sinnlosigkeit von vorhandenen Vorschriften wäre aber andersrum.

Nein, das macht die gesamte Vorschrift in ihrer bestehenden Form in meinen Augen sinnlos. So wie es sie nun gibt, schützt sie an einigen Stellen, an anderen Stellen, wo sie nicht einmal schützen müsste, stellt sie zu hohe Anforderungen. Es gibt für das Ding nur Schlachtvieh und Pferde. Das ist Sinnlos. Deer Ausdruck Zuchttier, welches in einem Buch eines Rinder/Schweine/Schaf- Kurzum Tierzuchtverbandes als Zuchttier ausgewiesen ist, und einzelnt, oder zu zweit trasportiert wird, darum kümmert sich der Tierhalter, genauso wie der Pferdehalter, da es für jeden Tierhalter bei solchen Tieren um höhere Beträge als beim Schlachtvieh geht. Würde sich die Verordnung auf Massentiertransport mit Tiermenge größer X und Liegefläche Pro tier unter X m² sein ( natürlich den vorgeschriebenen Mindestplatz nicht unterschreitend) dann, okay. aber so, wie sie jetzt ist, hat sie unseren Tieren nicht gebracht sondern uns nur Kosten eingebracht.

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Nein, das macht die gesamte Vorschrift in ihrer bestehenden Form in meinen Augen sinnlos. So wie es sie nun gibt, schützt sie an einigen Stellen, an anderen Stellen, wo sie nicht einmal schützen müsste, stellt sie zu hohe Anforderungen.

...

aber so, wie sie jetzt ist, hat sie unseren Tieren nicht gebracht sondern uns nur Kosten eingebracht.

Eine doch eher individuelle Angelegenheit, aufgrund einer eher unüblichen Nutzung.

Wie viele Transporte sind denn davon betroffen, in Relation zur Gesamtheit aller üblicherweise Transporte?

 

Bei Regulierungen mit Ausnahmen oder Einschränkungen gibt es immer Varianten, die nicht so richtig passen. Die Konsequenz wäre, auf eine Vorschrift komplett zu verzichten oder keine Ausnahmen zu ermöglichen.

Eine Extremlösung wäre doch, egal in welcher Richtung, immer daneben und würde viel mehr dann "Benachteiligte" betreffen.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Zitat:

Darüber hinaus hat das auch keinen Einfluß auf den Versicherungsschutz, selbst wenn die BE erloschen wäre. Denn einen Zusammenhang zwischen BE und Versicherungsschutz gibt es nicht.

Das ist zutreffend.

Naja, ich denke die werden sich im zweifel ihren Teil schon zurückholen:

 

siehe BDV (www.bundderversicherten.de/):

" Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur berechtigte Schadenersatzforderungen. Sie wehrt auch unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab. Nur eingeschränkt leistet der Versicherer bei:

 

· Fahrerflucht

· fehlender Betriebserlaubnis

· unzureichender Fahrsicherheit

· Alkohol- oder Drogeneinfluss

· Fahren ohne Führerschein

 

Der Versicherer zahlt an Geschädigte, nimmt aber den Unfallverursacher bis 5.000 Euro je Verstoß in Regress. Keinen Versicherungsschutz gibt es bei Vorsatz oder Rennveranstaltungen. "

 

Gruß

Tess

 

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Nein, das macht die gesamte Vorschrift in ihrer bestehenden Form in meinen Augen sinnlos. So wie es sie nun gibt, schützt sie an einigen Stellen, an anderen Stellen, wo sie nicht einmal schützen müsste, stellt sie zu hohe Anforderungen.

...

aber so, wie sie jetzt ist, hat sie unseren Tieren nicht gebracht sondern uns nur Kosten eingebracht.

Eine doch eher individuelle Angelegenheit, aufgrund einer eher unüblichen Nutzung.

Wie viele Transporte sind denn davon betroffen, in Relation zur Gesamtheit aller üblicherweise Transporte?

 

Bei Regulierungen mit Ausnahmen oder Einschränkungen gibt es immer Varianten, die nicht so richtig passen. Die Konsequenz wäre, auf eine Vorschrift komplett zu verzichten oder keine Ausnahmen zu ermöglichen.

Eine Extremlösung wäre doch, egal in welcher Richtung, immer daneben und würde viel mehr dann "Benachteiligte" betreffen.

Du scheinst den Teil mit dem Unterscheid zwischen Schlacht und Zuchttieren nicht verstanden zu haben. Schlachtiere: Alle Schütze, nicht Pferde Ausnehmen. Zuchttieren sind derren Besitzern an sich schon genug wert, als das ein zusätzlicher Gestzlicher Schutz sinnfrei ist.

Zitat:

Original geschrieben von Tessala

Naja, ich denke die werden sich im zweifel ihren Teil schon zurückholen:

siehe BDV (www.bundderversicherten.de/):

Willst Du jetzt als Nachweis alle Seiten im Web aufzeigen, auf denen das falsch dargestellt wird?

Um eine Regressmöglichkeit zu haben, muss immer ein Unfall-ursächlicher Zusammenhang bestehen. Eine direkte Verbindung zwischen diesen beiden Dingen, also wie eine erloschene BE (und nicht das Bauteil) zu einem Unfall führt, das stell mal bitte dar.

Das Erlöschen der BE und eine Regressmöglichkeit der Versicherung sind zwei völlig unabhängig zu bewertende Dinge, die keinen unmittelbaren Zusammenhang haben.

Dass ein verändertes Bauteil einen Unfall auslösen kann und dass dieses veränderte Bauteil zusätzlich auch die BE des Fahrzeugs erlöschen lässt, mag ja sein, aber der Auslöser für den Unfall und damit eventuell eine Regressmöglichkeit, ist das Bauteil und nicht das Erlöschen der BE.

 

Vielleicht zur besseren Verdeutlichung, weil drastischere Beispiele immer leichter verständlich sind:

Ein unerlaubter Waffenbesitz ist kein Mord.

Man kann unerlaubt eine Waffe besitzen ohne Mörder zu sein, man kann mit einer erlaubten Waffe ein Mörder sein. Eine direkte Verbindung zwischen unerlaubten Waffenbesitz und einem Mord besteht nicht. Zwei voneinander völlig unabhängige Dinge.

 

Zitat:

· Fahrerflucht

· fehlender Betriebserlaubnis

· unzureichender Fahrsicherheit

· Alkohol- oder Drogeneinfluss

· Fahren ohne Führerschein

Allein schon diese Aufstellung sollte doch schon das eigenständige Denken auslösen:

Eine geringe Ordnungswidrigkeit, die mit 25 Euro Verwarnungsgeld schon erkennbar vom Gesetzgeber als nun alles andere als sonderlich problematisch eingestuft wird, wird mit mit erheblichen Verkehrsstraftaten gleichgestellt.

Das fällt doch schon rein optisch auf, dass da was nicht stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

 

Das fällt doch schon rein optisch auf, dass da was nicht stimmt.

...bei uns hier in D stimmt schon lange einiges nicht mehr...

Das nächste Gesetz was vllt mal einige zum Denken anregen sollte:

----------------------------------------------------

2006 war bekannt geworden, dass in Düsseldorf der mutmaßliche Mörder einer dreifachen Mutter frei herumlaufen darf, weil er bereits einmal angeklagt und freigesprochen worden war.

 

Die Frau erstickte qualvoll an ihrem Arbeitsplatz. Der Mann, der in der Mittagspause die Videothek in Düsseldorf überfiel, fesselte die Angestellte, stülpte ihr eine Plastiktüte über den Kopf und verschloss diese mit Klebeband so fest am Hals, dass die 28-Jährige wenig später starb. Ihr Mörder flüchtete mit 650 D-Mark aus der Tageskasse.

Das war im Dezember 1993. Werner P., der kurz darauf als der mutmaßliche „Videothekenmörder” gefasst wurde, sprach das Gericht 1994 aus Mangel an Beweisen frei. Erst als viele Jahre später die DNA-Analyse möglich wurde, überführten die Ermittler ihn nach ihrer Überzeugung „zweifelsfrei” als den Mann, der die dreifache Mutter getötet hat. Spuren am Klebeband des Mörders identifizierten Experten als Hautpartikel von Werner P.

Mord verjährt zwar nicht, doch wer einmal rechtskräftig freigesprochen wurde, darf später nicht noch einmal für denselben Tatvorwurf angeklagt werden – so will es das deutsche Recht. Damit bleibt der Videothekenmord von Düsseldorf ungesühnt.

-------------------------------------------------------

 

quelle: http://www.derwesten.de/.../...rder-Das-ungerechte-Recht-id343317.html

 

Und seid ihr immer noch der Ansicht dass JEDES Gesetz hier so toll ist und seine daseinsberechtigung hat und auch ausgeführt werden sollte???

Zitat:

Original geschrieben von G0lf-V-GT

Und seid ihr immer noch der Ansicht dass JEDES Gesetz hier so toll ist und seine daseinsberechtigung hat und auch ausgeführt werden sollte???

Wie schon geschrieben: Wo Licht ist, ist auch Schatten, aber etwas verändern, nur um einzelne Extremfälle zu vermeiden und sich damit dann aber ganz viele andere "Ungerechtigkeiten" einhandelt, kann doch auch nicht sein.

Die Möglichkeit einer nachträgliche Höherbestrafung wird immer nur an hoch emotionalen Extremfällen "nachgewiesen", wenn man es sich aber genau betrachtet, will es dann doch keiner.

Das sind doch Dinge, werden sie tatsächlich zu Ende gedacht, nur immer im gleichen Satz enden: "och nö, so nicht, das sollte doch nur für die Anderen gelten"

-eee..., -SORRY..., -aber...!

Und wo ist jetzt DER STEINSCHLAG AUF DER SCHEIBE geblieben :confused: .... ?

p.s. -manchmal ist es schon lustig hier ;) ...!

 

Themenstarteram 22. Januar 2011 um 13:15

Danke, Danke und Danke!

Jetzt weiß ich was ich tue...

Warum gibt es Steuerberater? Und warum sind über 90% alles Bücher die über Steuer schreiben auf Deutsch? Warum haben andere Länder soviel einfachere Steuergesetze?

Warum gibt es die GEZ? Bzw. warum wird erst in kürze die GEZ erst vereinfacht?

und und und

Geld & Lobby!!!

Es gibt nicht umsonst über 5Mio Arbeitslose in Deutschland!

Die 3Mio + die in Umschulung + 1€ Jobber...

Wenn ich eine Neue Scheibe bekommen MUSS für 500€ fallen Umsatzsteuer 19% an und Mehrwertsteuer + indirekt Lohnsteuer und Steuer aus dem Betrieb....

bei mir in dieser Sache nur Steuern unter 3€ ;-)

Zitat:

Original geschrieben von verysalty

 

Wenn ich eine Neue Scheibe bekommen MUSS für 500€ fallen Umsatzsteuer 19% an und Mehrwertsteuer + indirekt Lohnsteuer und Steuer aus dem Betrieb....

bei mir in dieser Sache nur Steuern unter 3€ ;-)

Na toll,wenns mehr solche wie dich geben würd ,wie sollen die dann den Hartz4 - Satz aufstocken und wieder sinnlose Sachen bauen die kein Mensch braucht? :D :D :D

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