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Reparatur eines Steinschlags im Sichtfeld erlöscht die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Vers.?

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 21. Januar 2011 um 11:47

Hallo,

ich war gerade bei "Autoglas" und wollte meinen Steinschlag reparieren lassen.

Der Typ meinte nur: Die muss Neu!

Seine Begründung: Der Steinschlag liegt im Sichtfeld und darf nicht Repariert werden!

Soweit, OK.

Dann sagte er noch wenn der Steinschlag doch repariert werden würde, dann erlösche die Betriebserlaubnis und ich Fahre ohne Versicherungsschutz!

Wo steht das???

Wollte den Steinschlag selber Reparieren da dieser echt sehr klein ist(ca. 3-4mm) und ich nicht eine neue Scheibe will.

Wer kann mir sagen wo das im Gesetz steht???

Danke

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Frankman_koeln

dieses gesetz ist völlig behämmert und sinnfrei.

Jedes Gesetz und jede Verordnung hat einen Sinn.

 

Jeder Dieb wird sagen, dass die Gesetze zum Thema Diebstahl sinnfrei sind. Und jeder Gastronom, dessen Küche nicht der geforderten Sauberkeit entspricht, wird sagen, dass die Verordungen sinnfrei seien.

Aber es wird immer Menschen geben, welche wieder besserem Wissen sich halt nicht an Gesetze und Verordnungen halten und halten wollen.

Und meistens sind es genau diejenigen, welche sich selbst nicht an Gesetze und Verordungen halten, die dann am lautesten über andere meckern und herziehen, wenn diese sich dann an etwas nicht gehalten haben, wenn es zu Ungunsten des Ersteren ausfällt.

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40 Antworten
Themenstarteram 22. Januar 2011 um 13:59

Wenn ich weniger Steuern zahle kann ich mehr Kaufen >

Wenn ich mehr Kaufen müssen mehr Verkaufen >

mehr Arbeitsplätze für ALLE!

Hab ich deine Stimme? :-) :-) :-)

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Um eine Regressmöglichkeit zu haben, muss immer ein Unfall-ursächlicher Zusammenhang bestehen. Eine direkte Verbindung zwischen diesen beiden Dingen, also wie eine erloschene BE (und nicht das Bauteil) zu einem Unfall führt, das stell mal bitte dar.

Das Erlöschen der BE und eine Regressmöglichkeit der Versicherung sind zwei völlig unabhängig zu bewertende Dinge, die keinen unmittelbaren Zusammenhang haben.

Dass ein verändertes Bauteil einen Unfall auslösen kann und dass dieses veränderte Bauteil zusätzlich auch die BE des Fahrzeugs erlöschen lässt, mag ja sein, aber der Auslöser für den Unfall und damit eventuell eine Regressmöglichkeit, ist das Bauteil und nicht das Erlöschen der BE.

Hier hast Du doch den Zusammenhang und das notwendige ursächliche Bauteil.

Eingeschränkte Sicht oder Ablenkung durch Blendung oder Verzerrung infolge eines illegal reparierten Steinschlages im Fernsichtfeld des Fahrers.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Um eine Regressmöglichkeit zu haben, muss immer ein Unfall-ursächlicher Zusammenhang bestehen. Eine direkte Verbindung zwischen diesen beiden Dingen, also wie eine erloschene BE (und nicht das Bauteil) zu einem Unfall führt, das stell mal bitte dar.

Das Erlöschen der BE und eine Regressmöglichkeit der Versicherung sind zwei völlig unabhängig zu bewertende Dinge, die keinen unmittelbaren Zusammenhang haben.

Dass ein verändertes Bauteil einen Unfall auslösen kann und dass dieses veränderte Bauteil zusätzlich auch die BE des Fahrzeugs erlöschen lässt, mag ja sein, aber der Auslöser für den Unfall und damit eventuell eine Regressmöglichkeit, ist das Bauteil und nicht das Erlöschen der BE.

Hier hast Du doch den Zusammenhang und das notwendige ursächliche Bauteil.

Eingeschränkte Sicht oder Ablenkung durch Blendung oder Verzerrung infolge eines illegal reparierten Steinschlages im Fernsichtfeld des Fahrers.

Ich bin dafür das der Gesetzgeber Insekten verbietet Windschutzscheiben für Ihren Selbstmord zu benützen, aber natürlich nur im Fahrersichtfeld.;)

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von alfi64

Ich bin dafür das der Gesetzgeber Insekten verbietet Windschutzscheiben für Ihren Selbstmord zu benützen, aber natürlich nur im Fahrersichtfeld.;)

Für diesen Fall schreibt die Gesetzgebung eine funktionierende Wisch-Wasch-Anlage der Frontscheibe vor.

Als Fahrzeugführer bist Du selbst für die Sichtverhältnisse verantwortlich.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von alfi64

Ich bin dafür das der Gesetzgeber Insekten verbietet Windschutzscheiben für Ihren Selbstmord zu benützen, aber natürlich nur im Fahrersichtfeld.;)

Für diesen Fall schreibt die Gesetzgebung eine funktionierende Wisch-Wasch-Anlage der Frontscheibe vor.

Als Fahrzeugführer bist Du selbst für die Sichtverhältnisse verantwortlich.

Bist Du schonmal Auto gefahren, vielleicht sogar im Sommer ?

Hältst Du dann jeden Kilometer an um die Insekten welche der Wischer nicht schafft zu entfernen?

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von alfi64

Hältst Du dann jeden Kilometer an um die Insekten welche der Wischer nicht schafft zu entfernen?

Was sollten dies für Insekten sein, welche eine Wisch-Wasch-Anlage nicht schafft, wenn das Insekt frisch auf eine saubere Scheibe trifft?

am 22. Januar 2011 um 17:30

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Als Fahrzeugführer bist Du selbst für die Sichtverhältnisse verantwortlich.

Ähh, wenn man jetzt mit Insekten im Sichtfeld fährt, dann erlischt doch bestimmt auch die BE? Und wie sieht's mit dem Versicherungsschutz aus, der ist doch dann auch nicht mehr gegeben, oder?

:D:D:D

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von alfi64

Hältst Du dann jeden Kilometer an um die Insekten welche der Wischer nicht schafft zu entfernen?

Was sollten dies für Insekten sein, welche eine Wisch-Wasch-Anlage nicht schafft, wenn das Insekt frisch auf eine saubere Scheibe trifft?

Also das hab ich schon oft erlebt dass es ne Waschanlage nicht schafft alles wegzuwischen.Vor allem im Sommer wenns wirklich haufenweise Insekten sind auf der Bahn ! Und jede Minute kann man auch nicht sprühen ,da muss mal ja alle 20 km den Behälter auffüllen !

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ähh, wenn man jetzt mit Insekten im Sichtfeld fährt, dann erlischt doch bestimmt auch die BE?

Das Insekt verändert das entsprechede Bauteil nicht.

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ähh, wenn man jetzt mit Insekten im Sichtfeld fährt, dann erlischt doch bestimmt auch die BE?

Das Insekt verändert das entsprechede Bauteil nicht.

Also ich klinke mich hier endgültig aus.

@Autoglasmeister

Du magst ein guter Theoretiker sein und die Auffassungen des Gesetzgebers gebetsmühlenartig zitieren können.

Aber fahre erstmal einige 100tkm Auto und komme im wirklichen Leben an, dann können wir weiterreden.;)

Ein schönes WE allen

Hallo zusammen,

Zitat:

Original geschrieben von alfi64

 

Zitat:

Original geschrieben von Autoglasmeister

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

Ähh, wenn man jetzt mit Insekten im Sichtfeld fährt, dann erlischt doch bestimmt auch die BE? Und wie sieht's mit dem Versicherungsschutz aus, der ist doch dann auch nicht mehr gegeben, oder?

Das Insekt verändert das entsprechede Bauteil nicht.

Also ich klinke mich hier endgültig aus.

@Autoglasmeister

Du magst ein guter Theoretiker sein und die Auffassungen des Gesetzgebers gebetsmühlenartig zitieren können.

Aber fahre erstmal einige 100tkm Auto und komme im wirklichen Leben an, dann können wir weiterreden.;)

Ein schönes WE allen

Also bitte - ich habe in den über 2 Millionen Kilometer, welche ich in meinem Leben bereits zurückgelegt habe, noch nie erlebt, dass ein Insekt eine Windschutzscheibe in ihrer Beschaffenheit verändert hätte. Dass die Windschutzscheibe durch Insekten schmutzig werden kann steht wohl ausser Zweifel.

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