Rentner überfährt Zweijährigen auf Zebrastreifen - Reaktionstest oder Fahreignungstest sinnvoll?

Es ist schon wieder passiert: Ein Rentner (84) erfasst eine Mutter mit Kind auf einem Zebrastreifen in Berlin - das zweijährige Kind stirbt. Kurze Zeit vorher: 91-jähriger Autofahrer überrollt in Marzahn 89-Jährige an Zebrastreifen.

Findet ihr, dass Fahreignungstests ab 70 Jahren verpflichtend sein sollten? Oder auf freiwilliger Basis, dafür mit Anreizen wie z.B vergünstigte Versicherungstarife bei erfolgreichen Bestehen etc.?

Evt. kann auch seitens des Staates/ der Krankenversicherung mit Taxi-Gutscheinen für Arzt-Besuche unterstützt werden. Was meint ihr?

Euer Andre

714 Antworten
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. September 2025 um 08:19:12 Uhr:
Öhm, wem gegenüber und seid wann wäre dies so?
[...]
Klär mich mal auf, denn es könnte sein das mir auch was entgangen ist.

Ist es wohl...

Der AG muss sicherstellen, dass nur Mitarbeiter mit Führerschein seine Fahrzeuge nutzen. Sollte mal einer ohne FS erwischt werden muss der AG nachweisen, dass er die Führerscheine regelmäßig überprüft hat.

Seit wann das so ist? Keine Ahnung wann genau. Aber ich fahre seit 16 Jahren Dienstwagen, das erste Mal hat die Überprüferei bei meinem vorherigen AG angefangen, muss 2016 gewesen sein. Beim jetzigen AG wird das alle halbe Jahr durch einen Dienstleister per Video-Ident geprüft.

Bei der Feuerwehr wurde es vor ca. 2 Jahren eingeführt. Jeder FW-Angehörige, der Fahrtätigkeiten macht, hat einen RFID-Chip auf dem Führerschein aufgeklebt. In jedem Feuerwehrhaus befindet sich ein Terminal, über das auch per Chip (hat jeder FW-Angehörige) Übungs- und Einsatzzeiten (bzw. Anwesenheiten) erfasst werden. Über das Terminal muss man mit dem RFID-Chip auf dem Führerschein auch vierteljährlich dessen Vorhandensein nachweisen (einfach Führerschien ans Terminal halten).

Wie gesagt, ich musste weder den AG´s noch einer Behörde jemals meine Fahrerlaubnis vorzeigen.

Zitat:
@nogel schrieb am 2. September 2025 um 20:47:38 Uhr:
Nö.
Die Notwendigkeit die LKW Klassen ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern, wurde damals auch "einfach so" eingeführt .
Da wurde niemand "ausfindig gemacht", "angeschrieben", "zum Test aufgefordert" usw.
Und das obwohl die grauen und rosa Lappen zuvor keine Gültigkeitsbeschränkung enthielten.

Die Altersbedingte Regel gilt schon ne Weile nicht mehr. Mit LKW Führerschein tanzt du alle 5 Jahre an. Ob 25 oder 60 ist egal.

Hast du noch den alten Lappen gilt aber eine Umtausch/Umschreibepflicht und damit unterliegst du dann automatisch der Regelung.

Somit passt deine Annahme nicht. Hast du den Führerschein nicht auf den neuen umgeschrieben war es dein Problem.

Zitat:
@ipthom schrieb am 3. September 2025 um 08:46:20 Uhr:
Der Behörde ist das vollkommen schnurz! Der Arbeitgeber ist der Halter des Fahrzeugs und der könnte eventuell verpflichtet sein, das regelmäßig zu überprüfen. Ich musste dort persönlich erscheinen und den FS vorzeigen.

Führerscheinkontrolle Arbeitgeber | Steinbock & Partner

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Ich sagte wie es bei uns Usus war.

Und das ich hier schwerpunktmäßig auf Behörden abstelle.

Mit AG haben wir ja jetzt geklärt.

Beschränken wir uns auf Behörden.

Zitat:@NeuerBesitzer schrieb am 3. September 2025 um 09:50:55 Uhr:

Die Altersbedingte Regel gilt schon ne Weile nicht mehr. Mit LKW Führerschein tanzt du alle 5 Jahre an. Ob 25 oder 60 ist egal.Hast du noch den alten Lappen gilt aber eine Umtausch/Umschreibepflicht und damit unterliegst du dann automatisch der Regelung.

"Jain". Die "kleine" LKW-Fahrerlaubnis (C1E) unterliegt per se nicht in jedem Fall einer zeitlichen 5-Jahres-Befristung, - im Gegensatz zu der Erlaubnis, gewerblich fahren zu dürfen. Der Bestandschutz im Hinblick auf bereits erworbene Fahrerlaubnisse (in meinem Fall Alt-Klasse 3 im Jahr 1991) ist ein hohes Gut.

Auch wenn man einen 1-achsigen Anhänger mit dem C1E fahren will und über 50 ist, muss man alle 5 Jahre zum Check. Ich habe beim Umschreiben meines alten 3er FS daher den Anhänger weggelassen.

Zitat:
@nogel schrieb am 2. September 2025 um 20:47:38 Uhr:
Nö.
Die Notwendigkeit die LKW Klassen ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern, wurde damals auch "einfach so" eingeführt .
Da wurde niemand "ausfindig gemacht", "angeschrieben", "zum Test aufgefordert" usw.
Und das obwohl die grauen und rosa Lappen zuvor keine Gültigkeitsbeschränkung enthielten.
Zitat:
@NeuerBesitzer schrieb am 3. September 2025 um 09:50:55 Uhr:
Die Altersbedingte Regel gilt schon ne Weile nicht mehr. Mit LKW Führerschein tanzt du alle 5 Jahre an. Ob 25 oder 60 ist egal.
Hast du noch den alten Lappen gilt aber eine Umtausch/Umschreibepflicht und damit unterliegst du dann automatisch der Regelung.
Somit passt deine Annahme nicht. Hast du den Führerschein nicht auf den neuen umgeschrieben war es dein Problem.

Es ist exakt so, wie ich schrieb. Du brauchst mir meinen Beruf nicht zu erklären und ich habe keinerlei "Annahmen" getroffen. 😉

Leute, ihr vergesst das aktuelle (ups seit 2013 schon) Führerscheine sowieso schon auf 15 Jahre begrenzt sind und es grade erst ein Umtauschwelle gab

Zitat:@Heizölheizer schrieb am 3. September 2025 um 15:18:46 Uhr:

Auch wenn man einen 1-achsigen Anhänger mit dem C1E fahren will und über 50 ist, muss man alle 5 Jahre zum Check.

Ist das so? Blicken wir auf folgenden Fotoausschnitt meines aktuellen Führerscheins, - genauer auf die letzte Zeile ("C1E"), Spalte 11 (= "FE gültig bis").

Ergebnis: kein Eintrag. Lediglich die Erlaubnis des gewerblichen Güterverkehrs ist bis auf das Nov. 2022 - der Monat, in dem ich 50 wurde - beschränkt.

Bild #211645157

Ah, ok. Die Regelung ist weggefallen.

LKW: Was beim Führerschein ab 50 gilt - Fahrerlaubnis 2025 https://share.google/JQJLYNoQXMpqtwuVm

Als ich meinen alten FS umschreiben ließ, galt sie noch.

Ob ich meinen C1E deshalb wiederbekomme, weiß ich nicht.

Zitat:@nogel schrieb am 3. September 2025 um 09:00:56 Uhr:
Manche Arbeitgeber machen das, um sich abzusichern.Große Konzerne beauftragen z.b. auch den TÜV mit der Kontrolle.Da kann dann der Außendienstler einmal pro Jahr zur Prüfstelle seiner Wahl gehen und den FS vorzeigen.

Das machen mittlerweile sehr viele Arbeitgeber, weil sie es müssen.

Aber kein einziger davon beauftragt den TÜV mit der Kontrolle.

Zitat:@KapitaenLueck schrieb am 3. September 2025 um 09:12:11 Uhr:

Wie gesagt, ich musste weder den AG´s noch einer Behörde jemals meine Fahrerlaubnis vorzeigen.

Müsste der Arbeitgeber aber einfordern. Machen aber nicht alle. Wo kein Kläger da kein Richter.

Edit: Natürlich nur, wenn du einen Firmenwagen hast, oder hin und wieder ein Fahrzeug aus dem Firmenpool fährst,

Jeder der einem anderen sein Fahrzeug überläßt müsste das vorher prüfen,gewerblich wird das dann in bestimmten Zeitabständen regelmäßig gefordert.

Zitat:
@Heizölheizer schrieb am 3. September 2025 um 16:31:11 Uhr:
Ah, ok. Die Regelung ist weggefallen.

Ihr verwechselt C1E mit CE79. Für den Inhaber einer alten Klasse 3 wird C1E unbefristet erteilt, CE79 nur bis zum 50. Geburtstag, danach muss diese Klasse verlängert werden.

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