Rentner überfährt Zweijährigen auf Zebrastreifen - Reaktionstest oder Fahreignungstest sinnvoll?
Es ist schon wieder passiert: Ein Rentner (84) erfasst eine Mutter mit Kind auf einem Zebrastreifen in Berlin - das zweijährige Kind stirbt. Kurze Zeit vorher: 91-jähriger Autofahrer überrollt in Marzahn 89-Jährige an Zebrastreifen.
Findet ihr, dass Fahreignungstests ab 70 Jahren verpflichtend sein sollten? Oder auf freiwilliger Basis, dafür mit Anreizen wie z.B vergünstigte Versicherungstarife bei erfolgreichen Bestehen etc.?
Evt. kann auch seitens des Staates/ der Krankenversicherung mit Taxi-Gutscheinen für Arzt-Besuche unterstützt werden. Was meint ihr?
Euer Andre
676 Antworten
Zitat:
@Moers75 schrieb am 2. September 2025 um 19:19:07 Uhr:
Ich glaube auch nicht dass das nur Senioren betrifft, z.B. lässt die Sehstärke bei den meisten Menschen schon ab Mitte 40 deutlich nach. Nur fällt alles was schleichend kommt den meisten Leuten kaum auf, man lernt es irgendwie zu kompensieren bis es nicht mehr geht.
Eben. Habe ich auch schon geschrieben. Ab 40 setzt in der Regel die altersbedingte Sehschwäche ein.
Ob man das selbst merkt, merken will sei mal dahingestellt. Im Worstcase kann so jemand aber dennoch 30 Jahre im "Blindflug" unterwegs sein 😉.
Nö.
Die Notwendigkeit die LKW Klassen ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern, wurde damals auch "einfach so" eingeführt .
Da wurde niemand "ausfindig gemacht", "angeschrieben", "zum Test aufgefordert" usw.
Und das obwohl die grauen und rosa Lappen zuvor keine Gültigkeitsbeschränkung enthielten.
Zitat:
@nogel schrieb am 2. September 2025 um 20:47:38 Uhr:
Nö.
Die Notwendigkeit die LKW Klassen ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern, wurde damals auch "einfach so" eingeführt .
Da wurde niemand "ausfindig gemacht", "angeschrieben", "zum Test aufgefordert" usw.
Und das obwohl die grauen und rosa Lappen zuvor keine Gültigkeitsbeschränkung enthielten.
Der Unterschied zwischen einem Berufskraftfahrer und einem Sonntagsfahrer ist dir aber bekannt, oder?
Zitat:@nogel schrieb am 2. September 2025 um 20:47:38 Uhr:
Nö. Die Notwendigkeit die LKW Klassen ab dem 50. Lebensjahr zu verlängern, wurde damals auch "einfach so" eingeführt .Da wurde niemand "ausfindig gemacht", "angeschrieben", "zum Test aufgefordert" usw.
Die Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber. Das wird jährlich geprüft. Nicht nur bei Berufskraftfahrern. Auch Besitzer eines Firmenwagen müssen jährlich ihre Fahrerlaubnis nachweisen, Solltest du eigentlich wissen, oder, wie du das nennst: Basiswissen,
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Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 2. September 2025 um 21:28:05 Uhr:
Der Unterschied zwischen einem Berufskraftfahrer und einem Sonntagsfahrer ist dir aber bekannt, oder?
Die Untersuchungspflicht gilt genauso für Nicht-Berufskraftfahrer mit LKW-Schein.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 2. September 2025 um 21:28:05 Uhr:
Der Unterschied zwischen einem Berufskraftfahrer und einem Sonntagsfahrer ist dir aber bekannt, oder?
????
Mein Beitrag bezog sich auf die Behauptung, die Einführung von Tests seien ein höherer bürokratischer Aufwand, wenn das erst ab dem 70. LJ erfolgt. ----> natürlich nicht.
Und mit Berufskraftfahrern hat das ganze nichts zu tun, ich kann auch zum privaten Häuslebau oder zu Umzügen LKWs fahren.
Zitat:
@Melosine schrieb am 3. September 2025 um 05:51:21 Uhr:
Die Kontrolle obliegt dem Arbeitgeber. Das wird jährlich geprüft. Nicht nur bei Berufskraftfahrern. Auch Besitzer eines Firmenwagen müssen jährlich ihre Fahrerlaubnis nachweisen, Solltest du eigentlich wissen, oder, wie du das nennst: Basiswissen
Ja, nichts neues. Aber was hat das jetzt mit dem Threma zu tun? 🤔
Zitat:
@Melosine schrieb am 3. September 2025 um 05:51:21 Uhr:
Auch Besitzer eines Firmenwagen müssen jährlich ihre Fahrerlaubnis nachweisen,
Öhm, wem gegenüber und seid wann wäre dies so?
Ich als ehemaliger Firmenwagenfahrer musste weder der Behörde noch sonst wem meine Faherlaubnis nachweisen. Ich musste nur bei Einstellung diese zu haben bestätigen.
Das war´s.
Klär mich mal auf, denn es könnte sein das mir auch was entgangen ist.
Zitat:@NeuerBesitzer schrieb am 2. September 2025 um 20:43:36 Uhr:
... Ab 40 setzt in der Regel die altersbedingte Sehschwäche ein.Ob man das selbst merkt, merken will sei mal dahingestellt. Im Worstcase kann so jemand aber dennoch 30 Jahre im "Blindflug" unterwegs sein 😉.
Eher nicht. Dafür sind die Einschränkungen, die mir einer so gravierenden Sehschwäche einhergehen, dann doch auch im übrigen Alltag zu massiv. Ein solches "Blindflug-worst-case-Szenario" halte ich für nahezu sicher ausgeschlossen.
Zitat:@KapitaenLueck schrieb am 3. September 2025 um 08:19:12 Uhr:
Öhm, wem gegenüber und seid wann wäre dies so?Ich als ehemaliger Firmenwagenfahrer musste weder der Behörde noch sonst wem meine Faherlaubnis nachweisen. Ich musste nur bei Einstellung diese zu haben bestätigen. Das war´s.Klär mich mal auf, denn es könnte sein das mir auch was entgangen ist.
Meine Arbeitgeber haben einmal jährlich den Nachweis gefordert, dass ich im Besitz der gültigen Fahrerlaubnis bin. Keine Ahnung ob das eine gesetzliche Vorgabe oder freiwillig war - auf jeden Fall musste ich es regelmäßig nachweisen!
Ok, ich bei keinem meiner 3 Arbeitgeber.
Aber da könnte ich das noch verstehen.
Mir ging es auch mehr um der Behörde gegenüber.
Der Behörde ist das vollkommen schnurz! Der Arbeitgeber ist der Halter des Fahrzeugs und der könnte eventuell verpflichtet sein, das regelmäßig zu überprüfen. Ich musste dort persönlich erscheinen und den FS vorzeigen.
Manche Arbeitgeber machen das, um sich abzusichern.
Große Konzerne beauftragen z.b. auch den TÜV mit der Kontrolle.
Da kann dann der Außendienstler einmal pro Jahr zur Prüfstelle seiner Wahl gehen und den FS vorzeigen.
Aber das ganze ist wie gesagt ziemlich offtopic....
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. September 2025 um 08:19:12 Uhr:
Öhm, wem gegenüber und seid wann wäre dies so?
[...]
Klär mich mal auf, denn es könnte sein das mir auch was entgangen ist.
Ist es wohl...
Der AG muss sicherstellen, dass nur Mitarbeiter mit Führerschein seine Fahrzeuge nutzen. Sollte mal einer ohne FS erwischt werden muss der AG nachweisen, dass er die Führerscheine regelmäßig überprüft hat.
Seit wann das so ist? Keine Ahnung wann genau. Aber ich fahre seit 16 Jahren Dienstwagen, das erste Mal hat die Überprüferei bei meinem vorherigen AG angefangen, muss 2016 gewesen sein. Beim jetzigen AG wird das alle halbe Jahr durch einen Dienstleister per Video-Ident geprüft.
Bei der Feuerwehr wurde es vor ca. 2 Jahren eingeführt. Jeder FW-Angehörige, der Fahrtätigkeiten macht, hat einen RFID-Chip auf dem Führerschein aufgeklebt. In jedem Feuerwehrhaus befindet sich ein Terminal, über das auch per Chip (hat jeder FW-Angehörige) Übungs- und Einsatzzeiten (bzw. Anwesenheiten) erfasst werden. Über das Terminal muss man mit dem RFID-Chip auf dem Führerschein auch vierteljährlich dessen Vorhandensein nachweisen (einfach Führerschien ans Terminal halten).