Rennleitung wollte es genau wissen
Moin Leute,
wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)
Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. 😕
Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.😠
Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??
Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Moin!
Manche Leute scheinen Spass daran zu haben, mit der Polizei endlos zu diskutieren und die Beamten spüren zu lassen, welch kleine Würstchen sie doch im Vergleich zu einem selbst sind.
Dass dies dann zu einer entsprechenden Reaktion seitens der Polizeibeamten führt, ist auch klar.
Selbst wenn sich so ein kleiner Schnauzbart neben mir aufbaut, in mit Dialekt durchsetztem Beamtendeutsch sein Sprüchlein aufsagt und mich noch belehrt "wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?", kann ich doch höflich bleiben.
Ich antworte dann mit "Nein." oder mit "Nein. Vielleicht wollten sie mich auf einen Kaffee einladen?" (bei jungen Damen ohne Schnauzbart), reiche meine Papiere heraus und fertig.
Dauert die Sache länger, z.B. weil sie das Auto inspizieren möchten, überreiche ich den Schlüssel, wünsche viel Erfolg und rauche eine oder führe ein Telefonat. Arbeit habe ich immer genug.
Wo ist das Problem?
Vielleicht ziehen sie durch eine solche Kontrolle mal wieder einen schwachsinnigen Nazi, dementen Opi oder besoffenen Spinner aus dem Verkehr. Kann mir nur recht sein.
Man muss nicht immer herumrechten und Paragraphen reiten. Das können die Cops im Zweifel vielleicht sogar besser.
Dass man nicht jede unsinnige Frage eines Verkehrspolizisten beantwortet, ist auch klar. Wichtig ist, dass man sich einfach höflich verhält. Gegenüber Polizisten und auch allen anderen Mitmenschen. Das würde unserer Gesellschaft insgesamt ganz gut tun.
Gruß,
M.
637 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
notting dein Artikel spielt in Amerika. Was hat das mit der deutschen Polizei zu tun?
IMHO war nicht ausschließlich von der dt. Polizei die Rede. Falls du auf der Suche nach in deinen Augen passenderen Lesestoff bist: Folgender Artikel wurde dort auch erwähnt:
http://www.heise.de/tp/blogs/5/150934notting
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Notting, Dein Beitrag ist langweilig.
Du hast also lieber wg. aufgebauschten Lappalien am liebsten gleich ein SEK in der Wohnung, damit du gleich so richtig Action hast?
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Du hast also lieber wg. aufgebauschten Lappalien am liebsten gleich ein SEK in der Wohnung, damit du gleich so richtig Action hast?Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Notting, Dein Beitrag ist langweilig.notting
...manch einer wünscht sich halt amerikanische Verhältnisse. 😰🙄😮
Irgendwelche Beiträge von Online Redakteuren die mit seriösem Journalismus soviel zu tun haben wie der Radrennsport mit fairem Wettbewerb, da gebe ich nicht viel drauf.
Und schau dir erstmal die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten des SEK an und da wirst du sehen, dass du dich mit deiner Aussage lächerlich machst.
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...ich sag nur: => *klickklack*
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Irgendwelche Beiträge von Online Redakteuren die mit seriösem Journalismus soviel zu tun haben wie der Radrennsport mit fairem Wettbewerb, da gebe ich nicht viel drauf.
Aha, sobald was ausgedruckt ist, ist es seriöser, so wie die Bild-Zeitung? Im übrigen waren dort die Quellen angegeben.
Zitat:
Und schau dir erstmal die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten des SEK an und da wirst du sehen, dass du dich mit deiner Aussage lächerlich machst.
Das SEK wird eingeschaltet, schon wenn _vermutet_ wird, dass man es mit gefährlichen Leuten zutun hat und die halt festgenommen werden sollen, oder? Ein Bankräuber, der mit meinen geklauten Kennzeichen unterwegs ist, ist doch gefährlich, oder?
Etwas anderes Beispiel: http://www.derwesten.de/.../...ndet-schlafende-menschen-id4938670.html -> Ein blödes Gerücht und schon wird man wie ein Schwerverbrecher behandelt, weil die Polizei alleine aufgrund des Gerüchts eine Gefahrenlage sieht und entspr. reagiert.
Ich musste auch schon einmal höchstpersönlich auf's hiesige Polizei-Revier, obwohl ich nichts mit der Sache zutun hatte -> Der Polizist hatte schlicht die Unterlagen, die ihn in meine Richtung geführt hatten, nicht richtig gelesen (wenn er es getan hätte, wäre er nie und nimmer mit mir in Kontakt gekommen). Zum Glück war's nur eine Urheberrechtsverstossgeschichte, sodass man mit dem noch einen Termin vereinbaren konnte usw. (hatte damals noch keine RSV, sprich musste da aus finanziellen Gründen auf Risiko spielen, also ohne Anwalt hin - es soll ja Leute geben, die es draufhaben, einem jedes Wort im Mund umzudrehen, dann hätte ich alt ausgesehen, obwohl ich wie gesagt rein garnichts mit der Sache zutun hatte).
notting
Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Hallo,
Da ja einige hier der Meinung sind man kann die Pustekontrolle ablehnen und darauf warten, daß ein Staatsanwalt rechtmässig oder ein Polizist wegen "Gefahr im Verzug" eine Blutentnahme anordnen stellt sich mir doch eine Frage: ich habe mal gehört eine BE sei kostenplichtig ( ca 90€) werden die denn dann fällig oder nur wenn der Test erfolgreich(positiv) war oder wie geht das?
Gruß
Erstmal: Die Pustekontrolle kann und darf man in der Tat verweigern. Und solange bei einer dann anfallenden Blutkontrolle nichts relevantes gefunden wird, geht das auf Staatskosten.
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Erstmal: Die Pustekontrolle kann und darf man in der Tat verweigern. Und solange bei einer dann anfallenden Blutkontrolle nichts relevantes gefunden wird, geht das auf Staatskosten.Zitat:
Original geschrieben von Moorteufelchen
Hallo,
Da ja einige hier der Meinung sind man kann die Pustekontrolle ablehnen und darauf warten, daß ein Staatsanwalt rechtmässig oder ein Polizist wegen "Gefahr im Verzug" eine Blutentnahme anordnen stellt sich mir doch eine Frage: ich habe mal gehört eine BE sei kostenplichtig ( ca 90€) werden die denn dann fällig oder nur wenn der Test erfolgreich(positiv) war oder wie geht das?
Gruß
Die verlorene Zeit aber sicher nicht...
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Die verlorene Zeit aber sicher nicht...
Logischerweise nicht. Denn die resultiert ja aus der Verweigerung des Kontrollierten zur Atemalkoholkontrolle.
Warum? Weil ich bei Verkehrskontrollen nicht den Kasper mache, sondern kooperiere?
Damit spare ich mir genau die Zeit, über deren Verlust die Kontrollverweigerer hier jammern...😉
136606
Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.
A - 3
50,00
§ 36 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 129 BKat
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Warum? Weil ich bei Verkehrskontrollen nicht den Kasper mache, sondern kooperiere?
Weil du dich in anderen Themen bereits mehrfach für Überwachung ausgesprochen hast und auch sonst bereitwillig alles über dich ergehen lässt, weil du ja nichts zu verbergen hast.. ;-)
Eben. Ich mach mir da keinen Kopf drüber.
Es reicht ja, wenn sich die Ganoven Sorgen machen müssen...😁