Rennleitung wollte es genau wissen
Moin Leute,
wir kamen gestern Nacht in eine Polizeikontrolle der speziellen Art. (beliebte kontrollstelle in der nähe eines clubs)
Die Rennleitung wollte außer dem üblichen Papierkram noch wissen woher wir kommen und wohin wir fahren und das ziemlich genau. 😕
Drogentest, Alktest und Hütte auf den Kopf stellen inbegriffen.😠
Ist man gegenüber den Beamten verpflichtet Angaben über privates zu machen ??
Man muß doch den Waldgeistern nicht Brühwarm servieren was man in der Freizeit privates macht bzw. woher man kommt und wohin man geht. Hat jemand rechtlich Ahnung diesbezüglich ???
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Moin!
Manche Leute scheinen Spass daran zu haben, mit der Polizei endlos zu diskutieren und die Beamten spüren zu lassen, welch kleine Würstchen sie doch im Vergleich zu einem selbst sind.
Dass dies dann zu einer entsprechenden Reaktion seitens der Polizeibeamten führt, ist auch klar.
Selbst wenn sich so ein kleiner Schnauzbart neben mir aufbaut, in mit Dialekt durchsetztem Beamtendeutsch sein Sprüchlein aufsagt und mich noch belehrt "wissen Sie, weshalb wir Sie angehalten haben?", kann ich doch höflich bleiben.
Ich antworte dann mit "Nein." oder mit "Nein. Vielleicht wollten sie mich auf einen Kaffee einladen?" (bei jungen Damen ohne Schnauzbart), reiche meine Papiere heraus und fertig.
Dauert die Sache länger, z.B. weil sie das Auto inspizieren möchten, überreiche ich den Schlüssel, wünsche viel Erfolg und rauche eine oder führe ein Telefonat. Arbeit habe ich immer genug.
Wo ist das Problem?
Vielleicht ziehen sie durch eine solche Kontrolle mal wieder einen schwachsinnigen Nazi, dementen Opi oder besoffenen Spinner aus dem Verkehr. Kann mir nur recht sein.
Man muss nicht immer herumrechten und Paragraphen reiten. Das können die Cops im Zweifel vielleicht sogar besser.
Dass man nicht jede unsinnige Frage eines Verkehrspolizisten beantwortet, ist auch klar. Wichtig ist, dass man sich einfach höflich verhält. Gegenüber Polizisten und auch allen anderen Mitmenschen. Das würde unserer Gesellschaft insgesamt ganz gut tun.
Gruß,
M.
637 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dodo32
..ich gebe zu, dass ich deswegen den Thread nicht ganz gelesen habe. Vielleicht verrätst Du mir ja die Seite, ansonsten muss ich in dem Punkt wohl dumm sterben. Die Streitereien zu lesen hab ich nämlich keine Lust 😉Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Habe ich vor ein paar Seiten ausführlich geschrieben. Aber so ist das halt, die fachbezogenen sachlichen Aussagen werden immer überlesen weil 8 Seiten Schund und OT aufkommt.
Auf Seite 1 habe ich auch 2 Paragraphen der StPO angeführt.
Deine §§ gelten aber nur für den repressiven Bereich, wenn bereits Straftaten verwirklicht worden sind. Ein Beschuldigter ist die Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.
Die Fahrzeugdurchsuchungen von denen hier gesprochen wird sind präventive Durchsuchungen zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Da hat die StPO nichts mit zu tun, sondern das wird durch die Polizeigesetze der einzelnen Länder geregelt.
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@ hardcoreaudi
Ok, danke. Ich hatte das aus einem (älteren) Ratgeber zu den Rechten gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft. Die einzelnen Polizeigesetze standen da nicht drin.
Sinngemäß liegen Polizeigesetz und StPO in diesem Fall ja von der Aussage her beieinander.
Ja nur würden für die Präventiven Maßnahmen die gleichen Voraussetzungen wie für repressive Maßnahmen bestehen, so könnte gar keine effektive Prävention betrieben werden 😉
Daher reichen in diesem Bereich abstrakte, konkrete etc. Gefahren, tatsächliche Anhaltspunkte, oder Tatsachen die die Annahmen rechtfertigen..um entsprechende Maßnahmen (Platzverweis, Gewahrsamnahme, IDF, Datenerhebung, Durchsuchung...) zu treffen.
Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Würde ich nicht als frustriert bezeichnen, ich finde sie einfach ineffektiv.
Und unter Aufklärung verstehe ich auch was anderes als am Telefon zu sitzen und zu warten, bis ein Förster aus Frankfurt/Oder anruft und ein rotes Auto im grünen Märchenwald als gestohlen meldet. Größtenteils ist das doch nur die Entgegennahme von Hinweisen, das kannste auch über ne 0800-Nummer der Telekom abwickeln, übertrieben gesagt.
Die Polizei ist Dir zu ineffektiv, aber die Telekom nicht, so so.
Natürlich ist die Polizei ineffektiv, aber das liegt nicht an der Polizei, sondern ist politisch so gewollt. Viele Maßnahmen, die zu effektiverer Polizeiarbeit führen würden, sind schlicht verboten: Rasterfahndung, Kennzeichen scannen, Bewegungsprofile erstellen, Abhören von Telefonen, Mautdaten durften selbst für einen Mordfall nicht ausgewertet werden. Ich kritisiere das nicht, ich stelle es nur fest. Deswegen muss die Polizei auf so altbackene Methoden zurückgreifen.
Aber ich find's lustig, dass im Straßenverkehr sogar die sattesten Spießer von Anarchie träumen.
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Aber ich find's lustig, dass im Straßenverkehr sogar die sattesten Spießer von Anarchie träumen.
Dieser Umstand sorgt auf MT ja nicht zum 1. Mal für Erheiterung...😉
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Bei einer präventiven Durchsuchung bedarf es Tatsachen die die Annahmen rechtfertigen dass eine Person Sachen mit sich führt die sichergestellt werden dürfen, oder wenn sie in der unmittelbaren Nähe der Disco (wenn es als verrufener Ort deklariert wurde) angetroffen wird. Wenn das zutrifft darfst du darüber hinaus nicht nur die Person, sondern auch seien Sachen durchsuchen.
.
Aber so ist das halt, die fachbezogenen sachlichen Aussagen werden immer überlesen weil 8 Seiten Schund und OT aufkommt.
Korrekt. Und leider stimmt auch, dass fundierte Informationen im Halbwissen und Getümmel häufig untergehen. Das Durchsuchen von Sachen ist zum Beispiel im Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz von Berlin im § 35 wörtlich so geregelt, dass sicher keine zufällige Übereinstimmung mit Deinem Beitrag besteht:
Zitat:
Die Ordnungsbehörden und die Polizei können eine Sache durchsuchen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich in ihr eine andere Sache befindet, die sichergestellt werden darf.
Bei den Tatsachen, die eine Annahme rechtfertigen, entscheiden zunächst die Beamten vor Ort nach eigenem Ermessen. Dabei einigen sich PM Müller und POM Meier eben auf die Tatsache, dass dem Kofferraum ein süßlicher Geruch entströmte und der Verkehrsteilnehmer sich verdächtig nervös benahm. Was die Annahme rechtfertigte, dass im Kofferraum die neueste Hanfernte oder eine Leiche liegen könnte. Falls nicht, hat man sich geirrt. Inwieweit PM Müller und POM Meier beim Filzen des Fahrzeuges gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen haben, müsste später ein Richter entscheiden, falls der Betroffene dies in die Wege leitet, was er in den seltensten Fällen tun wird.
Verdachtsunabhängige Personenkontrollen sind in Grenzgebieten oder an so genannten gefährlichen Orten ohnehin üblich.
Es ist ein Dilemma, dass die Befugnisse der Polizei sich auch gegen Unbeteiligte und Unschuldige richten können. Schränkt man die Befugnisse aber deswegen weiter ein, so fehlt die rechtliche Handhabe, um Straftätern das Leben schwer zu machen.
Einige Threadteilnehmer haben übrigens in ihren Beiträgen schon so oft eine gleichgültige Haltung gegenüber Verkehrs- und sonstigen zivilisierten Regeln offenbart, dass man nur hoffen kann, dass die Behörden möglichst häufig korrigierend eingreifen, um Schaden abzuwenden.
MfG, Tazio1935
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Aha, deswegen gibt es diese Beschwerden auch, weil sich jeder Polizist richtig im Dienst verhält 😉Und wenn jemand, ohne meinen Willen, Blut abnimmt und es liegt kein Anfangsverdacht vor (was bei mir selbstverständlich ist) , dann würde ich alles in Bewegung setzen😉
allein wen du dich so verhällts wie hier dann wäre schon der verdacht da. den das was du so von dir gibts ist nicht normal.
Ja ich hab mich auf das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung bezogen, da steht das ebenfalls so wortwörtlich drin.
Ja ein Ermessensspielraum wird den Beamten eingeräumt, aber dieses Ermessen muss auch ausgeübt werden und keine Ermessensfehler begangen werden. Anders bei Reduzierung auf null 😉
VHM ist halt eine Rechtsgüterabwägung mit den Grundrechtseingriffen. Wenn da kein krasses Missverhältnis besteht, dann ist die Maßnahme Angemessen. Dann halt noch eine Zweckbindung (Geeignet) und dann muss es das mildeste geeignete Mittel sein...
Bei deiner 18 II 6 verdachtsunabhängigen Kontrolle (Schleierfahndung) kann das Fahrzeug ja sogar auch überraschend aus dem fließenden Verkehr rausgezogen werden.
An verrufenen Orten sind die entsprechenden Maßnahmen (IDF, Durchsuchung) sowieso zulässig, da hier grob überspitzt gilt "zur falschen Zeit, am falschen Ort".
Prävention ist ein schönes und auch wichtiges Thema, worüber die Öffentlichkeit leider wenig weiß. Die Beamten handeln zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und wenn nun mal jemand angehalten und überprüft wird der wirklich nichts gemacht hat, dann darf nicht direkt von Polizeistaat gesprochen werden, sondern DAS ist Prävention.
Ich setze ja mal die Einhaltung der Formvorschriften als gegeben 😉
Zitat:
Original geschrieben von kleinermars
Die Polizei ist Dir zu ineffektiv, aber die Telekom nicht, so so.Zitat:
Original geschrieben von AZiBACK
Würde ich nicht als frustriert bezeichnen, ich finde sie einfach ineffektiv.
Und unter Aufklärung verstehe ich auch was anderes als am Telefon zu sitzen und zu warten, bis ein Förster aus Frankfurt/Oder anruft und ein rotes Auto im grünen Märchenwald als gestohlen meldet. Größtenteils ist das doch nur die Entgegennahme von Hinweisen, das kannste auch über ne 0800-Nummer der Telekom abwickeln, übertrieben gesagt.Natürlich ist die Polizei ineffektiv, aber das liegt nicht an der Polizei, sondern ist politisch so gewollt. Viele Maßnahmen, die zu effektiverer Polizeiarbeit führen würden, sind schlicht verboten: Rasterfahndung,
LOOOOOL - Sorry, das wurde aber schon oft widerlegt.
Zitat:
Kennzeichen scannen,
Dann krieg ich aber im Fall der Fälle garantiert keinen Anruf oder so, wenn mein Kennzeichen geklaut wurde (und ich es noch nicht gemerkt habe), sondern gleich einen rabiaten Besuch vom SEK. Und was juckt das den Verbrecher, der damit eine Bank überfallen hat? Der ist bis die Polizei das gerafft hat (geschweige denn Fahrzeuge in seine Nähe gebracht hat) schon längst über die Grenze. Und auch die Polizei kann ihre Rechte missbrauchen, deswegen muss es da Grenzen geben.
Zitat:
Bewegungsprofile erstellen, Abhören von Telefonen,
Es gibt doch jedes Jahr genügend genehmigte Abhöraktionen. Und wer will, kriegt seine Telefongespräche so verschlüsselt, dass die Polizei den Rechner hacken muss (z. B. Zfone-verschlüsselt), wobei dann allerdings die Gefahr besteht, dass "Beweise" von der Polizei auf den Rechner geladen werden - falls die Polizei nicht gerade blöd dasteht, weil das Tool, das sie haben, nur Mainstream-OSs abdeckt bzw. die $nichtsomainstreamos-Version im Preis nicht enthalten war.
Als ich vor ein paar Jahren eine Wahlpflicht-Vorlesung über IT-Sicherheit hatte, meine der Prof., dass einer seiner Studenten eine Studienarbeit oder so ähnlich für ein LKA(?) gemacht hat und zwar über Forensik in HFS+-Dateisystemen (MacOS). Davor war laut seiner Aussage deswegen MacOS vorher für ein perfektes Verbrechen geeignet.
-> Wer wirklich ein gut geplantes Verbrechen begehen will, hat gute Möglichkeiten, der Polizei zumindest kurzfristig ein Schnippchen zu schlagen (und wer Verschlüsselung verbietet, spielt den Verbrechern in die Hände, weil sie einfacher fremde Daten für ihre Zwecke missbrauchen können). Ergo müssen kleinere hochgebauschte Fische als "tolle" Polizei-Fahndungserfolge herhalten. Also wer als Polizist nur von den dicken Fischen träumt, wird IMHO sehr enttäuscht werden.
Zitat:
Mautdaten durften selbst für einen Mordfall nicht ausgewertet werden. Ich kritisiere das nicht, ich stelle es nur fest. Deswegen muss die Polizei auf so altbackene Methoden zurückgreifen.
Stell dir vor, ich muss für mein Geld auch viel selbst denken und kann nicht alles den Computer machen lassen, obwohl ich dafür bezahlt werde, dass ich mit Computern arbeite.
Achja, mal wieder ein Beispiel, wo die Polizei über's Ziel hinausschießt und sich lächerlich macht: http://www.heise.de/tp/blogs/5/150993
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Und auch die Polizei kann ihre Rechte missbrauchen, deswegen muss es da Grenzen geben.
Für den Mißbrauch der Polizeirechte gibt es in Deutschland keine Grenzen. Der ist schlichtweg verboten. Zero Tolerance.