Reißverschlussverfahren oder Vorfahrt? - Was, wenn Unfall?
Nabend,
nehmen wir an, auf der Autobahn hat sich auf allen Spuren in Stau gebildet und ein Fahrzeug möchte von der Beschleunigungsspur aus auf die Autobahn auffahren. Wenn das Fahrzeug bis zum Ende der Beschleunigungsspur fährt und merkt das schräg hinten der Autofahrer ein Problem damit hat, absichtlich die Lücke zum Vordermann schrumpfen lässt und das auf die Autobahn auffahrende Fahrzeug berührt, welcher Fahrer hätte später ein Problem? Das Fahrzeug was auf die Autobahn auffährt und die Vorfahrt missachtet oder das Fahrzeug was sich bereits auf der Autobahn befindet und sich nicht an das Reißverschlußverfahren hält?
So eine Situation habe ich schon öfter erlebt, besonders an Baustellen, es ist aber noch kein Unfall passiert. Von daher interessiert es mich in diesem Fall nur.
Gruß
Ercan
37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Gurgeler
Eine andere Frage ist allerdings, warum überhaupt Leute in einen Stau hineinfahren, der seit mindestens 15 Minuten im Radio gemeldet wird. *kopfschüttel*
Weil es in vielen Fällen nicht anders möglich ist! So einfach ist das!
Den Standstreifen darf man auch nicht zur Not benutzen, sondern muss am Ende der Beschleunigungsspur anhalten. An der Auffahrt hier gibt es z.B. keine Standspur, sondern eine Leitplanke und anschließend die Mauer.
Gruß
Ercan
Auf § 18 Abs. 3 StVO kontere ich doch einfach mal mit § 1 Abs. 2 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer (...) mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Folglich kann man sagen, dass beim Auffahren auf eine Autobahn in einen Stau der Auffahrende das Recht hat reingelassen zu werden, wenn es den Autobahnfahrern möglich ist. Dies dürfte im Stau jedoch meist der Fall sein.
Das heißt aber auch, das Derjenige, der sich in den Stau hineinboxt genauso Schuld hat, wie derjenige, der meint, eine Lücke unbedingt zufahren zu müssen und hierdurch einen Unfall verursacht. Letzteres dürfte aber schwer zu beweisen sein.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von Maik380
Wenn ein auto in die autobahn einfährt MUß ich den beschleunigungs steifen NICHT frei machen wenn ich mich auf der durchgehenden autobahn befinde.
Gruss
Maik
Den hätt ich auch gern :-)))
Gruss
Joe
Zitat:
Original geschrieben von erich.kaestner
Auf § 18 Abs. 3 StVO kontere ich doch einfach mal mit § 1 Abs. 2 StVO:
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer (...) mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Folglich kann man sagen, dass beim Auffahren auf eine Autobahn in einen Stau der Auffahrende das Recht hat reingelassen zu werden, wenn es den Autobahnfahrern möglich ist.
Gruß
Folglich habe ich also auch das Recht über eine Vorfahrtstraße zu brettern ohne zu schauen, der andere muß ja nach §1 Rücksicht nehmen...
NEE NEE, so einfach ist das nicht.
Am Ende eines Beschleunigungsstreifen gilt nicht das Reißverschlußverfahren sondern der Vorrang der Autobahn.
Hier wird dann nicht das defensive Fahren angewendet, sondern der sogenannte Vertrauensgrundsatz, ich darf also darauf vertrauen, daß der andere weiß, daß ich Vorrang habe.
Ich kann dann, wenn ich möchte, ihm eine Lücke lassen.
Mache ich immer dann, wenn der andere langsam an mir vorbei fährt und nett mit seinem Verhalten fragt ob er rein darf, nicht, wenn einer vorbei brettert und mir fast den Kotflügel weg fährt um mir höhnisch grinsend zu zeigen, daß er der coolere ist und sowieso schlauer als alle anderen...
Gruß
Mikne
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@ Mikne
Deiner Meinung nach dürfen sich die Autobahnfahrer also aussuchen, ob sie jemanden einfahren lassen, d.h. wenn keiner will staut es sich gleich auch auf dem Beschleunigungsstreifen über die Auffahrt bis in die Stadt/auf die Landstraße etc. Kann wohl nicht sein.
§ 1 StVO sagt, dass man nach den Möglichkeiten gegenseitig Rücksicht nehmen muß. Das heißt nunmal, daß man (besonders im Stau) einem Auffahrenden nach Möglichkeit Platz machen muß. Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt dann hat der Auffahrende natürlich kein Recht darauf, daß ihm Platz gemacht wird, und er muß warten. Das hat zur Folge, daß wenn er sich in eine Lücke reinzwängt, die nicht gegeben ist, er für Schäden haftet oder auch "nur" wegen Behinderung oder Gefährdung dran ist.
Unabhängig davon gilt aber auch, daß derjenige, der eine bestehende Lücke zufährt nur um jemanden daran zu hindern aufzufahren und hierdurch einen Unfall verursacht dafür zahlen muß. Denn selbst wenn man Vorfahrt hat, darf man sie sich nicht einfach erkämpfen, sondern muß gegebenenfals nachgeben, um einen Unfall zu verhindern.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von erich.kaestner
[B
§ 1 StVO sagt, dass man nach den Möglichkeiten gegenseitig Rücksicht nehmen muß. Das heißt nunmal, daß man (besonders im Stau) einem Auffahrenden nach Möglichkeit Platz machen muß. Wenn es diese Möglichkeit nicht gibt dann hat der Auffahrende natürlich kein Recht darauf, daß ihm Platz gemacht wird, und er muß warten.
In deinem ersten Post hatte der Auffahrende noch "das Recht reingelassen zu werden" und jetzt nicht mehr?
Genau darauf hatte ich geantwortet und du gibst mir ja auch recht.
Bitte nicht den §1 verdrehen zu Gunsten des Wartepflichtigen, er muß sich nämlich auch an §1 halten, die gegenseitige Rücksicht gilt auch für den auf der Beschleunigungsspur fahrenden, es kommt aber immer so rüber, wie wenn nur der auf der Autobahn das einhalten müßte.
Versteh mich nicht falsch, ich lasse immer gerne welche rein, aber ich hasse es, wenn einer gnadenlos reindrängelt nach dem Moto: "der MUSS mich reinlassen!"
Gruß
Mikne
Ich glaube wir reden aneinander vorbei.
Ich habe im ersten und zweiten Post geschrieben, daß der Auffahrende das Recht zum Auffahren nur dann hat, wenn es den Autobahnfahrern möglich ist ihn reinzulassen. Hier hast Du mich ja sogar das erste Mal zitiert. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, hat der Auffahrende folglich auch kein Recht zum Auffahren.
Unsere "Reinlassmentalität" deckt sich übrigens.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von erich.kaestner
Ich habe im ersten und zweiten Post geschrieben, daß der Auffahrende das Recht zum Auffahren nur dann hat, wenn es den Autobahnfahrern möglich ist ihn reinzulassen.
Das ist Falsch!
Du implizierst, dass man ein Recht auf reingelassen werden hätte, wenn derjenige auf der AB die MÖGLICHKEIT hat ihn reinzulassen.
Daraus könnte man ableiten, dass man reingelassen werden MUSS, wenn man jemanden reinlassen könnte. Dass man z.B. verpflichtet wäre, zu bremsen oder die Spur nach links zu räumen.
Dem ist nicht so. Man hat überhaupt kein Recht auf eine Lücke, die auf der AB dürfen stur weiterfahren. Und IMHO sollten sie das auch, denn dieses fluchtartige "nach links wechseln", sobald ein oder zwei Autos die Auffahrt hoch fahren, behindert den Verkehrsfluss mehr, als wenn diese beiden durch gezieltes Gasgeben eine Lücke suchen.
Aber scheinbar gibt es in der Praxis eher das Bewusstsein, ein Recht auf Lücke zu haben.
Anders kann ich es mir nicht erklären, dass viele die Auffahrt mit gleichbleibender Geschwindigkeit neben den Autos der rechten Spur bis zum Ende der Spur herfahren und dort dann hilflos bis empört herüberschauen 🙄 🙂.
Zitat:
Original geschrieben von C20NE-Cruiser
Fahrschulfragen interessieren mich herzlichst wenig. Diese kann man auswendig lernen. Wird dadurch trotzdem nie verstanden was, wie und warum.
Sollten aber vielleicht interessieren, dann würde diese Frage hier nicht aufkommen.
wenn Ercan auf die Autobahn auffahren will, dan muß Ercan die Vorfahrt achten
und zwar die Vorfahrt der Fahrer, die sich bereits auf der Autobahn befinden
ob sie nun fahren oder im Stau stehen
so einfach ist das
gilt auch, wenn Ercan ein tolles Auto fährt ...
Ich denke das ist immer verkehrsabhängig - manchmal macht es einfach keinen Sinn wenn der eigentlich Vorfahrthabende Fahrer auf Teufel komm raus die Spur wechselt um irgendeinem anderen Auto Platz zu machen. Umgekehrt ist es auch nicht immer ersichtlich warum manche Leute den Beschleunigungsstreifen einfach nicht ausnutzen um auf die Geschwindigkeit zu kommen wie alle anderen.
Und in einem Stau gewinnt man definitiv nichts wenn man sich 5m weiter vorne reindrängelt, oder aber eine Lücke schließt. Auf sein Recht pochen und dann schwerverletzt die sache überstehen - nein danke.
Der "Zeitgewinn" geht zulasten der Sicherheit und ist objektiv den Einsatz nicht wert (Sprit, Nerven, Risiko).
volle Zustimmung!
einigen Typen geht es im Straßenverkehr aber ums "Gewinnen"
sonst haben sie ja nix ...
Laut SWR3 gibts ein Bussgeld, wenn man im Reissverschlussverfahren keinen reinlässt: http://www.swr3.de/info/verkehr/tipps/reissverschluss/
Ja, hat aber mit diesem Fall nichts zu tun. In diesem Beispiel gibt es keinen Reißverschluss, da nicht zwei gleichberechtigte Spuren zu einer werden. Der auf der Beschleunigungsspur ist IMMER im Nachrang.
Zu diesem Beispiel ist zu sagen das eindeutig der Auffahrende zu 100% Schuld ist. Wenn er sich in eine Lücke reinzwängt die durch Gasgeben des Hintermannes in wenigen Sekunden zu ist dann ist die Lücke zu klein (Mindestabstand!) und er hätte sie sowiso nicht verwenden dürfen. Damit hat sich der Auffahrende die Vorfahrt erzwungen, dem anderen ist dagegen nichts vorzuwerfen.