Reißverschlussverfahren oder Vorfahrt? - Was, wenn Unfall?

Nabend,

nehmen wir an, auf der Autobahn hat sich auf allen Spuren in Stau gebildet und ein Fahrzeug möchte von der Beschleunigungsspur aus auf die Autobahn auffahren. Wenn das Fahrzeug bis zum Ende der Beschleunigungsspur fährt und merkt das schräg hinten der Autofahrer ein Problem damit hat, absichtlich die Lücke zum Vordermann schrumpfen lässt und das auf die Autobahn auffahrende Fahrzeug berührt, welcher Fahrer hätte später ein Problem? Das Fahrzeug was auf die Autobahn auffährt und die Vorfahrt missachtet oder das Fahrzeug was sich bereits auf der Autobahn befindet und sich nicht an das Reißverschlußverfahren hält?

So eine Situation habe ich schon öfter erlebt, besonders an Baustellen, es ist aber noch kein Unfall passiert. Von daher interessiert es mich in diesem Fall nur.

Gruß
Ercan

37 Antworten

Mein Chef ist genausojemanden mal draufgebrummt, und beide haben Teilschuld bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von jein


Mein Chef ist genausojemanden mal draufgebrummt, und beide haben Teilschuld bekommen.

Schlechten Anwalt gehabt? 😉

Ansonsten möge man es mir nicht verübeln, wenn ich jetzt sage, dass das eine Geschichte ist, die hier um 3 Ecken weitergegeben und stark zusammengekürzt ist. Ob der tatsächliche Grund für die Teilschuld hier vielleicht noch irgendwo anders zu suchen ist, lässt sich kaum sagen.

keine ahnung - was ich eigentlich sagen will - heutzutage gibt es 100%ige Schuld eigentlich nicht mehr, oder?

Doch, klar gibt es die noch.
Aber für denjenigen, der einen Unfall verschuldet, ist es in der Regel nicht großartig erheblich, ob er jetzt 80, 90 oder 100% Schuld bekommt.

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Zitat:

Original geschrieben von ytna


Doch, klar gibt es die noch.
Aber für denjenigen, der einen Unfall verschuldet, ist es in der Regel nicht großartig erheblich, ob er jetzt 80, 90 oder 100% Schuld bekommt.

Das ist ein Irrtum : sollte er zB 80% Schuld bekommen, heißt das ja, daß sein "Gegner" 20% Mitschuld bekommt.

Damit bekommt er für seinen eigenen Schaden einen Anteil

bekommt.

opaboris

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Aber für denjenigen, der einen Unfall verschuldet, ist es in der Regel nicht großartig erheblich, ob er jetzt 80, 90 oder 100% Schuld bekommt.

Das hängt, wie opaboris andeutet, stark davon ab, wie der Schaden verteilt ist. Wenn ich mit meinem 3000EUR-Auto z.B. ohne Haftpflicht einer neuen S-Klasse hinten drauf rausche, bin ich auch über jedes bisschen Teilschuld froh, das er bekommt (OK, ich fahre nicht ohne Haftpflicht und hoffentlich auch nie einer neuen S-Klasse oder sonstwem hinten drauf, aber ich glaube, was ich meine wird klar)

Und für den anderen, der den Unfall nicht verursacht, ist es ohne Zweifel schon ein Unterschied, ob er 0% oder 10% Schuld bekommt (da ggf. die Haftpflicht einspringen muss - und dann wirds eben nunmal teuer...)

MfG, HeRo

Besser keinen Unfall und keine Quote als zu 90 Prozent unschuldig!

Besser is das, auf jeden Fall.

Zitat:

Mein Chef ist genausojemanden mal draufgebrummt, und beide haben Teilschuld bekommen.

Das riecht weniger nach schlechtem Anwalt als nach einem dämlichen Richter.

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