Reingelegt beim PKW Verkauf

Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?

Unerheblich.

Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.

Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)

Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.

Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.

Zitat:

Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.

Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.

Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.

Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.

Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.

Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.

Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter

Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.

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@ TE

Es gibt hier viele gut gemeinte Ratschläge und Hinweise auf mögliche Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Widerspruch.

Wenn Du aber in der Sache weiter kommen will, musst Du m.E. unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten.
Hierzu ist zunächst mit RA ein Beratungstermin zu vereinbaren, in dem entschieden wird, wie vorgegangen werden soll.
Dieser erste Beratungstermin kostet Geld ca. 120 €?
Wenn Du bedürftig bist, erhältst Du Beratungshilfe, die entwerder bei Amtsgericht oder über den RA selbst beantragt werden kann. Dann kostet die Beratung nur 10 €. Ggfs. gibt Dir der Rechtspfleger beim Amtsgericht schon einen rechtlichen Rat.
Mein Ratschlag: Amtsgericht aufsuchen und Beratungshilfe beantragen. Entwerder wird sie gewährt oder bei Überschreiten der Grenze wird Ratenzahlung gewährt, deren Höhe vom Einkommen abhängig ist.
Prozeskostenhilfe kann erst beantragt werden, wenn Prozess geführt werden soll.
Schicke mir eine PN, wenn Du Infos zu den Einkommensgrenzen haben möchtest. Persönliche Einkommensverhältnise sollten hier nicht veröffentlicht werden.

O.

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?

Unerheblich.

Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.

Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)

Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.

Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.

Zitat:

Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.

Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.

Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.

Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.

Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.

Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.

Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter

Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.

War heute beim Anwalt, keine Chance sagt mein Anwalt, ich muß beweisen das die Kennzeichen nicht am PKW waren weil zwei Zeugen das behaupten.
Nun frag ich mich was ein Autoverkäufer noch alles haben muß um sich ab zu sichern. Ich arbeite im Autohaus und ab heute stellen wir unserem Verkäufer bei jedem Verkauf eine Person mit hin. Mein Chef sagt das ist das selbe als wenn wir zusammen saufen, er uns mit dem Auto los schickt und Nachschub holen, wenn wir besoffen erwischt werden sagen zwei der Chef hat gesagt und wir bekommen nichts, nur er. Was ist das für ein Staat? LG

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Mein Chef sagt das ist das selbe als wenn wir zusammen saufen, er uns mit dem Auto los schickt und Nachschub holen, wenn wir besoffen erwischt werden sagen zwei der Chef hat gesagt und wir bekommen nichts, nur er.

Das ist nicht ganz richtig.

Der Fahrer bekommt schon eine drauf, wie "ohne Chef" und auch nicht vermindert, nur der Chef bekommt auch einen drauf.

Zitat:

Was ist das für ein Staat? LG

Wenn zwei Leute, die zur Wahrheit verpflichtet sind und unmittelbar vorher extra darauf hingewiesen wurden, dann trotzdem lügen, was hat dann "der Staat" dabei für einen Fehler gemacht?

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warum? nach §23 STVO hat die Käuferin auch strafbar gehandelt, Sie hat den PKW mit entwerteten Papieren und angeblich gefälschten Kennzeichen in den Rechtsverkehr gebracht und das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. So hat die Richterin gesagt. LG

Warst Du beim Anwalt für Familienrecht?

Bist nicht im ADAC?

Zitat:

Original geschrieben von Transi


...das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. So hat die Richterin gesagt.

Mit welcher Begründung wurde das Verfahren eingestellt?

Zitat:

Original geschrieben von Transi


... das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.

- welche Begründung, eine Einstellung muss noch lange kein Freispruch (wegen nachgewiesener Unschuld) bedeuten?

- gibt es Auflagen zur Verfahrenseinstellung, zB. gegen Zahlung einer Geldbuße?

- ist dies als Strafverfahren eingestellt und wurde der Bußgeldstelle zugeführt, weil es ein Bußgeldverfahren ist?

--- edit

Letzteres wird es wohl sein.
Ein Verstoß gegen §23 StVO ist eine Ordnungswirdrigkeit und keine Straftat. Findet sich in §49 Abs. 22 StVO; dazu dann passend Bußgeldkatalog Tatbestandsnummer 108:

Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt
80 Euro - 3 Punkte

Diskutabel wäre die Erfüllung der Bedingung " ... wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war ..."

Zitat:

Original geschrieben von Transi


War heute beim Anwalt, keine Chance sagt mein Anwalt, ich muß beweisen das die Kennzeichen nicht am PKW waren weil zwei Zeugen das behaupten.
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Woher hast du eigentlich dein Rechtsverständnis ? Der Staat nennt sich im übrigen Rechtsstaat

Wenn zwei Zeugen das behaupten und sich dieses als Unwahr herausstellen sollte haben Sie vor Gericht Meineid begangen. Meinst du wirklich das Zeugen das machen? Natürlich kannst du dem Beweis ja liefern, wenn die Kennzeichen nicht am Wagen waren so musst du die ja noch besitzen..... Oder ist deine Geschichte erlogen und du wurdest zurecht verurteilt?

Zitat:

Original geschrieben von Transi


warum? nach §23 STVO hat die Käuferin auch strafbar gehandelt, Sie hat den PKW mit entwerteten Papieren und angeblich gefälschten Kennzeichen in den Rechtsverkehr gebracht und das Verfahren gegen sie wurde eingestellt. So hat die Richterin gesagt. LG

§ 23 STVO Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers

(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tag vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).

(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

(1b) Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

(2) Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug, den Zug oder das Gespann auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden; dagegen dürfen Krafträder und Fahrräder dann geschoben werden.

(3) Radfahrer und Führer von Krafträdern dürfen sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Sie dürfen nicht freihändig fahren. Die Füße dürfen sie nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten nehmen, wenn der Straßenzustand das erfordert.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wenn zwei Zeugen das behaupten und sich dieses als Unwahr herausstellen sollte haben Sie vor Gericht Meineid begangen. Meinst du wirklich das Zeugen das machen?

Dazu müssten sie erst mal vereidigt werden...und dass Zeugen vor Gericht die Unwahrheit sagen, passiert hundertfach am Tag...

Vielleicht sollte man anderen nicht mangelndes Rechtsverständnis vorwerfen, wenn das eigene nicht auch das beste ist 😉

Was mich immer noch wundert, das ganz Verfahren wird hier durchgezogen ohne großartige Fristen. Das geht hier Zack-Zack-Zack. Ich kenn das ganz anders. Und wegen so einer "Alltagsgeschichte" werden doch keine Eilverfahren durchgezogen, oder??😕😕😕😕

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom


... das ganz Verfahren wird hier durchgezogen ohne großartige Fristen ...

Nur der TE hat es (hier im Forum) als Eilverfahren durchgezogen.

Einen Tag vor dem Verhandlungstermin hier nachgefragt und die hier genannten "Argumente" dann als Unschuldsbeweis vorgetragen - hat er doch selber in einem Beitrag auch so geschrieben.

Einen Tag vorher wird sich darum gekümmert, das Schreiben der Staatsanwaltschaft oder die Ladung zur Aussage bei der Kripo - alles unwichtig. Es hat erst wenige Stunden vor der Entscheidung dann doch etwas der Ar*** gebrannt, dann wurde mal ganz beiläufig im Rahmen einer Geschichtenerzählung nachgefragt.

Zitat:

Oder ist deine Geschichte erlogen und du wurdest zurecht verurteilt?

Die Frage geistert mit seit Tagen im Kopf herum.

- viele Widersprüche in der eigenen Darstellung

- trotz mehrfacher Nachfrage keine weiteren Infos zu den Nummernschildern und damit dem eigentlichen Thema der Urkundenfälschung

- es wird ausschließlich mehrfach darauf hingewiesen, was die anderen alles so falsch gemacht haben (könnten) - sehe ich mittlerweile als Ablenkung

Die Kennzeichen waren gefälscht, hat der Staatsanwalt so gesehen, hat der Richter so gesehen und der eigene Anwalt wohl auch, wenn der als einzige Möglichkeit nur die Anbaufrage in den Raum stellt aber weder die Fälschung an sich noch den Fälscher als Täter.

Drei Juristen, die den Tatbestand bestätigen - wie soll das in der Folge dann einen Freispruch bringen.

Zitat:

Original geschrieben von Transi

Ich arbeite im Autohaus und ab heute stellen wir unserem Verkäufer bei jedem Verkauf eine Person mit hin.

Und dann "passiert so etwas" auch noch jemanden der sich mit der Materie eingentlich auskennen müsste......🙄

In der Gesamtschau gesehen, alles sehr merkwürdig hier...............

Gruß

Delle

Zitat:

Einen Tag vor dem Verhandlungstermin hier nachgefragt und die hier genannten "Argumente" dann als Unschuldsbeweis vorgetragen - hat er doch selber in einem Beitrag auch so geschrieben.

Er hat nach der Verhandlung hier gepostet.

Und nur hier bestätigt, wie wir Laien es auch sehen.
Wenn er dies aber gemacht hätte, wäre es sicherlich nicht zu so einem Urteil gekommen.

Die Geschichte ist und bleibt eine Story.

Das mit dem gestrigem Anwalt glaube ich auch kein Stück.

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