Reingelegt beim PKW Verkauf

Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?

Unerheblich.

Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.

Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)

Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.

Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.

Zitat:

Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.

Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.

Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.

Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.

Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.

Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.

Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter

Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.

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Jappy 😁😁😁😁😁😁

Wie geil ist das denn bitte.

Und Jappy muss die Daten rausgeben, wenn Sie zur Aufklärung einer Straftat dienen.
Da ein Strafverfahren in dieser Sache läuft, müssen Sie also die Sachen rausgeben.

Natürlich nicht an Dich, aber dem Anwalt und dem Gericht, sofern es angefordert wird.

Kannst ja auch ne Klage gegen das Urteil beim BGH einreichen 😎

@Delle
Jo, ich weiß wie so ein Verfahren abgeht.
Hatte selber schon eins, aber mit dem Schreiben so wie Du sagst, war es nicht.

Auch egal, ich kam auch ohne Anwalt gut durch 😎

@TE

Zitat:

zur Kripo und da habe ich genau das gesagt was ich hier schreibe und beim Gericht gesagt habe

Wieso muss man nach der Verhandlung denn zur Kripo?

Ok, mal unterstellt, dass das alles wirklich so gelaufen ist, wie du hier sagst. Auch vom zeitlichen Rahmen her und überhaupt.

WARUM
- machst du dann in der Sache grad so weiter wie vorher?
- holst du dir rechtliche Tips in einem Internet-Forum bei irgendwelchen juristischen Laien?
- nimmst du nicht endlich einen Anwalt, der die Sache in deinem Sinne professionell regeln kann?
- lernst du nicht aus deinen Fehlern? Hast du nicht gemerkt, dass deine Vorgehensweise dir bisher nur geschadet hat?

Zitat:

Original geschrieben von Transi


... warum sollte ich das tun ...

Ein "warum", also das Motiv, ist erst relevant bei der Strafhöhe, nicht ob überhaupt.

Niemand wird freigesprochen, weil er zwar eine Straftat begangen hat, aber der Grund dafür nicht nachgewiesen werden kann.

Dass Du eine Straftat begangen hast, war für den/die Richter/in zweifelsfrei und schlüssig nachvollziehbar.

Zitat:

Beide wußten die genaue Bezeichnung der Kennzeichen nicht mehr, sie erinnerten sich nur an den Landkreis OVP. Übrigens war der Käufer eine Frau und ihr sehr guter Bekannter wie er aussagte ein Mann, sie unternehmen und machen viel zusammen, sie arbeiten beide bei Hermes und kamen zusammen mit dem PKW zur Verhandlung was sie auch aussagten.

Deshalb wird doch deren Aussage nicht unglaubwürdig.

Wenn ich mit meiner Lebensgefährtin das Gleiche erlebe, dann sind unsere Aussagen dazu vor Gericht auch gleich - liegt eventuell am Erlebten und nicht zwingend daran, dass wir Auto, Tisch und Bett teilen.

Zitat:

Ich habe keinen Anwalt eingeschaltet weil die Sache für mich klar war,

Für Dich, aber übersehen, dass es für einen völlig unbeteiligten Dritten nur anhand von Tatsachen und Zeugenaussagen genauso "klar" sein muss.

Anwalt, Deine Chance auf einen Freispruch ohne anwaltliche Hilfe ist kleiner null, und damit das Kostenrisiko größer 100%. Wie die Risiken mit Anwalt aussehen, kann Dir nur der Anwalt sagen.
Oder den Widerspruch sofort zurückziehen. Jeden Tag entstehen Kosten durch den Widerspruch, die Du tragen musst.

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Mal so überlegend:

Code:
Ja, der Transi hat mir das Auto verkauft, 
das ist sowieso ganz schlecht gewesen, hab 
ich auch noch gar nicht bezahlt.
Und wissens was, die Kennzeichen waren am 
Auto dran, von ner Fälschung weiß ich nix. 
Wir können die Kennzeichen auch gar nicht 
gefälscht haben, die gehören doch dem Transi. 
Der Transi ist sogar noch am Tag des Kaufs mit 
denen gefahren. (so als Schmankerl)
Der Transi hat dann gesagt wir brauchen unsere
Kennzeichen nicht und  müssen auch nicht 
schleppen, wir können mit den Kennzeichen am 
Auto zur Zulassungstelle fahren, er will sie nur 
wieder weils doch seine sind.
Wir hätten das doch nie getan wenn wir das 
gewußt hätten, wir fahren doch nicht mit 
gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle. 

Wie klar siehts denn dann aus...?

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Ich wußte genau um was es geht, ich mußte doch vorher zur Kripo und da habe ich genau das gesagt was ich hier schreibe und beim Gericht gesagt habe, die Kripo hat aber nicht gesagt was kommt.

Nein das nicht, aber die Kripo wird mit 100 % Sicherheit genau gesagt haben was Ihnen zur Last gelegt wird. Die Zeugenaussagen werden sie dir nicht vorlesen, das kann nur ein Anwalt wenn er Einsicht in den Unterlagen hat beurteilen.

Wieso muss man nach der Verhandlung denn zur Kripo?"VORHER" Wer lesen kann ist klar im Vorteil. grins

Zitat:

Original geschrieben von haschee


Mal so überlegend:

Code:
Ja, der Transi hat mir das Auto verkauft, 
das ist sowieso ganz schlecht gewesen, hab 
ich auch noch gar nicht bezahlt.
Und wissens was, die Kennzeichen waren am 
Auto dran, von ner Fälschung weiß ich nix. 
Wir können die Kennzeichen auch gar nicht 
gefälscht haben, die gehören doch dem Transi. 
Der Transi ist sogar noch am Tag des Kaufs mit 
denen gefahren. (so als Schmankerl)
Der Transi hat dann gesagt wir brauchen unsere
Kennzeichen nicht und  müssen auch nicht 
schleppen, wir können mit den Kennzeichen am 
Auto zur Zulassungstelle fahren, er will sie nur 
wieder weils doch seine sind.
Wir hätten das doch nie getan wenn wir das 
gewußt hätten, wir fahren doch nicht mit 
gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle. 

Wie klar siehts denn dann aus...?

Warum soll ich gefälschte Kennzeichen ans Auto machen wenn sie Kennzeichen mithaben? Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle? Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.

LG

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wieso muss man nach der Verhandlung denn zur Kripo?
[/quote

"VORHER" Wer lesen kann ist klar im Vorteil. grins

Man muss nicht nur lesen, sonder auch denken können.

Die Kripo hat dich VOR der Verhandlung befragt im Auftrag FÜR die Staatsanwaltschaft. Und auch die Gegenpartei wurde im Vorfeld befragt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob ein Verfahren eröffnet wird oder auch nicht.

Die Kripo ist in diesem Fall nur der verlängerte Arm der Staatsanwaltschaft. Sie werden dir nicht sagen, was dich im Prozess erwartet oder was die Gegenpartei zu Protokoll gegeben hat. Die Kripo sagt, was dir vorgeworfen wird, nimmt deine Aussage auf und leitet diese an den Staatsanwalt weiter. Dann sind die erstmal wieder raus.

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wieso muss man nach der Verhandlung denn zur Kripo?
[/quote

"VORHER" Wer lesen kann ist klar im Vorteil. grins

pssssss, ganz ruhig.

Zitat:

zur Kripo und da habe ich genau das gesagt was ich hier schreibe und beim Gericht gesagt habe

Also?

Die Kripo ist wie Tom schon sagte der Helfer der Staatsanwaltschaft.
Und wenn ich bei Gericht war, will die Kripo garnichts mehr von mir, ausser mich verhaften, wenn ich nicht zahle.

Und komisch finde ich immer noch, wie Du gegen das Urteil schon Widerspruch einreichen konntest.

Ja, warum denn?

Warum sollten deine Käufer bei dir Schilder mitnehmen wenn sie selbst Schilder dabeihatten und sogar schleppen wollten?

Ungeklärt ist auch noch:
Hast du die Schilder vor Gericht gesehen?
Wurden die Schilder denn verändert? Plaketten angebracht?

Waren die Schilder von dir vielleicht zur Verschönerung verändert? (kein Vorwurf - solange du die nur an die Wand hängst hätt ich ja nix dagegen)

OT:
mir fällt ein, ich sollte meinen Wandschmuck auch überdenken. 😉

ein schönes Hemd hat dein Kumpel da an.........😁

gefällt mir...😉

Gruß

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wieso muss man nach der Verhandlung denn zur Kripo?
[/quote

"VORHER" Wer lesen kann ist klar im Vorteil. grins

Zitat:

Original geschrieben von Transi

Ich wußte genau um was es geht, ich mußte doch vorher zur Kripo und da habe ich genau das gesagt

Habe ich irgendwas  von nach der Verhandlung geschrieben?

delle:
Das könnte auch ich sein. Oder ich hab das Foto gemacht? Aber egal.

Das ganze ist privat, allerdings haben wir da dann und wann auch mal nen "Restauto" verkauft aus dem wir die benötigten Teile ausgebaut haben.

Wenn jetzt dieser Käufer bei der Gelegenheit nen paar Überführungskennzeichen mitgehen lassen würde und das Datum verändert wäre das vermutlich auch übel für mich wie für den TE. 🙁

Zitat:

Original geschrieben von haschee
Wenn jetzt dieser Käufer bei der Gelegenheit nen paar Überführungskennzeichen mitgehen lassen würde und das Datum verändert wäre das vermutlich auch übel für mich wie für den TE. 🙁

Das ist wohl war.......🙁

Gruß

Delle

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