Reingelegt beim PKW Verkauf
Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Transi
Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?
Unerheblich.
Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.
Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)
Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.
Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.
Zitat:
Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.
Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.
Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.
Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.
Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.
Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.
Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter
Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.
91 Antworten
Mal so nebenbei, der TE hat keinen Anwalt.
Den, welchen er sich zur Rate gezogen hat (welches ich nicht glaube), hat gesagt, 2 Zeugenaussagen, keine Chance.
Das ist aber eine falsche Aussage.
1. Er war nicht beim Anwalt
2. Der Anwalt weiß nicht, wie er es beweisen soll, das sein Mandant nicht der Täter ist.
So Leute,
ich denke, wir drehen uns hier nur noch im Kreis. Vom TE kommen kaum verwertbare Infos und wenn, dann sind sie meist etwas undurchsichtig. Da von uns keiner dabei war, werden wir wohl auch nie die ganze Wahrheit erfahren können. Letztendlich wurde ja nun mehrmals im Thread der Hinweis auf einen erfahrenen und am Besten noch spezialisierten Anwalt wiederholt, auch in dieser Richtung sind unsere Empfehlungen ausgeschöpft. Falls ein solcher zu Rate gezogen wurde, dann sollte man auch auf ihn hören, ansonsten vielleicht noch ne Zweitmeinung einholen. Insgesamt aber hat sich das Thema für den Bereich Sicherheit hier bei MT wohl erledigt, daher schliesse ich jetzt auch an dieser Stelle.
Gruß Tecci
MT-Moderation