Reingelegt beim PKW Verkauf

Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Transi


Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?

Unerheblich.

Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.

Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)

Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.

Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.

Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.

Zitat:

Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.

Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.

Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.

Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.

Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.

Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.

Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter

Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.

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Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Wenn zwei Zeugen das behaupten und sich dieses als Unwahr herausstellen sollte haben Sie vor Gericht Meineid begangen. Meinst du wirklich das Zeugen das machen?
Dazu müssten sie erst mal vereidigt werden...und dass Zeugen vor Gericht die Unwahrheit sagen, passiert hundertfach am Tag...

Vielleicht sollte man anderen nicht mangelndes Rechtsverständnis vorwerfen, wenn das eigene nicht auch das beste ist 😉

Ach, muss ein Zeuge nun nicht mehr die Warheit vor Gericht aussagen? Und auf welche Quelle berufst du dich genau wenn täglich in deutschen Gerichten hunderfach das so geschieht?

wie wärs denn mit einer UNeidlichen Falschaussage? 😉

http://www.123recht.net/article.asp?a=376&p=2&ccheck=1

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Dazu müssten sie erst mal vereidigt werden...und dass Zeugen vor Gericht die Unwahrheit sagen, passiert hundertfach am Tag...

Vielleicht sollte man anderen nicht mangelndes Rechtsverständnis vorwerfen, wenn das eigene nicht auch das beste ist 😉

Ach, muss ein Zeuge nun nicht mehr die Warheit vor Gericht aussagen? Und auf welche Quelle berufst du dich genau wenn täglich in deutschen Gerichten hunderfach das so geschieht?

Wenn die Geschichte doch so geschehen sein soll, denn wurde ja mit einer riesen Kriminalität gehandelt.

Und das denn Freundschaftsaussagen bestehen, kommt nun ja wirklich oft genug vor.
Im Raum steht, ob der/die Käufer/in mit Vorsatz gehandelt hat, oder aus Rache.

Denn wenn man sich kennt und nichts passiert ist, zeigt man keinen Bekannten an.

Und wie in jedem solchem Thread, man hört nie die Gegenseite.

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ



Zitat:

Wenn die Geschichte doch so geschehen sein soll, denn wurde ja mit einer riesen Kriminalität gehandelt.

Und das denn Freundschaftsaussagen bestehen, kommt nun ja wirklich oft genug vor.
Im Raum steht, ob der/die Käufer/in mit Vorsatz gehandelt hat, oder aus Rache.

Denn wenn man sich kennt und nichts passiert ist, zeigt man keinen Bekannten an.

Und wie in jedem solchem Thread, man hört nie die Gegenseite.

Waren das nun Bekannte? Bin nicht so ganz im Bilde, Aber mich würde nochmal genauer die Sache mit dem Kaufvertrag interessieren wenn der TE schon beim Autohändler arbeitet ist ihm es sicherlich geläufig das man alles

schriftlich

regelt .

In PKW Kaufverträgen regelt man die Angelegenheit ja schritftlich und dort kann der Verkäufer auch beweisen ob das Auto angemeldet oder abgemeldet war. Das wäre vor Gericht jedenfalls das Beweismittel für den Verkäufer, da können dann Zeugen dem Käufer auch nicht mehr helfen.

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Zitat:

In PKW Kaufverträgen regelt man die Angelegenheit ja schritftlich und dort kann der Verkäufer auch beweisen ob das Auto angemeldet oder abgemeldet war. Das wäre vor Gericht jedenfalls das Beweismittel für den Verkäufer, da können dann Zeugen dem Käufer auch nicht mehr helfen.

Es geht nicht direkt darum, ob es an- oder abgemeldet war.

Das es abgemeldet war, sieht man ja in den Papieren.

Es geht um die Urkundenfälschung.

Die Fragen sind nun:

- wer hat die Schilder ans Fahrzeug gemacht
- wer hat die Plaketen gefälscht

und anhand der ganzen anderen Aussagen hier, wie:

- Käufer hatte Kennzeichen mit
usw.

Passt das alles nicht zusammen.

Es sind ja auch einige Fragen noch nicht beantwortet, wie:

- wie wurden die Kz. gefälscht

Die ganze Story hat vorne & hinten kein Hand & Fuß!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Ach, muss ein Zeuge nun nicht mehr die Warheit vor Gericht aussagen?

Wo hab ich das gesagt? Ich habe nur gesagt, dass etwas anderes der Fall ist... Vor allem bei der Beurteilung eines möglichen Straftatbestandes lohnt sich ein genauer Blick, wer was (falsch) aussagt...

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster


Und auf welche Quelle berufst du dich genau wenn täglich in deutschen Gerichten hunderfach das so geschieht?

Meine Quelle: allgemeine Lebens- und Berufserfahrung 😉

Im Übrigen verweise ich für die Unterscheidung von Tatbeständen gerne auf den Link von haschee...da lohnt sich auch für dich die dritte Seite zum Verständnis😉

Wenn im Kaufvertrag nichts von Kennzeichen steht heißt das für mich da sind keine dabei? Ergo kannst du auch keine gefälschten verkauft haben...oder irre ich mich da?

Alles Latte.

Es geht darum:

Wer hat die Schilder gefälscht!
Der TE oder der Käufer?

Zitat:

Original geschrieben von Nice-DJ


Alles Latte.

Es geht darum:

Wer hat die Schilder gefälscht!
Der TE oder der Käufer?

Richtig

und der Staatsanwalt, der Richter und sogar der eigene Anwalt sind alle auf die gleiche Antwort gekommen.

Was so schnell geht das, bei so einem Popelfall.....tstss

Wenn ich richtig verstanden habe sollst Du 500 zahlen? Ich würde zahlen und es unter Lehrgeld verbuchen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Astra_GTC_1.7CDTI


Wenn im Kaufvertrag nichts von Kennzeichen steht heißt das für mich da sind keine dabei? Ergo kannst du auch keine gefälschten verkauft haben...oder irre ich mich da?

Und wenn er gefälschte dran gemacht hätte, würde er das mit Sicherheit in den Vertrag reinschreiben, oder??😁😁😁

MFG Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Astra_GTC_1.7CDTI


Wenn im Kaufvertrag ...

Es ist (für diese Sache hier) völlig unerheblich, was im Kaufvertrag alles steht oder nicht und auch völlig unerheblich, was der Käufer hätte machen müssen oder nicht.

Ist der Kaufvertrag falsch, dann kann der "angefochten" werden.
Hat der Käufer "Verfehlungen" begangen, dann muss der sich für seine Missetaten verantworten.

Hier, bei der Verurteilung des TE, geht es ausschließlich (auch wenn es einige nicht glauben wollen) um eine Urkundenfälschung, und dafür gibt es zwei Tatkriterien:
- eine gefälschte Urkunde (echte Urkunde nachgemacht oder verändert)
- und deren "offizielle" Nutzung

Hier ist ein Kennzeichen gefälscht worden und hier ist dieses auch benutzt worden.

Es ist unerheblich, wer die gefälschte Urkunde genutzt hat,
sondern erheblich, wer sie gefälscht hat - das ist der Täter bei der Urkundenfälschung.

Schreibe ich mir selber eine Diplomurkunde, ist das Urkundenfälschung, aber so lange sie im Rahmen an der Wand hängt und ich damit nur irgendwelche Freunde beeindrucke, bleibt das straffrei, weil ich sie nicht in einem Rechtsgeschäft benutze.

Benutze ich dann diese Urkunde um einen Arbeitsplatz zu erhalten - ein Arbeitsvertrag ist ein Rechtsgeschäft - ist Schluss mit lustig.

Benutzt mein Sohn diese Urkunde, um leichter einen Ausbildungsplatz zu ergattern, weil er nun aus einem Akademikerhaushalt stammt, dann bin ich genauso dran. Ich habe eine Urkunde gefälscht und diese wurde "öffentlich benutzt" - Urkundenfälschung.

Ich komme nur da wieder halbwegs ungerupft heraus, wenn ich nachweisen kann, dass ich niemals vor hatte, die gefälschte Urkunde zu nutzen und die dann doch eingetreten Nutzung "illegal" war, weil man mir die Urkunde entwendet, zumindest ohne mein Wissen genutzt hat (da wird es aber schon sehr heiß, denn ich habe schon dafür Sorge zu tragen, dass dies eigentlich nicht passieren kann.

Genau da wollte der eigene Rechtsanwalt auch hin:
Es ist nicht sonderlich unüblich, dass man aus "Schönheitsgründen" die abgekratzten Plaketten nach malt - ohne "offizielle" Nutzung zwar dicht an der Grenze der Strafbarkeit, aber noch nicht darüber hinweg.

Hier wurden sie benutzt, damit strafbar, also nur der Nachweis der unerlaubten Nutzung als Rettungsanker für den TE. Dem stehen aber 2 Zeugenaussagen gegenüber, dass er es erlaubt/ermöglicht hat - da schnappt die Falle dann zu.

Aber in der logischen Gegenprobe damit auch völlig zweifelsfrei für Staatsanwalt, Richter und auch den eigenen Anwalt:
a) die Kennzeichen waren gefälscht und
b) der TE hat sie gefälscht.

Tja,aber was ist in folgendem Fall: Der TE gibt die entwerteten Kennzeichen dem Käufer und der malt anschließend darauf rum, oder klebt ein Pappsiegel drauf ( hatten wir schon 🙄 ) ?

Hier sollte sich der Verkäufer bewußt sein, daß er mit der Weitergabe der entwerteten Kennzeichen ein gewisses Risiko eingeht. Absichern kann er sich dadurch, daß er sich vom Käufer bestätigen läßt, daß die Kennzeichen entwertet übergeben wurden oder er macht dies unter Zeugen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan


Der TE gibt die entwerteten Kennzeichen dem Käufer und der malt anschließend darauf rum,

Die Situation ist für den Verkäufer problemlos.

Problemhaft kann es werden, wenn einige Monate später genau das auch objektiv nachvollziehbar für den "ahnungslosen" Richter (der war nicht dabei aber muss es entscheiden) auch bewiesen werden muss.

Wenn man nicht "objektives Papier" mit eindeutigen Texten und Unterschriften hat, bleiben nur Zeugen - mit möglichen Überraschungen.

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