Reingelegt beim PKW Verkauf
Hallo ich hab ein riesen Problem. Habe einen abgemeldeten PKW verkauft, der Käufer und sein Lover sind nach dem Kauf mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle gefahren und da flog die Sache auf. Beide behauptet einen Tag nach dem Kauf die gefälschten Kennzeichen waren beim Kauf am PKW und ich hätte beim Verkauf gesagt der PKW ist zugelassen und sie können so zur Zulassungsstelle fahren. KFZ Brief und KFZ Schein waren entwertet und im Kaufvertrag steht nichts von Kennzeichen. Nun war ich heute zur Verhandlung und habe wegen Urkundenfälschung 600 Euro Geldstrafe bekommen. Ich habe der Richterin gesagt das ich doch keinen mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle schicke, bin doch kein Selbstverhafter. Normal ist das alles nicht mehr aber die Beiden waren sich bei der Zeugenaussage einig und ich bin im Arsch. Ist der Käufer beim Kauf verpflichtet die Papiere zu prüfen? Welche Pflichten hat der Käufer beim Kauf überhaupt?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Transi
Wer schickt jemanden mit gefälschten Kennzeichen zur Zulassungsstelle?
Unerheblich.
Du versuchst immer noch Deine Unschuld zu beweisen, weil Du "keinen Grund" für ein verbotenes Verhalten hattest. Das ist erst einmal völlig egal. Fragestellung ist ob Du eine Straftat begangen hast oder ob nicht - nichts anderes, auch nicht nach dem warum.
Du musst Beweise haben, dass entweder
- keine Urkundenfälschung vorliegt (Freispruch, weil keine Straftat begangen wurde), oder
- eine Urkundenfälschung zwar vorliegt, aber nicht von Dir gemacht wurde (Freispruch weil Du nicht der Täter warst)
Einen tatsächlichen Ladendieb wird man nicht frei sprechen, weil er gut verdient, viel Bargeld bei hatte, den begangenen Diebstahl "eigentlich nicht nötig" hatte und weil er wusste, dass klauen verboten ist. Hat er geklaut - ja/nein. Warum er geklaut hat ist vielleicht Thema einer Diplomarbeit für einen Psychologen - aber nicht für eine "hat/hat nicht-Fragestellung" vor Gericht.
Es mag fraglich sein, warum Du eine Urkundenfälschung begangen hast, aber dem Gericht war zweifelsfrei nachvollziehbar, dass Du eine Urkundenfälschung begangen hast. Näheres dazu wird sich in der Urteilsbegründung finden, warum der Richter zu diesem Ergebnis gekommen ist.
Jede Straftat ist vom Motiv "unlogisch"; und Du willst Deine Unschuld gerade dadurch beweisen, weil keine Logik im Motiv vorhanden ist - es wird Zeit, dass Du endlich aufwachst.
Zitat:
Was ist mit §23 Vor Inbetriebnahme in den Straßenverkehr ist der Käufer verpflichtet, sich zu vergewissern, ob das Fahrzeug bestimmungsgemäß zugelassen ist. Diese Verpflichtung hat sogar jemand, der sich ein Fahrzeug ausleiht.
Auch das ist für Dich und Deine Situation völlig unerheblich.
Es mag ja sein, dass hier der Käufer und Fahrer auch unzulässig und strafbar gehandelt haben, aber dann haben die auch ein Problem, mit dem sie sich zu verantworten haben.
Das verändert aber nichts an Deiner Situation.
Dir wurde eine Urkundenfälschung vorgeworfen, ermittelt, verhandelt und verurteilt.
Aber nicht das Fahren mit einem nicht zugelassenem und nicht versichertem Fahrzeug - dies wird dem Fahrer vorgeworfen werden. Auch wurde Dir nicht vorgeworfen, dass Du das Fahren mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug ermöglicht hast - dies wird dem Eigentümer des Fahrzeugs, dem Käufer vorgeworfen werden.
Mehrere Missetaten mit mehreren "eigenen", jeweils zugehörigen Tätern, die jeweils für ihre "persönliche" Tat auch zur Rechenschaft gezogen werden.
Wenn Du unzulässiger Weise eine Schusswaffe verkaufst, dann wird dies straffrei, wenn der Käufer mit dieser Waffe einen ebenso unzulässigen Mord begeht? Du verweist doch immer auf "Logik", mache das hier doch auch einmal, dann sollten auch endlich die Schuppen von den Augen fallen.
Höre endlich auf mit Deinen Argumenten und Denkstrukturen, das sind alles keine Gründe für einen Nachweis Deiner Unschuld bei einer Urkundenfälschung.
Dein Problem ist ausschließlich eine "Urkundenfälschung"
- waren auf den Kennzeichen wie auch immer "nachgemachte" Plaketten?
dann ist das eine Urkundenfälschung, wenn die benutzt werden (durch wen auch immer, wann auch immer, warum auch immer - das ist alles egal)
- hast Du die Plaketten wie auch immer "nachgemacht" ?
dann bist Du der Täter
Diese zwei Dinge, und nichts anderes, sind das Thema und die entscheidende Abfolge. Alles andere mag interessant sein, sind aber völlig unerhebliche Nebenspielplätze, die nur ablenken und Zeit fressen wenn man sich darum kümmert.
91 Antworten
Da fehlt irgendwas in der Story, oder Du bekommst mit Anwalt Recht.
Die Sache kann so nur ein Happy End haben.
Ein kleines falsches Wort und man ist unbewusst am Arsch.
Deswegen sollte man Widerspruch schon mit Anwalt machen.
hab Einspruch eingelegt gegen das Urteil, die haben mir nur ne Woche gegeben. ich denke dabei an deutsche Gerichte die festlegen wann der Hahn zu krähen hat, ganz Deutschland hat gelacht. heul
Sorry, aber entweder willst du uns hier total vergackeiern oder du hast nicht mal annähernd 5% von dem erzählt, wie es WIRKLICH gelaufen ist. Auch die Info, ob mal ein Anwalt zu Rate gezogen wurde, bist du immer noch schuldig geblieben...ich vermute aufgrund der Formulierungen mal nein. Aber dann bitte auch nicht rum"heul"en, wenn das alles noch weiter in die Hose geht...
Irgendwie erscheint das alles sehr konfus und nicht logisch und schlüssig nachvollziehbar...
Hier findet sich doch alles, was zur Verurteilung geführt hat
Zitat:
Original geschrieben von Transi
...
meine alten entwerteten Kennzeichen von einem vor zwei Jahren abgemeldeten Cabrio mit gefälschten Marken am gekauften Auto,
...
Die Kennzeichen waren vorher auf den Verkäufer zugelassen und auf den Kennzeichen waren gefälschte Zulassungsplaketten vorhanden. Nun war noch zu klären, wer die Fälschung der Plaketten durchgeführt hat.
Zitat:
Der Käufer sagte aus, die Kennzeichen waren beim Kauf so am PKW ebend mit den gefälschten Marken, ...
Das war dann die Zeugenaussage zu dem "wer", die dann auch noch an Glaubhaftigkeit gewinnt, weil
Zitat:
... Was noch dazu kommt war das der Käufer Kennzeichen mit hatte und der Käufer aussagte er hätte zugelassene Kennzeichen seines Renault mit gehabt und wollte Diese benutzen ...
Der Käufer Kennzeichen mitgebracht hatte, die aber nicht benutzt hat, weil Kennzeichen am Fahrzeug vorhanden waren.
Damit existiert ein für den Staatsanwalt und auch Richter absolut schlüssiger Kreis mit entsprechendem Ergebnis.
Dass dieses Vorhaben des Käufers mit den "fremden" Kennzeichen und Seil auch deutlich daneben gewesen wäre, mag sein (Kennzeichenmissbrauch als Straftat und nicht genehmigtes Schleppen als Ordnungswidrigkeit), ist aber irrelevant, da es nicht dazu gekommen ist.
Wie oft plant man selber Straftaten ("dem haue ich aufs Maul"😉 und macht man dann doch nicht. Planung ist straffrei, der Versuch (begonnene Tatausführung) ist zwar strafbar (§23 StGB) aber wird der Versuch erkennbar abgebrochen und die Handlung eingestellt, bevor es tatsächlich zu einer strafbaren Handlung gekommen ist, hat man einen straf-befreienden Rücktritt nach §24 StGB.
Eine "Zweite Instanz" sehe ich als nicht leicht, da existiert eine zentrale Frage, um die Glaubwürdigkeit der Zeugen zumindest zu erschüttern:
- Wieso bringt der Käufer zusätzlich gefälschte Zulassungsplaketten mit, wenn sie doch komplette Kennzeichen und ein Seil dabei haben, um den Wagen abzuholen?
Weil sie wussten, dass in der Garage Kennzeichen herum liegen, aber dann hätten sie keine eigenen Kennzeichen mitbringen müssen und wenn ich ohnehin eigene Kennzeichen dabei habe, dann muss ich keine Plaketten einstecken. - Ein an sich schlüssiger Kreis, der für einen Dritten, dem Richter, objektiv nachvollziehbar durchbrochen werden muss.
Von einem Beschuldigten, der straffrei Lügen darf, dass sich die Balken biegen - gegen zwei Zeugen, die unter massiver Strafandrohung zur Wahrheit verpflichtet sind. Da sind schon naturgemäß die Anforderungen an irgendwelche Beweise einiges höher. Mit einem "könnte" oder "wäre doch möglich" kommt man nicht weiter, hat schon beim ersten Mal nicht geklappt und jetzt liegt die Latte noch deutlich höher.
Möglichkeiten und deren Chancen sollte man von einem Anwalt im Rahmen eines Vorgespräches prüfen lassen, der versteht auch das Urteil und (viel wichtiger zur Einschätzung) die Urteilsbegründung. So ein Vorgespräch ist mit 150-200 Euro nicht allzu teuer und wenn man überhaupt kein Geld hat, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.
Zitat:
erst bekam ich einen schriftlichen Strafbefehl und den habe ich mit genau Euern Argumenten und Kopie vom Kaufvertrag widersprochen,
Das kann nur in die Hose gehen.
"Unsere" Argumente basieren auf Deiner Schilderung, die weder halbwegs objektiv noch vollständig ist oder auch nur sein könnte. Viele relevante Details sind doch erst in Deinen letzten Beiträgen gekommen, und ergeben ein völlig anderes Bild, als nach Deiner ersten Fragestellung.
Nur mal zum Nachdenken:
Wie waren die (Deine) Kennzeichen denn gefälscht, die sind doch sicherlich sichergestellt worden, zumindest fotografiert, immerhin das entscheidende Beweismittel in einem Strafverfahren:
Selbst gebastelte Aufkleber oder mittels Edding die abgeschabten Bereiche (selber) etwas "aufgehübscht", weil die sonst mit den zerkratzten Bereichen so unansehnlich an der Garagenwand aussehen. Kenne ich von etliche Leuten, die ihre Schildersammlung "ansehnlich" haben wollen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Sorry, aber entweder willst du uns hier total vergackeiern oder du hast nicht mal annähernd 5% von dem erzählt, wie es WIRKLICH gelaufen ist. Auch die Info, ob mal ein Anwalt zu Rate gezogen wurde, bist du immer noch schuldig geblieben...ich vermute aufgrund der Formulierungen mal nein. Aber dann bitte auch nicht rum"heul"en, wenn das alles noch weiter in die Hose geht...
Irgendwie erscheint das alles sehr konfus und nicht logisch und schlüssig nachvollziehbar...
Den Eindruck habe ich hier auch.......
Erst einmal geht man in einer Strafsache nicht ohne Anwalt vor Gericht und wenn man sich keinen leisten kann, dann gibt es einen Pflichverteidiger.
Und zum anderen verurteilt ein/e Strafrichter/erin nicht jemanden einfach so aus aus Lust und Laune. da wird schon ganz genau geprüft und hinterfragt.
es heißt ja nicht umsonst im Zweifel für den Angeklagten.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Transi
hab Einspruch eingelegt gegen das Urteil, die haben mir nur ne Woche gegeben. ich denke dabei an deutsche Gerichte die festlegen wann der Hahn zu krähen hat, ganz Deutschland hat gelacht. heul
Ich glaube nun kein Wort mehr.
Die Verhandlung war am 10.02 ???
Und Du hast jetzt schon das Urteil und auch schon Widerspruch eingelegt?
So, ich muss los, im Himmel ist Jahrmarkt, wollen pünklich da sein 😉
Zitat:
Erst einmal geht man in einer Strafsache nicht ohne Anwalt vor Gericht
Wenn der Tatvorwurf stimmt und man eh sagt, das es an dem ist, brauch man keinen.
Zitat:
Original geschrieben von Nice-DJ
Ich glaube nun kein Wort mehr.
Die Verhandlung war am 10.02 ???
Und Du hast jetzt schon das Urteil und auch schon Widerspruch eingelegt?
So, ich muss los, im Himmel ist Jahrmarkt, wollen pünklich da sein 😉
War bestimmt ein sogenanntes Schnellgericht.....😁
Gruß
Delle
Zitat:
Erst einmal geht man in einer Strafsache nicht ohne Anwalt vor Gericht
Wenn der Tatvorwurf stimmt und man eh sagt, das es an dem ist, brauch man keinen.
Dann kann man aber auch den Strafbefehl annehmen und muss nicht ins Gericht latschen.....😁
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Dann kann man aber auch den Strafbefehl annehmen und muss nicht ins Gericht latschen.....😁Zitat:
Erst einmal geht man in einer Strafsache nicht ohne Anwalt vor Gericht
Wenn der Tatvorwurf stimmt und man eh sagt, das es an dem ist, brauch man keinen.Gruß
Delle
Hä?
Da ich kein Schwerverbrecher bin, weiß ich nicht, wie so ein Ablauf vonstatten geht.
Dachte, es gibt ein Einschreiben in welchem steht, der Tatvorwurf und wann Verhandlung ist.
Da kann man im Vorwege schon sagen: Jo, alles klar. Ich stimme dem so zu.
Und denn gibt es keine Verhandlung?
keine Angst, du spricht nicht mit einem Vorbestraften.......😁
Also, bei solchen Delikten erlässt die Staatsanwaltschaft nach Beendigung der Ermittlungen einen Strafbefehl.
Den kannst du dann annehmen oder Wiederspruch einlegen.
Nimmst du ihn an, ist das Thema erledigt (wenn du bezahlt natürlich)
Legst du Wiederspruch ein, kommt es zur Verhandlung vor dem Strafrichter. Und dann wird das alles gaanz genau vom Richter hinterfragt und geprüft.
Ist sehr spannend so eine Strafsache........😉
Gruß
Delle
Ich verkackeier hier keinen, Die Zeugen haben auch ausgesagt das sie vor paar Tagen schon mal bei mir waren um sich den PKW anzusehen und da waren keine Kennzeichen am Fahrzeug und als sie es abholten waren ebend die Kennzeichen dran mit denen der Käufer aufgeflogen ist, warum sollte ich das tun wenn das Fahrzeug abgemeldet ist. Ich habe dem Käufer vorm Kauf bei Jappy geschrieben das der PKW abgemeldet ist und darum brachte er Kennzeichen mit. Nur Jappy rückt die Nachrichten nicht raus wegen Datenschutz. Auch sagte der Käufer aus das ich gesagt hätte die Kennzeichen gehören zum KFZ und er könne damit zur Zulassungsstelle fahren, der Begleiter sagte aus ich hätte gesagt das ich die Kennzeichn wieder haben möchte. Beide wußten die genaue Bezeichnung der Kennzeichen nicht mehr, sie erinnerten sich nur an den Landkreis OVP. Übrigens war der Käufer eine Frau und ihr sehr guter Bekannter wie er aussagte ein Mann, sie unternehmen und machen viel zusammen, sie arbeiten beide bei Hermes und kamen zusammen mit dem PKW zur Verhandlung was sie auch aussagten. Die Käuferin hat das Auto noch nicht mal bezahlt weil sie angeblich Ärger damit hatte, die Ricterin hatte den Kaufvertrag und mahnte sie das sie den PKW ohne Garantie gekauft hat und bezahlen müsse. Alles klar jetzt? Ich habe keinen Anwalt eingeschaltet weil die Sache für mich klar war, wo gibt es denn sowas das ich ein abgemeldetes Auto verkaufe und einen Tag später für Andere ihre Straftaten haften muß. LG
Zitat:
Original geschrieben von Transi
Die Käuferin hat das Auto noch nicht mal bezahlt weil sie angeblich Ärger damit hatte, die Ricterin hatte den Kaufvertrag und mahnte sie das sie den PKW ohne Garantie gekauft hat und bezahlen müsse. Alles klar jetzt?
Nö. Warum auch, was hat dieser Teil mit dem eigentlichen Fall zu tun? Es ging um die Verwendung von Kennzeichen und NICHT um irgendwelche Ansprüche aus dem Kaufvertrag...
Zitat:
Original geschrieben von Transi
Ich habe keinen Anwalt eingeschaltet weil die Sache für mich klar war, wo gibt es denn sowas das ich ein abgemeldetes Auto verkaufe und einen Tag später für Andere ihre Straftaten haften muß.
Du gehst also einfach zu einer Strafverhandlung, ohne zu wissen, was denn überhaupt der Vorwurf ist, ohne den Sachverhalt zu kennen, der dir zur Last gelegt wird und das Ganze ohne juristische Vorbildung. Das macht doch kein normaler Mensch, auch wenn er noch so unschuldig ist und davon überzeugt ist...
Und sorry, aber einen Autoverkauf über ein Internet-Community&Contact-Portal abzuwickeln, da rollen sich mir persönlich die Fußnägel hoch. Für was gibts Emails? Vollkommen unverständlich für mich, sorry.
Ich wußte genau um was es geht, ich mußte doch vorher zur Kripo und da habe ich genau das gesagt was ich hier schreibe und beim Gericht gesagt habe, die Kripo hat aber nicht gesagt was kommt. Ich habe den Kauf nicht über ein Portal abgewickelt, ich habe der Dame nur noch darüber mitgeteilt das das Auto abgemeldet ist, ich kannte die Dame vorher persönlich hatte mit der aber nichts wenn das hier einer denkt. LG