reingefallen beim Gebrauchtwagenkauf, wie weiter?

hallo, habe einen GW mit neuer HU gekauft.
Zuhause habe ich den Wagen in einer Werkstatt prüfen lassen.
Nun sagte man mir (der KFZ Sachverständige) das Auto ist nicht Verkehrssicher und hätte keinen TÜV bekommen dürfen.
Die hinteren Federn sind gebrochen, die Bremsleitungen kurz vorm Platzen und noch Hintenn Buchsen ausgeschlagen.

Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Da ja nicht mehr Fahrbereit möchte ich das der Händler die 300km herkommt, mir mein Geld gibt und das Auto mitnimmt.

Auserdem funktioniert die ZV nicht mehr und das automatikgetriebe wird nicht lange halten. MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


Die hinteren Federn sind gebrochen, die Bremsleitungen kurz vorm Platzen und noch Hintenn Buchsen ausgeschlagen.

Dies stellt alles laut

dieser Liste

leider keinen Sachmangel dar, weil es sich hier um Verschleißteile handelt (Vorausgesetzt, der gekaufte Wagen ist kein Neuwagen, diese dürfen auch keine Verschleißerscheinungen haben - aber selbst das kann man im diesem pdf ja alles nachlesen).

Zitat:

Kann ich vom Kauf zurücktreten?

Wenn der Tüv gefälscht ist, dann ja. Wenn der Tüvbericht ein 'Gefälligkeitsgutachten' war, dann nein.

Zitat:

Da ja nicht mehr Fahrbereit möchte ich das der Händler die 300km herkommt, mir mein Geld gibt und das Auto mitnimmt.

😁

Zitat:

Auserdem funktioniert die ZV nicht mehr und das automatikgetriebe wird nicht lange halten. MfG

Wenn die ZV nicht funktioniert, dann ist dies ein Sachmangel und der Händler hat das Recht hier nachzubessern. Der Wagen ist allerdings auf Deine Kosten hin zum Händler zu bringen, den trifft ja keine Schuld, daß Du 300 km fährst um einen Eimer zu kaufen.

Alternativ könntest Du Dich fernmündlich mit dem Händler darauf einigen, die ZV woanders reparieren zu lassen.

Zum Getriebe: Warum soll das nicht mehr lange halten? Auch verschlissen?

Von was für einen Wagen reden wir hier eigentlich? Schlachtfahrzeug an Bastler/gekauft wie gesehen für 300€ von der Resterampe oder top- und Scheckheft geflegter Nichtraucherrentnerjahreswagen mut wenigen km ?!?

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Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


Die hinteren Federn sind gebrochen, die Bremsleitungen kurz vorm Platzen und noch Hintenn Buchsen ausgeschlagen.

Dies stellt alles laut

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leider keinen Sachmangel dar, weil es sich hier um Verschleißteile handelt (Vorausgesetzt, der gekaufte Wagen ist kein Neuwagen, diese dürfen auch keine Verschleißerscheinungen haben - aber selbst das kann man im diesem pdf ja alles nachlesen).

Zitat:

Kann ich vom Kauf zurücktreten?

Wenn der Tüv gefälscht ist, dann ja. Wenn der Tüvbericht ein 'Gefälligkeitsgutachten' war, dann nein.

Zitat:

Da ja nicht mehr Fahrbereit möchte ich das der Händler die 300km herkommt, mir mein Geld gibt und das Auto mitnimmt.

😁

Zitat:

Auserdem funktioniert die ZV nicht mehr und das automatikgetriebe wird nicht lange halten. MfG

Wenn die ZV nicht funktioniert, dann ist dies ein Sachmangel und der Händler hat das Recht hier nachzubessern. Der Wagen ist allerdings auf Deine Kosten hin zum Händler zu bringen, den trifft ja keine Schuld, daß Du 300 km fährst um einen Eimer zu kaufen.

Alternativ könntest Du Dich fernmündlich mit dem Händler darauf einigen, die ZV woanders reparieren zu lassen.

Zum Getriebe: Warum soll das nicht mehr lange halten? Auch verschlissen?

Von was für einen Wagen reden wir hier eigentlich? Schlachtfahrzeug an Bastler/gekauft wie gesehen für 300€ von der Resterampe oder top- und Scheckheft geflegter Nichtraucherrentnerjahreswagen mut wenigen km ?!?

Das Fahrzeug (ein Gebrauchtwagen für 3000€) stand als Scheckheftgepflegt mit TÜV neu da.
Nun habe ich einen KFZ Sachverständigen das Auto ansehen lassen mit dem Ergebnis das das Auto nicht Verkehrssicher ist und keinen Tüv(HU) bekommen dürfte, da :
Bremsleitungen nicht in Ordnung(können platzen/ undicht werden)
Hintere Federn beide gebrochen,
Ausgeschlagene Gummibuchsen hinten
(hole das Auto erst am Montag aus der Werkstatt, das habe ich am Samstag per Tel. mitgeteilt bekommen.)

Automatikgetriebe ruckt (hält nicht mehr lange laut Werkstatt(( wollte da einen Ölwechsel machen lassen.
ZV (ist ein Stellmotor an der Fahrertür kaputt) Nach Aussage des Verkäufers sollte das mit einen Batteriewechsel eigentlich erledigt sein)

Nur wie soll ich mit einen nicht Verkehrstüchtigen Auto zu dem Händler fahren?
Ich gefährde ja mich und andere ! MfG

Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


Das Fahrzeug (ein Gebrauchtwagen für 3000€) stand als Scheckheftgepflegt mit TÜV neu da.
Nun habe ich einen KFZ Sachverständigen das Auto ansehen lassen mit dem Ergebnis das das Auto nicht Verkehrssicher ist und keinen Tüv(HU) bekommen dürfte, da :
Bremsleitungen nicht in Ordnung(können platzen/ undicht werden)
Hintere Federn beide gebrochen,
Ausgeschlagene Gummibuchsen hinten

(hole das Auto erst am Montag aus der Werkstatt, das habe ich am Samstag per Tel. mitgeteilt bekommen.)

Automatikgetriebe ruckt (hält nicht mehr lange laut Werkstatt(( wollte da einen Ölwechsel machen lassen.
ZV (ist ein Stellmotor an der Fahrertür kaputt) Nach Aussage des Verkäufers sollte das mit einen Batteriewechsel eigentlich erledigt sein)

Nur wie soll ich mit einen nicht Verkehrstüchtigen Auto zu dem Händler fahren?
Ich gefährde ja mich und andere ! MfG

Meiner Meinung nach läuft das unter " Vorhaltung falscher Tatsachen " und man sollte ,Notfalls auch mit einem Fachanwalt + Gutachten, den Wagen zurück geben.

Es müsste ja rauszufinden sein ob alleine die Federn schon länger gebrochen sind oder gerade erst gestern.

Das liest sich als ob der Verkäufer den TÜV gekauft und das Scheckheft gefälscht hat.
Wo wurden die Inspektionen denn durchgeführt? Da mal anrufen und fragen was die von dem Fahrzeug wissen.

Vllt mal den Vorbesitzer kontaktieren,der weiss am besten was der Wagen hatte bzw nicht hatte.

Was sagt denn der Verkäufer zu der Sache?

mfg

Nun schaue zuerst mal in deinen Kaufvertrag ( Ich ahne da schlimmes) Wurde das Fahrzeug vom Händler verkauft oder nur im Kundenauftrag?

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Fahrzeug wurde nicht im Kundenauftrag sondern direkt vom Händler gekauft.
Es war halt mit entsprechender Ausstattung /Farbe/Preis (Auto ist für meine Tochter ) schnell nichts weiter zu finden.....

Händler erreiche ich erst Montag, wollte aber gerne schon mal wissen wie ich am Besten Vorgehe.

Der KFZ Sachverständigen ist der Meinung das der Händler gut bediehnt wäre wenn der Kauf ohne Anwalt rückgängig gemacht würde.

Bevor hier Vorwürfe in den Raum kommen, mal ein dutzend offener Fragen, die beantwortet werden wollen:

1. Wie lang ist die HU her vor dem Kauf? Was steht im HU-Bericht?
2. Wie sieht die Bruchkante an den Federn aus? Frisch, oder schon rostig?
3. Was ist dein "KFZ-Sachverständiger"? Der Bruder vom Onkel des Nachbarn oder ein Dipl-Ing. vom TÜV?
4. Was für ein Auto, wie viel KM?
5. Was steht im Scheckheft? Wann wurden Inspektionen gemacht und wo?
6. Was steht im Kaufvertrag? Vom Händler? Im Kundenauftrag? Bastlerfahrzeug?

So, erst DANN können wir hier sinnvoll debattieren wer und wo der Fehler liegt!!

Eine (rhetorische) Frage außer der Reihe: Wie intelligent ist es 300km fürn Eimer zu fahren und den erst NACH dem Kauf überprüfen zu lassen. Mal davon abgesehen das gebrochene Federn auch ein Laie sieht und merkt bei einer Probefahrt.

Hey,
hab ich grad gefunden
zwecks Kosten für die Rückfahrt :
§439 BGB

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Zunächst würde ich mit dem Händler reden wenn er die Kosten für den Austausch/Reparatur übernimmt ist alles in Ordnung.

Wenn nicht :Händler erst mündlich dann Schriiftlich zur Nachbesserung auffordern,der kann das Auto entweder selber vor deiner Tür abholen oder du einigst dich darauf dass er im voraus in die Kostenübernahme in einer örtlichen Werkstatt einwilligt um die Mängel zu beseitigen.

Wenn er das verweigert kannst auch andere Schritte unternehmen.

Falls du ne Rechtsschutz hast die das übernimmt gleich anfragen ab zum Anwalt geht meiner Meinung nach doch immer am besten.
Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


Fahrzeug wurde nicht im Kundenauftrag sondern direkt vom Händler gekauft.

Das ist momentan eine verbreitete Methode um sich aus der Sachmängelhaftung zu winden, deswegen fragte ich extra danach.

Damit wäre ja geklärt, wer sich hier drum zu kümmern hat...

also die in nenne es mal Fähnchenhändler die mir bekannt sind, verkaufen eigentlich solche Fahrzeuge für 3.000 Euro eher nie mit Garantie oder Gewährleistung, klaro kauft man die bei denen aber man sollte doch wirklich nicht zu viel erwarten und sich nie auf einen HU Bericht verlassen! Hier kommen täglich Beiträge wie dieser und ich frage mich sind das alles Erstkäufer die garkeine Ahnung haben?

Auch würde ich Verkehrsunsicher mit den aufgezählten Mängeln eher nie als Werkstatt in den Mund nehmen (außer man will den Kunden verunsichern und dicke Reparaturen machen)! Bremsleitung kann platzen / undicht werden, Automatikgetriebe wird nicht mehr lange halten usw. sind das Hellseher oder was?

Eine gebrochene Federn kann man schnell übersehen bei ner HU, passiert allen Prüfern wie mir und auch Werkstattmonteuren/-meistern, bei mir gerade erst am Freitag, Monteur das Auto vom Kumpel vorgestellt und gesagt habe ich durch gesehen ist ok, ein BMW E46 Coupe mit 120 tkm auf der Uhr und siehe da hinten links die Feder gebrochen passiert halt!

Ruf den Händler morgen an und berichte ihm von den Mängeln, den Federn, Bremsleitungen und der ZV und handel so viel heraus wie es geht, sag einfach die Werkstatt repariert die Bremsleitung, Federn, ZV und fertig, Rechnung sollte er übernehmen, wenn möglich! Nimm bitte nicht das Wort Sachverständiger, Verkehrsunsicher usw. bei dem Telefonat in den Mund, auch Anwalt würde ich vermeiden, sei einfach nett und lebe mit der Tatsache das du keine Ahnung von Autos hast und in Zukunft dir vorher Hilfe suchst in Form z.B. eines Dekra Gebrauchtwagensiegels, was du erstellst auf deine Kosten die 100 Euro sind gut angelegt!

Und lade mal bitte den Kaufvertrag hoch oder zumindest das genau der Titel ist und welche Dinge schriftlich / vertraglich dort drin stehen, nur weil es bei nem Händler war muss es ja nicht sein, dass er dir auch Garantie usw. gegeben hat. Was ist das eigentlich für ein Auto?

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka


also die in nenne es mal Fähnchenhändler die mir bekannt sind, verkaufen eigentlich solche Fahrzeuge für 3.000 Euro eher nie mit Garantie oder Gewährleistung...

Die Garantie können sie in der Tat weglassen, da dies eine freiwillige Leistung ist, aber die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung können sie allenfalls von 24 Monaten auf minimal 12 Monate kürzen.

bei 300 km anfahrt keine probefahrt gemacht??

@Drahkke

ich bin kein Jurist, mag alles sein, aber ich bekomme viel mit bei meinen Händlern wo ich prüfe am Ende läuft es doch immer aufs gleiche hinaus, dass der Kunde sauer ist und eigentlich nichts machen kann, warum auch immer!

Gebrauchtwagenhändler sind halt alles "Verbrecher" egal ob der Fähnchenhändler mit die Kiesplatz oder der in der BMW Niederlassung, sind meiner bescheidenen Meinung alle gleich, soll auch nicht böse sein, gegen diese sie machen doch nur ihren Job und menschlich sind sie alle ok, die ich so kenne!

Autokauf ist immer eine Glücksache, man muss halt nur immer günstig kaufen, damit man ggf. die Rostlaube noch gut jmd anders andrehen kann^^

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway


bei 300 km anfahrt keine probefahrt gemacht??

er ist damit doch 300km nach Hause gefahren und wollte dem Wagen mit nem Ölwechsel was gutes tun, glaubst du dann er hätte bei ner Probefahrt irgendwas bemerkt? Ich glaube kaum!

Hmm,

in welcher Werkstatt wurde denn das Auto begutachtet? Markenwerkstatt oder freie Werkstatt oder gar Werkstattkette?

Grüße
Steini

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