Rechtsfrage Gebrauchtwagenkauf
hallo,
folgender sachverhalt:
astra j von privat gekauft. bei der probefahrt zusammen mit verkäufer geräusch beim anlassen bemerkt. verkäufer meinte das kommt manchmal, er weiss nicht genau warum, tippt auf anlasser oder auspuffblech.
jetzt in der werkstatt gewesen und es deutet vieles auf ein defektes massenschwungrad hin.
habe ich rechtlich irgendwelche chancen den verkäufer haftbar zu machen? er wusste ja das da was ist, aber halt nicht genau was (nach meiner einschätzung ist das wirklich so, hat einen sehr serösen eindruck gemacht).
mfg
Beste Antwort im Thema
Ehrliche Meinung?😕
Du hast ein Auto gekauft, wo dir bereits ein Fehler bekannt war.
Der Verkäufer, ein Privater, stimmte sogar zu und äußerte seine Vermutungen.
Und was möchtest du jetzt genau im Nachhinein erreichen?😕
Lass es reparieren und gut ist es. Das ist einzig und allein dein Ding.😉
Und dem Verkäufer jetzt noch mit "rechtlichen" Dingen auf den Sack zu gehen, halte ich persönlich für asozial.
22 Antworten
In erster Linie haften Privatleute nicht, weil sie die Gewährleistung und somit Sachmängel ausschließen können.
Sie haften nur dann wenn sie, dir ein groben und fahrlässigen Mängel verschweigen. z.B er besitzt das Auto 4 Jahre und die Karosserie ist komplett verrostet dann haftet er durchaus weil er dies wissen muss. Da ja vor 2 Jahren TÜV war und dann das noch nicht so stark sein könnte sonst wäre er durchgefallen.
Bei Mängeln wie bei dir, hast du allerdings wohl Pech gehabt, außer du kannst nachweisen das er wusste was es ist.
Du hättest einfach mal, während der Probefahrt zur Werkstatt fahren sollen und die hätten dir dann gesagt was ist.
So hast du leider Pech gehabt.
(Meine persönliche Einschätzung zu der Sache, aus gelesenen Fachbeiträgen zum Thema Gebrauchtwagenkauf)
Na, und du wusstest beim Kauf doch auch, dass da was ist, aber halt nicht genau was. Und trotzdem hast du das Auto so mit Gewährleistungsausschluss gekauft.
Jetzt müsstest du konkret nachweisen, dass ihm der Mangel genauestens bekannt war - nicht "Anlasser" oder "Auspuffblech". Nur wie? Vielleicht in der Werkstatt des Verkäufers nachfragen, ob da bereits ein Kostenvoranschlag für die Rep. gemacht wurde? Falls die Auskunft erteilen.
Ansonsten: Selbst ohne Gewährleistungsausschluss, da in Kenntnis des Mangels gekauft, Pecht gehabt.
Ehrliche Meinung?😕
Du hast ein Auto gekauft, wo dir bereits ein Fehler bekannt war.
Der Verkäufer, ein Privater, stimmte sogar zu und äußerte seine Vermutungen.
Und was möchtest du jetzt genau im Nachhinein erreichen?😕
Lass es reparieren und gut ist es. Das ist einzig und allein dein Ding.😉
Und dem Verkäufer jetzt noch mit "rechtlichen" Dingen auf den Sack zu gehen, halte ich persönlich für asozial.
Zitat:
@niedersachse01 schrieb am 6. Juli 2015 um 11:28:18 Uhr:
er wusste ja das da was ist, aber halt nicht genau was (nach meiner einschätzung ist das wirklich so, hat einen sehr serösen eindruck gemacht).
Führe den Gedanken einfach mal zu Ende:
Auch
Duwusstest doch dass da was ist, aber halt nicht genau was.
Gekauft hast Du das Auto trotzdem.
Dass sich der Privatverkäufer als Laie nicht in der Lage war die Ursache des Geräusches korrekt einzuordnen wirst Du ihm nicht anlasten können.
Übrigens hielt wie Du ja weisst auch ein Fachmann (dein Werkstattmeister) genau wie der VK in seiner ersten Einschätzung ein Auspuffblech als Ursache für möglich.
Einzige Möglichkeit: Weise dem Verkäufer nach, dass er den genauen Umfang des Defektes kannte und ihn dir wider besserem Wissen verschwiegen hat.
Unter Umständen wäre ein Vorsprechen bei seiner Stammwerkstatt ein geeigneter erster Schritt.
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auch das würde nichts helfen, da der Mangel (bzw. genauer ist es im juristische Sinne kein Mangel) bei Kauf bekannt war.
Wann ein Mangel im kaufrechtlichen Sinne vorliegt regelt §434 BGB eindeutig. Hier nicht gilt:
"Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat." Sofern nicht die Beseitigung des Mangels vereinbart wurde, ist als vereinbarte Beschaffenheit "das Auto im defekten Zustand" anzusehen. Ihr hattet ja beide Kenntnis von dem Defekt. Die Ursache ist irrelevant, sofern sie nicht kaufvertraglich garantiert wurde.
wie man in diesem Fall überhaupt auf die Idee einer Haftbarhaltung kommen kann ist mir ehrlich gesagt schleiferhaft; aber zugegebenermaßen nicht Thema.
Warum fährt man erst nach dem Kauf in eine Werkstatt - statt direkt bei der Probefahrt...bzw. kauft erst ein fahrzeug das geräusche macht? 😕🙄
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. Juli 2015 um 18:31:40 Uhr:
wie man in diesem Fall überhaupt auf die Idee einer Haftbarhaltung kommen kann ist mir ehrlich gesagt schleiferhaft;
wegen solchen ***editiert, mfg steini111***
käufernwie dem te gehen meine altfahrzeuge ausnahmeslos in den export - das erspart viel rennerei!
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 6. Juli 2015 um 18:31:40 Uhr:
Ihr hattet ja beide Kenntnis von dem Defekt. Die Ursache ist irrelevant, sofern sie nicht kaufvertraglich garantiert wurde.
Nein, beide hatten Kenntnis von einem Geräusch.
Kenntnis vom Defekt hatte bestenfalls der Verkäufer.
und da das geräusch nicht normal ist, wird es ein defekt sein.
es ist aber eigentlich auch egal wie man das kind nennt!
beide hatten kenntnis von der beschaffenheit des autos in dem sinne als das bekannt ist, dass es geräusche macht.
somit kein mangel, sondern vereinbarte beschaffenheit.
Das was du da vermutest halte ich für eher nicht so wahrscheinlich, um es nett auszudrücken.
Falls(wie wahrscheinlich dieses "falls" ist sei dahingestellt) der Verkäufer von einem kaputten ZMS und den damit verbundenen Kosten wusste und dem Käufer dies in Gewinnabsicht verschwiegen und als Lapalie (lockeres Hitzeschutzblech) verkauft hat ist er fällig.
Ob ihm (und dir) das nun passt oder nicht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 7. Juli 2015 um 06:59:27 Uhr:
Das was du da vermutest halte ich für eher nicht so wahrscheinlich, um es nett auszudrücken.
Falls(wie wahrscheinlich dieses "falls" ist sei dahingestellt) der Verkäufer von einem kaputten ZMS und den damit verbundenen Kosten wusste und dem Käufer dies in Gewinnabsicht verschwiegen und als Lapalie (lockeres Hitzeschutzblech) verkauft hat ist er fällig.
Ob ihm (und dir) das nun passt oder nicht.
Zustimmung, aber wie will man ihm dieses Wissen um den Defekt nachweisen, wenn selbst jetzt - wo der Wagen in der Werkstatt steht - offenbar immer noch ohne Demontage nur "vieles auf den Defekt XY" hindeutet?
Wenn ein Verkäufer auf ein Symptom hinweist und in Ermangelung eigener Qualifikation einen vergleichsweise harmlosen Defekt vermutet und der Käufer sich ohne weitere Prüfung dieser falschen Hoffnung anschließt, ist mE der Tatbestand der arglistigen Täuschung nicht erfüllt, bzw. kann nicht nachgewiesen werden.
Natürlich bleibt da Frust und das dumme Gefühl dass einen der Sausack von Verkäufer reingelegt hat, aber das ist millionenfacher Alltag beim Gebrauchtwagenkauf. Je älter ein Wagen ist, desto mehr Geräusche macht er, bei denen auch ein Fachmann nicht immer auf Anhieb sagen kann ob es harmlos ist oder sich ein wirtschaftlicher Totalschaden ankündigt.
Zitat:
@Matsches schrieb am 6. Juli 2015 um 15:13:08 Uhr:
Führe den Gedanken einfach mal zu Ende:Zitat:
@niedersachse01 schrieb am 6. Juli 2015 um 11:28:18 Uhr:
er wusste ja das da was ist, aber halt nicht genau was (nach meiner einschätzung ist das wirklich so, hat einen sehr serösen eindruck gemacht).
Auch Du wusstest doch dass da was ist, aber halt nicht genau was.
Gekauft hast Du das Auto trotzdem.
So ist es, im übrigen könnte man das sogar als (arglistige) Täuschung des Käufers sehen, welcher sich durch günstiges kaufen und reparieren lassen einen Vermögensvorteil erschleichen will.
Zitat:
@niedersachse01 schrieb am 6. Juli 2015 um 11:28:18 Uhr:
er wusste ja das da was ist, ...
Genau wie du als du ihn trotzdem gekauft hast, also verigss es gleich wieder.
Gruß Metalhead
Zitat:
@PeterBH schrieb am 6. Juli 2015 um 11:57:30 Uhr:
...
Jetzt müsstest du konkret nachweisen, dass ihm der Mangel genauestens bekannt war - nicht "Anlasser" oder "Auspuffblech". Nur wie? Vielleicht in der Werkstatt des Verkäufers nachfragen, ob da bereits ein Kostenvoranschlag für die Rep. gemacht wurde? Falls die Auskunft erteilen....
Peter hat's doch schon beschrieben wo deine einzigste Chance liegt.
Und wenn der Verkäufer tatsächlich vom genauen Umfang wusste, dann sollte man das hier auch nicht immer so verharmlosen - nach dem Motto "Käufer selbst schuld wenn er ein gebrauchtes Auto kauft".
Da gehe ich 100%ig konform mit dir.Zitat:
@Bloedbaer schrieb am 7. Juli 2015 um 08:35:23 Uhr:
Wenn ein Verkäufer auf ein Symptom hinweist und in Ermangelung eigener Qualifikation einen vergleichsweise harmlosen Defekt vermutet und der Käufer sich ohne weitere Prüfung dieser falschen Hoffnung anschließt, ist mE der Tatbestand der arglistigen Täuschung nicht erfüllt, bzw. kann nicht nachgewiesen werden.
Daher dreht sich die Frage (und die Chance auf Schadenersatz) nur um den einen Kern, ob nämlich der VK mehr wusste als er sagte.
Kann man das nachweisen stehen die Chancen gut, kann mans nicht hat man eben Pech gehabt.
Eigentlich einfach.