reingefallen beim Gebrauchtwagenkauf, wie weiter?

hallo, habe einen GW mit neuer HU gekauft.
Zuhause habe ich den Wagen in einer Werkstatt prüfen lassen.
Nun sagte man mir (der KFZ Sachverständige) das Auto ist nicht Verkehrssicher und hätte keinen TÜV bekommen dürfen.
Die hinteren Federn sind gebrochen, die Bremsleitungen kurz vorm Platzen und noch Hintenn Buchsen ausgeschlagen.

Kann ich vom Kauf zurücktreten?
Da ja nicht mehr Fahrbereit möchte ich das der Händler die 300km herkommt, mir mein Geld gibt und das Auto mitnimmt.

Auserdem funktioniert die ZV nicht mehr und das automatikgetriebe wird nicht lange halten. MfG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


Die hinteren Federn sind gebrochen, die Bremsleitungen kurz vorm Platzen und noch Hintenn Buchsen ausgeschlagen.

Dies stellt alles laut

dieser Liste

leider keinen Sachmangel dar, weil es sich hier um Verschleißteile handelt (Vorausgesetzt, der gekaufte Wagen ist kein Neuwagen, diese dürfen auch keine Verschleißerscheinungen haben - aber selbst das kann man im diesem pdf ja alles nachlesen).

Zitat:

Kann ich vom Kauf zurücktreten?

Wenn der Tüv gefälscht ist, dann ja. Wenn der Tüvbericht ein 'Gefälligkeitsgutachten' war, dann nein.

Zitat:

Da ja nicht mehr Fahrbereit möchte ich das der Händler die 300km herkommt, mir mein Geld gibt und das Auto mitnimmt.

😁

Zitat:

Auserdem funktioniert die ZV nicht mehr und das automatikgetriebe wird nicht lange halten. MfG

Wenn die ZV nicht funktioniert, dann ist dies ein Sachmangel und der Händler hat das Recht hier nachzubessern. Der Wagen ist allerdings auf Deine Kosten hin zum Händler zu bringen, den trifft ja keine Schuld, daß Du 300 km fährst um einen Eimer zu kaufen.

Alternativ könntest Du Dich fernmündlich mit dem Händler darauf einigen, die ZV woanders reparieren zu lassen.

Zum Getriebe: Warum soll das nicht mehr lange halten? Auch verschlissen?

Von was für einen Wagen reden wir hier eigentlich? Schlachtfahrzeug an Bastler/gekauft wie gesehen für 300€ von der Resterampe oder top- und Scheckheft geflegter Nichtraucherrentnerjahreswagen mut wenigen km ?!?

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Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


Zuhause habe ich den Wagen in einer Werkstatt prüfen lassen.

warum hast du dies nicht VOR dem kauf gemacht?

Gebrauchtwagenkauf ist keine Glückssache, sondern Prüfungssache!

1. Ich habe Ahnung und schaue die Karre selber an.
2. Ich habe keine Ahnung und nehme jemanden mit Ahnung mit (mit wirklich Ahnung, nicht nur einer, der sich die Alu-Antenne von ATU montiert hat)
3. Ich bezahle 40€ bei der Dekra und lasse jemanden mit Ahnung schauen.

Eins ist sicher: Das, was der Händler sagt, ist _scheißegal_.

Mein Passat war auch ne totale Ranzbude. Stand da für 1.400€, im Internet für 1000€, er hat 800€ gesagt und für 700€ hab ich ihn gekauft.

Warum? Ich hab die Karre angesehen und zu ihm gesagt: So siehts aus, das alles is kaputt, ist mir bekannt, repariere ich. Jetzt reden wir über den Preis. Ihm war klar: Er hat keine Probleme mit mir, ich weiß was ich kaufe und mir war klar: Ich kauf n Auto für 700€ und hab im Kopf, was die Ersatzteile kosten. Wir konnten beide kalkulieren.

Glaube an den 700€ hat er mehr Gewinn gemacht, als wenn er die Karre repariert hätte und für 1.400 verkauft hätte.

So muss das laufen und nicht anders. Und das bei jedem Auto.

Mal kurz gerechnet: 40€ sind etwa 1,3% der Kaufsumme von den 3000€, die Du dir gespart hast und jetzt den Stress hast.

@Qnkel

mein Reden, nur du hast es besser ausgedrückt, wir sind beim Autokauf auf gleicher Wellenlänge! So mache ich es auch lieber selber reparieren wenn man weiß was man kann und was es kostet und dafür den Kaufpreis drücken!

Aber leider sind die meisten nicht so!

Kann aber auch sein, dass deine Werkstatt dinge bemängelt die nicht kaputt sind, um dir eine saftige Werkstattrechnung aufzudrücken :-)

Soll es ja schon gegeben haben, dass Werkstätten Dinge reparieren die völlig I.O. sind. Bei mehreren Werkstatttests waren im Schnitt etwa 9 von 10 Rechnungen unnötig überhöht.

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ne edit

sonst werd ich wieder gesteinigt, wenn ich wieder sage wie manche meiner meinung nach mit ihrer kohle umgehen

aber ich habe immer noch nicht verstanden, was das im versicherungsforum soll??

Zitat:

Original geschrieben von Qnkel


3. Ich bezahle 40€ bei der Dekra und lasse jemanden mit Ahnung schauen.

das kost n bissle mehr...hier zwischen 50 und 75€. aber wen der dekra mann sagt "der wagen is schrott" dann muss man ja trotzdem das geld zahlen...das geht ja garnet 😁

ich frag mich eh wie manch einer jeden morgen die hose zubekommt.

Zuerst mal danke für die hilfreichen Antworten.
Zum vielleicht besseren Verständnis fasse ich mal zusammen.

ja ich habe ein Auto bei einen Wald und Wiesenhändler gekauft. Es sind nicht alle so , habe mal ein Auto für 6000€ in 10 Minuten gekauft aus reinen Bauchgefühl und nie bereut.
Das ich hier ein Auto mit Mängeln gekauft habe ist mir schon bewusst gewesen! Damit, wie mit der defekten ZV kann ich leben.

Nur wenn man mich 300km fahren lässt mit einen Auto, das mich und andere gefärden kann , ich weis ja nicht.
Ein Prüfing. darf(meine Meinung ) bei sowas keine Fehler machen!

Die HU ist einen Tag vor dem Kauf neu gemacht worden. Einziger Mangel eine Birne der Kennzeichenbeleuchtung.

Mich interessiert , kann ich das Auto zurückgeben? Kann ich verlangen das der Verkäufer das Auto auf seine Kosten abholt. Möchte nicht mit so einen Auto fahren. Was kann mit einer gebrochenen Feder passieren ,oder mit porössen verosteten Bremsleitungen?

Die Bruchstelle der Feder ist übrigens verostet also schon älter. Auch ist es ein Reimport aus Holland(wurde mir auch nicht gesagt) MfG

Hi,

ein generelles Rückgaberecht gibt es in Deutschland nicht,nur bei Kredit und Fernabsatzgeschäften.

Da du den Wagen vor ort gekauft hast ist es kein Fernabsatzgeschäft. Wenn du den Wagen finanziert hast könntest du evtl. den Kredit kündigen damit würde evtl. auch der Gebrauchtwagenkauf platzen.

Ansonsten mußt du dich mit dem Händer direkt oder notfalls vor Gericht wegen eine Rücknahme des Fahrzeugs einigen.
Stell dir das aber net so einfach vor,sowas kann unter umständen Jahre dauern. Auch der gekaufte Tüv bericht bringt dir net viel,der zuständige Prüfer wird darauf bestehen das der Wagen an dem Tag in Ordnung war.Was ein Tag später war interessiert ihn nicht und du mußt erst mal das Gegenteil beweisen.

Am besten erst mal dort anrufen und wenn der Händler bereit wäre den Wagen zurück zu nehmen würde ich an deiner Stelle wohl eine vorsichtige Rückfahrt in kauf nehmen.

Alles andere dürfte schwer durchzusetzten sein.

Gruß tobias

selbst bei einem neuwagen stellt dir ein scharfer tüv mensch poröse bremsschläuche fest...so isses nun auch net. das sind immer die "objektiven" sachen...

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28


Am besten erst mal dort anrufen und wenn der Händler bereit wäre den Wagen zurück zu nehmen würde ich an deiner Stelle wohl eine vorsichtige Rückfahrt in kauf nehmen.
Alles andere dürfte schwer durchzusetzten sein.
Gruß tobias

Genauso würde ich es auch versuchen.

Anrufen und erklären das du dir den Wagen so nie gekauft hättest. Wenn er das nicht möchte dann Druck machen und sagen das diese ganze Aktion ne Menge kosten würde nicht nur dich sondern auch ´Ihn´ als Händler.

Nur wenn er nicht möchte. Na ja dann geht nur Klagen oder wie sagt Mario Barth ma....😉

also nun habe ich die Infos die ich brauche:
Kaufvertrag rückgängig machen geht nicht so einfach( nur bei tel. abgeschl .vertrag usw) da aber nicht verkehrssicher /verschwiegene Mängel usw. rechtlich möglich

Fahrzeug zum Händler fahren und dort reparieren lassen ist nicht möglich, da nicht Verkehrssicher.
Vorsichtig hinfahren ist ein sehr schlechter Rat, was ist wenn ein Unfall passiert, muß noch nicht mal selber Schuld haben.

Also habe den Verkäufer eine Frist gesetzt( schriftlich) er muß es reparieren (das Gesetz ist mit mir)
wede den TÜV zur Rede stellen , habe ein Gutachten von einen KFZ Sachverständigen machen lassen . Weiter gehts.

Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer


also nun habe ich die Infos die ich brauche:
Kaufvertrag rückgängig machen geht nicht so einfach( nur bei tel. abgeschl .vertrag usw) da aber nicht verkehrssicher /verschwiegene Mängel usw. rechtlich möglich

Rechtliche Hintergrundinfo:

Bei arglistiger Täuschung besteht ein gesetzliches Rücktrittsrecht (§123 BGB).
Bei Rückabwicklung des Vertrages sind "die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben" (§346 BGB)

O.

Hast Du den TÜV-Bericht?

Hast Du Bilder der Mängel gemacht?

Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer



Fahrzeug zum Händler fahren und dort reparieren lassen ist nicht möglich, da nicht Verkehrssicher.
Vorsichtig hinfahren ist ein sehr schlechter Rat, was ist wenn ein Unfall passiert, muß noch nicht mal selber Schuld haben.

na dann miete eben n hänger und karre die kiste da selbst hin. das is halt nunmal der nachteil wen man das auto in timbuktu kaufen muss.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy



Zitat:

Original geschrieben von Stratusfahrer



Fahrzeug zum Händler fahren und dort reparieren lassen ist nicht möglich, da nicht Verkehrssicher.
Vorsichtig hinfahren ist ein sehr schlechter Rat, was ist wenn ein Unfall passiert, muß noch nicht mal selber Schuld haben.
na dann miete eben n hänger und karre die kiste da selbst hin. das is halt nunmal der nachteil wen man das auto in timbuktu kaufen muss.

Wenn der Verkäufer den Wagen bei sich reparieren lassen möchte, dann hat er für die Kosten der Verbringungung selbst aufzukommen. Dachte das wäre inzwischen geklärt.

http://dejure.org/gesetze/BGB/439.html

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