VW Lifetimeversicherung unwissentlich mit Gebrauchtwagenkauf abgeschlossen?!?

Hallo liebe Community,

ich hänge in einem Versicherungstechnischen Dilema zu dem ich eure Hilfe benötige. Es geht um folgendes:

Ich habe mir im August 2013 einen VW Scirocco von einer Privatperson gekauft. Auf das Auto ist noch ein VW Lifetime Versicherung gelaufen, diese war von August 2012 bis August 2014 bereits bezahlt (insgesamt 387€). Von der Versicherung wusste ich allerdings nichts.
Erst in den letzten Sommermonaten bekam ich Post von der Volkswagenversicherung. Das sie mich als Fahrzeughalter ausfindig gemacht haben und ich die Beträge für die Lifetime Versicherung zahlen solle. Da ich dachte es handelt sich dabei um ein Angebot ignorierte ich die Briefe, wodurch sich der Lifetimevertrag allerdings automatisch um 12 Monate verlängert hat, wie ich hier im Forum nachlesen konnte.

Von mir wird nun verlangt das ich den Jahrebeitrag von 500€ bezahle obwohl ich nie einen Vertrag dazu unterschrieben oder wie der Jurist sagen würde eine Willenserklärung abgegeben habe.

Die Widerrufsfrist ist leider schon vorrüber und über die AGBs komme ich auch nicht aus den Vertrag raus.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist so ein Vertrag ohne meine Willenserklärung überhaupt rechtskräftig?

Vielen Dank schonmal
Gruß Stefan

Beste Antwort im Thema

Mein Leienwissen sagt mir, sofern im Kaufvertrag nichts von der Übernahme einer Versicherung steht, dann bist du auch keinen Vertrag eingegangen. Es sei denn du hast eine komplette Leasingübernahme gemacht, dann sieht es wieder anders aus. Ich würde den Vrtrag jemanden vorlegen und eine Meinung einholen, denn es weiß niemand hier was du unterschrieben hast 😉

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Mein Leienwissen sagt mir, sofern im Kaufvertrag nichts von der Übernahme einer Versicherung steht, dann bist du auch keinen Vertrag eingegangen. Es sei denn du hast eine komplette Leasingübernahme gemacht, dann sieht es wieder anders aus. Ich würde den Vrtrag jemanden vorlegen und eine Meinung einholen, denn es weiß niemand hier was du unterschrieben hast 😉

Hallo,

es kommt darauf an!
Handelt es sich um eine Garantievereinbarung (auch diese werden gerne mal Versicherung genannt) oder tatsächlich um eine Versicherung. Prüefe mal, ob die Versicherungssteuer ausgewiesen ist.

Handelt es sich tatsächlich um eine Versicherung gilt der Gesetzesrahmen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Hiernach gilt (§ 95 VVG - Veräußerung der versicherten Sache):

(1) Wird die versicherte Sache vom Versicherungsnehmer veräußert, tritt an dessen Stelle der Erwerber in die während der Dauer seines Eigentums aus dem Versicherungsverhältnis sich ergebenden Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers ein.

(2) Der Veräußerer und der Erwerber haften für die Prämie, die auf die zur Zeit des Eintrittes des Erwerbers laufende Versicherungsperiode entfällt, als Gesamtschuldner.

(3) Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers erst gegen sich gelten lassen, wenn er hiervon Kenntnis erlangt hat.

Phaeti

Nachtrag:
http://www.volkswagen.de/.../die_garantieverlaengerung.html

Versicherer scheint hier eine Versicherung-AG zu sein, nämlich die Volkswagen Versicherung AG.

Als Umkehrschluss ergibt sich aus § 7 VAG, der das Verbot versicherungsfremder Geschäfte regelt, dass es sich wohl bei dem Produkt um eine Versicherung handeln muss.

Hallo Phaeti,
hallo CorsCLucky,

vielen Dank für die Antworten! So etwas habe ich schon befürchtet...das es irgendwo einen Paragraphen gibt der das regelt! Dann werde ich die Lage hinnehmen und versuchen möglichst früh aus dem Vertrag rauszukommen. Denn ich finde die Gebührenerhöhung extrem!!! Zuvor waren es knapp 50€ im Quartal jetzt sind es 125€ im Quartal!!!

Beste Grüße
Stefan

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§96 VVG:
"Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird."

Tja, wenn man Post nicht öffnet und liest wird es schwer. Warum nicht sofort kündigen? Oder jetzt sofort, heute, nicht morgen, übermorgen oder ein paar Posts später? Mit dem Verweis du hättest die Post da du keinen Vertrag mit denen hättest ungeöffnet als Werbung entsorgt und jetzt erst Kenntnis von dem Vertrag. Verweis auf die versäumten Mitteilungspflichten des Verkäufers.

Bringt das nichts die Beiträge beim Verkäufer einfordern der dir die automatisch übertragene Versicherung verschwiegen hat. Denn siehe Abs 3 im oben genannten Paragraphen:

"Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht."

Braucht wohl etwas Glück, wenn man die Post nicht liest ...

Auch die Kfz Versicherung geht beim Kauf auf dich über.

Ist also nichts besonderes, dass Versicherungen beim Kauf mit gekauft werden.

Bei Wohngebäude genau so.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75


§96 VVG:
"Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird."

Tja, wenn man Post nicht öffnet und liest wird es schwer. Warum nicht sofort kündigen? Oder jetzt sofort, heute, nicht morgen, übermorgen oder ein paar Posts später? Mit dem Verweis du hättest die Post da du keinen Vertrag mit denen hättest ungeöffnet als Werbung entsorgt und jetzt erst Kenntnis von dem Vertrag. Verweis auf die versäumten Mitteilungspflichten des Verkäufers.

Bringt das nichts die Beiträge beim Verkäufer einfordern der dir die automatisch übertragene Versicherung verschwiegen hat. Denn siehe Abs 3 im oben genannten Paragraphen:

"Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht."

Braucht wohl etwas Glück, wenn man die Post nicht liest ...

Naja darüber hatte ich in ähnlicherweise auch nach gedacht, dann aber verworfen, da meines Wissens jeder eine ihm günstige Rechtsposition beweisen muss.

Zwar sieht unser Rechtssystem dies so vor; dennoch ist diese Vorgehensweise wohl eher theoretisch, da ja bewiesen werden müsste, dass der Verkäufer nicht darüber informiert hat, um sich auf den Einwand berufen zu können.

Der Verkäufer wiederum wird sich vermutlich nicht mit Deinen Problemen beschäftigen und mit an Sicherheit grezender Wahrscheinlichkeit auch nicht erklären, dass er nicht informiert hat.

Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Ist also nichts besonderes, dass Versicherungen beim Kauf mit gekauft werden.

Durchaus, aber mit vereinfachten Kündigungsmodalitäten und mit Information des Käufers. I.d.R. ist es so dass die Kündigung quasi automatisch erfolgt sobald der Käufer eine Neuversicherung abschließt, so z.B. in den AKB für KFZ-Versicherungen geregelt:

"Schließt der Erwerber für das Fahrzeug eine neue Versicherung ab und legt er bei der Zu- lassungsbehörde eine Versicherungsbestätigung vor, gilt dies automatisch als Kündigung des übergegangenen Vertrages. Die Kündigung wird zum Beginn der neuen Versicherung wirksam."

Das mit dem Beweisen wird schwierig, aber den Versuch ist es wert sich auf bisherige Unkenntnis und die daraus resultierende 1 Monatige Kündigunsfrist zu berufen. Kostet 58ct für einen Brief. Weitere Schritte kann man immer noch überlegen wenn darauf nichts kommt.

Hierbei auf die Kündigungsfrist ab Kenntnis der Versicherung und die Obliegenheitsverletzung des Verkäufers hinweisen die Veräußerung des Fahrzeuges nicht bei der Versicherung gemeldet zu haben. Denke die Chancen sind dabei nicht so schlecht. Vermutlich hat der Verkäufer das nicht einmal in böser Absicht gemacht sondern gar nicht daran gedacht und erwartet das läuft wie bei den sonstigen KFZ-Versicherungen auch automatisch.

Zitat:

Original geschrieben von stefanhille



Erst in den letzten Sommermonaten bekam ich Post von der Volkswagenversicherung. Das sie mich als Fahrzeughalter ausfindig gemacht haben und ich die Beträge für die Lifetime Versicherung zahlen solle. Da ich dachte es handelt sich dabei um ein Angebot ignorierte ich die Briefe, wodurch sich der Lifetimevertrag allerdings automatisch um 12 Monate verlängert hat, wie ich hier im Forum nachlesen konnte.

Da ihn die VW Versicherung angeschrieben hat, hatte er also klar und deutlich Kenntnis von dem Vertrag.

Ansonsten würde ich halt einfach zum Rechtsanwalt gehen.

Zitat:

Original geschrieben von LillyLyn


Da ihn die VW Versicherung angeschrieben hat, hatte er also klar und deutlich Kenntnis von dem Vertrag.

Ansonsten würde ich halt einfach zum Rechtsanwalt gehen.

nicht zwangsläufig. es gilt seitens der versicherung zu beweisen das der brief angekommen ist und das der neue versicherungsnehmer diese auch gelesen hat.

um was für ne versicherung handelt es sich überhaupt, die 500 euro im jahr kostet... kfz-haftpflicht? die schließt man doch selber ab nach anmeldung beim kfz amt.

Hallo zusammen,

habe eben mit der Volkswagenversicherung gesprochen und die Lifetime Versicherung "erledigt sich durch liegenlassen" ohne Schufa Eintrag und ohne Mahngebühr!!! Mir entstehen somit keine Kosten. :-) Das ist eine sehr faire Sache!

Vielen Dank für eure Hinweise

Beste Grüße

Zitat:

Original geschrieben von stefanhille


Hallo zusammen,

habe eben mit der Volkswagenversicherung gesprochen und die Lifetime Versicherung "erledigt sich durch liegenlassen" ohne Schufa Eintrag und ohne Mahngebühr!!! Mir entstehen somit keine Kosten. :-) Das ist eine sehr faire Sache!

Vielen Dank für eure Hinweise

Beste Grüße

Hi,

dann bleibt nur zu hoffen das du dir in 4 Wochen nicht " selbst in den Arsch beißt" weil die der Motor um die Ohren geflogen ist und du jetzt keine garantie mehr hast.😁

Das kommt beim Scirocco vor allen den TSI ja leider häufiger vor.

Gruß Tobias

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